Haaranalyse

Osse

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Hallo,
ich hatte heute meine MPU und es lief auch alles super.
Habe die Psychologin zum Schluss nach einem Feedback gefragt und da meinte sie halt auch, dass sie keine Bedenken hat.( ausführlicher natürlich, aber der Kernpunkt war der).
Ich habe für die MPU keine geldliche Vorbereitung gemacht,
jetzt habe ich aber ein Problem zwecks dem Abstinenznachweisen.

Ich habe am 13.02.2020, 06.08.2020, 01.07.2021 und heute ein Haartest gemacht.
d.h. 2x 1Jahr, ich war mir eigentlich felsenfest sicher, dass ich die Haartest`s zusammenhängend gemacht habe, bis zu dem Punkt als mich die Psychologin drauf hinwies.
Ich habe auch absolut kein Schimmer warum es nicht so ist. Eventuell habe ich das Jahresdatum vertauscht und gedacht dass ich am 13.02.2021 ein gemacht habe.

Da die MPU wirklich gut lief, bis auf den Punkt ,dass sie meinte dass ich eigentlich ohne Vorbereitung 1,5 Jahre nachweisen müsste,
habe ich jetzt halt die Befürchtung die ganze Sache nicht zu bestehen.

Habt ihr dort Erfahrungen?
 

Trabbi

Stamm-User
Um was ging es denn ?

die dritte musstest du 02/2021 hast da eine zu große Lücke
 
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Osse

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Um was ging es denn ?

die dritte musstest du 02/2021 hast da eine zu große Lücke
Um Kokain und Cannabis im Straßenverkehr.

Und ja, dass mit der Lücke weiß ich.
Aber kann sie mir selber nicht erklären, weil ich zu 100% eigentlich der Meinung war, dass sie am Stück sind/waren.
Also das ich die ganze Zeit lückenlos nachgewiesen habe.
Was offensichtlich nicht der Fall war,
habe jetzt halt Angst das ich durchfalle, obwohl die Aufforderung der Führerscheinstelle ja eigentlich nur 1 Jahr ist, was ich ja nachgewiesen habe.
 

Nancy

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Teammitglied
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Da die MPU wirklich gut lief, bis auf den Punkt ,dass sie meinte dass ich eigentlich ohne Vorbereitung 1,5 Jahre nachweisen müsste,
Das hören/lesen wir jetzt immer öfter dass die AN wesentlich länger als 12 Monate verlangt werden...
think.gif

In den noch gültigen Beurteilungskriterien steht dazu allerdings nichts.

Ganz auf verlorenem Posten sehe ich die Sache allerdings noch nicht, bei sehr guter Aufarbeitung kann der Gutachter auch von den vorgegebenen Kriterien abweichen sofern er es gut begründen kann, von daher bleibt leider nur - beten, hoffen und auf das Gutachtenergebnis warten...
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo,
Ich hoffe für dich das der Gutachter das nicht so eng sieht. Ich persönlich finde, das es ziemlich blöd aussieht wenn erst bei der MPU auffällt das ein Nachweis fehlt.
Da könnte schnell der Verdacht aufkommen das du das Ganze nicht so erst genommen hast.
 

Osse

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Das hören/lesen wir jetzt immer öfter dass die AN wesentlich länger als 12 Monate verlangt werden...
think.gif

In den noch gültigen Beurteilungskriterien steht dazu allerdings nichts.

Ganz auf verlorenem Posten sehe ich die Sache allerdings noch nicht, bei sehr guter Aufarbeitung kann der Gutachter auch von den vorgegebenen Kriterien abweichen sofern er es gut begründen kann, von daher bleibt leider nur - beten, hoffen und auf das Gutachtenergebnis warten...
Um ehrlich zu sein,finde ich es eigentlich auch ziemlich "frech",
da überall auch gesagt wird,dass man "nur" 12 Monate nachweisen muss und bei der MPU wird einem gesagt,dass es 1,5 Jahre sein sollen
Woher soll man das wissen?

Hallo,
Ich hoffe für dich das der Gutachter das nicht so eng sieht. Ich persönlich finde, das es ziemlich blöd aussieht wenn erst bei der MPU auffällt das ein Nachweis fehlt.
Da könnte schnell der Verdacht aufkommen das du das Ganze nicht so erst genommen hast.
Naja da die Gutachterin mich drauf hingewiesen hat, hoffe ich bloß, dass sie doch ein Auge zudrückt.
Und ja ich geh bei deiner Aussage komplett mit & als sie mir das erzählt hat, konnte ich es selber nicht wirklich glauben und habe extra nochmal nachgeschaut.
Also ich hab echt absolut keine Ahnung wieso ich dort eine ausgelassen haben sollte, ich bin den ganzen Tag schon am überlegen und konnte bei der Stelle wo ich die Haarprobe gemacht habe, heute aber auch leider keinen Erreichen.
Eventuell habe ich ja das Ergebnis wirklich nur verschlampt...Ich werde morgen nochmal Anrufen und nachfragen.
 

Osse

Neuer Benutzer
Also ich habe heute bei der Stelle angerufen, wo ich mein Abstinenznachweis gemacht habe und die haben mir auch gesagt dass ich Anfang 21 nicht da war.
Was wirklich sein kann ist:
Ich habe Ende 2020 meinen Führerschein beantragt, da ich zu dem Zeitpunkt aber eine offene Strafsache hatte,wurde die Beantragung erstmal auf Eis gelegt.
Im Mai 2021 wurde diese Sache geklärt und der Führerscheinstelle übermittelt.
Es kann wirklich sein, dass ich dachte das Anfang 21 die MPU ist und aus diesem Grund nicht nochmal zur Analyse muss und deswegen auch nicht hingegangen bin und es dann halt komplett untergegangen ist, da ich im März 2021 dann die Anklageschrift bekommen habe.

Was sagt ihr zu dem Schreiben?

"
Guten Tag,
ich war am 08.03.2021 bei ihnen zur MPU und nun wurde noch der Abstinenznachweis von Anfang 2021 nachgefordert.
Ich habe bei der ABV angerufen und sie haben mich drauf hingewiesen, dass ich zu dem Zeitpunkt keinen gemacht habe.
Ich weiß, dass diese Lücke jetzt 2 Sachen aufwirft, einmal dass ich die ganze Angelegenheit nicht ernst nehme und 2tens, dass ich damit ein Rückfall vertuschen wollte.
Ich kann beides aber strikt verneinen und hoffe, dass ich Psychologin auch ohne diesen Nachweis soweit überzeugen konnte,
dass ich ein positives Gutachten auch ohne diesen Nachweis bekomme.
Ich kann es mir selber einfach nicht erklären, warum ich Anfang 2021 nicht war,
vermutlich ist es untergangen, weil ich Ende 2020 den Führerschein neu beantragt habe und ich mir sicher war,
dass ich zu dem Zeitpunkt keine weitere Analyse mehr machen müsste, da ja die MPU dann bald kommen wird,
dadurch, dass ich durch meine Gerichtsverhandlung aber einen enormen Verzug reinbekommen habe,
habe ich es anscheinend wirklich komplett vergessen nochmal zu einer Haaranalyse zu gehen Anfang 2021.
Also einmal aus dem Grund, dass ich dachte das ich keine mehr machen müsste ,weil ich ja Ende 2020 den Führerschein neu beantragt habe und zusätzlich kam ja dann März 2021 die Anklageschrift und
Ab da habe ich mich auf die Verhandlung fokussiert und somit habe ich den erneuten Abstinenznachweis anscheinend wirklich komplett verdrängt.
Ich hoffe wirklich, dass auch die 12 Monate Abstinenz, die ich jetzt nachgewiesen habe und von der Führerscheinstelle gefordert sind,
ausreichend sind um ein positives Gutachten über meine psychologische Entwicklung auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen"
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Das Schreiben wird nichts bringen.

Es wird erwartet, dass Betroffene zum Zeitpunkt der Untersuchung alle Vorbereitungen abgeschlossen haben. Nachträgliche Informationen / Erklärungen / Belege fließen nur in das Gutachten ein, wenn sie vom Gutachter gefordert wurden.

Eine Folge von Drogen- / Alkoholmissbrauch ist, dass Betroffene ihr Leben nicht im Griff haben, unkoordiniert, unzuverlässig und unpünktlich sind. Zur MPU gehört zu zeigen, dass man das geändert und im Griff hat. Du hast es offensichtlich nicht geschafft, deine Abstinenzbelege vor der MPU durchzusehen und zu kontrollieren. Das ist bei der MPU ein dicker Minuspunkt.

Lies dir dein Schreiben mal laut vor. Das hast du offensichtlich nur hingeschrieben und abgespeichert. Das ist fast unleserlich. Mit einem Geschäftsbrief hat das nichts zu tun. Das ist eine Bestätigung deiner anhaltenden Unkoordiniertheit und Unzuverlässigkeit, die du bereits mit den fehlenden Belegen gezeigt hast. Der Brief würde alles nur noch schlimmer machen.

Zudem akzeptierst du nicht die Anforderungen an eine MPU. Du musst mindestens ein durchgängiges Jahr Abstinenz nachweisen. Nicht ein Jahr verteilt auf über ein Jahr mit Lücken. Bei Kokain darf der Gutachter dich damit nicht bestehen lassen.
 

Osse

Neuer Benutzer
Das Schreiben wird nichts bringen.

Es wird erwartet, dass Betroffene zum Zeitpunkt der Untersuchung alle Vorbereitungen abgeschlossen haben. Nachträgliche Informationen / Erklärungen / Belege fließen nur in das Gutachten ein, wenn sie vom Gutachter gefordert wurden.

Eine Folge von Drogen- / Alkoholmissbrauch ist, dass Betroffene ihr Leben nicht im Griff haben, unkoordiniert, unzuverlässig und unpünktlich sind. Zur MPU gehört zu zeigen, dass man das geändert und im Griff hat. Du hast es offensichtlich nicht geschafft, deine Abstinenzbelege vor der MPU durchzusehen und zu kontrollieren. Das ist bei der MPU ein dicker Minuspunkt.

Lies dir dein Schreiben mal laut vor. Das hast du offensichtlich nur hingeschrieben und abgespeichert. Das ist fast unleserlich. Mit einem Geschäftsbrief hat das nichts zu tun. Das ist eine Bestätigung deiner anhaltenden Unkoordiniertheit und Unzuverlässigkeit, die du bereits mit den fehlenden Belegen gezeigt hast. Der Brief würde alles nur noch schlimmer machen.

Zudem akzeptierst du nicht die Anforderungen an eine MPU. Du musst mindestens ein durchgängiges Jahr Abstinenz nachweisen. Nicht ein Jahr verteilt auf über ein Jahr mit Lücken. Bei Kokain darf der Gutachter dich damit nicht bestehen lassen.
An sich hatte ich es ja, ich habe mich auf die MPU vorbereitet, habe mein Leben Review passieren lassen und auch die Psychologen von meiner Änderung überzeugt,
ihre Aussage war ja zum Schluss als ich sie nach einem Feedback gebeten habe, dass sie mich für tauglich hält einen Führerschein wiederzuerlangen.
Die Anforderungen waren auch gegeben, da ich am Tag der MPU auch ein Haartest gemacht habe und somit ein Jahr Abstinenz nachgewiesen habe.

Mit den Punkten der Unkoordiniertheit und Unzuverlässigkeit in dem Punkt geh ich mit, würde es aber safe nicht verallgemeinern,
weil es halt einfach nicht stimmt.
Da ja der fehlende AN gefordert worden ist und ich ihn nicht liefern kann, muss ich jetzt nun mal erklären, warum es so ist.
Gar nicht zu antworten ist auch absolut keine Lösung.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Gar nicht zu antworten ist auch absolut keine Lösung.

Du bist doch gar nichts gefragt worden.

Im Endeffekt ist dein Brief eine Belehrung an den Gutachter, wie er seine Arbeit zu erledigen hat. Das geht gar nicht und ist für dich eher negativ.

Der Gutachter ist an seine Richtlinien gebunden. Die sagen nun mal aus: Bei harten Drogen wie Kokain sind mindestens ein Jahr durchgängige Abstinenzbelege zu fordern, wobei die Abstinenzzeit kurzfristig vor der MPU beendet war. Dich darum zu kümmen gehört zu den von dir geforderten Vorbereitungen.

Wenn die Führerscheinstelle ein Gutachten prüft, dass die Vorgabe nicht erfüllt, wird sie das Gutachten nicht anerkennen und zudem das betreffende Institut benachrichtigen. Es wird demnach kaum etwas bringen, wenn der Gutachter deine Abstinenzzeit akzeptiert.
 

Osse

Neuer Benutzer
Du bist doch gar nichts gefragt worden.

Im Endeffekt ist dein Brief eine Belehrung an den Gutachter, wie er seine Arbeit zu erledigen hat. Das geht gar nicht und ist für dich eher negativ.

Der Gutachter ist an seine Richtlinien gebunden. Die sagen nun mal aus: Bei harten Drogen wie Kokain sind mindestens ein Jahr durchgängige Abstinenzbelege zu fordern, wobei die Abstinenzzeit kurzfristig vor der MPU beendet war. Dich darum zu kümmen gehört zu den von dir geforderten Vorbereitungen.

Wenn die Führerscheinstelle ein Gutachten prüft, dass die Vorgabe nicht erfüllt, wird sie das Gutachten nicht anerkennen und zudem das betreffende Institut benachrichtigen. Es wird demnach kaum etwas bringen, wenn der Gutachter deine Abstinenzzeit akzeptiert.
Ja aber du schreibst ja so als ob ich nur ein halbes Jahr nachgewiesen habe,dass ist ja nicht der Fall.
Die Führerscheinstelle will 1 Jahr und das habe ich auch.
Die Psychologen wollte 1,5 Jahre,weil ich eben keine Vorbereitung hatte
 

savoy

Stamm-User
Hallo Osse,

so wie ich das sehe, hast du die Anforderungen doch erfüllt. Ein Jahr Abstinez vor der MPU und zusätzlich noch ein halbes Jahr in der Vergangenheit (auch wenn zwischen dem "vollen Jahr" und dem Zusatz eine Lücke ist).

Wo diese 1,5 Jahre jetzt herkommen, kann ich dir auch nicht erklären. Bei meiner VP damals (ging zwar nur um THC) hab ich auch mitbekommen, dass bei "harten" Drogen immer 12 Monate gefordert werden und mir wurde nahgelegt diese auch bei THC vorzulegen um auf der sicheren Seite zu sein...

Nachträgliche Erklärungsversuche würde ich nicht unternehmen, zumal du ja eig. positive Rückmeldung bekommen hast.

Auch wenns schwer fällt: Abwarten und Tee trinken.

Drücke dir die Daumen!

Grüße

PS: @MrMurphy nicht jeder ist perfekt in Wort und Schrift. Egal ob man eine Drogen-/Alkvergangenheit hat.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Meiner Kenntnis nach müssen zum MPU-Termin zeitnah Nachweise von einem zusammenhängenden Jahr vorgewiesen werden. Die Belege müssen zur MPU vorgelegt werden. Grundsatz: Zur MPU muss die Vorbereitung abgeschlossen sein. Nachträgliche Nachweise dürfen nur akzeptiert werden, wenn sie nachweisbar nicht im Verschulden des Betroffenen liegen.

Demnach gilt der Drogenachweis vom 08.03.2022 rückwirkend ein halbes Jahr, also bis zum 08.09.2021. Wenn ein ganzes zusammenhängendes Jahr durch Haarproben nachgewiesen werden soll, muss die Probe davor um den 08.09.2021 entnommen worden sein. Nach Osses Angaben fand die aber am 01.07.2021 statt. Damit ergibt sich eine Lücke von 2 Monaten, die nicht akzeptiert werden darf.
 

Osse

Neuer Benutzer
Meiner Kenntnis nach müssen zum MPU-Termin zeitnah Nachweise von einem zusammenhängenden Jahr vorgewiesen werden. Die Belege müssen zur MPU vorgelegt werden. Grundsatz: Zur MPU muss die Vorbereitung abgeschlossen sein. Nachträgliche Nachweise dürfen nur akzeptiert werden, wenn sie nachweisbar nicht im Verschulden des Betroffenen liegen.

Demnach gilt der Drogenachweis vom 08.03.2022 rückwirkend ein halbes Jahr, also bis zum 08.09.2021. Wenn ein ganzes zusammenhängendes Jahr durch Haarproben nachgewiesen werden soll, muss die Probe davor um den 08.09.2021 entnommen worden sein. Nach Osses Angaben fand die aber am 01.07.2021 statt. Damit ergibt sich eine Lücke von 2 Monaten, die nicht akzeptiert werden darf.
Wurde aber nicht kritisiert
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Jetzt mal nicht verrückt machen lassen, wie ich bereits schrieb kann auch mal von den Kriterien abgewichen werden..
Da ja der fehlende AN gefordert worden ist und ich ihn nicht liefern kann, muss ich jetzt nun mal erklären, warum es so ist.
Hat die Gutachterin explizit zu dir gesagt dass du den fehlenden AN noch nachliefern sollst?
 

Osse

Neuer Benutzer
Jetzt mal nicht verrückt machen lassen, wie ich bereits schrieb kann auch mal von den Kriterien abgewichen werden..

Hat die Gutachterin explizit zu dir gesagt dass du den fehlenden AN noch nachliefern sollst?
Ja hat sie
Habe auch ein Schreiben bekommen und wollte es halt nicht unkommentiert auslaufen lassen.
Finde das kommt schlimmer,als sich zu rechtfertigen
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Osse,

ja, dann ist es verständlich dass du antworten möchtest. Ob dein Schreiben in i-einer Form dienlich ist kann ich nicht sagen, verschlimmern kann es die Situation mE aber nicht.

Leider bin ich jetzt auch nicht mehr ganz so zuversichtlich was das Gutachtenergebnis anbelangt...
Ich habe in den Buk nachgelesen und hier wird explizit festgehalten dass bei fehlenden AN (die Rede ist von Stabilisierungszeitraum, welches mMn mit den AN gleichgesetzt werden kann) auch kein Nachschulungskurs nach §70 infrage kommt. D.h., entweder gibt es trotz fehlender AN ein pos. Gutachten oder es wird gänzlich negativ.

Es bleibt jetzt einfach nur abzuwarten wie das Ergebnis ausfällt...
 
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