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Hilfe bei negativen Gutachten, gesetzliche Regelungen?

Jesssongz

Neuer Benutzer
Hallo an alle,
Ich brauche dringend einen Rat oder den ultimativen Tipp von jemandem, der sich mit all den Gesetzen auskennt.

Folgende Sachlage,
Mein Mann wurde im März 2016 bei einer Polizeikontrolle angehalten, hatte bei der Blutuntersuchung 150ng/ml Benzoylecgonin und 19ng/ml Methylecgonin im Blut.
Er musste im Oktober 2016 den Führerschein abgeben, keine sperrfrist etc.

Hat nun 12 Monate Drogenabstinenz nachgewiesen, Teilnahme an einem Kurs zur Förderung der Fahreignung mit 24 Stunden und hatte am 17.12.2019 seine MPU. Diese fiel unglaublich schlecht laut Gutachten aus. Also negatives Gutachten, mit Empfehlung auf Alkoholabstinenz (obwohl im Gutachten steht, es bestünden keinerlei Bedenken bezüglich seines Alkoholkonsumes (3-4 mal im Jahr, nur Bier, kein harten Alkohol)).

Heute war er bei der fsst, das Gutachten nicht vorlegen, sondern die verkehrsakte zu einer anderen MPU-Stelle schicken lassen und die MPU erneut, bei einer anderen MPI machen.
Nun wollten die bei der fsst ein Schreiben, dass er nicht begutachtet wurde.
Ist das rechtlich zulässig?
Bleibt nur, den Antrag zurückzuziehen, die Abstinenznachweise noch einmal machen und erneut den Antrag stellen?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, in dem das negative Gutachten vor der fsst "verborgen" bleibt und er sich neu begutachten lassen kann?
Die Abstinenznachweise wurden am 30.09.2019 beendet.. sind meines Wissens nach 4 Monate gültig(?). Und die Frist des Neuantrages läuft am 04.02.2020 aus.

Fragen über Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Liebe Grüße, Jessica
 
Hallo,

Bleibt nur, den Antrag zurückzuziehen, die Abstinenznachweise noch einmal machen und erneut den Antrag stellen?

Nein

Wenn das Gutachten negativ ausfiel, nicht bei der Führerscheinstelle abgeben.
Die Führerscheinstelle bitten die Akte erneut an ein anderes MPI zu schicken, Erklärung gegenüber der Führerscheinstelle- z.B. man konnte den Termin nicht wahrnehmen, da man krank war und keinen Alternativttermin bekommen hat.

Die Abstinenznachweise wurden am 30.09.2019 beendet.. sind meines Wissens nach 4 Monate gültig(?). Und die Frist des Neuantrages läuft am 04.02.2020 aus
Ja, neue Begutachtungsstelle suchen z.B. AVUS, Dekra oder Pima, der Führerscheinstelle mitteilen zu welcher neuen Begutachtungstelle die Führerscheinakte versandt werden soll. Dort schnellstmöglich einen Termin im Januar 2020 zu bekommen.
Beim neuen Institut die MPU erneut machen mit 12 Monaten AN und Nachweis Kurs.

Alle Unterlagen mitnehmen, jetzt schnell handeln und viele Drogenfragebogen hier im Forum lesen und vorbereiten, bearbeiten und einstellen.

Falls nichts klappt wie selbst geschrieben
Bleibt nur, den Antrag zurückzuziehen, die Abstinenznachweise fortführen und erneut den Antrag stellen?

Grüße nobby
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die schnelle Antwort, das Problem ist, er war heute bei der fsst und wollte ein neues mpi angeben, wohin die akte verschickt werden soll. Darauf hin kam die Antwort, die fsst braucht ein Schreiben des angegebenen mpi mit der Bestätigung, dass keine Begutachtung stattgefunden hat.
Ist das rechtens? Darf die fsst ein Schreiben anfordern?

Meldet er sich bei einem zweiten MPI, muss er dann 12 Monate AN belegen, obwohl er diese schon vom vorigen (TÜV Nord) hat und alle Nachweise in Ordnung waren?

Vielen Dank!!
 
Meldet er sich bei einem zweiten MPI, muss er dann 12 Monate AN belegen, obwohl er diese schon vom vorigen (TÜV Nord) hat und alle Nachweise in Ordnung waren?
Nein, einfach die Nachweise zum neuen Institut wieder mitnehmen.

Darauf hin kam die Antwort, die fsst braucht ein Schreiben des angegebenen mpi mit der Bestätigung, dass keine Begutachtung stattgefunden hat.
Dann hilft nur ehrlich sein, man kam mit dem Gutachter nicht zurecht?, das Gutachten ist negativ und man möchte es bei einem neuen Institut nochmals versuchen. Auf keinen Fall das negative Gutachten bei der Führerscheinstelle abgeben.

Gutes Neues Jahr
 
Ja, es ist rechtens die FSST ist bei einen Neuerteilungsantrag nur verpflichtet dir die Möglichkeit zu geben EINE Mpu zu geben.
Es gibt zwar auch FSST die mehrfach verschicken aber verpflichtet sind sie dazu nicht.

Wenn die FSST sich querstellt dann zurückziehen des Neuerteilungsantrages und gleich einen neuen Neuerteilungsantrag aufgeben.
Evtl ist die FSST ja mit der Ankündigung sofort einen neuen Antrag zu stellen eher bereit sie nochmal zu verschicken.
 
Hallo Jesssongz,

willkommen im Forum :smiley138:

Ich komme zwar aus der "Alk.fraktion", aber trotzdem möchte ich einige Anmerkungen machen, bzw. Fragen stellen:
Hat nun 12 Monate Drogenabstinenz nachgewiesen, Teilnahme an einem Kurs zur Förderung der Fahreignung mit 24 Stunden und hatte am 17.12.2019 seine MPU. Diese fiel unglaublich schlecht laut Gutachten aus.
Warum fiel dieses Ga denn so "unglaublich schlecht aus"? Also woran machst du das fest?
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Also negatives Gutachten, mit Empfehlung auf Alkoholabstinenz (obwohl im Gutachten steht, es bestünden keinerlei Bedenken bezüglich seines Alkoholkonsumes (3-4 mal im Jahr, nur Bier, kein harten Alkohol)).
Das widerspricht sich natürlich, einerseits "keinerlei Bedenken", andererseits soll AB eingehalten werden....:smiley2204:
Die Kokainabbauwerte waren natürlich heftig, dennoch muss im GA-Gespräch i-was recht schief gelaufen sein. Meine Befürchtung ist, dass so vllt. auch bei der nächsten MPU eine Alk.-AB gefordert wird...
Wäre es dir möglich das Gutachten hier mal anonymisiert einzustellen?

Nur mal zur Info: Diese 4 Monate gelten dann wenn es eine "plausible" Erklärung für diesen Zeitraum gibt (Bsp. der Termin zur MPU hat so lange gedauert, die FSSt. hat lange gebraucht um die Akte zu versenden etc.). Wenn dein Mann bei der nächsten MPU nicht angeben will das er bereits eine (neg.) MPU hatte, wird es schwierig die Lücke zu erklären. Von daher wäre es mE besser wenn er sich um weitere AN bemüht.
Ginge bei ihm eine Haaranalyse?
 
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