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Ggf MPU - BAK? Unfall Ersttäterin

Hi, nach meiner TF (Okt 2024) wurde mein FS sicher gestellt. BAK Ergebnis kam Anfang November bei 1.72%● zurück. Seitdem passierte gar nichts. Kein vorläufiger FS-Entzug, kein Fragebogen, keine Akten etc etc. Nun lese ich gerade, dass eine reine FS-Sicherstellung später nicht auf die Sperrfrist angerechnet wird, erst wenn man den Bescheid zur vorl Entziehung bekommt. Jetzt ist der FS aber schon 1.5 Monate weg, lt Polizei ist der mit der Akte zur StA versendet worden, aber passiert ist noch nichts.
Hat da jemand Erfahrung mit dem Thema?
 
Gemach, gemach…
Akten bekommst du sowieso nicht zugeschickt.

Deine TF ist ein absoluter Standardfall, indem auch §111a StPO gar nicht zur Anwendung kommen muss.
IdR bekommst du irgendwann einen Strafbefehl.

Die Zeit der Sperrfrist wird dir auch nach Sicherstellung / Beschlagnahme seitens Polizei / StA angerechnet.
 
Akten bekommt aber der A walt zugeschickt, der die Einsicht angefordert hat.

Mir geht es um das Urteil vom September 2024 - da wurde jemanden genau diese Anrechnung verwehrt - Anrechnung erst nach vorläufigem Entzug - die polizeiliche Sicherstellung hätte nichts mit dem Strafrecht zu tun. Der gute Mann hat 3 Monate verloren.
 
Wenn du ein Urteil hast nenne es bitte auch. Erfahrungsgemäß gibt es solche Urteile entweder nicht oder sie wurden falsch verstanden.

Wenn ein Gericht eine Sperrfrist erteilt ist der bisherige Führerscheinentzug immer berücksichtigt. Das steht aber nicht nochmal speziell im Urteil.

Wenn im Urteil eine Sperrfrist von 8 Monaten ab Rechtskraft erteilt wird und der Führerschein bereits 3 Monate entzogen war dauert die gesamte Entzugszeit 11 Monate. Diese 11 Monate werden im Urteil aber nicht genannt. Das ist vollkommen normal.
 
Wie von mir gedacht ein Sonderfall.

Die Polizei hatte den Führerschein zur aktuellen Gefahrenabwehr einbehalten. Der Betroffene hätte ihn wieder abholen können, sobald er wieder fahrtüchtig war, also am nächsten Tag. Das hat er nicht gemacht und damit seinen Führerschein zwei Monate lang freiwillig bei der Polizei gelassen.

Solche freiwilligen Entzüge werden nun mal nicht angerechnet. Das ist weder neu noch eine Ausnahme.

Das kommt häufig dann vor, wenn Betroffene wissen, das der Führerschein in Zukunft entzogen wird und ihnen der Führerscheinentzug aktuell am wenigsten weh tut. Die schicken ihren Führerschein dann immer wieder mal unaufgefordert an die Behörden und erwarten, das der Zeitraum bis zum Urteil bereits angerechnet wird. Überraschung: Wird er nicht.

Die Betroffenen können in dem Zeitraum zum Beispiel fahren, da der nicht vorhandene Führerscheinentzug nicht vermerkt wird, also selbst bei Abfrage nur ein Bußgeld für das Fahren ohne Führerschein (10 Euro?) fällig wird.

Der Beitrag ist ein üblicher Fall im deutschen Rechtsanwaltswesen. Da Rechtsanwälte in Deutschland nicht werden dürfen machen sie sich wichtig, indem sie alltägliche Rechtsangelegenheiten zu Sensationen aufpusten und damit ihre vermeintliche Kompetenz hervorheben wollen. Ihnen ist schließlich diese Ungeheuerlichkeit aufgefallen. Bei solchen Anwälten wäre ich selbst extrem vorsichtig.
 
Deswegen sage ich ja, sollte es nach einer Sicherstellung eine vorläufige Entziehung geben. Bei der Sicherstellung bekommt man ja keine Quittung mit Paragraphen ausgehändigt, auf dessen Basis man sich die rechtlichen Grundlagen zusammenreimen kann. Die Frage ist - wie der Fahrer in dem Fall verstehen sollte, welche Vorschriften hier vorliegen und das er sich den Führerschein am nächsten Tag abholen kann? Bei einer TF liegt ja der BAK auch erst nach einer Woche vor. Sollte nicht spätestens da eine vorläufige Entziehung ausgesprochen werden?
 
Deswegen sage ich ja, sollte es nach einer Sicherstellung eine vorläufige Entziehung geben.

Das ist rechtlich nicht möglich, da die Polizei nicht das Recht dazu hat. Das darf nur ein Richter.

Die Frage ist - wie der Fahrer in dem Fall verstehen sollte, welche Vorschriften hier vorliegen und das er sich den Führerschein am nächsten Tag abholen kann?

Der Betroffene wird in der Regel direkt beim Einbehalt der Führerscheins vor Ort informiert. Zudem kann er einfach bei der Polizei nachfragen.

Bei einer TF liegt ja der BAK auch erst nach einer Woche vor. Sollte nicht spätestens da eine vorläufige Entziehung ausgesprochen werden?

Bei dem verlinkten Urteil geht es um eine Drogenfahrt. Vermisch das bitte nicht mit einer Alkoholfahrt.

Was willst du eigentlich? Den Staat / seine Behörden diffamieren? Die müssen Betroffene nicht über alle seine Rechte informieren, sondern nur über genau festgelegte. Um den Rest müssen Betroffene sich selbst kümmern.

Du bist davon doch überhaupt nicht betroffen.
 
Wie kommst du bitte auf "diffamieren"? Ich will lediglich, dass Betroffene informiert werden, bzw wissen was los ist. Mir hat man zB nur gesagt, dass sie meinen Führerschein mitnehmen. Mehr war es nicht. Und ja, eine vorläufige Entziehung muss durch einen Richter erfolgen, das ist klar. Bin davon ausgegangen, dass sowas eben folgen muss, wenn die Polizei das Ding mitnimmt. Da man (hoffentlich) nur 1 mal im Leben damit in Berührung kommt, wäre es wünschenswert, wenn man nicht ein Jurastudium hinlegen muss, um sich da auszukennen. Schön, wenn du da Erfahrung hast, haben die Meisten aber nicht.
 
Nun ja, „diffamieren“ ist evtl. ein zu starkes Wort dafür.
Ich empfinde aber das, was und wie du schreibst, auch zumindest als eine merklich hohe Unzufriedenheit über das Procedere.

Mir stellen sich da einige Fragen:
Warum beschäftigt dich etwas, was offensichtlich nichts mit deiner TF zu tun hat ?
Hat es mit dir etwas zu tun ?
Fühlst du dich ungerechnet behandelt ?
Warum möchtest du, dass Betroffene informiert werden ?
 
Hi KH,

Eine Unzufriedenheit über das Procedere liegt tatsächlich vor - meiner Meinung nach könnte man den Prozess zumindest klarer gestalten - vor allem wenn zwischen Tag X und den weitetren Schritten Monate liegen können. Das beinhaltet tatsächlich auch, den/die Betroffenen zu informieren, auf welche Rechtsgrundlage der Führerschein sichergestellt ist, bis irgendwann dann mal die nächsten Schritte erfolgen. Aber das ist nur meine Meinung, das können Andere gerne anders betrachten.

Und meine Frage war, ob die Sicherstellung auf eine Sperrfrist angerechntet, bzw gegengerechnet wird. Die Art der Fahrt (ob Drogen oder Alkohol) ist für die Frage nicht relevant - es scheint eher relevant zu sein, ob es eine OWi oder Straftat ist. Die Frage habe ich gestellt, weil ich eben nicht wusste, ob dieses Urteil für mich relevant ist oder nicht. Diese Frage hast du ja beantwortet, also danke dafür.

Und warum mich etwas beschäftigt - was nichts mit mir zu tun hat? Man wird es kaum glauben, aber ich versuche auch Sachen zu verstehen, die mich nicht betreffen, einfach weil ich gerne Hintergründe und Zusammenhänge verstehen will. Nur so lernt man dazu. Ich beschäftige mich auch mich Aerodynamik und Aviation, obwohl ich keine Pilotenlizenz habe :-)

Aber Du hast grundsätzlich Recht - diese prozessualen und rechtlichen Fragen sind besser an einem Anwalt gestellt. Damit ist das Thema Anrechnung der Sicherstellung hier für mich hier abgeschlossen.

Schöne Grüße
 
Danke für deine Erklärung !

Wir haben mindestens eine Gemeinsamkeit:
Ich möchte immer Verhaltensweisen auf den Grund gehen, die mit mir in dem Moment auch nichts zu tun haben.

Liebe Grüße :smiley138:
 
Lol - ja, bin halt jemand, der immer alles verstehen will - deswegen auch die Gefahr, dass ich 100t Gerichtsurteile lese egal zu welchen Themen.....Baurecht ist auch so ein Ding bei mir.
 
dass ich 100t Gerichtsurteile lese egal zu welchen Themen.....Baurecht ist auch so ein Ding bei mir.
Lesen bildet, in manchen Sachen kann man aber auch schnell durcheinander kommen ... besonders was eine MPU betrifft.
Baurecht ist sein eigenes Ding, aber besser reguliert ... Garage entweder auf die Grenze oder eben 3 m von der Grenze. Baust du auf die Grenze, sind keine Fenster erlaubt ... bei 3 m von der Grenze aber schon. Baust du auf die Grenze und willst Fenster haben, brauchst du die Zustimmung des Nachbarn ... zur Absicherung in schriftlicher Form ... Ende des Off-topic ;)
 
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