Hallo zusammen,
es betrifft in erster Linie nicht mich, sondern meine 62-Jahre alte Mutter. Die mich wiederum leider viiiiiiel zu spät in diese ganze Angelegenheit mit reingenommen hat, weshalb ich nun paar Fragen übrig habe, bei denen "ihr" mir und uns hoffentlich helfen könnt. Sie hatte 2024 einen leichten Unfall auf einem Supermarktparkplatz beim Ausparken, hat das scheinbar nicht wirklich gemerkt und ist nach Hause gefahren. 10 Minuten später war auch die Polizei da.
Entsprechend musste sie Summe X zahlen und der Führerschein war weg, Sperrfrist. Sie hat nun Ende 2025 den Führerschein neu beantragt. Musste eine MPU machen. Hat diese am 27.01.2026 gemacht. Hat zuerst den angehängten Brief am 28.01. erhalten und am 03.02. dann eine Erinnerung.
1. Deute ich den Brief vom 28.01. richtig, so dass sie generell nicht "durchgefallen" ist, sondern wohl beim Reaktionstest nicht so gut abgeschnitten hat und entsprechend nun diese psychologische Fahrverhaltensbeobachtung machen sollte, falls sie diese besteht, steht der Führerschein-Neuvergabe nichts mehr im Wege?
2. Falls ja, ist mir der Ablauf/die Reihenfolge der psychologischen Fahrverhaltensbeobachtung nicht ganz klar ... muss man sich hier selbst eine Fahrschule suchen, die das anbietet, mit dieser einen Termin vereinbaren und dann kommt ein Verkehrspsychologe von TÜV SÜD dazu? Oder muss man ZUERST etwas mit TÜV SÜD abklären, bspw. die Überweisung, bekommt dann von TÜV SÜD mögliche Termine und muss mit diesen denkbaren Terminen zu einer Fahrschule?
3. Der Brief vom 03.02. spricht von ergänzenden Unterlagen = Bescheinigung Verkehrspsychologe – ist das nochmal was anderes oder ist hier die psychologischen Fahrverhaltensbeobachtung gemeint auf dessen Brief noch in keinster Form reagiert wurde? Falls es was anderes ist, was ist das und was ist hier zu tun?
Wäre für bisschen Ordnung in dem konfusen Chaos sehr dankbar.
LG, der Sohnemann
es betrifft in erster Linie nicht mich, sondern meine 62-Jahre alte Mutter. Die mich wiederum leider viiiiiiel zu spät in diese ganze Angelegenheit mit reingenommen hat, weshalb ich nun paar Fragen übrig habe, bei denen "ihr" mir und uns hoffentlich helfen könnt. Sie hatte 2024 einen leichten Unfall auf einem Supermarktparkplatz beim Ausparken, hat das scheinbar nicht wirklich gemerkt und ist nach Hause gefahren. 10 Minuten später war auch die Polizei da.
Entsprechend musste sie Summe X zahlen und der Führerschein war weg, Sperrfrist. Sie hat nun Ende 2025 den Führerschein neu beantragt. Musste eine MPU machen. Hat diese am 27.01.2026 gemacht. Hat zuerst den angehängten Brief am 28.01. erhalten und am 03.02. dann eine Erinnerung.
1. Deute ich den Brief vom 28.01. richtig, so dass sie generell nicht "durchgefallen" ist, sondern wohl beim Reaktionstest nicht so gut abgeschnitten hat und entsprechend nun diese psychologische Fahrverhaltensbeobachtung machen sollte, falls sie diese besteht, steht der Führerschein-Neuvergabe nichts mehr im Wege?
2. Falls ja, ist mir der Ablauf/die Reihenfolge der psychologischen Fahrverhaltensbeobachtung nicht ganz klar ... muss man sich hier selbst eine Fahrschule suchen, die das anbietet, mit dieser einen Termin vereinbaren und dann kommt ein Verkehrspsychologe von TÜV SÜD dazu? Oder muss man ZUERST etwas mit TÜV SÜD abklären, bspw. die Überweisung, bekommt dann von TÜV SÜD mögliche Termine und muss mit diesen denkbaren Terminen zu einer Fahrschule?
3. Der Brief vom 03.02. spricht von ergänzenden Unterlagen = Bescheinigung Verkehrspsychologe – ist das nochmal was anderes oder ist hier die psychologischen Fahrverhaltensbeobachtung gemeint auf dessen Brief noch in keinster Form reagiert wurde? Falls es was anderes ist, was ist das und was ist hier zu tun?
Wäre für bisschen Ordnung in dem konfusen Chaos sehr dankbar.
LG, der Sohnemann

