Hatte ich denn zum Tatzeitpunkt wirklich schon 1,7? Zwischen Tatzeitpunkt und Blutentnahme liegen bis zu zwei Stunden.
In der Regel ist das sogar ein Vorteil - du hattest zum Tatzeitpunkt wahrscheinlich mehr auf dem Kessel. Die einzige Ausnahme würde die Anflutphase sein, wenn du bis kurz vor der Fahrt noch schnell viel getrunken hast.
Eine Sache die mich schon früher stutzig gemacht hat: Ein trainierter Trinker wird bei 1.7 PM sicherlich noch mehr in der Lage sein zu fahren als ein Wochenendtrinker.
In der Lage ist keiner von beiden mehr. Der Eine merkt es nur stärker als der Andere.
Die Wirkung von Alkohol ist nunmal unterschiedlich
Nö, nicht wirklich (wenn man mal von bestimmten Krankheitsbildern absieht).
und schlecht mit einer bloßen Nummer zu quantifizieren.
Alkohol ist eine der Drogen, wo diese Nummer als Quantifizierung sogar ziemlich tauglich ist.
Ich kenn polnische LKW Fahrer, die fahren mit 2 Promille besser als nüchtern.
Nö, kennst du nicht. Egal ob trainierter Trinker oder nicht - motorische Fähigkeiten, Reaktionsvermögen, Einschätzung von Gefahren, Geschwindigkeiten und Distanzen... all das leidet, wenn man betrunken ist. Ob man sich so "fühlt" ist eine andere Frage. Aber auch ein trainierter Trinker hat diese Einschränkungen, egal ob er sich besoffen fühlt oder nicht. Niemand fährt mit 2 Promille besser als nüchtern - es sei denn, die Person ist Alkoholkrank und kann ohne Alkohol gar nichts mehr. In diesem Fall ist es sogar noch wichtiger die FE zu entziehen, weil diese Person dann eben bewiesen hat, dass sie nicht befähigt ist ein KfZ zu führen. Diese Personen stellen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Eine so umfassend die einzelnen Facetten des Lebens bedrohende Strafe
Und hier fängt der Spaß an: Es ist an sich keine Strafe sondern eine Schutzmaßnahme für den Rest der Bevölkerung. Dabei sollte man sich auch immer vor Augen halten, dass die FE ein Privileg und kein Recht ist. Auch wenn du es als abgeleitetes Recht aus zB dem Recht auf Freizügigkeit verstehst so ist es das eben nicht. Die Freizügigkeit wird ja nicht eingeschränkt, du darfst dich nach wie vor frei im gesamten Bundesgebiet bewegen - nur halt eben nicht mehr als Fahrer mit dem Auto auf öffentlichen Straßen.
aufgrund einer so ungenauen Kenngröße zu verhängen finde ich zumindest Wonky.
Es ist keine ungenaue Kenngröße.
Mit 1.5 ist alles gut (puuh, Glück gehabt), mit 1.7 ist man auf einmal Schwerverbrecher.
Erstmal - ja, das ist natürlich so. Irgendwo muss man eben eine Grenze ziehen. So am Rande: Die FSST wären nicht unglücklich, wenn sie früher die FE entziehen könnten. Das BVerwG hat dazu aber eben eine Grundsatzentscheidung gefällt, dass entweder wiederholt oder über 1,6 vorliegen muss. Es ist eben so, dass Gesetze/Richtlinien allgemeingültig sein müssen - und da hat sich dieser Wert nun einmal herauskristallisiert.
Weiterhin ist die MPU eben keine Strafe. Mal ganz davon abgesehen, dass es etwas irrwitzig ist die MPU mit einer Strafe für Schwerverbrecher gleichzusetzen. Du glaubst also wirklich, dass eine MPU in etwa so schlimm ist wie eine Freiheitsstrafe (ohne Bewährung)? Sowas bekommen Schwerverbrecher eben...
Ein befreundeter Drogenschmuggler bekommt 12 Monate auf Bewährung, da fühl ich mich mit der MPU deutlich härter bestraft.
? Ist das dein Ernst? 12 Monate auf Bewährung sind nicht witzig und überhaupt nicht mit einer MPU zu vergleichen. Im Gegensatz zur MPU/FE Entzug ist bei Strafe auf Bewährung, mal so am Rande, dein Recht auf Freizügigkeit tatsächlich eingeschränkt.
Davon abgesehen bekommt der "Drogenschmuggler" in der Regel auch eine MPU Aufforderung ins Haus.
Das System ist scheiße und gehört mal gründlich aufgeräumt und überholt. Gute Idee, scheiße umgesetzt. Wie die GEMA. Das wisst ihr auch selber.
Wie würdest du es denn, realistisch betrachtet, besser machen? Welche Vorschläge hättest du?
Aber darf der venezolanische Dieb sich nicht über die unmenschlichen Bedingungen im Foltergefängnis beschweren? Ich denke schon.
Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.