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Gutachtensanordnung/MPU trotz Privatweg/kein öffentlicher Verkehr, Einstellung § 170 II StPO

Nein, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird, falls du einen Antrag auf Neuerteilung stellen wirst, eine MPU anordnen.

Bei Nichtabgabe eines positiven GAs schließt die Behörde auf Nichteignung ( steht auch in der Anordnung ).
In deinem Falle ist das relativ einfach:
Du hättest ja im GA nachweisen können, dass bei dir beides nicht zutrifft.
Da du das nicht gemacht hast, hast du also ein ausgeprägtes Alkoholproblem, welches mit der Fahreignung nicht vereinbar ist.
 
Solange in der Akte keine Diagnose, Fahrt etc vorliegt. Darf nicht gesagt werden xy hat ein Problem. Oder kann Verkehr nicht trennen.

Die Behörde schließt auf nicht Eignung, weil das Gutachten nicht beigebracht ist. Eine nicht Abgabe ist weder ein Beweis noch ein Gegenbeweis für etwas.

Mit deiner letzten Aussage hätte die Behörde ja sofort die MPU fördern müssen, und nicht erst eine Kontrolle durch ein fäg machen lassen.
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du gar nicht. Der Arzt hätte das eingeschätzt, innerhalb des fäG.
Ein fäG ist einer MPU vorgeschaltet, um zu prüfen, ob eben eine Abhängigkeit oder ein Mißbrauch überhaupt vorliegt (einen entsprechenden Anlass hast Du ja offenbar geliefert).

Falls ja, dann kannst Du in einer MPU belegen, dass Du damit auf eine Weise umgehst, die Deine Fahreignung erhält.
Ob man innerhalb eines fäG auf eine Weise auftreten kann, die trotz Befund den Arzt überzeugt, dass keine MPU nötig ist, das entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Die Behörde schließt auf nicht Eignung, weil das Gutachten nicht beigebracht ist. Eine nicht Abgabe ist weder ein Beweis noch ein Gegenbeweis für etwas.

Doch, genau das darf die Führerscheinstelle. Beweise sind nur im Strafverfahren erforderlich. Im Normalfall steht das auch in der Aufforderung zum Gutachten, ähnlich wie

Falls sie das Gutachten nicht beibringen dürfen wir auf Nichteignung schließen.

Genau das ist passiert und deshalb wurden dir die Fahrerlaubnis und der Führerschein entzogen.

Es wäre wahrscheinlich sinnvoll gewesen, wenn du in deinem bisherigen Thread weiter geschrieben hättest. Es kann sein das deine Beiträge zusammengefügt werden.

https://www.mpu-vorbereitung-online...icher-verkehr-einstellung-§-170-ii-stpo.5463/
 
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