ein herzliches Hallo an alle
ich bin durch Zufall auf diese Seite geraten und habe mir so einige Fälle durchgelesen und fand die Antworten - also Hilfestellungen sehr gut, sodass ich mir gedacht habe, meldest dich an, erläuterst dein Problem und dann schaust du, ob man dir hier helfen kann.
Zu meinem Problem:
ich habe im Februar dieses Jahres eine MPU erfolgreich gemeistert, damals wegen zu erhöhter Aggressivität:
Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.
Nun bin ich vor einem Monat, weil ich nicht zu spät zur Arbeit kommen wollte, zu schnell gefahren und habe mit 33km/h die zulässige Geschwindigkeit überschritten(auf der Autobahn) - Folge - Überprüfung der Fahreignung - erneut MPU. (weil ich noch in der Probezeit bin)
Mein MPU Termin ist schon morgen :-( ich bin total aufgeregt und bin nicht wie beim ersten mal zur MPU-Vorbereitung gegangen, weil ich das Geld dafür nicht habe.
ich bin 30 Jahre alt, bin männlich
Meine Frage wäre: muss ich mich zu den ersten Taten äußern, also zu den wo ich die erste MPU machen musste oder gehts diesmal nur ums zu schnell fahren ?
um einen ersten Eindruck davon zu gewinnen wie ich diese neue Tat erläutern würde, schreibe ich es hier mal kurz auf:
ich bin an dem besagten Tag aufgestanden und habe gemerkt, dass ich verschlafen habe und da ich noch neu bei diesem Arbeitgeber bin also noch Probezeit herrscht, habe ich mich ins Auto gesetzt und bin losgefahren, einfach nur mit dem Gedanken bloß nicht zu spät zu erscheinen und somit einen negativen Eindruck beim chef zu vermeiden.
Mein Fehler war, dass ich mein eigenes Versagen ( mein Verschlafen ) als recht genommen habe, schneller fahren zu dürfen und somit die den straßenverkehrsordnungen nicht gerecht wurde.
Heute würde ich in so einer Situation meinen Arbeitgeber benachrichtigen und sagen, dass ich mich verspäte, also würde ich so fahren, dass ich keine Regel breche.

Zu meinem Problem:
ich habe im Februar dieses Jahres eine MPU erfolgreich gemeistert, damals wegen zu erhöhter Aggressivität:
Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.
Nun bin ich vor einem Monat, weil ich nicht zu spät zur Arbeit kommen wollte, zu schnell gefahren und habe mit 33km/h die zulässige Geschwindigkeit überschritten(auf der Autobahn) - Folge - Überprüfung der Fahreignung - erneut MPU. (weil ich noch in der Probezeit bin)
Mein MPU Termin ist schon morgen :-( ich bin total aufgeregt und bin nicht wie beim ersten mal zur MPU-Vorbereitung gegangen, weil ich das Geld dafür nicht habe.
ich bin 30 Jahre alt, bin männlich
Meine Frage wäre: muss ich mich zu den ersten Taten äußern, also zu den wo ich die erste MPU machen musste oder gehts diesmal nur ums zu schnell fahren ?
um einen ersten Eindruck davon zu gewinnen wie ich diese neue Tat erläutern würde, schreibe ich es hier mal kurz auf:
ich bin an dem besagten Tag aufgestanden und habe gemerkt, dass ich verschlafen habe und da ich noch neu bei diesem Arbeitgeber bin also noch Probezeit herrscht, habe ich mich ins Auto gesetzt und bin losgefahren, einfach nur mit dem Gedanken bloß nicht zu spät zu erscheinen und somit einen negativen Eindruck beim chef zu vermeiden.
Mein Fehler war, dass ich mein eigenes Versagen ( mein Verschlafen ) als recht genommen habe, schneller fahren zu dürfen und somit die den straßenverkehrsordnungen nicht gerecht wurde.
Heute würde ich in so einer Situation meinen Arbeitgeber benachrichtigen und sagen, dass ich mich verspäte, also würde ich so fahren, dass ich keine Regel breche.