Gilt Bußgeldkatalog von 2007? Bringt das was für die MPU?

A

arcr11

Gast
Was willst du damit bezwecken?! Oder was sollte dir das bringen?

Aktuelle Bescheide, nach bekannt werden und anwenden der Landkreise ausser Thüringen, werden nach dem geltenden Katalog vor der Novelle vom 1.April abgehandelt.
 
A

arcr11

Gast
Was willst du damit bezwecken?! Oder was sollte dir das bringen?

Aktuelle Bescheide, nach bekannt werden und anwenden der Landkreise ausser Thüringen, werden nach dem geltenden Katalog vor der Novelle vom 1.April abgehandelt.
Natürlich der 28.April, nicht der erste.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Für die MPU eh unerheblich, daran wurde nichts geändert (außer, dass die Punkte MPU jetzt "leichter" zu bekommen wäre mit der Novelle).
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Hm, das eine ist straßenverkehrsrecht mit Bußgeldkatalog (regelt Strafen, Punkte, bei KFZ mgl. FE-Entzug....). Das andere is FeV Fahrerlaubnisverordnung. Diese wird von der Fsst umgesetzt und regelt MPU-Anordnungen.
Deswegen ist MPU auch keine Strafe, sondern eher "Hilfe"....so sarkastisch das klingen mag.
 

keinanwalt

Neuer Benutzer
Okay, hab ich mir schon so gedacht. Die MPU ist ja sowieso so ins Gesetz reingegossen, dass man sich auch bei berechtigten Zweifeln überhaupt nicht zur Wehr setzen kann.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Jein - du kannst dich nicht gegen die MPU Aufforderung wehren aber gegen den Führerscheinentzug. Ich halte das auch nicht für richtig, Begründung ist aber einleuchtend: Der Schutz Anderer hat Vorrang und mit einem langen Gefecht vor Gericht würde das zu stark hinausgezögert werden.
 

keinanwalt

Neuer Benutzer
Ich finde es lächerlich. Fehler passieren und wenn das Messgerät erst 0.4 Promille anzeigt und wenige Minuten darauf auf einmal 3.0 bin ich trotzdem der gearschte, trotz des offensichtlich defekten Equipments.

Einfach mal so zum Menschen zweiter Klasse gemacht, ohne die Möglichkeit sich irgendwie zur Wehr setzen zu können. Sehr unfreiheitlich das Ganze. Bananenrepublik Deutschland.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Der Atemalkoholtest ist nicht gerichtsfest, es kommt auf den Blutwert an. Das ist schon deutlich genauer und wohl eher kein "defektes Equipment".

Aber naja, in gewisser Hinsicht kann ich die Position auch durchaus verstehen.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Eigentlich will ich darüber ja nicht diskutieren, aber...:

So wie besoffen am Straßenverkehr teilzunehmen?

und wenn das Messgerät erst 0.4 Promille anzeigt und wenige Minuten darauf auf einmal 3.0
Bin mir ziemlich sicher, dass das an den Haaren herbeigezogen ist. Aber auch wenn nicht: Atemalkoholtest mit dem Handgerät hat überhaupt keinen Bestand, es liefert nur ein Indiz/Verdachtsmoment.

bin ich trotzdem der gearschte, trotz des offensichtlich defekten Equipments.
Du bist nicht gearscht wegen defektem Equipment - du bist gearscht, weil du besoffen am Straßenverkehr teilgenommen hast.

Einfach mal so zum Menschen zweiter Klasse gemacht,
Man kann es auch etwas dramatisch machen... Du wirst doch nicht zum Menschen zweiter Klasse gemacht. Oh Man. Du hast besoffen am Straßenverkehr teilgenommen. Und zwar entweder mit >1.6 Promille oder mehrfach. DU bist an den Folgen Schuld.

ohne die Möglichkeit sich irgendwie zur Wehr setzen zu können.
Du kannst dich dagegen zur Wehr setzen. Nur eben nicht gegen die MPU selber - da geht es nun einmal um Gefahrenabwehr. Wenn du besoffen durch die Gegend fährst und andere Menschen gefährdest, ist die Schuld einzig und allein bei dir zu suchen. Sicherlich gibt es auch auf rechtlicher Seite Verbesserungspotential, aber es ist definitiv nicht so heftig wie du es hier darstellst.

Sehr unfreiheitlich das Ganze. Bananenrepublik Deutschland.
Jaja, Hauptsache man setzt sich nicht mit seinem eigenen Fehlverhalten auseinander. Es ist das System, "die Anderen", die "Bananenrepublik" - selbst den Fehler gemacht? Nenene, das kann nicht sein.

Ich denke nicht, dass der Bluttest 100%ig genau ist. Fehler passieren immer.
Die Genauigkeit liegt bei >99%. Und ja - Fehler passieren. Deshalb gibt es Rückstellproben und doppelte Untersuchung, wenn notwendig. Das ist schon so gestaltet, dass da eher sehr, sehr wenig schief gehen kann. Aber ja - man kann natürlich an der "100%igen Genauigkeit" zweifeln statt in sich zu gehen und sich einzugestehen, dass man Scheiße gebaut hat.
 

keinanwalt

Neuer Benutzer
Hatte ich denn zum Tatzeitpunkt wirklich schon 1,7? Zwischen Tatzeitpunkt und Blutentnahme liegen bis zu zwei Stunden.

Eine Sache die mich schon früher stutzig gemacht hat: Ein trainierter Trinker wird bei 1.7 PM sicherlich noch mehr in der Lage sein zu fahren als ein Wochenendtrinker. Die Wirkung von Alkohol ist nunmal unterschiedlich und schlecht mit einer bloßen Nummer zu quantifizieren. Ich kenn polnische LKW Fahrer, die fahren mit 2 Promille besser als nüchtern.

Eine so umfassend die einzelnen Facetten des Lebens bedrohende Strafe aufgrund einer so ungenauen Kenngröße zu verhängen finde ich zumindest Wonky. Mit 1.5 ist alles gut (puuh, Glück gehabt), mit 1.7 ist man auf einmal Schwerverbrecher. Ein befreundeter Drogenschmuggler bekommt 12 Monate auf Bewährung, da fühl ich mich mit der MPU deutlich härter bestraft.

Das System ist scheiße und gehört mal gründlich aufgeräumt und überholt. Gute Idee, scheiße umgesetzt. Wie die GEMA. Das wisst ihr auch selber.

Selber Schuld? Sicherlich.
Aber darf der venezolanische Dieb sich nicht über die unmenschlichen Bedingungen im Foltergefängnis beschweren? Ich denke schon.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Hatte ich denn zum Tatzeitpunkt wirklich schon 1,7? Zwischen Tatzeitpunkt und Blutentnahme liegen bis zu zwei Stunden.
In der Regel ist das sogar ein Vorteil - du hattest zum Tatzeitpunkt wahrscheinlich mehr auf dem Kessel. Die einzige Ausnahme würde die Anflutphase sein, wenn du bis kurz vor der Fahrt noch schnell viel getrunken hast.

Eine Sache die mich schon früher stutzig gemacht hat: Ein trainierter Trinker wird bei 1.7 PM sicherlich noch mehr in der Lage sein zu fahren als ein Wochenendtrinker.
In der Lage ist keiner von beiden mehr. Der Eine merkt es nur stärker als der Andere.

Die Wirkung von Alkohol ist nunmal unterschiedlich
Nö, nicht wirklich (wenn man mal von bestimmten Krankheitsbildern absieht).

und schlecht mit einer bloßen Nummer zu quantifizieren.
Alkohol ist eine der Drogen, wo diese Nummer als Quantifizierung sogar ziemlich tauglich ist.

Ich kenn polnische LKW Fahrer, die fahren mit 2 Promille besser als nüchtern.
Nö, kennst du nicht. Egal ob trainierter Trinker oder nicht - motorische Fähigkeiten, Reaktionsvermögen, Einschätzung von Gefahren, Geschwindigkeiten und Distanzen... all das leidet, wenn man betrunken ist. Ob man sich so "fühlt" ist eine andere Frage. Aber auch ein trainierter Trinker hat diese Einschränkungen, egal ob er sich besoffen fühlt oder nicht. Niemand fährt mit 2 Promille besser als nüchtern - es sei denn, die Person ist Alkoholkrank und kann ohne Alkohol gar nichts mehr. In diesem Fall ist es sogar noch wichtiger die FE zu entziehen, weil diese Person dann eben bewiesen hat, dass sie nicht befähigt ist ein KfZ zu führen. Diese Personen stellen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Eine so umfassend die einzelnen Facetten des Lebens bedrohende Strafe
Und hier fängt der Spaß an: Es ist an sich keine Strafe sondern eine Schutzmaßnahme für den Rest der Bevölkerung. Dabei sollte man sich auch immer vor Augen halten, dass die FE ein Privileg und kein Recht ist. Auch wenn du es als abgeleitetes Recht aus zB dem Recht auf Freizügigkeit verstehst so ist es das eben nicht. Die Freizügigkeit wird ja nicht eingeschränkt, du darfst dich nach wie vor frei im gesamten Bundesgebiet bewegen - nur halt eben nicht mehr als Fahrer mit dem Auto auf öffentlichen Straßen.

aufgrund einer so ungenauen Kenngröße zu verhängen finde ich zumindest Wonky.
Es ist keine ungenaue Kenngröße.

Mit 1.5 ist alles gut (puuh, Glück gehabt), mit 1.7 ist man auf einmal Schwerverbrecher.
Erstmal - ja, das ist natürlich so. Irgendwo muss man eben eine Grenze ziehen. So am Rande: Die FSST wären nicht unglücklich, wenn sie früher die FE entziehen könnten. Das BVerwG hat dazu aber eben eine Grundsatzentscheidung gefällt, dass entweder wiederholt oder über 1,6 vorliegen muss. Es ist eben so, dass Gesetze/Richtlinien allgemeingültig sein müssen - und da hat sich dieser Wert nun einmal herauskristallisiert.

Weiterhin ist die MPU eben keine Strafe. Mal ganz davon abgesehen, dass es etwas irrwitzig ist die MPU mit einer Strafe für Schwerverbrecher gleichzusetzen. Du glaubst also wirklich, dass eine MPU in etwa so schlimm ist wie eine Freiheitsstrafe (ohne Bewährung)? Sowas bekommen Schwerverbrecher eben...

Ein befreundeter Drogenschmuggler bekommt 12 Monate auf Bewährung, da fühl ich mich mit der MPU deutlich härter bestraft.
? Ist das dein Ernst? 12 Monate auf Bewährung sind nicht witzig und überhaupt nicht mit einer MPU zu vergleichen. Im Gegensatz zur MPU/FE Entzug ist bei Strafe auf Bewährung, mal so am Rande, dein Recht auf Freizügigkeit tatsächlich eingeschränkt.

Davon abgesehen bekommt der "Drogenschmuggler" in der Regel auch eine MPU Aufforderung ins Haus.

Das System ist scheiße und gehört mal gründlich aufgeräumt und überholt. Gute Idee, scheiße umgesetzt. Wie die GEMA. Das wisst ihr auch selber.
Wie würdest du es denn, realistisch betrachtet, besser machen? Welche Vorschläge hättest du?

Aber darf der venezolanische Dieb sich nicht über die unmenschlichen Bedingungen im Foltergefängnis beschweren? Ich denke schon.
Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.
 
Zuletzt bearbeitet:

keinanwalt

Neuer Benutzer
Trennung von Fahrrad TF und Auto TF wäre mal ein Anfang. Ein Bewaffneter Raubüberfall wird ja auch anders bewertet als ein unbewaffneter.

inb4: "Das Gespräch wird einfacher mit Fahrrad TF"

Nüchternheit über ein Jahr muss ich trotzdem nachweisen. Also schön das letzte Jahr als Student vereinsamt daheim in der Bruchbude verbringen. Fantastisch. Kann ich eigentlich auf Cannabis umsteigen während der Zeit? Oder wird bei der Haaranalyse (für 400 Öcken) auch mal ebend auf alles andere geprüft?

Wenn ich 2 Monate nach der TF die Aufforderung bekomme und in der MPU dann bereits 1 Jahr Abstinenz nachweisen muss, dann bin ich defacto minestens 10 Monate die FE los. Absolut existenzgefärdend. Mich würde die Quote an Menschen interessieren die durch trunkenes Radfahren in die Arbeitslosigkeit abrutschen.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Trennung von Fahrrad TF und Auto TF wäre mal ein Anfang.
Wird bei der Strafe getrennt behandelt. Für die MPU ist das aber unerheblich - es geht um deine Fähigkeit am Straßenverkehr teilzunehmen.

Ein Bewaffneter Raubüberfall wird ja auch anders bewertet als ein unbewaffneter.
Bei der Strafe, ja - nicht aber bei der MPU.


Nüchternheit über ein Jahr muss ich trotzdem nachweisen.
Nö.

Also schön das letzte Jahr als Student vereinsamt daheim in der Bruchbude verbringen. Fantastisch.
Niemand hält dich davon ab vor die Tür zu gehen. Du kannst das nicht ohne Alkohol? Dann solltest du mal in dich gehen...

Kann ich eigentlich auf Cannabis umsteigen während der Zeit?
Kannst du machen, beweist aber natürlich, dass du völlig unfähig bist am Straßenverkehr teilzunehmen.

Oder wird bei der Haaranalyse (für 400 Öcken) auch mal ebend auf alles andere geprüft?
Nur, wenn du das bestellt hast.

Wenn ich 2 Monate nach der TF die Aufforderung bekomme und in der MPU dann bereits 1 Jahr Abstinenz nachweisen muss, dann bin ich defacto minestens 10 Monate die FE los.
Wenn du 1 Jahr nachweisen musst, stimmt das. Und?

Absolut existenzgefärdend.
Besoffen am Straßenverkehr teilnehmen auch.

Mich würde die Quote an Menschen interessieren die durch trunkenes Radfahren in die Arbeitslosigkeit abrutschen.
Und dann? Das ist genau wie die Leute, die sich darüber aufregen, dass sie ihren Job los sind, weil sie zu viele Punkte gesammelt haben... Es liegt doch in der eigenen Verantwortung, dass es nicht dazu kommt. Wenn du auf der Arbeit etwas mitgehen lässt, setzt man dich auch vor die Tür. Existenzgefährdend? Bestimmt. Deswegen falsch? Wohl eher nicht.

Du springst mit deinen "Argumenten" aber auch durch die Gegend... Erst war es Bürger zweiter Klasse, dann ein Schwerverbrecher, jetzt existenzgefährdend... Ich habe alles gesagt, was ich zu sagen habe. Du solltest deine Haltung wirklich mal überdenken, den Schaum vom Mund abwischen und etwas Reife zeigen.
 

keinanwalt

Neuer Benutzer
Ich bin bestimmt bereits über 100 mal alkoholisiert Fahrrad gefahren. Den 20 Leuten in meinem Freundeskreis unterstelle ich das einfach mal auch. Sagen wir einfach mal 1000 Trunkenheitsfahrten. Mir ist von keinem bekannt, dass bei einer TF ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt wurde.

Wie viele TF 1000 ich mit dem KFZ durch einen Unfall beendet hätte, bestimmt 50%.
(inb4: "du hast nichts verstanden" - funkytown)

Ich bin ja nichtmal unbedingt uneinsichtig, ich vermisse nur eine gewisse Verhältnismäßigkeit und fühle mich ein wenig ungerecht behandelt.

Die Dauer der Abstinenz erfahre ich ja auch erst während der MPU. Also auf Verdacht nüchtern bleiben und ärgern oder nicht nüchtern bleiben und bei der MPU hochgehen.

Und dann das abgekartete Spiel mit dem Kursverkauf. Wenn ich mich mit geriggten Mechanismen verarschen lassen will geh ich ins Casino. Die Bank und der Tüv gewinnen immer.

Niemand hält dich davon ab vor die Tür zu gehen. Du kannst das nicht ohne Alkohol? Dann solltest du mal in dich gehen...

Den Punkt gebe ich dir. Aber wenn ich mir Gedanken um meinen Rauschmittelkonsum mache dann doch bitte von innen heruas und mit System. Alles auswendig lernen und Gebetsmühlenartig in der 45-Minutenprüfung wiederzugeben erinnert mich an die Schulzeit. Oder an die Stasi. Nur mit dem Unterschied dass in der Schule nur die Leistung zählt und man sich nicht für den Lehrer bücken musste um eine gerechte Benotung zu bekommen.
"Mein MPU Berater hat erstmal meine ganze Geschichte umgebaut, denke mit der Wahrheit wäre ich nicht durchgekommen" - Das ist doch Wahnsinn und völlig am Ziel vorbei.

Merkt man dass ich sauer bin?
 
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