Klärungsversuch: MPU wegen Unfall mit Fahrerflucht

Sohnemann

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Hallo zusammen,
es betrifft in erster Linie nicht mich, sondern meine 62-Jahre alte Mutter. Die mich wiederum leider viiiiiiel zu spät in diese ganze Angelegenheit mit reingenommen hat, weshalb ich nun paar Fragen übrig habe, bei denen "ihr" mir und uns hoffentlich helfen könnt. Sie hatte 2024 einen leichten Unfall auf einem Supermarktparkplatz beim Ausparken, hat das scheinbar nicht wirklich gemerkt und ist nach Hause gefahren. 10 Minuten später war auch die Polizei da.
Entsprechend musste sie Summe X zahlen und der Führerschein war weg, Sperrfrist. Sie hat nun Ende 2025 den Führerschein neu beantragt. Musste eine MPU machen. Hat diese am 27.01.2026 gemacht. Hat zuerst den angehängten Brief am 28.01. erhalten und am 03.02. dann eine Erinnerung.

1. Deute ich den Brief vom 28.01. richtig, so dass sie generell nicht "durchgefallen" ist, sondern wohl beim Reaktionstest nicht so gut abgeschnitten hat und entsprechend nun diese psychologische Fahrverhaltensbeobachtung machen sollte, falls sie diese besteht, steht der Führerschein-Neuvergabe nichts mehr im Wege?

2. Falls ja, ist mir der Ablauf/die Reihenfolge der psychologischen Fahrverhaltensbeobachtung nicht ganz klar ... muss man sich hier selbst eine Fahrschule suchen, die das anbietet, mit dieser einen Termin vereinbaren und dann kommt ein Verkehrspsychologe von TÜV SÜD dazu? Oder muss man ZUERST etwas mit TÜV SÜD abklären, bspw. die Überweisung, bekommt dann von TÜV SÜD mögliche Termine und muss mit diesen denkbaren Terminen zu einer Fahrschule?

3. Der Brief vom 03.02. spricht von ergänzenden Unterlagen = Bescheinigung Verkehrspsychologe – ist das nochmal was anderes oder ist hier die psychologischen Fahrverhaltensbeobachtung gemeint auf dessen Brief noch in keinster Form reagiert wurde? Falls es was anderes ist, was ist das und was ist hier zu tun?

Wäre für bisschen Ordnung in dem konfusen Chaos sehr dankbar.
LG, der Sohnemann
 

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Erst einmal an deine Mama: Herzlichen Glückwunsch :smiley138:
Und schön, dass du ihr helfen möchtest :smiley138:

1. Deute ich den Brief vom 28.01. richtig, so dass sie generell nicht "durchgefallen" ist, sondern wohl beim Reaktionstest nicht so gut abgeschnitten hat und entsprechend nun diese psychologische Fahrverhaltensbeobachtung machen sollte, falls sie diese besteht, steht der Führerschein-Neuvergabe nichts mehr im Wege?
Jupp, genau !

So, und ich gestehe, dass ich bei dem Rest nicht so ganz durchsteige…
Sind alle Briefe von einer Stelle, also vom TÜV ?
Der letzte sieht irgendwie anders aus.. :smiley2204:
 
Danke dir! Ja genau, alle von TÜV SÜD mit selber Auftragsnummer.
Hab' mal nun weiter recherchiert. Scheinbar ist die "Bescheinigung Verkehrspsychologe" das Ergebnis aus der "psychologischen Fahrverhaltensbeobachtung". Bitte jemand korrigieren, falls das doch nicht korrekt ist. Bin mir hier nicht sicher! :smiley738:

Wir haben jetzt mal die 425€ an TÜV SÜD überwiesen und stoßen damit wohl die psychologische Fahrverhaltensbeobachtung als Prozedere an. Soweit ich das online verstanden habe, läuft das entsprechend organisatorisch über TÜV SÜD zu Klärung von Terminfenster, Ablauf, ggf. Kooperations-Fahrschulen.

Mich irritiert nur diese enge zeitliche Taktung. Am 27.01. MPU, am 28.01. Ergebnis, am 03.02. kommt schon eine Erinnerung, dass "die vereinbarte Frist abgelaufen" (wann soll die gewesen sein?) sei und man nun bis zum 17.02. Zeit hätte für die Nachreichung der Bescheinigung vom Verkehrspsychologen. Deshalb meine leichte Sorge, dass das vllt. etwas ist, was UNABHÄNGIG zur psychologischen Fahrverhaltensbeobachtung ist, was meine Mutter aber vergessen hat. Wie gesagt, wurde leider erst spät ins Boot geholt, sonst wären die Abläuft für mich klarer.
 
Genau, auch wegen des „sportlichen“ Zeitablaufes kam mir das merkwürdig vor…

Mir würde jetzt nix einfallen, was „vergessen“ worden sein könnte.
Also aus meiner Sicht: Läuft :smiley138:
 
Ich habe auch eine Fahr Verhaltensbeobachtung machen müssen gut wäre, wenn ihr zu einer Fahrschule geht, die damit Erfahrung hat. Meine Fahrschule hat mir meine Verkehrspsychologen empfohlen. Gegebenfalls erhaltet auch Auskunft beim TÜV welche Fahrschulen da in Frage kommen und dann sollte sie ein bis zwei Fahrstunden vorher nehmen, um den Fahrlehrer kennen zu lernen, der das nachher begleitet neben dem Prüfer und auch das Auto kennenzulernen. Wenn ihr zu einer Fahrschule geht, die Erfahrung hat kennen die in der Regel auch die Fahrstrecke, die der Prüfer abfährt.

Die Fahrschule stimmt dann den Termin mit der tüv Stelle ab da sowohl Fahrlehrer als auch der Prüfer für die Fahr Verhaltensbeobachtung Zeit haben müssen.
Ich hatte nach der MPU auch nur eine Frist von vier Wochen da das weder mit der Fahrschule noch mit dem Termin des Prüfers geklappt hätte. Hat die Fahrschule das geklärt, dass wir da eine Fristverlängerung bekommen ( bei mir lag noch Weihnachten und Neujahr dazwischen )
 
Soweit ich das online verstanden habe, läuft das entsprechend organisatorisch über TÜV SÜD zu Klärung von Terminfenster, Ablauf, ggf. Kooperations-Fahrschulen.
Die Fahrschule müsst ihr selbst suchen siehe meine Beschreibung oben
Ich weiß nicht ob er tüv das im Paket Anbietet ?!
Ich habe MPU bei der PIMA gemacht und musste alles selbst organisieren- die Termin Koordinierung hat nachher die Fahrschule gemacht und ich habe mich deren zeitfenster gefügt
 
Hallo Sohnemann,

also ich verstehe es so, dass deine Mutter im Gespräch mit dem Gutachter angegeben hat, dass sie sich mit einem VP vorbereitet hat und hierfür noch die Therapiebescheinigung abgeben muss.
Nun bleibt die Frage: hat deine Mutter das irrtümlich angegeben und gar keine Vorbereitung mit einem VP gemacht?
Falls ja, könnte sich das auf das Ergebnis des MPU-Gutachtens negativ auswirken...

Dazu noch eine Rückfrage, da ich unsicher bin, ob der Hinweis auf einen Dolmetscher ein einfacher Textbaustein im Schreiben des TÜV ist: kann es sein, dass deine Mutter nicht so gut deutsch versteht und es darum evtl. zu Missverständnissen in der Exploration kam?
 
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