Gutachten einer ETG-Haaranalyse

Pfohli

MPU Profi
Möchte mal mein Gutachten vom FTC München für eine Haarprobe auf ETG reinstellen wo genau erklärt wird wie so eine Probe untersucht und ausgewertet wird.

Gutachten über die Untersuchung einer Haarprobe auf Ethylglucuronid

Mit Eingang vom 07.01.11 beauftragten Sie uns mit der Untersuchung einer
Haarprobe auf Ethylglucuronid.Lt. Begleitschreiben wurde die Probe am
04.01.11 entnommen.

Einsender:Praxis xxx
Gesamtlänge der Haarprobe:3,5-5cm
Haarfarbe:braun
Haarbehandlung:nicht offensichtlich
Rückstellprobe(Resthaare) vorhanden:ja

Analysenbeginn:13.01.11 Analysenende:18.01.11

Zur Untersuchung gelangte der Abschnitt 0-3cm,gemessen von der Kopfhaut
an mit einer Einwaage von 44,8mg

Diese Probe wurde mit 1,5ml Wasser im Ultraschallbad extrahiert u. mittels
Festphasenextraktion gereinigt u. angereichert.Danach wurde der Extrakt
eingedampft,in Pufferlösung aufgenommen hochdruckflüssigkeits
chromatographisch-massenspektrometrisch(LC-MS-MS)untersucht.

Diese Analyse verlief negativ (Nachweisgrenze 7pg/mg)

Der Aufnahmezeitraum kann nur abgeschätzt werden;wobei man von einem
mittleren Haarwachstum von 1,1cm pro Monat ausgeht,bei einer
Mindestwachstumgeschwindigkeit von 0,8cm/Monat u.einer maximalen von
1,4cm/Monat.Bei Hauterkrankungen u.Hormonbehandlungen können auch
diese Grenzen unter/überschritten werden.Außerdem ist zu berücksichtigen
dass die aufgenommene Substanz erst nach etwa 5-10Tagen in einer
abgeschnittenen Haarprobe erscheint.Im vorliegenden Fall wurde ein
Zeitraum von etwa 3Monaten vor der Haarprobeentnahme überprüft.

Nach den Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik 2009 muss eine
Konzentration unter7pg/mg als Beleg für eine Abstinenz anerkannt werden,
weil bei darunter liegenden Werten ein geringer Konsum nicht mit der
erforderlichen Sicherheit von der Aufnahme so genannter alkoholfreier
Lebensmittel;die dennoch kleine Mengen Alkohol enthalten,zu unterscheiden
ist.Zumindest kann der Konsum bekanntermaßen alkoholischer Getränke
nicht bewiesen werden.
 
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