Komplizierte Aktenlage / ratlos hinsichtlich Vorbereitung

Miyako_9

Neuer Benutzer
Liebes Forum,

Ich bin neu hier, da ich bald zur MPU Prüfung gehen werde (vorauss. Anfang März) und dringend mehrere Perspektiven brauche zu meinem Fall.

In meiner Fragestellung der FBE sind 2 verkehrsrechtliche Vergehen von 2010 (Rote Ampel, Vorfahrt genommen mit Unfallfolge), sowie einer Fahrt "unter Einfluss eines alkoholischen Getränks in der Probezeit", ebenfalls aus 2012, formuliert; in meiner Führerscheinakte finden sich außerdem 2 Seiten aus dem KBA Auszug mit dem Vermerk "Neigung zur Rauschgiftsucht" - ich hatte 2012 zwei Strafdelikte mit Btm (1 Mal Veräußern von Btm an verdeckte Ermittler, sowie einmaliger Besitz von Amphetamin und Ecstasy; dazu gibt es allerdings keine weiteren Urteile sowie Informationen die aus der aktuellen Aktenlage hervorgehen, da diese wahrscheinlich verjährt sind?).

Meine MPU Beraterin hat mir nun empfohlen, mich nur auf die o.b. verkehrsrechtliche Fragestellung vorzubereiten - mit eingeschlossen der Fahrt unter einem alkoholischen Getränk, wofür ich auch negative Abstinenznachweise habe und mich eben soz. auf eine Alkohol Mpu sowie verkehrsrechtlchen Fragestellung vorbereite. Aus der Unsicherheit heraus und aufgrund der Empfehlung von meinem vorherigen MPU Berater, habe ich ebenfalls Abstinenznachweise bzgl. Drogen gemacht und könnte diese bei der MPU theoretisch vorlegen.

Meine aktuelle MPU Beraterin meinte, die pima in Stuttgart würde sich ausschließlich auf die in der Fragestellung formulierte Punkte beziehen (verkehrsrechtlich & Alkoholfahrt); ich bin nur so verunsichert wegen der oben genannten Vermerke und tue mich schwer, diese Btm Geschichte einfach nicht mit einzubeziehen in der MPU. Meine Beraterin meinte, ich sollte aber keine "schlafenden Hunde" wecken, in dem ich dieses Thema, was ja nicht in der Fragestellung vorkommt, auf den Tisch packe...

Was meint ihr dazu? Ist das fahrlässig von meiner Beraterin mir das so zu raten?

Ich hoffe, ich konnte mein Thema verständlich anbringen.

Ich würde mich über eure Expertise sehr freuen und erhoffe mir dadurch mehr Klarheit in meiner Lage.

Vg,
Miyako
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Du hast also vor Kurzem im Zuge der MPU-Vorbereitung Akteneinsicht genommen ?
Deine Akte ist also aktuell bzw. bereinigt ?

Grundsätzlich hat sich der Gutachter an die Fragestellung bzw. -stellungen der FEB zu halten.
Insofern hat deine MPU-Beraterin Recht.

Allerdings bist du verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten ( „Alles, was du sagst, ist die Wahrheit, aber nicht alles, was die Wahrheit ist, musst du sagen.“ ).
Eine dir -auch im Nachhinein aufgedeckte- Lüge führt zu einer negativen Prognose.
Hier gilt es besonders darauf zu achten, was in dem vorab auszufüllenden FB abgefragt wird.
Da gilt es also auf keinen Fall der Aktenlage zu widersprechen.

In deinem speziellen Fall, bei dem du ein, wenn auch uraltes BtM-Delikt, noch in deiner Akte hast, würde ich persönlich dir raten, mit offenen Karten zu spielen:
-Falls im FB danach gefragt wird, wahrheitsgemäß beantworten
-Abstinenznachweise abgeben
-Im Gespräch ( Arzt / Gutachter ) brauchst du nicht von dir aus von BtM anfangen, dich aber auf evtl. Nachfragen vorbereiten

Ich denke auch, dass du sicherer und letztlich glaubwürdiger ˋrüberkommst, und Glaubwürdigkeit, gepaart mit forensischen Nachweisen und einer fundierten Aufarbeitung, ist ein Garant für eine positive Prognose.
 

Miyako_9

Neuer Benutzer
@Karl-Heinz
Erstmal vielen Dank für deine Antwort :) Ich konnte dadurch schonmal etwas sortieren.

Zu deiner Antwort:

Genau, richtig; die FEB hat mir nach Stellung des Neuantrags einer Fahrerlaubnis die Akte zur Akteneinsicht zukommen lassen; meine Beraterin geht davon aus, dass diese bereinigt wurde (ich hatte 2017 bereits Einsicht in die Akte bei einer anderen FEB in Hessen, da ich damals dort bereits die MPU angehen wollte, es dann aber aus finanziellen Gründen abgebrochen habe; und damals waren die Btm Verstöße & Urteile noch in der Akte erhalten).

Ich wurde ja per se nie unter Einfluss von Btm beim Führen von Kfz angehalten - sondern eben das eine Mal Besitz und das andere Mal Veräußerung von Btm - daher rät mir meine Beraterin nicht von eigenem Konsum zu sprechen und eben auch keine Abstinenznachweise vorzulegen (aufgrund der verjährten KBA Einträge in der Akte hätte dies wohl keine Relevanz mehr); sie ist sich sicher, dass in Stuttgart bei der Begutachtungsstelle nicht auf diese eingegangen würde, sondern ausschließlich auf die Fragestellung der FBE...

Das ist halt echt ein russisch Roulette, wenn ich es so versuche, riskiere ich evt. ein Nicht - Bestehen der MPU und muss, falls dies aufgrund der beiden KBA Einträge nochmals bei der FEB aufgerollt würde, eine neue Fragestellung bzgl. Drogenproblematik von der FEB kommen, oder nicht?

Ich danke vorab für eure Antworten :idee0003::smiley138:
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Ich stehe jetzt hier leider auf dem Schlauch…
Ich würde es an deiner Stelle so machen wie in #2 aufgeführt.

Oder verstehe ich nicht, was du meinst ?
 

Miyako_9

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Huhu, ups :/

Es geht eben darum, ob ich überhaupt die Abstinenznachweise für Drogen vorlegen soll, da laut meiner Beraterin sich das Btm Thema aufgrund der 10 Jahre bereits verjährt hat und die Kba Auszüge keine Relevanz mehr hätten sondern nur noch bis Ablauf der 15 Jahre in der Akte blieben; aus dem schließt sie, dass ich bei der MPU eben keine Abstinenznachweise für Drogen sondern nur für Alkohol vorlegen soll (da sich die Fragestellung ja auch nur auf das eine alkoholische Getränk bezieht im Jahre 2011).

Und dann bin ich mir auch nicht sicher, was ich zu den beiden Btm Fällen von damals sagen soll, wenn ich darauf angesprochen werde; in dem einen Fall habe ich Btm verkauft, in dem anderen Fall wurde ich als Beifahrerin (ich saß hinten) kontrolliert, und unter meinem Sitz befand sich Btm; es wurde in beiden Fällen aber nie Blut / Urin abgenommen und festgestellt, dass ich etwas im Blut habe; deshalb was erzählt man da? Man hat nie konsumiert oder man hat gelegentlich konsumiert? Ich möchte ja eben nicht eine Drogensuchtproblematik aufrollen, wenn ich plötzlich von Konsum damals erzähle, obwohl zu Konsum nichts handfestes in der Akte vorzufinden ist...

Ich hoffe, ich konnte das Problem diesmal etwas verständlicher beschreiben :idee0003: :smiley138:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Miyako_9,
da laut meiner Beraterin sich das Btm Thema aufgrund der 10 Jahre bereits verjährt hat und die Kba Auszüge keine Relevanz mehr hätten sondern nur noch bis Ablauf der 15 Jahre in der Akte blieben;
entgegen der Meinung deiner Beraterin sind alle Delikte, die im FAER aufgeführt sind, solange verwertbar bis sie getilgt und entfernt wurden.
Bei einer verkehrsrechtlichen Fragestellung können somit auch alle Delikte zur Sprache kommen...
Ich halte die Tipps die du von "Karl-Heinz" bekommen hast daher für die richtige Vorgehensweise.
Das ist halt echt ein russisch Roulette, wenn ich es so versuche, riskiere ich evt. ein Nicht - Bestehen der MPU und muss, falls dies aufgrund der beiden KBA Einträge nochmals bei der FEB aufgerollt würde, eine neue Fragestellung bzgl. Drogenproblematik von der FEB kommen, oder nicht?
Nein, da ja der Konsum von Btm bei dir gar nicht feststeht und du bei der MPU sicher nicht von regelmäßigem Konsum berichten wirst... Denkbar wäre da höchstens ein FÄG, um zu überprüfen ob du konsumierst. Diesem könntest du mit deinen AN aber vorab entgegen wirken.
Zum evtl. besseren Verständnis: Wichtige Abkürzungen
deshalb was erzählt man da? Man hat nie konsumiert oder man hat gelegentlich konsumiert?
Wie war es denn wirklich? Und um welche Drogen geht es?
Der Konsum von Cannabis z.B. ist bei ggl. Konsum mit Trennvermögen nicht fahreignungsschädlich. Harte Drogen hingegen solltest du besser nicht konsumiert haben...
 

Miyako_9

Neuer Benutzer
Danke Nancy für dienen Beitrag :)

Das Ding mit den Abstinenznachweisen ist folgendes: ich kann meine Abstinenz für Drogen (Urinkontrollen) für den Zeitraum vom 15.02.2022 bis zum 15.02.2023 vorlegen. Dann habe ich im August 2023 Haaranalysen machen lassen, da mein vorheriger Berater mich diesbezüglich falsch beraten hat und der Antrag bei der FBE noch nicht so weit war, sodass ich die dadurch entstandene Lücke schließen musste (die Gültigkeit der AN verfällt ja 4 Monate nach dem Abstinenzkontrollen Vertragsende); jetzt kann ich dann eigentlich 2 Jahre AN für Drogen und Alkohol (bei Alkohol ist natürlich im Aug 2023 eine Lücke von 3 Monaten entstanden, da der Nachweis bei Haaranalysen bei Alkohol immer nur die letzten 3 Monate nachweist).
Wenn ich alle Drogen AN jetzt vorlege inkl. allen AN für Alkohol ab dem 15.02.2022, kommt der MPU Gutachter dann nicht auf den Verdacht, warum ich denn jetzt hier mit diesen langjährigen AN um die Ecke komme wenn doch keine Suchtproblematik vorliegen sollte?

Lege ich die AN bei der MPU dann bereits im Vorfeld vor?

Bei den beiden Btm Verstößen handelte es sich damals um Amphetamine und Ecxtasy, also harte Drogen...
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ich kann deine Angaben nicht so richtig nachvollziehen.

1. Hast du bereits eine Fragestellung für die MPU und falls ja, wie lautet die? (Möglichst 1 zu 1 aus dem Schreiben der Führerscheinstelle abtippen.)

2. Zudem: Welche Vergehen hat die Führerscheinstelle als Grund für die MPU-Forderung aufgeführt? (Auch bitte möglichst direkt aus dem Schreiben der Führerscheinstelle abtippen.)

3. Wurden alle Abstinenznachweise bei für die MPU zugelassenen Laboren durchgeführt?
 

Miyako_9

Neuer Benutzer
Hi MrMurphy :) Danke für dein Kommentar. Folglich beantworte ich diesen mit dem Inhalt aus dem Schreiben der FEB:

2. Zudem: Welche Vergehen hat die Führerscheinstelle als Grund für die MPU-Forderung aufgeführt? (Auch bitte möglichst direkt aus dem Schreiben der Führerscheinstelle abtippen.

"Sie beantragten die Neuerteilung der Fahrererlaubnis Klasse B"
Die Fahrerlaubnis war Ihnen am 04.07.2023 durch die Stadtverwaltung X entzogen worden, da Sie das angeordnete med.-psych. Gutachten nicht vorgelegt hatten.

Die Gutachtenanordnung war erforderlich gewesen, da Sie innerhalb der nach Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzten Restprobezeit folgende Ordnungswidrigkeiten begangen haben:

- 11.10.2010: Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeugs die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.

- 04.03.2011: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

- 18.04.2011: Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall.

Aufgrund des Sachverhalts bestehen Bedenken an Ihrer Kraftfahreignung.

Zur Ausräumung dieser Bedenkenordnen wir Ihnen hiermit gem. " 20 Abs. 1 in V. m. " 11 Abs. 3 Nr. 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Beibringung eines med-psy. Gutachtens an.

(...)

1. Hast du bereits eine Fragestellung für die MPU und falls ja, wie lautet die? (Möglichst 1 zu 1 aus dem Schreiben der Führerscheinstelle abtippen.)

Die Fragestellung wird lauten:

Ist zu erwarten, dass Person ... auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird? Erscheint die Betroffene aus dortiger Sicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B?"

3. Wurden alle Abstinenznachweise bei für die MPU zugelassenen Laboren durchgeführt?
Die Abstinenznachweise wurden in beiden Fällen in zugelassenen Laboren durchgeführt.


Vielen Dank vorab für Eure Mühe, auf meinen Fall einzugehen :))
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Meine aktuelle MPU Beraterin meinte, die pima in Stuttgart würde sich ausschließlich auf die in der Fragestellung formulierte Punkte beziehen

Richtig. Und die bezieht sich ausschließlich auf eine verkehrsrechtliche Fragestellung.

Bei deiner Alkoholfahrt ging es damit wohl eher um Alkohol in der Probzeit, die Promillehöhe war wohl noch im Rahmen außerhalb einer MPU. Das ist dann auch ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht, die keine Alkoholfragestellung zulässt.

Die Abstinenznachweise kannst du einbringen wenn du magst, sie werden dir aber keine Pluspunkte bringen, da sie für die MPU keine Rolle spielen.

Ist das fahrlässig von meiner Beraterin mir das so zu raten?

Meiner Meinung nach nicht, ich stimme mit deiner Beraterin überein.
 

Miyako_9

Neuer Benutzer
Richtig. Und die bezieht sich ausschließlich auf eine verkehrsrechtliche Fragestellung.

Bei deiner Alkoholfahrt ging es damit wohl eher um Alkohol in der Probzeit, die Promillehöhe war wohl noch im Rahmen außerhalb einer MPU. Das ist dann auch ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht, die keine Alkoholfragestellung zulässt.

Die Abstinenznachweise kannst du einbringen wenn du magst, sie werden dir aber keine Pluspunkte bringen, da sie für die MPU keine Rolle spielen.



Meiner Meinung nach nicht, ich stimme mit deiner Beraterin überein.
Genau; es waren 0,22 % um genau zu sein (diese Angabe ist in der FA allerdings nirgendwo vermerkt).
Beziehst du dich hier auf die Abstinenznachweise für Alkohol? Da hat Sie mir eben geraten, diese vorzulegen, da das Thema Alkohol eben doch tangiert wird.

Also halte ich die Abstinenznachweise für Drogen zurück? Das bereitet mir ja am meisten Kopfschmerzeno_O
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Bei der Fragestellung und der Vorgeschichte brauchst du keine Abstinenznachweise, weder für Drogen noch für Alkohol.

Wenn du die trotzdem einbringen willst solltest du nicht zu sehr darauf herumreiten, die also nicht in den Vordergrund stellen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nach dem ich den Grund für deine Ga-Anordnung gelesen habe, komme ich ebenfalls zu dem Schluss dass es keiner AN bedurft hätte.
Von daher schließe ich mich dem o. Rat von MrMurphy (und gleichzeitig weiterhin dem von Karl-Heinz) an: bei evtl. Fragen/Rückfragen zwar zum Verkauf/Besitz der Drogen stehen, diese aber nicht von dir aus thematisieren.
Wenn ich alle Drogen AN jetzt vorlege inkl. allen AN für Alkohol ab dem 15.02.2022, kommt der MPU Gutachter dann nicht auf den Verdacht, warum ich denn jetzt hier mit diesen langjährigen AN um die Ecke komme wenn doch keine Suchtproblematik vorliegen sollte?
Nein, es zeigt dass du dich mit deiner Vergangenheit auseinandergesetzt hast und keinerlei Drogen/Alkohol konsumierst.

Wie sieht es denn mit der Aufarbeitung -bezogen auf deine verkehrsrechtlichen Delikte- aus? Fühlst du dich da ausreichend vorbereitet?
 

Miyako_9

Neuer Benutzer
Nach dem ich den Grund für deine Ga-Anordnung gelesen habe, komme ich ebenfalls zu dem Schluss dass es keiner AN bedurft hätte.
Von daher schließe ich mich dem o. Rat von MrMurphy (und gleichzeitig weiterhin dem von Karl-Heinz) an: bei evtl. Fragen/Rückfragen zwar zum Verkauf/Besitz der Drogen stehen, diese aber nicht von dir aus thematisieren.
Ich gehe davon aus, dass ich bei Nachfrage zu den beiden Btm Fällen nicht erwähnen werde, dass ich damals überhaupt konsumiert habe?
Wie sieht es denn mit der Aufarbeitung -bezogen auf deine verkehrsrechtlichen Delikte- aus? Fühlst du dich da ausreichend vorbereitet?
Naja, um ehrlich zu sein nicht so extrem gut; ich werde mich da allerdings bis zum MPU Termin nochmal intensiver auseinandersetzen und den Fragebogen erarbeiten. Warum das alles damals so passiert ist, ist mir ja schon ziemlich klar und warum es nicht wieder passieren wird, habe ich innerhalb der ganzen letzten Jahre durch meine Lebenserfahrung und persönliche "Transformation" auch aufgearbeitet; ich bin da ja definitiv nicht mehr die selbe Person wie damals und konnte auch die Gründe für mein damaliges Handeln aufdecken und aufarbeiten (auch in Form von Einzel - und Gruppentherapie). Clean bin ich seit 2 Jahren sowieso... ich bin mir nur nicht sicher, ob das alles so ausreicht für die MPU und ich das Beratungsgespräch eher unterschätze oder überschätze...

Falls du / ihr aber bzgl. des verkehrsrechtlichen Themas gute Tipps und Hinweise habt, wäre ich da sehr dankbar :))
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Welches Beratungsgespräch meinst du ?
Das psychologische Gespräch ?

Als Tipp würde ich dir auf jeden Fall raten, so schnell wie möglich und so gründlich wie nötig den FB hier einzustellen.
Anfang März ist ja nicht mehr sooo lange hin…..
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich gehe davon aus, dass ich bei Nachfrage zu den beiden Btm Fällen nicht erwähnen werde, dass ich damals überhaupt konsumiert habe?
Wie gesagt, ggl. Cannabiskonsum mit Trennvermögen ist fahrerlaubnisrechtlich kein Problem, aber auf der absolut sicheren Seite ist man natürlich wenn man nicht konsumiert hat. Ob nun wirklich Fragen dazu in deiner MPU kommen werden ist schwer zu beurteilen, ebenso wie du die Frage nach ehemaligem Konsum beantworten "kannst" und gleichzeitig so dicht wie möglich bei der Wahrheit bleibst...
Gut, dann werde ich den FB so schnell wie möglich hier reinstellen
:smiley711:
 

Miyako_9

Neuer Benutzer
Liebes Forum,

ich habe mal meinen ersten Fragebogen bearbeitet und stelle diesen nun rein. ich freue mich auf einen ergiebigen Austausch und eure Rückmeldungen zu meinem FB :)) Here we go:

FB verkehrsrechtliche Fragestellung / Fahrt unter Einfluss eines alkoholischen Getränks (dafür habe ich den Alk FB ausgefüllt):

Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe: 1,62
Gewicht: 53 Kg
Alter: 33

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 11.10.2011
BAK:
Trinkbeginn: circa 20:00 Uhr
Trinkende: 21:45 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: -

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: abgeschlossen
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: vorbei (?)

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ja; und zwar:

"Ist zu erwarten, dass Person ... auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird? Erscheint die Betroffene aus dortiger Sicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B?"

Bundesland
: Baden – Württemberg

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: seit Dezember 2021
=> Das entspricht der Wahrheit, da ich beschlossen habe, clean zu leben; hinsichtlich der MPU stehe ich noch vor dem Entschluss, die lange Abstinenz überhaupt zur Sprache zu bringen und einfach zu sagen, dass ich insg. nie viel getrunken habe, da ja eben die Fahrt unter dem Einfluss EINES alk. Getränks aktenkundig wurde.

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja
Urinscreening ja/nein: ja
PEth-Analytik ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wie viele: unbekannt

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): glgtl. Besuche bei NA (Narcotics Anonymous)
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: tiefenpsy. Einzel – und Gruppentherapie


MPU
Datum: steht noch nicht fest; vorauss. innerhalb der nächsten 4 Wochen
Welche Stelle (MPI): pima Stuttgart
Schon bezahlt? nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen? -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine

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Allgemeine Fragen

1. Wie viele Verstöße hatten sie?

Ich habe insgesamt 3 Verstöße begangen.

2. Was waren das für Verstöße?

(V 1) 11.10.2010: Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeugs die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.

Ich habe damals übergangsweise für einige Wochen bei einem Freund in XXX gelebt, da ich keine eigene Wohnung hatte und kurz davor meine Ausbildungsstelle verloren habe. Zu dem Zeitpunkt haben wir abends öfter zusammengesessen und Cocktails oder Bier getrunken. Mein damaliger Freund arbeitete damals bei XXX in XXX; an diesem Abend holte ich ihn von der Spätschicht ab, obwohl ich um circa um 20:00 Uhr 2 Bier getrunken habe (0,5 Liter Bier (5 Vol%) 20 Gramm Alkohol).

(V 2) 04.03.2011: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Ich habe damals eine neue Ausbildungsstelle in … bekommen. An diesem Tag erinnere ich mich, bin ich nach der Arbeit über die XXX Autobahn nach Hause gefahren und war sehr unkonzentriert und müde gewesen. Gleichzeitig wollte ich auch schnell nach Hause kommen. Ich war mit dem Kopf wo anders – und bin dabei über die rote Ampel gefahren, da ich übersehen habe, dass sie rot ist (hinter dieser war eine andere Ampel grün; mein Blick war wie verschwommen, sodass ich nur die grüne Ampel wahrgenommen habe).

V3 Beim dritten Verstoß am 18.04.20211 habe ich als Wartepflichtige die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs genommen; dabei kam es zu einem Unfall. Auch an diesem Tag kam ich aus der Arbeit und wollte so schnell wie möglich nach Hause kommen. Ich musste dafür immer eine vielbefahrene große Hauptstraße überqueren, was im Feierabend Verkehr häufig sehr lange dauern konnte. Aus Ungeduld heraus habe ich mich auf die Höhe der Mitte der Straße vorangetastet, um neben der Straßeninsel zu warten, bis die zweite Spur frei wurde. Dabei habe ich den Abstand unterschätzt, sodass ich zu weit auf der zweiten Spur gestanden habe. Dabei ist mir dann der Jaguar rechts reingefahren.

3. Wann waren diese Verstöße und in welchem Zeitraum fanden diese statt? (möglichst Datum und zu welcher Tageszeit-um so genauer, um so besser)

V 1: Montag, der 11.10.2010 (Verkehrskontrolle war um circa 22: Uhr): Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeugs die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.

V 2: Freitag, der 04.03.2011 um circa 16:30 Uhr: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

V 3: Montag, der 18.04.2011 um circa 17 Uhr: Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall.


4. Wie konnten so viele Verstöße zusammenkommen?

Ich habe die Ursache meiner Probleme damals nicht gründlich aufgearbeitet. Ich musste viel arbeiten und Schulden abbezahlen (ist es sinnvoll zu sagen, dass man von einem uralten Autounfall von 2008 fast 10.000 Euro Schulden hatte? (damals bin ich 2008 ohne Führerschein gefahren und habe einen Unfall verursacht; dieses Delikt ist noch tatsächlich in der FA aufgeführt).

5. Wie war ihre Gefühlslage bei diesen Delikten?

Ich war in erster Linie unkonzentriert und nicht aufmerksam genug im Straßenverkehr unterwegs. Ich habe mich übermüdet, gestresst, überlastet gefühlt (hauptsächlich von der Arbeit und der damaligen ungesunden Beziehung).

Bei dem Delikt mit Alkohol habe ich damals nur „Pi Mal Daumen“ eingeschätzt, ob ich noch fahren kann. Als ich dann angehalten wurde, war das ein Schock für mich; ich habe mich in erster Linie geschämt, als der Beamte sagte, dass ich noch in der Probezeit bin und aber was getrunken habe, obwohl in der Probezeit eine Null- Toleranz-Grenze von 0,0 Promille gilt. Natürlich war mir bewusst, dass ich in der Probezeit bin, aber ich habe meinen Promillenwert nach 1 ½ Stunden auf Null geschätzt; ich habe damals leider nicht weitergedacht und hoffte darauf, dass alles schon passen wird (oder eher das noch dazu): „Ich habe einfach nicht weiter über die Dinge nachgedacht, sondern dachte sogar, mir stand das alles zu, mich so zu verhalten.“

Als ich durch mein Fahrverhalten einen Unfall verursacht habe, hat mich das sehr getroffen und frustriert, da etwas noch viel Schlimmeres als ein Sachschaden hätte passieren können. Ich wollte etwas ändern, aber ich wusste nicht, wo ich anfangen sollte, weil mein Leben damals sehr chaotisch war.

6. Was hätte passieren können bei den jeweiligen Delikten?

(V 1) Fahrt in der Probezeit unter Wirkung eines alk. Getränks: Auch hier hätte es zu einem Unfall kommen können; da bereits kleine Alkoholmengen die Reaktionszeit beeinträchtigen können (muss ich hier Details über die Reaktionszeit wissen; also bspw. wie diese berechnet wird?) Ich habe nicht nur mich gefährdet, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer, die zu diesem Zeitpunkt im Straßenverkehr waren.

(V 2) Vorfahrt: Hier ist es zum Unfall gekommen. Es ist ein Sachschaden entstanden; der Fahrer hätte allerdings auch einen Personenschaden erleiden können; es hätte außerdem zu einem Auffahrunfall kommen und dabei weitere Menschen in Gefahr bringen können.

(V 3) Rote Ampel: Es hätte zu einem schwerwiegenden Unfall mit Personenschaden und hohem Sachschaden kommen können, wäre ein anderes Kfz über die Kreuzung gefahren.

7. Wie schätzen sie sich für die damalige Zeit als Fahrer ein?

Ich schätze, ich war damals eine sehr chaotische Fahrerin; manchmal bin ich sehr hektisch gewesen, ungeduldig, oder „neben der Spur“. Definitiv hatte ich damals nicht die erforderliche Reife und das Verantwortungsbewusstsein, welches zum Führen eines Kfz nötig ist. Vor allem hat sich mein persönlicher emotionaler Zustand auf mein Fahrverhalten ausgewirkt, was mich zu einer Gefahr für andere Personen im Straßenverkehr gemacht hat.


9. Warum haben sie sich (immer wieder) so verhalten?

Ich denke, ich war damals insgesamt zu unreif, meine eigenen Probleme zu erkennen und richtig anzugehen, um dadurch ein verantwortungsvoller und umsichtiger Fahrer im Straßenverkehr zu sein.


10. Wie haben sie auf das Verhalten der Polizei reagiert nachdem sie gestoppt oder gelasert wurden?

Ich habe kooperiert und das gemacht, was mir gesagt wurde. Ich habe mich trotz alldem sehr geschämt und hatte Angst vor den Konsequenzen.


11. Wie haben sie auf die ersten Verwarn- bzw. Bußgelder reagiert?

Ich habe diese damals ignoriert, weil ich vor meinen Problemen weggelaufen bin und sowieso in einer wirtschaftlich misslichen Lage steckte.

=> Aber eigentlich kann ich mich daran nicht so richtig erinnern; ich habe aber das meiste ignoriert aus Überforderung heraus, mich den Konsequenzen stellen zu müssen.

12. Was hatten sie sich vorgenommen, um keine Punkte mehr zu bekommen?

Ich hatte damals keine Strategie, sondern habe mir innerlich gesagt, ab jetzt machst du es einfach besser; ich habe mich aber nicht konkret mit der Ursache meines Verhaltens auseinandergesetzt und hatte dementsprechend keine nachhaltige Lösungsstrategie entwickelt.

Das Einzige, was ich ständig verfolgt habe, war es meine Ausbildung erfolgreich zu beenden und danach arbeiten zu gehen, um meine finanzielle Situation in den Griff zu bekommen. Mit den emotionalen Themen habe ich mich zum damaligen Zeitpunkt nicht auseinandergesetzt.


13. Warum konnten sie ihre guten Vorsätze nicht einhalten?

Ich habe damals nur oberflächliche Lösungswege angewandt anstatt mich tiefergehend mit der Ursache meines Verhaltens auseinanderzusetzen.


14. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Punktesammeln und bestimmten Ereignissen in ihrem Leben?

Die damalige Zeit war für mich insgesamt extrem stressbeladen. Die Ursache dafür lag allerdings noch weiter zurück, als ich noch bei meinen Eltern wohnte.
Die Situation in meinem Elternhaus war bereits seit meinem 14. Lebensjahr sehr belastet. Ich habe mich innerhalb der Jahre zunehmend gegen alles aufgelehnt, was den Konflikt mit meinen Eltern immerzu verschärft hat. Es gab mehrere gewalttätige Vorfälle zwischen mir und meinem Vater; ich habe diese Vorfälle damals nicht verarbeitet. Ich habe mich nie verstanden gefühlt von meinen Eltern und hatte auch keine vertrauliche Beziehung zu Ihnen, in der ich jemals über meine Gefühle sprechen konnte. Es gab nie klare Regeln, sondern nur Verbote und Konsequenzen wie Schlagen, Ignorieren, Schimpfen, Beleidigungen, etc. Heute weiß ich, dass meine Eltern sich große Sorgen um mich gemacht haben und nur das Beste wollten; aber trotzdem völlig überfordert waren mit mir.

Nachdem ich im September 2010 mein Elternhaus verlassen musste, war das damals wie eine neu gewonnene Freiheit für mich; ich wollte endlich tun und lassen, was mir gefiel – ohne meinen Eltern alles rechtfertigen zu müssen. Ich konnte endlich nach „meinen eigenen Regeln leben“. Einen Führerschein zu haben zählte dazu, da ich mich mit meinem Auto damals überall hinbewegen konnte; manchmal musste ich in meinem Auto schlafen, da ich für einige Wochen keine Wohnung hatte.

Diese Ausgangssituation hat dazu geführt, dass ich mich völlig überschätzt habe und mich in eine prekäre Lebenslage hineinmanövriert habe (keine eigene Wohnung, wenig Geld, schlechter Einfluss durch damaligen Partner und Umfeld). Aber trotzdem war diese Lebenslage damals immer noch besser für mich, als der Gewalt meines Vaters zu Hause ausgesetzt zu sein.

Ich denke, dass ich emotional extrem belastet war, zudem mit niemandem darüber gesprochen habe und trotzdem versucht habe, alles auf die Reihe zu kriegen. Doch ständig machte ich mir existenzielle Sorgen und innerlich war ich sehr traurig, doch das verdeckte ich mit einer starken und coolen Fassade.

15. Wie lauten ihre Vorsätze heute?

- Meine Vorsätze sind in erster Linie ein stressfreies, friedliches und geordnetes bzw. strukturiertes Leben zu führen, Dazu gehört für mich u.a., keine Probleme mit dem Gesetz zu bekommen.

- Ich lege heute sehr großen Wert auf Stabilität in meinem Leben und habe gelernt, dass ich für meine Gefühle, Handlungen und Entscheidungen Verantwortung übernehmen muss und möchte.

- Ich habe seither außerdem gelernt, meine Handlungen und die daraus möglichen Konsequenzen zu überdenken und meine und die Sicherheit der anderen Menschen zu beachten. Es hat auch etwas mit Respekt zu tun, sich gemäß der vorgegebenen Vorschriften zu verhalten; vor allem im Straßenverkehr sind diese zu beachten, da dort Menschenleben durch unachtsames Handeln schnell in Gefahr gebracht werden können. Ich möchte nicht, dass so eine Gefahr von mir aus geht.

16. Was ist daran anders?

In den letzten 10 Jahren habe ich sehr viel an meiner persönlichen Reife gearbeitet.

Ich habe 2 Jahre im Ausland verbracht und war dort auf mich alleine gestellt; ich habe dort das Yoga und Meditieren für mich entdeckt und konnte dadurch in Ruhe immer tiefer in mich hineinblicken und – hören. Natürlich ist dadurch viel negatives hochgekommen, was ich aus meiner Kindheit noch nicht verarbeitet habe; ich habe viel geweint und gelernt, anderen und mir selbst für Fehler zu verzeihen. Es war ein langer Prozess, bis ich erkannt habe, dass ich mit mir selber und meiner Umwelt ständig gekämpft habe, weil ich u.a. einen Glaubenssatz aus meiner Kindheit mit mir herumgetragen habe, dass die Menschen mich verletzen wollen. Ich habe mich tief im inneren ungerecht behandelt gefühlt, und wollte dadurch einfach tun und lassen, was ich wollte, nachdem ich mein Elternhaus verlassen habe. Dies wirkte sich auch darauf aus, wie ich damals im Straßenverkehr unterwegs gewesen bin; ich habe sehr egoistisch und leichtsinnig gehandelt.

Ich arbeite mittlerweile in einem Beruf, der mir Spaß macht und welcher mich nicht auslaugt. Ich bin zudem heute schuldenfrei und habe finanzielle Stabilität erreicht.

Ich arbeite stets daran, meine Tages- und Wochenroutinen zu verfeinern und so Struktur in meinem Alltag zu bringen. Ich versuche auch mein Zeitmanagement besser umzusetzen, damit ich nicht in Eile und Stress komme.

17. Was wollen sie konkret tun, damit sie ihre Vorsätze diesmal einhalten können?

-Ich setze mich täglich mit meinen Gefühlen auseinander und reflektiere diese; darüber führe ich ein Tagebuch. Dies hat mir geholfen, meine Gefühlslagen besser zu beobachten und zuzuordnen. Sobald ich merke, dass intensive oder negative Gefühle aufkommen, lasse ich diese zu und weiß genau, dass sie wie eine Welle vorbeiziehen werden. Dies hilft mir, auch die unangenehmen Gefühle anzunehmen und in dem Moment trotzdem liebevoll und gut zu mir selbst zu sein. Ganz wichtig ist mir, dass ich mich um mich und mein Wohlbefinden kümmere, in dem ich gute Dinge für mich tue. Ich gehe gerne im Wald spazieren oder Tanzen.

-Im Rahmen meiner Gruppentherapie kann ich regelmäßig in den Austausch gehen, und dies hilft mir rückblickend sehr, mich zu ordnen und langfristig emotionale Stabilität zu behalten.

-Mit meinen Eltern habe ich mittlerweile ein sehr enges Verhältnis und kann mit ihnen immer besser kommunizieren. Ich merke, dass durch meine Veränderung sich auch die Beziehung zu Ihnen zum Positiven gewendet hat.

-Ich achte auch sehr darauf, welche Menschen mir gut tun und habe keine Angst Grenzen zu setzen, wenn sich etwas falsch anfühlt. Dadurch habe ich mittlerweile einen sehr kleinen Freundeskreis, kann mich auf diese Menschen aber verlassen und mich vertrauensvoll an sie wenden.

18. Was hat sich ansonsten bei ihnen geändert?

Eine sehr wichtige Erkenntnis war für mich, dass ich damals durch mein auflehnendes ignorantes und egoistisches Verhalten mir dauernd selber Steine in den Weg gelegt habe; nachdem ich im Laufe der Jahre meine Gefühle immer mehr zugelassen habe, kam zuerst viel schlimmes hoch, aber danach habe ich mich erleichtert gefühlt und konnte vieles an altem Schmerz, Groll, Wut, Ärger, Traurigkeit, etc. loslassen. Das war ein intensiver aber heilender Prozess für mich. Ich fühle mich innerlich friedlich und wie man so schön sagt fühle ich mich „im Reinen mit mir selbst“. Ich kann dadurch mittlerweile viel besser mit meinen Gefühlen umgehen und in dafür erforderlichen Situationen wie im Straßenverkehr nicht aus Emotionalität heraus zu handeln, sondern aus Vernunft und Rationalität.

19. Welche Einstellung zur Verkehrssicherheit haben sie heute und was ist daran neu?

Ich habe mir früher nicht viele Gedanken um die Regeln und Vorschriften gemacht und habe mich dadurch sehr leichtsinnig und egoistisch im Straßenverkehr verhalten. Mittlerweile habe ich erkannt, dass die Stvo einem Zweck dient; und zwar, dass die Verkehrsteilnehmer-/innen sicher ans Ziel kommen können.
(An diesem Punkt bin ich noch etwas wackelig; ich empfinde diese Antwort als sehr allgemeingültig..)

20. Was ist ihrer Meinung nach im Straßenverkehr besonders wichtig?

Ich denke, alle teilnehmenden Personen im Straßenverkehr sollten in erster Linie die Stvo berücksichtigen; zudem führt vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

(Auch dieser Punkt ist bestimmt noch ausbaufähig :D)


21. Was könnte ihre guten Vorsätze wieder zum Scheitern bringen?

Ich denke durch meine Weiterentwicklung bin ich als Mensch sehr gewachsen und habe mich gründlich mit den Ursachen für mein damaliges Verhalten auseinandergesetzt. Ich habe ein tiefes Selbstvertrauen entwickeln können und Strategien gefunden, wie ich mit meinen Gefühlen gesünder umgehen kann, sodass sich diese nicht im Straßenverkehr auf meine zukünftige Fahrweise auswirken werden.

Natürlich kann ich nicht sagen, was meine Zukunft bringt und es kann immer ein Schicksalsschlag vorkommen. Aber auch da weiß ich mittlerweile, wie ich mit stressigen oder belastenden Situationen umgehen und für meine Gefühle Verantwortung übernehmen kann.

Ich habe den Sinn von Gesetzen und Vorschriften verstanden und dass diese zu übertreten andere Menschen ihr Leben gefährden kann. Es ist wichtig, Stabilität in den verschiedenen Lebensbereichen zu haben, sodass man verantwortungsvoll, achtsam und umsichtig im Straßenverkehr teilnehmen kann.

Sollte ich bemerken wieder in alte Muster zu verfallen werde, werde ich das Autofahren gänzlich vermeiden und über erprobte Strategien wie Gesprächen in meiner Gruppentherapie oder mit Freunden führen, Meditation oder Sport meine Gefühle regulieren, und dadurch mich zuerst um mich selbst zu kümmern.

=> Vielen Dank fürs Lesen :))
Ich möchte mich natürlich noch auf evt. Nachfragen bzgl. der beiden Angaben im KBA "Neigung zur Rauschgiftsucht" vorbereiten; empfiehlt ihr mir dafür auch den FB für Drogen zu machen?

Beste Grüße :smiley138::smiley141:
 

Miyako_9

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum,

da ich nun die MPU Gebühren bezahlt habe, vereinbare ich morgen einen Termin für die endgültige MPU.

Konnte schon eine-/r über meinen Fragebogen lesen?

Würde mich sehr über das ein oder andere Feedback dazu freuen; vermutlich ist der Termin Ende nächster bzw. Anfang übernächster Woche (Frist bei der FBE ist der 31.03.).

LG!

Ich wünsche einen schönen Abend :))
 
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