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Hilfe bei MPU Verjährung Drogenfahrten

Heinz1989

Neuer Benutzer
Hallo,

Habe meinen Führerschein vor knapp 15 Jahren verloren.(3 Sachen sind vorgefallen)
1.Hatte ein Augbauseminar wegen 31kmh zu viel außerhalb Geschlossener Ortschaft.
2.&3. Dann noch 2 Drogenfahrten eine mit THC und eine weitere mit THC & Amphetamin.
Nach letzterer wurde mir der Führerschein entzogen.

Bin mitlerweile clean und will es auch bleiben. Aber ich denke es ist sinvoller auf die Verjährung zu setzten als jetzt noch eine MPU zu beginnen.

Im FAER steht eine Entscheidung, "unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis". Grund Neigung zur Rauschgiftsucht.
Als Tilgingsdatum&Löschungsdatum ist Anfang Dezember 2026 angegeben.

Jetzt zu meiner Frage:
Habe gelesen das es trotz Tilgung im FAER zur MPU kommen kann auch wenn dort nichts mehr steht.Wieso?
Sollte man nach den 15 Jahren die Überliegefrist von 1 Jahr noch zusätzlich warten?
Oder besser einen Anwalt einschalten damit er in meine Führerscheinakte/Fahrerlaubnisakte bei der Führerscheinstelle einsieht und ggf. Löschung von Eintragungen vornimmt?
Wie steht für mich die Chance das es mit der Verjährung klappt?
Alle Vergehen/Straftaten sind in Hessen passiert ich selbst bin in Bayern gemeldet.

Bin in den 15 Jahren noch 1x Auffällig geworden Sommmer 2016 mit einer Ordnungswidrigkeit "Missachtung der Vorfahrt es kahm zum Unfall"
War mit einem Mofa hab trotz entzug des Führerschein noch eine Prüfbescheinigung.
Dachte das Auto gibt mir die Vorfahrt hat gewunken.Aber mitten auf der Kreuzung hat er gas gegeben und ist in mich reingefahren.
In der FAER steht davon nichts vlt aber bei der Führerscheinstelle?Ist das irgendwie von Bedeutung?

Würde mich sehr über eine Hilfe freuen das Thema lässt mir in letzter Zeit Keine Ruhe.
Verdienen nicht besonders viel ein Anwalt wäre für mich eine große Finanzielle Belastung.Aber vermutlich günstiger wie eine MPU.

Beste Grüße Heinz
 
15 Jahre nach der letzten Entscheidung wird eine FE MPU-frei erteilt, eine Überliegefrist gibt es in dem Fall nicht.

Akteneinsicht kannst Du bei der FEB selber nehmen (vorher Termin vereinbaren damit der Sachberbeiter noch die Staubschicht entfernen kann), dafür brauchst Du keinen Anwalt.

Allerdings stehen jetzt noch alle Vorfälle drin, die Akte wird frühestens nach 15 Jahren bereinigt.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wirst Du aber die theoretische und praktische Prüfung ablegen müssen.
 
Hallo Monster,
Danke schonmal für die Antwort.

Also wenn die Einträge im FAER getilgt sind (15Jahre vorbei) bei der Führerscheinstelle Akteneinsicht beantragen um zu schauen ob alles gelöscht wurde.
Was ist wenn die Akte dann nicht bereinigt ist obwohl in der FAER nichts mehr steht.
Muss ich diese dann über eine Anwalt löschen lassen.
Wie sind da die Fristen?

MfG Heinz
 
Die Löschung erfolgt von Amts wegen ohne das sie beantragt werden muss.

Praktisch wird die Akte nicht zu bestimmten Daten akutalisiert. Sobald sie benötigt wird (zum Beispiel wenn sie von dir eingesehen werden soll) wird sie aus dem Archiv geholt. Dann wird sie durchgesehen und abgelaufene Einträge werden entfernt. Danach wird sie weiter verwendet, zum Beispiel dir vorgelegt.

Du hast dadurch keine Nachteile.
 
Alles klar danke für die Nachricht MrMurphy.
Dann kann ich ja beruhigt nach der Tilgung bei der Führerscheinstelle Akteneinsicht beantragen.Und nach den 15 Jahren sollte dann alles gelöscht sein.....
Was ist aber falls noch etwas drinnen steht.Kann ich mich direkt vor Ort beraten lassen oder welchen Weg geht man dann.
Bzw. gibt es noch irgendwas bezüglich des Ablaufs bei der Führerscheinstelle zu beachten?
Bin sehr unsicher da ich viel im Netzt gelesen hab was sich nicht so positiv angehört hat.
MfG
 
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