Hallo Forum.
Mir wurde Mitte 2012 die Fahrerlaubnis wegen THC im Blut entzogen. Die festgestellten Werte waren 11 ng/ml THC, sowie 190 ng/ml THC-Carbonsäure.
War am vor Tag auf `ner Feier. Es gab Kuchen! Schmeckte gut, hatte Hunger, zwei Stücke und dann bin ich einfach eingepennt. Eigentlich rauch ich schon seit ein paar Jahren nicht mehr und trinke nur zu Anlässen, was hier der Fall war, darum hab es auch nicht gemerkt. Dachte ich vertrage nichts mehr.
Am nächsten Tag, war noch leicht verkatert, ging aber, sollte ich unbedingt den Wagen von jemanden weg fahren und wurde prompt zufällig aus dem Verkehr gewunken, getestet und von den Werten überrascht.
Wenn ich es alles gewusst hätte, wäre ich überhaupt nicht gefahren.
Nun finde ich den Einstieg nicht so richtig. Ich war beim FSST bzw. LBV, die haben gesagt, ich muss mich bei einer MPI bzw. MPU-Stelle anmelden, dann schicken sie meine Akte dort hin.
Dann war ich bei zwei unterschiedlichen MPI und die haben wiederrum gesagt, ich müsse die MPI-Stelle dem LBV mitteilen.
Die "Drehhkrad" hat mich zuerst gefragt, worauf und wie lange ich nachweisen möchte, dabei wollte ich das doch von denen hören. Daraufhin haben die gesagt, sie beraten nicht mehr, sie testen nur, weil der Gesetzgeber das so will und es auch besser für die Kunden sei, den Test bzw. den Abstinenznachweis und Beratung aus unterschiedlicher Hand zubekommen.
Die "Avis" hat auch gesagt, dass die Akte vom FSST geschickt wird, wenn ich das MPI dort angegeben habe.
Also gehe ich jetzt wieder zu FSST und gebe dort mein gewähltes MPI an, damit ich dann dort erfahre wie und was jetzt eigentlich getestet werden muss? Richtig?
Nein, falsch, war gerade dort. Ich weiß nicht ob Sie dass, das letzte mal auch so gesagt hat, aber Sie sagte, ich muss erst den Abstineznachweis haben, aber wie lange ich den Nachweis führen muss, konnte Sie mir nicht sagen und hat wieder auf die MPI-Stellen verwiesen.
Ehrlichgesagt hab ich es immer noch nicht geschnallt. Mach ich jetzt erst den Abstinenznachweis mit Haaren, in der Hoffnung das 6 Monate genügen. Es muss doch irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen geben, ob ich nun 6 oder 12 Monate und mit Urin- oder Haarproben nachweisen muss. Kein Plan wie man das nun anfängt.
Freue mich über jede Hilfe und Tipps. Gruß und Dank im Voraus..
Mir wurde Mitte 2012 die Fahrerlaubnis wegen THC im Blut entzogen. Die festgestellten Werte waren 11 ng/ml THC, sowie 190 ng/ml THC-Carbonsäure.
War am vor Tag auf `ner Feier. Es gab Kuchen! Schmeckte gut, hatte Hunger, zwei Stücke und dann bin ich einfach eingepennt. Eigentlich rauch ich schon seit ein paar Jahren nicht mehr und trinke nur zu Anlässen, was hier der Fall war, darum hab es auch nicht gemerkt. Dachte ich vertrage nichts mehr.
Am nächsten Tag, war noch leicht verkatert, ging aber, sollte ich unbedingt den Wagen von jemanden weg fahren und wurde prompt zufällig aus dem Verkehr gewunken, getestet und von den Werten überrascht.
Wenn ich es alles gewusst hätte, wäre ich überhaupt nicht gefahren.
Nun finde ich den Einstieg nicht so richtig. Ich war beim FSST bzw. LBV, die haben gesagt, ich muss mich bei einer MPI bzw. MPU-Stelle anmelden, dann schicken sie meine Akte dort hin.
Dann war ich bei zwei unterschiedlichen MPI und die haben wiederrum gesagt, ich müsse die MPI-Stelle dem LBV mitteilen.
Die "Drehhkrad" hat mich zuerst gefragt, worauf und wie lange ich nachweisen möchte, dabei wollte ich das doch von denen hören. Daraufhin haben die gesagt, sie beraten nicht mehr, sie testen nur, weil der Gesetzgeber das so will und es auch besser für die Kunden sei, den Test bzw. den Abstinenznachweis und Beratung aus unterschiedlicher Hand zubekommen.
Die "Avis" hat auch gesagt, dass die Akte vom FSST geschickt wird, wenn ich das MPI dort angegeben habe.
Also gehe ich jetzt wieder zu FSST und gebe dort mein gewähltes MPI an, damit ich dann dort erfahre wie und was jetzt eigentlich getestet werden muss? Richtig?
Nein, falsch, war gerade dort. Ich weiß nicht ob Sie dass, das letzte mal auch so gesagt hat, aber Sie sagte, ich muss erst den Abstineznachweis haben, aber wie lange ich den Nachweis führen muss, konnte Sie mir nicht sagen und hat wieder auf die MPI-Stellen verwiesen.
Ehrlichgesagt hab ich es immer noch nicht geschnallt. Mach ich jetzt erst den Abstinenznachweis mit Haaren, in der Hoffnung das 6 Monate genügen. Es muss doch irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen geben, ob ich nun 6 oder 12 Monate und mit Urin- oder Haarproben nachweisen muss. Kein Plan wie man das nun anfängt.
Freue mich über jede Hilfe und Tipps. Gruß und Dank im Voraus..