Lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, erfolgt nach einmaliger TF, bei ggl. Cannabiskonsum, kein direkter Entzug mehr, sondern es soll erst eine MPU angeordnet werden.
Die Pressemitteilung dazu gab es bereits im April 2019:
Nun, nach 5 Monaten kann auch das Urteil nachgelesen werden:
Evtl. Diskussionen dazu, bitte in einem gesonderten Thread.
Die Pressemitteilung dazu gab es bereits im April 2019:
Pressemitteilung Nr. 29/2019 | Bundesverwaltungsgericht
www.bverwg.de
Nun, nach 5 Monaten kann auch das Urteil nachgelesen werden:
Evtl. Diskussionen dazu, bitte in einem gesonderten Thread.