Interessant = Die Entstehung der MPU...

Nancy

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Die Geschichte der MPU

Die MPU ist bei Kritikern und Befürwortern immer noch ein umstrittenes Thema. Für viele Betroffene ist die Untersuchung ungerecht und eine absolute Tortur. Deutschland ist in Europa das einzigste Land, in dem ein solcher Test durchgeführt wird. In anderen Ländern gibt es dagegen strenge Sanktionen bei Verkehrsverstößen. Hohe Bußgelder und lange Fahrverbote sind im Ausland keine Seltenheit. In Deutschland hat man sich hingegen auf eine andere Art der Bestrafung geeinigt. Man wollte verhindern, dass die Straftäter einfach so ein Bußgeld bezahlen und eine gewisse Zeit absitzen, bis sie wieder ans Steuer dürfen. Mit der Einführung der MPU wollte man sicher gehen, dass die Betroffenen aus ihren Fehlern lernen, und ihr Fahrverhalten verändern. Doch wie lange gibt es die MPU in Deutschland eigentlich schon?

Die Idee entstand in Amerika
Die MPU gibt es zwar in Europa nur in Deutschland, die Idee dahinter stammt aber aus den USA. Im Jahr 1911 gab es in den USA den ersten Versuch einer gewissen Eignungsbegutachtung. Denn seit 1904 hatte New York bereits eine vollfunktionsfähige U-Bahn. In den Jahren nach dem Bau der Bahn häuften sich jedoch schwerwiegende Unfälle. Die Lokführer waren mit der Fahrt durch die dunklen Tunnel einfach überfordert. Anhand eines speziellen Eignungstests wollte man damals passende Lokführer finden. Durch die Einführung dieser Untersuchung konnte die Zahl der Unfälle in den Folgejahren reduziert werden.

Die 50er Jahre – Die Geburt der MPU
Die amerikanische Idee wurde dann knapp 40 Jahre später in Deutschland kopiert. Nach dem zweiten Weltkrieg gab es in der Bundesrepublik viele verletzte Kriegsveteranen. Auch kamen einige Soldaten aus ihrer Gefangenschaft zurück. Diese hatten teilweise schwere Behinderungen, fehlende Gliedmaßen, körperliche Störungen und psychische Traumata. Doch besonders die Menschen mit körperlichen Einschränkungen benötigten dringend ein Auto. Um die fahrtauglichen Personen von denen zu unterscheiden, die nicht fahrtüchtig waren, musste eine Regelung geschaffen werden. Vom Bundesministerium für Verkehr wurde die Regelung “Krankheit und Kraftverkehr” festgelegt. In diesem Gutachten wurden die Krankheiten und Bedingungen aufgezählt, die Menschen zum Führen eines Fahrzeugs ausschlossen. Faktoren waren Herzrythmusstörungen, hoher Blutdruck, Diabetes, Epilepsie, Alkoholmissbrauch, sowie körperliche Behinderungen. Ärzte und Psychologen führten aufgrund dieser Bestimmungen, im Jahr 1954 endgültig die heutige MPU ein.

Die 60er und 70er Jahre – Der Idiotentest wird geboren
Mit der in den 50er Jahren eingeführten MPU konnte die Zahl der Verkehrsunfälle reduziert werden. Die harten Auflagen sorgten aber auch dafür, dass viele Menschen nicht am Straßenverkehr teilnehmen konnten. In den 60er und 70er Jahren musste jede Person, die die theoretische Fahrprüfung nicht bestanden hatte, ein positives MPU-Gutachten vorlegen, damit diese doch noch die Fahrerlaubnis bekam. Die Regelung sorgte dafür, dass die MPU von nun an einfach als “Iditontest” bezeichnet wurde. Doch die Verkehrsunfälle häuften sich in den späten Siebzigern. Die Bundesregierung handelte und verschärfte die Regelungen bei der Anordnung einer MPU. Alle Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auffällig geworden waren, oder die andere schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen hatten, mussten zu einer MPU. Ihnen wurde der Führerschein entzogen und ein Fahrverbot erteilt.

Die 90er Jahre – Neue Richtlinien
In den 80er Jahren konnte die Zahl der Verkehrstoten durch die neuen Regelungen erheblich eingedämmt werden. Doch die Richtlinien der MPU waren weitehin sehr schwammig und ungenügend erläutert. Deshalb führte die Bundesanstalt für Straßenwesen in den 90er Jahren die “Begutachtungs-Richtlinien” ein. In diesen wurde explizit vermerkt, welche geistigen und körperlichen Eigenschaften ein Autofahrer erfüllen muss, damit er am Straßenverkehr teilnehmen darf. Darüberhinaus wurden auch eindeutige Richtlinien im Umgang mit Alkohol und Drogen, sowie Verstöße und Straftaten festgelegt.

Die 2000er Jahre – Die Begutachtungskriterien werden eingeführt
Im Jahr 2005 kamen zu den “Begutachtungs-Richtlinien” dann auch die “Begutachtungskriterien” hinzu. In diesen steht eine kompetente Anleitung zum Ablauf und Aufbau der MPU. In erster Linie wurden die Kriterien für die Begutachtungsstellen eingeführt. Für diese sollen sie eine Hilfestellung bei der Überprüfung der Fahreignung sein. Aber auch für die MPU-Vorbereitungsstellen war die Einführung der Begutachtungskriterien eine große Unterstützung. Im Jahr 2009 wurden die “Begutachtungskriterien” dann das erste Mal überarbeitet. Die neuen Regelungen sahen eine strikte Trennung von Beratung/Therapie und der MPU-Diagnostik vor. Beratungen an amtlich anerkannten Stellen sind seitdem verboten. Auch wurden Empfehlungen an bestimmte Vorbereitungsstellen untersagt. Durch diese Neuerungen sollte die Objektivität der Begutachtung und die Neutralität der Begutachtungsstellen gestärkt werden. Die Aufsichtsbehörden setzen seitdem konsequent die gesetzliche Trennung von Diagnostik und Beratung durch. Im Jahr 2013 wurden die Begutachtungskriterien ein letztes Mal überarbeitet.

Die MPU – Ein Erfolgskonzept
Die MPU hat eine lange Entstehungsgeschichte hinter sich. Ständig wurden die Richtlinien geändert, aber auch verbessert. Ziel war es immer, die deutschen Straßen noch sicherer zu machen. Das ist den einzelnen Bundesregierungen wirklich gelungen. Bis heute konnten viele Verkehrstote durch die Einführung der MPU verhindert werden. Und alles begann mit einer U-Bahn in New York.

Quelle: https://www.mpu-vorbereitung.com/blog/die-mpu-im-wandel-der-zeit/

Anmerkung Moderator:
Es gibt natürlich keine "Begutachtungskriterien", sondern nur "Beurteilungskriterien",
ebenso wenig gibt es "Begutachtungs-Richtlinien", sondern nur "Begutachtungsleitlinien".
Trotzdem handelt es sich hier um eine interessante Entstehungsgeschichte...
 

Kill

Stamm-User
Deutschland ist in Europa das einzigste Land, in dem ein solcher Test durchgeführt wird.
Und es heißt "das einzige", wenn ich mir eine ergänzende Korrektur erlauben darf... ;) ( Superlativ ) Ein paar grundlegende, orthografische Korrekturen sollten uns erfrischen dürfen. Danke Nancy für deine vorangehende Korrektur des Berichts.

Ich persönlich halte die MPU nur in Ausnahme Fällen für gerechtfertigt. Bei mir hätte es auch gereicht wenn ich 12 Monate den FS entzogen gekriegt hätte um drogenfrei zu werden.

Wobei ich anfügen muss, dass der Weg von der Tat über das Auseinandersetzen mit der gesamten "MPU-bestehen"-Thematik, ein nachhaltiger Abstinenz"wunsch" eingetreten ist. Ich glaube, dass ich lediglich mit einem Monat Führerscheinentzug auf Grund Amphetaminkonsum im Strassenverkehr, NICHT aufgehört hätte zu konsumieren und wäre dann möglicherweise weiter auf Amphetaminen Auto gefahren um Wiederholungstäter zu werden.

Also abschließend will ich feststellen, dass die MPU schon ihre Daseinsberechtigung hat, egal ob es Geldmache ist. Und wer auf Grund einer allgemeinem MPU Problematik seinen geistigen Horizont selbst erweitern musste bzw. durfte - der hat eine Erkenntnis erlangt die nur "den Idioten" vom Idiotentest vorbehalten ist...

Vielleicht etwas am Thema vorbei, aber das Schönreden sollte uns die Entstehung der MPU etwas versüßen, sie ist da und das ist auch gut so... :-D
 

TommyX38

Benutzer
Infos was in anderen Ländern, europäisch und außereuropäisch in Sachen Konsequenzen für Trunkenheitsfahrten mit Alkohol oder Drogen als Konsequenz üblich ist.

Großbritannien

Definition Alkoholfahrt: BAK von 0,8 ‰, in Schottland BAK von 0,5 ‰

Möglichkeit haben, ein Auto zu fahren im betrunkenen Zustand, definiert als „im Auto sitzen oder in der Nähe des Autos sein und die Schlüssel dabei haben“
bis zu 3 Monate Freiheitsstrafe
bis zu 2.500 Pfund
Führerscheinentzug möglich

Trunkenheitsfahrt:
bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe
Geldstrafe in Abhängigkeit vom Einkommen, aber max. unbegrenzt
mindestens 1 Jahr Führerscheinentzug (im Wiederholungsfall binnen 10 Jahre nach der ersten Tat) 3 Jahre

Fahrlässige Tötung während einer TF
bis zu 14 Jahre Gefängnis
Geldstrafe, maximal unbegrenzt
bis zu 2 Jahre Führerscheinentzug

Weitere Folgen für alle Arten von TF:
deutliche Erhöhung der Kfz-Versicherung
bei Berufskraftfahrern wird der Arbeitgeber verständigt
eventuelle Probleme in den USA einen Leihwagen zu bekommen, da eine Art Säuferbalken im Führerschein eingetragen wird.

Schweden:

Definition Trunkenheitsfahrt ("rattfylleri"): BAK von 0,2 ‰, oder Atemalkohol 0,1 mg/l, oder höher.

Folgen:
Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe (zw. 30 und 150 Tagessätze)
Fahrerlaubnisentzug mit mindestens einem Jahr Sperrfrist
bei einer BAK von max. 0,3 ‰ kann in Ausnahmefällen auf den Fahrerlaubnisentzug verzichtet werden (Ersttäter, der zugleich einsichtig ist und auf den FS angewiesen ist)

Schwere Trunkenheitsfahrt ("grovt rattfylleri"): BAK von 1,0 ‰ oder höher.
Mindestens 1 Jahr und bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe (wird aber in der Regel als Art Hausarrest mit elektronischer Fußfessel abgedient)
Fahrerlaubnisentzug mit mindestens 2 Jahren Sperrfrist
Vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss eine erfolgreich abgeschlossene Alkoholtherapie nachgewiesen werden.

Fahrlässige Tötung während einer TF, unabhängig von der BAK
bis zu 8 Jahre Gefängnis
Fahrerlaubnisentzug mit mindestens 2 Jahren Sperrfrist

Weitere Folgen für alle Arten von TF:
deutliche Erhöhung der Kfz-Versicherung (man wird wie ein Fahranfänger eingestuft)
bei Sperrfrist von mehr als einem Jahr sind vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis neue Fahrprüfungen abzulegen.

Sonderregelung Alkoholschloss:
Die Sperrfrist kann um bis zu zwei Jahre verkürzt werden durch Einbau eines sog. Alkoholschlosses ins Fahrzeug. Damit kann der Motor nur gestartet werden, wenn unmittelbar vorher "geblasen" wurde und die gemessene AAK nicht über 0,1 mg/l liegt.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Alkoholschloss-Programm:
Die Teilnahme muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden
Es liegt keine Alkoholabhängigkeit vor
Im Führerschein wird eine entsprechende Einschränkung vermerkt, während der Teilnahme darf nur das eigene Fahrzeug mit Alkoholschloss gefahren werden
Sämtliche Messwerte werden im Schloss gespeichert und alle paar Monate ausgelesen. Ist da ein einziger "Treffer" dabei, wird das Programm beendet
Einbau, Ausbau und Auswertung des Alkoholschlosses gehen auf Kosten des Betroffenen.

Niederlande:

In den Niederlanden gelten unterschiedliche Regeln für Fahranfänger und erfahrene Fahrer. Als Fahranfänger zählt jeder, der noch nicht mindestens 5 Jahre lang im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Definition Trunkenheitsfahrt: BAK von 0,5 ‰ (bei Fahranfängern 0,2 ‰) oder höher.

Folgen:
Bußgeld ab € 300 bis € 1100 gestaffelt
Bei mehr als 1,3 ‰ (Fahranfänger 0,8 ‰) Fahrverbot 2-24 Monate oder Entzug der Fahrerlaubnis gemäß richterlicher Entscheidung
Bei mehr als 2,3 Strafverfahren, Tagessätze, Haftstrafe oder unbezahlte Zwangsarbeit ("taakstraf"), Entzug der Fahrerlaubnis

Bei mehr als 0,8 ‰ (Fahranfänger 0,5 ‰) zusätzlich:
LEMA ("Lichte Educatieve Maatregel alcohol en verkeer") wird angeordnet:
Kurs zum Thema Alkohol und Straßenverkehr.
Zwei Kurstermine von je 3,5 Stunden im Abstand von einer Woche.
Kosten ca: € 650
Nicht-Teilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei mehr als 1,0 ‰ (Fahranfänger 0,8 ‰) oder bei erster Wiederholungstat innerhalb von 5 Jahren zusätzlich:
EMA ("Educatieve Maatregel alcohol en verkeer") wird angeordnet:
Intensivkurs zum Thema Alkohol und Straßenverkehr.
Ein ganztägiger und zwei halbtägige Kurstermine, gefolgt von einem persönlichen Auswertungsgespräch.
Kosten ca: € 1050
Nicht-Teilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei mehr als 1,8 ‰ (Fahranfänger 1,3 ‰), oder bei zweiter Wiederholungstat innerhalb von 5 Jahren zusätzlich:
Entzug der Fahrerlaubnis, falls nicht ohnehin schon entzogen
"Onderzoek naar uw alcoholgebruik" wird angeordnet:
Medizinisch-psychiatrische Untersuchung ähnlich der deutschen MPU
Kosten ca: € 1250
Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet anhand des Untersuchungsergebnisses, ob die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Ich persönlich halte die MPU nur in Ausnahme Fällen für gerechtfertigt. Bei mir hätte es auch gereicht wenn ich 12 Monate den FS entzogen gekriegt hätte um drogenfrei zu werden.
Sehe ich ähnlich.
Wobei ich anfügen muss, dass der Weg von der Tat über das Auseinandersetzen mit der gesamten "MPU-bestehen"-Thematik, ein nachhaltiger Abstinenz"wunsch" eingetreten ist. Ich glaube, dass ich lediglich mit einem Monat Führerscheinentzug auf Grund Amphetaminkonsum im Strassenverkehr, NICHT aufgehört hätte zu konsumieren und wäre dann möglicherweise weiter auf Amphetaminen Auto gefahren um Wiederholungstäter zu werden.
Klar, von einem vorübergehenden Entzug und einer Geldstrafe kommt nicht unbedingt die Einsicht. Trotzdem kann ich dem gesamten MPU-System nicht viel Positives abgewinnen. Das hängt aber auch damit zusammen, dass man hierzulande afaik echt übertreibt. Zum Beispiel, wenn man zur Tatzeit längst nüchterne Cannabiskonsumenten zur MPU schickt. Oder wenn man einmaligen oder auch gelegentlichen Konsum sog. harter Drogen (wie Ecstasy, LSD, Speed etc) ohne jeden Zusammenhang mit dem Straßenverkehr dazu nutzt, jemanden zur MPU zu schicken. Auf der anderen Seite haben wir viele alte Menschen im Straßenverkehr, die schon ewig lange nicht mal einen Sehtest machen mussten. Und die Gefahr durch Fahrer, die plötzlich einen medizinischen Notfall erleiden, ist nicht unwesentlich.

Hilfsangebote für Drogenkonsumenten (legal und illegal) finde ich allerdings wichtig, ebenso wie ehrliche und umfassende Aufklärung, anstatt Verteufelung.

Ich bin viele Jahre lang Auto gefahren und m. E. ist die größte Gefahr die oft völlig rücksichtslose Fahrweise von mutmaßlich mehrheitlich nüchternen Fahrern. Es gibt viele, denen gehört der Führerschein wegen "charakterlicher Nichteignung" entzogen. Vom Autobahnwender über den Rettungsgassenbenutzer über den Autobahnausfahrtenreindrängler über den Innenstadtrennfahrer bis hin zum Autobahndrängler. Ein vorangegangener Drogenkonsum könnte das ja noch irgendwie ... naja, nicht rechtfertigen, aber zumindest erklären. Nur sind manche Leute halt nüchtern so.

Also abschließend will ich feststellen, dass die MPU schon ihre Daseinsberechtigung hat, egal ob es Geldmache ist.
Von mir ein klares Nein dazu. Nicht in der Form, wie das heute gehandhabt wird.
 
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