Hilfe dringend- MPU Drogen

lxuxkxax

Neuer Benutzer
Hallo Zusammen,

ich wurde aufgrund eines Chats und meinem darauffolgenden Geständnisses des Konsums von MDMA bei der Polizei, vom Landratsamt zu Führerscheinentzug und einer MPU verordert.
Der Vorfall wurde erst ein Jahr nach einmaligem Konsum bekannt.

Gefahren unter Drogeneinfluss bin ich nicht, einen Drogennachweis haben sie nicht. Sie haben ausschließlich mein Geständnis des Konsums, welches ich blöder und unwissender Weise unterschrieben habe.

Weiß jemand ob ein Abstinenz-nachweis notwendig ist um die MPU zu machen? Falls ja, wer sagt mir wie lange ich diese nachweisen muss? Die MPU Prüfstelle?

Danke schonmal vorab.
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Servus @lxuxkxax ,
da es sich bei MDMA um eine sog. harte Droge handelt, schützt ein "Probierkonsum" nicht vor der MPU, auch nicht wenn kein Straßenverkehrsbezug besteht.
AB wird nötig sein. Wenn du es hier schaffst, den einmaligen Konsum glaubhaft zu machen, könntest du schon mit 6 Monaten AB durchkommen. Anderenfalls wären zwölf Monate gesetzt.
Ich gehe davon aus, dass kein Mischkonsum (Alkohol) aktenkundig ist.
 

lxuxkxax

Neuer Benutzer
Servus @lxuxkxax ,
da es sich bei MDMA um eine sog. harte Droge handelt, schützt ein "Probierkonsum" nicht vor der MPU, auch nicht wenn kein Straßenverkehrsbezug besteht.
AB wird nötig sein. Wenn du es hier schaffst, den einmaligen Konsum glaubhaft zu machen, könntest du schon mit 6 Monaten AB durchkommen. Anderenfalls wären zwölf Monate gesetzt.
Ich gehe davon aus, dass kein Mischkonsum (Alkohol) aktenkundig ist.
Nein, bin mit dieser Sache das aller erste Mal bei der Polizei aufgefallen. Bin nicht aktenkundig. Habe weder Strafzettel (außer Falschparken) ,Unfälle oder sonstiges Auffälliges Verhalten...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ganz so ist es nicht, wie RodionRomanovich bereits schrieb, kann bei Probier-bzw. seltenem Konsum ein AN für 6 Monate ausreichend sein.

Auszug aus den Buk:

Kriterium D3.1K:

Der Klient konsumierte häufiger oder gewohnheitsmäßig ausschließlich Cannabis und/oder nur gelegentlich eine Droge mit einer höheren Suchtpotenz und Gefährlichkeit als Cannabis.

1. Der Klient berichtet von häufigem oder gewohnheitsmäßigem Cannabiskonsum, hat jedoch andere, dem BtMG unterliegende Stoffe höchstens probiert.
2. Der Klient konsumierte (z.B. bei Partys) gelegentlich XTC. Der Konsum war hierbei weder von Alkoholkonsum begleitet, noch wurde Cannabis zur Wirkungsreduktion benötigt.
3. Der Klient hat gelegentlich XTC, Amphetamine oder Kokain konsumiert. Der Konsum hat aber zu keinen problematischen Erlebnissen geführt (...). Andernfalls wurde der Konsum nicht mehr fortgesetzt.
............
Kriterien für eine angemessene Problembewältigung:
............
Kriterium D3.4N:

Vor dem Hintergrund des früheren Konsummusters und der Motivation des Klienten kann der vorliegende drogenfreie Zeitraum als bereits ausreichend lang bewertet werden. Er ist zudem nachvollziehbar dokumentiert.

1. Die Dauer des Drogenverzichts beträgt zum Begutachtungszeitraum bereits 6 Monate.
2. Soweit der Drogenkonsum aber über einen längeren Zeitraum stattgefunden hat (z.B. über Jahre regelmäßiger Cannabiskonsum), ist erst durch einen längeren Abstinenzzeitraum eine günstige Voraussetzung für die Stabilität der Verhaltensänderung gegeben.
.............


Allerdings sollte man sich der Gefahr bewusst sein dass ein AN für "nur" 6 Monate auch der Grund für ein neg. Gutachten werden kann...
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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kann bei Probier-bzw. seltenem Konsum ein AN für 6 Monate ausreichend sein.
Wenn das Wörtchen "kann" nicht wäre ...
Wer den Gutachter glaubhaft einen "Probierkonsum" vermitteln kann, der darf es gerne versuchen. Kann er es nicht, fängt der Spaß von vorne an.
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Bei solchen Möglichkeiten geht es natürlich auch immer um die individuelle Abwägung von Zeit, Geld und theoretischen Chancen. Da im vorliegenden Fall lediglich ein "Geständnis" vorliegt, dessen Umfang wir jedoch nicht kennen, stünden der Konsumbehauptung keinerlei empirische Tatsachen wie Laborbefunde entgegen. Da sich der Anfangsverdacht auf einen Chat stützt, ist jedoch auch dessen Inhalt von Bedeutung, gerade im Hinblick auf Konsummuster und Mischkonsum. Da @lxuxkxax längst clean sein sollte, könnten bei entsprechender Haarpracht bereits die ersten sechs Monate nachgewiesen werden. Ob dann ein zeitnaher Risikoversuch stattfinden soll oder gleich die 12 Monate vollgemacht werden, ist dann persönliche Abwägungssache.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Max,
Wenn das Wörtchen "kann" nicht wäre ...
Wer den Gutachter glaubhaft einen "Probierkonsum" vermitteln kann, der darf es gerne versuchen. Kann er es nicht, fängt der Spaß von vorne an.
ja, ich stimme dir da zu, darum schrieb ich auch:
Allerdings sollte man sich der Gefahr bewusst sein dass ein AN für "nur" 6 Monate auch der Grund für ein neg. Gutachten werden kann...
Es ging mir in der Hauptsache darum hier kundzutun dass es nicht generell 12 Monate AN bei harten Drogen sein müssen, sondern dass es auch Ausnahmen gibt. Auf der sicheren Seite ist "man" natürlich wenn der Zeitraum länger als 6 Monate ist.... :smiley138:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Es ging mir in der Hauptsache darum hier kundzutun dass es nicht generell 12 Monate AN bei harten Drogen sein müssen, sondern dass es auch Ausnahmen gibt.
Alles gut, ich weiß das es diese Möglichkeit gibt.
Ich persönlich werde das aber nicht wirklich einem User empfehlen, wenn es schief geht, heißt es am Ende ... der Max hat gesagt ...
Die Entscheidung gebe ich dann besser an den Betroffenen weiter.
Ich denke das wars dann zum Thema :a055:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Wenn ich durchfallen sollte, gibt es da dann eine Sperre oder kann ich es direkt wieder versuchen ?
Das Wichtigste zuerst ... das Gutachten niemals an die FSST senden lassen, sondern immer zu dir.
Gehst du wieder zum gleichen Institut, darfst du nach 6 Monaten wiederkommen. Wechselst du das Institut, kannst du zeitnah eine erneute MPU absolvieren.
Bei einer negativen MPU wird deine Akte dann ohne Gutachten an deine FSST zurück geschickt. Der FSST musst du dann darlegen, warum du die MPU nicht angetreten hast.
 
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