Hallo,
ich habe riesige Probleme mit der ABV GmbH und möchte bitte in Erfahrung bringen wie ich rechtlich gegen dieses Organisation vorgehen kann. Ich möchte, dass dieser Begutachtungsstelle die Lizenz entzogen wird.
Wegen Drogenkonsum wurde meine Fahrerlaubnis im Okt 2018 entzogen. Ich war 6 Monate in einer stationären Suchtbehandlungszentrum und bin seit dem Februar 2018 nachweisbar dauerhaft abstinent. Haaranalysen belegen meine Abstinenz rückwirkend von Februar 2018 bis Mai 2021.
Ich beantragte die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Im Juli 2020 entschied ich mich für die ABV GmbH als MPU-Begutachtungsstelle.
Im August 2020 wurde meine Akte seitens der Fahrerlaubnisbehörde an die ABV GmbH gesendet und die ABV GmbH konnte anhand dieser herausfinden auf welche Substanzen ich getestet werden sollte. Meine vorherigen Abstinenznachweise wurden abgelehnt, weil die Substanz Ketamin fehlte.
Ergebnis: Am 31.08.2020 und am 01.04.2021 wurde ich von der ABV GmbH auf alle Standardsubstanzen + Tramal + Ketamin getestet (Preis: 2x 350 €)
Ich bewies meine Abstinenz damit um 6 Monate rückwirkend seit dem 31.03.2020.
Wenige Tage später erhielt ich eine Rechnung über 1.095€ die für die anstehende MPU zu zahlen ist.
Ich reklamierte:
Auszug aus meiner eMail: "Ich bin mit der sehr starken Preiserhöhung nicht einverstanden. Vor einem Jahr wurde mir seitens eines Ihrer Kollegen ein Preis in Höhe von zirka 750 € genannt. Bitte beschreiben Sie mir die genauen Gründe, was die enorme Kostenerhöhung um rund 350 € gerechtfertigt."
Antwort der ABV GmbH: "nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung können wir Ihnen mit einem Preis für die MPU von 995,00€ entgegenkommen."
Am 29.03.2021 fand meine MPU statt, welche ich nachweislich bestanden habe.
Allerdings wurde ich zur Zahlung einer dritten Haaranalyse aufgefordert, weil ein Mitarbeiter der ABV GmbH es verpasst hatte mich auf Ketamin zu testen. Ich musste erneut für eine Haaranalyse bezahlen (350 €), obwohl der Fehler – dass in vorherigen Haaranalysen Ketamin nicht mitgetestet wurde – durch die Begutachtungsstelle verursacht worden war.
Zwei Monate lang fand keine Verschriftlichung meines Gutachtens statt.
Im Mai 2021 rief ich jeden zweiten Tag an und erhielt als Ausrede, dass die Gutachtenerstellung kompliziert sei und noch in Bearbeitung ist.
Ich drohte, mein Zelt vor deren Büro aufzuschlagen, sofern nichts weiter voranschreitet. Ich machte mein Versprechen wahr und kam am 17.05.2021 wütend in die Büroräume der ABV GmbH. Mir wurde ein Rückruf versprochen. Am Folgetag rief mich die Psychologin an. Die Psychologin hatte sich bisher noch nicht um die Erstellung meines Gutachtens bemüht, allerdings hat sie herausgefunden, dass laut meinem Therapie-Abschlussbericht, meinerseits GHB konsumiert wurde und dies nun auch eine Haaranalyse erfordert.
Ich versicherte ihr, dass auch meine vierte Haaranalyse negativ ausfallen wird und die Psychologin versicherte mir, dass sie das Gutachten in der Zwischenzeit verschriftlichen wird und umgehend nach Eintreffen der vierten Haaranalyse-Ergebnisse (sofern Negativbefund) aushändigen wird.
Am 19.5.2021 musste ich die Haarprobe für eine vierte Haaranalyse abgeben in welcher Alkohol (3 Monate) und GBH (6 Monate) getestet wurden (248 €).
Auch die vierte Haaranalyse ist negativ, aber ein Gutachten wurde immer noch nicht erstellt.
Die ABV GmbH hat mich angelogen, mein Gutachten wurde immer noch nicht verschriftlicht, obwohl die Psychologin mir am 18.5.2021 versicherte, dass mein Gutachten anfertigt wird bevor die Ergebnisse erscheinen (welches mir ausgehändigt würde im Falle eines tatsächlichen Negativbefunds).
Ich habe die ABV GmbH auch darauf hingewiesen, dass ich das Gutachten spätestens nächsten Monat (August 2021) der Fahrerlaubnisbehörde zusenden muss, das interessierte die Mitarbeiterin der ABV GmbH nicht.
Was kann ich tun?