Dombroschke

Neuer Benutzer
Danke für die Aufnahme in das Forum und Hallo,

aufgrund einer Alkoholfahrt über 1,6 Promille wurde mir mein Führerschein entzogen. Dieser wurde in BW ausgestellt. Mein derzeitiger Wohnort befindet sich in RLP.
Die hier zuständige Fahrerlaubnisbehörde fordert zum Antrag der Neuerteilung eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörder sofern der eingezogene Führerschein nicht von derjenigen Behörder ausgestellt worden ist bei welcher der Antrag auf Neuerteilung gestellt wird - Also ist das bei mir der Fall.

Die Karteikartenabschrift würde direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt werden, also hätte ich hier keine Möglichkeit auf Einsicht.

2006 wurde meine Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt entzogen, nach bestandener MPU wurde sie mir 2007 Wiedererteilt (in Baden-Württemberg). Der damals wiedererteilte Führerschein wurde nun durch eine einmalige Dummheit wieder entzogen (zu meiner Verteidigung kam es zu keiner Fahrt unter Alkoholeinfluss zwischen dem ersten und zweiten Entzug der Fahrerlaubnis). Nach Auskunft meines Anwalts besteht kein Eintrag im Bundeszenrtralregister. Ist nach 13 Jahren anhand der Karteikartenabschrift ersichtlich, dass mein Führerschein bereits schon einmal entzogen worden ist?

Weiter soll ein polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) übersandt werden. Ist hier auszugehen, dass kein Eintrag mehr bezüglich der 1. Trunkenheitsfahrt besteht?

Vorab vielen Dank!
 
A

arcr11

Gast
Die Einsicht kannst du nehmen, sobald der Antrag gestellt und die Akten Kopie bei deiner fsst eingegangen ist.

Das Führungszeugnis lässt du dir direkt nach Hause schicken, guckst es dir an und gibst es dann an die Fsst weiter.

Die Verjährung des vorherigen Entzuges begann mit der wiedererteilten fe. Ab da dann 10 + 5 Jahre. Es sollte also weiterhin drin stehen.
 

Nancy

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Die Verjährung des vorherigen Entzuges begann mit der wiedererteilten fe. Ab da dann 10 + 5 Jahre. Es sollte also weiterhin nicht mehr drin stehen.
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Andr3as

Stamm-User
Der damals wiedererteilte Führerschein wurde nun durch eine einmalige Dummheit wieder entzogen (zu meiner Verteidigung kam es zu keiner Fahrt unter Alkoholeinfluss zwischen dem ersten und zweiten Entzug der Fahrerlaubnis)

mich würde diese “Dummheit“ persönlich interessieren.
Magst du etwas genauer darauf eingehen ?
Lg.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Darauf schließen kann sie schon, sie kann es nur nicht mehr gegen dich verwenden...
 
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