Hausdurchsuchungen bei MPU erwähnen?

freeze

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe nächste Woche meine MPU und lese mir momentan die Originalgutachten anderer User zwecks Vorbereitung durch.
Hierbei ist mir aufgefallen, dass ein User bezüglich einer Hausdurchsuchung befragt wurde. Bei mir wurden damals 2 Hausdurchsuchungen durchgeführt,
beim ersten mal wurde ein Dealer hochgenommen und daher routinemäßig eine Durchsuchung bei mir durchgeführt, bei der aber nichts zu beanstanden war.

Beim zweiten Mal wurde diese aufgrund eines angeblichen "Handel mit BTMG" durchgeführt, auch hier gab es nichts zu beanstanden. Laut Strafanzeige soll ich einem anderen Konsumenten jeweils 2gr. Gras und Amphetamin mitgebracht haben. Da die Strafe damals um die 1000€ war habe ich diese daher lieber bezahlt, anstatt diese vor Gericht anzufechten.

Mir ist natürlich bewusst, dass die Frage, so kurz vor der MPU, ziemlich blauäugig ist... Zählen die Hausdurchsuchungen als "Delikte" obwohl hierbei ja nichts zu beanstanden war und muss ich diese daher aktiv ansprechen bzw. sieht der Prüfer diese in meiner Akte? Die gleiche Frage bezüglich der Strafanzeige, ich bin davon ausgegangen, dass diese Dinge nicht für den Prüfer einsehbar sind, da diese nie vor Gericht standen?!

Danke und LG
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo freeze,

willlkommen im Forum.

Um sicher zu sein was der Gutachter wissen wird, ist es immer wichtig vorab in die FS-Akte hineinzusehen. Dies macht man am besten kurz bevor die Akte bereit ist für den Versand an das MPI...

Dies ist bei dir nun zu spät da die Akte bereits beim MPI ist, von daher kann nur gemutmaßt werden.

Die Verurteilung bzgl. des Handels wird in deiner Akte stehen, von daher kann davon ausgegangen werden dass auch die Hausdurchsuchungen vermerkt wurden. Da dabei nichts gefunden wurde ist das aber aus meiner Sicht auch nicht weiter schlimm...

Wie hast du dich denn auf die MPU vorbereitet?
 
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