Hallo an alle,
Ich brauche dringend einen Rat oder den ultimativen Tipp von jemandem, der sich mit all den Gesetzen auskennt.
Folgende Sachlage,
Mein Mann wurde im März 2016 bei einer Polizeikontrolle angehalten, hatte bei der Blutuntersuchung 150ng/ml Benzoylecgonin und 19ng/ml Methylecgonin im Blut.
Er musste im Oktober 2016 den Führerschein abgeben, keine sperrfrist etc.
Hat nun 12 Monate Drogenabstinenz nachgewiesen, Teilnahme an einem Kurs zur Förderung der Fahreignung mit 24 Stunden und hatte am 17.12.2019 seine MPU. Diese fiel unglaublich schlecht laut Gutachten aus. Also negatives Gutachten, mit Empfehlung auf Alkoholabstinenz (obwohl im Gutachten steht, es bestünden keinerlei Bedenken bezüglich seines Alkoholkonsumes (3-4 mal im Jahr, nur Bier, kein harten Alkohol)).
Heute war er bei der fsst, das Gutachten nicht vorlegen, sondern die verkehrsakte zu einer anderen MPU-Stelle schicken lassen und die MPU erneut, bei einer anderen MPI machen.
Nun wollten die bei der fsst ein Schreiben, dass er nicht begutachtet wurde.
Ist das rechtlich zulässig?
Bleibt nur, den Antrag zurückzuziehen, die Abstinenznachweise noch einmal machen und erneut den Antrag stellen?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, in dem das negative Gutachten vor der fsst "verborgen" bleibt und er sich neu begutachten lassen kann?
Die Abstinenznachweise wurden am 30.09.2019 beendet.. sind meines Wissens nach 4 Monate gültig(?). Und die Frist des Neuantrages läuft am 04.02.2020 aus.
Fragen über Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße, Jessica
Ich brauche dringend einen Rat oder den ultimativen Tipp von jemandem, der sich mit all den Gesetzen auskennt.
Folgende Sachlage,
Mein Mann wurde im März 2016 bei einer Polizeikontrolle angehalten, hatte bei der Blutuntersuchung 150ng/ml Benzoylecgonin und 19ng/ml Methylecgonin im Blut.
Er musste im Oktober 2016 den Führerschein abgeben, keine sperrfrist etc.
Hat nun 12 Monate Drogenabstinenz nachgewiesen, Teilnahme an einem Kurs zur Förderung der Fahreignung mit 24 Stunden und hatte am 17.12.2019 seine MPU. Diese fiel unglaublich schlecht laut Gutachten aus. Also negatives Gutachten, mit Empfehlung auf Alkoholabstinenz (obwohl im Gutachten steht, es bestünden keinerlei Bedenken bezüglich seines Alkoholkonsumes (3-4 mal im Jahr, nur Bier, kein harten Alkohol)).
Heute war er bei der fsst, das Gutachten nicht vorlegen, sondern die verkehrsakte zu einer anderen MPU-Stelle schicken lassen und die MPU erneut, bei einer anderen MPI machen.
Nun wollten die bei der fsst ein Schreiben, dass er nicht begutachtet wurde.
Ist das rechtlich zulässig?
Bleibt nur, den Antrag zurückzuziehen, die Abstinenznachweise noch einmal machen und erneut den Antrag stellen?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, in dem das negative Gutachten vor der fsst "verborgen" bleibt und er sich neu begutachten lassen kann?
Die Abstinenznachweise wurden am 30.09.2019 beendet.. sind meines Wissens nach 4 Monate gültig(?). Und die Frist des Neuantrages läuft am 04.02.2020 aus.
Fragen über Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße, Jessica