Kontrolliertes Trinken, Abstinenz, Leberwerte und die Alkohol-MPU

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Nancy

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Hier mal eine recht unterhaltsame Zusammenfassung eines MPU-Beraters....


Kontrolliertes Trinken, Abstinenz, Leberwerte
und die Alkohol-MPU


Darum geht es auf dieser Seite:

Kontrolliertes Trinken ist ein Begriff, der so klingt, als wäre schon klar, was damit gemeint ist: kein Trinken bis zum Koma eben. Genau das ist nicht gemeint damit. Kontrolliertes Trinken ist ein typischer »Verkehrspsychologen-Begriff« und meint: sehr, sehr wenig und nur selten Alkohol trinken und vor allem nicht spontan, sondern im voraus geplant. Ob Kontrolliertes Trinken für Sie zur MPU in Frage kommt, das hängt von einer ganzen Reihe Details ab und ist nicht nur Ihrer freien Entscheidung überlassen.
Abstinenz ist die andere Möglichkeit. Es bedeutet 100-prozentigen Verzicht auf Alkohol - auch Kleinstmengen wie bei Soße mit einem Schuss Rotwein oder einem Stück Schwarzwälder Kirschtorte. Das sollte sehr gut überlegt sein, denn mit Abstinenz halsen Sie sich auch strenge Nachweise auf, die Sie erbringen müssen. Man hört oft, dass man mit Abstinenz bessere Chancen bei der MPU hätte. Das ist nur ein hartnäckiges Gerücht, das die Betroffenen in falscher Sicherheit wiegt. Abstinenz kann aber - je nach individuellem Fall - zwingend notwendig sein. Dann hilft Kontrolliertes Trinken nicht weiter.
Leberwerte waren früher wichtig, sind aber heute nicht mehr viel Wert, weil sie als nicht aussagekräftig genug gelten. Das bedeutet: Auch optimale Leberwerte bringen Sie dem Führerschein noch keinen Schritt näher - aber schlechte Leberwerte (bei der Alkohol-MPU wird auch Blut abgenommen) stellen Sie sofort vor ein handfestes Problem in Richtung negatives Gutachten. Als Nachweis für kontrollierten Umgang mit Alkohol gelten die Leberwerte heute aber nicht mehr. Fleißig Leberwerte sammeln ist nicht verboten, macht aber bei der MPU noch keinen großen Eindruck.

Fristen beachten - rechtzeitig anfangen!

Es melden sich immer wieder Kandidaten zur Vorbereitung auf eine Alkohol-MPU, deren Sperrfrist bald endet. Klar, da will man natürlich jetzt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen und muss dafür auch noch die Hürde MPU überwinden. Erstaunlich ist dann immer wieder, wieviele blauäugig die Zeit haben vergehen lassen und jetzt böse erwachen, wenn sie nach Abstinenznachweisen oder wenigstens den Leberwerten gefragt werden.

Eine üble Falle lauert

Die Falle besteht darin, dass es keine Instanz gibt, die Betroffene rechtzeitig darauf aufmerksam machen muss, was noch auf sie zu kommen wird. Gerade bei Alkohol-Vergehen steht ja fast immer ein gerichtliches Verfahren vorne dran, in dem unter anderem auch festgelegt wird, wie lange die Sperrzeit dauert. Von einer MPU ist dabei meistens keine Rede. Also kein Wunder, dass viele eben denken, nach Ablauf dieser Zeit gibt's den Führerschein wieder. Entsprechend böse ist dann das Erwachen, wenn man nach Beantragung der Wiedererteilung erst mal zur MPU »gebeten« wird! Es sind tatsächlich nicht so wenige, die erst dann völlig überrumpelt anfangen sich dazu schlau zu machen und ganz entsetzt feststellen, dass da auch von Abstinenz-Nachweisen und Ähnlichem die Rede ist. Da ist dann guter Rat teuer - der Zug ist abgefahren!
Die Realität sieht leider so aus, dass oft weder das Gericht noch die Führerscheinstelle und gar nicht so selten nicht einmal der Rechtsanwalt eine wirkliche Ahnung davon haben, welche Anforderungen bei einer MPU genau gestellt werden. Das wird verständlich, wenn man weiß, dass es bei der MPU weder um Strafrecht noch um Verkehrsrecht geht, sondern dass sie auf Verwaltungsrecht basiert, was eben ganz anders »funktioniert«. Dazu kommt dann noch, dass in dem Konstrukt MPU die Begutachtungs-Stelle mit drin steckt, die sich an ganz eigene, in den Beurteilungskriterien ausführlich festgelegte Kriterien halten muss. Diese Kriterien sind zwar nicht geheim, aber andererseits doch so »verzwickt« und für psychologische Laien in weiten Bereichen unverständlich, dass man sich nicht wundern muss, wenn die Einstellung entsteht: "Das ist der Job der MPU-Stelle, also halten wir uns da lieber raus!"
"So eine Gemeinheit!" ist da die spontane Reaktion. In Wirklichkeit steckt aber sicher nur sehr selten eine böse Absicht dahinter, sondern es handelt sich ganz banal um Nicht-Besser-Wissen und wahrscheinlich auch Nicht-Wissen-Wollen, weil das eben außerhalb von der eigenen Aufgabe liegt. Deshalb ist es auch gar nicht so erstaunlich, dass die Betroffenen oft krasse Fehlinformationen bekommen, weil einer, der da schon mal was gehört hat, mit seinem Halbwissen behilflich sein möchte. Besser als nichts, möchte man meinen - aber wer geht schon von gefährlichem Halbwissen aus, wenn die Information z.B. von der Führerscheinstelle kommt?

Das Problem bei Alkohol und Drogen ist, dass heute oft strenge Nachweise einer völligen Abstinenz verlangt werden, die sogar bis zu 12 Monaten dauern können. Es geht um den Nachweis von Änderungen. Es ist statistisch nachgewiesen, dass diese Änderungen nur dann ausreichend stabil sind, wenn Sie eine entsprechende Zeit lang praktiziert worden sind. Konkret geht es um mindestens 6 Monate oder sogar 12 Monate - je nach Ihrem individuellen Fall. Wer sich nicht frühzeitig darum kümmert, sondern erst mal das Auslaufen der Sperrzeit abwartet, kann sehr dumm da stehen und vielleicht noch ein weiteres Jahr lang auf den Führerschein warten müssen. Rechnen Sie nicht auf Mitleid, weil Ihnen das ja niemand gesagt hat! Es wird davon ausgegangen, dass Sie selber sich sofort darum kümmern und in Erfahrung bringen, was von Ihnen erwartet wird. Und das ist noch nicht genug: Falsche Auskünfte sind keine Seltenheit und bedeuten oft sinnlos rausgeschmissenes Geld!

Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz?


Ob Sie diese Entscheidung selber nach Lust und Laune treffen können oder für Sie nur Abstinenz in Frage kommt, hängt von verschiedenen Bedingungen ab (z.B. Höhe Ihres ‰werts, Erst- oder Wiederholungstat, Ihr Lebensalter). Eine verbindliche Aussage ist also erst möglich, wenn Ihr Fall in allen Einzelheiten bekannt ist. Oft gibt es einen gewissen Ermessens-Spielraum, aber eben nicht immer. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nicht bis zum letzten Moment warten und wertvolle Zeit verstreichen lassen.


Kontrolliertes Trinken


Das ist ein künstlicher MPU-Begriff, der in der Alltagssprache nicht vorkommt. Dahinter steckt die Tatsache, dass Sie ja fahren und trinken nicht getrennt haben und deshalb jetzt zur MPU antreten müssen. Der Alkoholkonsum alleine hätte neimanden interessiert, wenn Sie nicht ausgerechnet auf die Idee gekommen wären dann noch zu fahren. Niemand hat Sie dazu gezwungen. Es war Ihre Entscheidung ganz allein! Statistisch ist belegt, dass viele Verkehrsteilnehmer, die einmal damit auffällig geworden sind, auch in Zukunft dieses Verhalten weiter zeigen. Der Gutachter darf Ihnen deshalb nur dann ein positives Gutachten geben, wenn Sie jetzt mindestens eine »deutliche Bremse« eingebaut haben. Diese Bremse ist das so genannte kontrollierte Trinken:


  1. Sie trinken nur so viel, dass noch keine alkoholtypische Auswirkung zu befürchten ist, die Sie »auf dumme Gedanken« kommen lassen könnte. Gemeint sind hier nicht mehr als ungefähr 0,3 ‰ Blutalkohol-Konzentration.
  2. Sie trinken nicht spontan, sondern nur zu Anlässen, die Sie schon vorher kennen und geplant haben. Ihr Umgang mit Alkohol soll jetzt immer eine durch und durch überlegte Angelegenheit sein.
  3. Es gibt nicht wesentlich mehr als ungefähr 10-12 solche Anlässe für Sie pro Jahr. Dahinter steckt, dass es nicht unbemerkt wieder allmählich zu einer Gewöhnung kommen darf.

In den Beurteilungskriterien für die MPU wird näher darauf eingegangen. Wenn man das nachliest, stellt man fest, dass von den so oft zitierten 10-12 Trinkanlässen pro Jahr dort gar keine Rede ist, und auch die maximal zulässige dort genannte Trinkmenge liegt höher. Weil aber auch gleich weitere Kriterien genannt sind, die dabei eine Rolle spielen, aber recht schwammig daher kommen, wird klar, dass es ein ganzes Stück weit der Einschätzung des psychologischen Gutachters überlassen bleibt, in welcher Höhe und Häufigkeit er Kontrolliertes Trinken noch akzeptiert. Deshalb ist dringend dazu zu raten den theoretisch vorhandenen Spielraum nach oben nicht auszuschöpfen.
Sie sehen schon, dass dieses kontrollierte Trinken wahrscheinlich für alle Alkohol-MPU-Kandidaten sehr nah an dem dran ist, was für sie auch gleich Abstinenz bedeutet. Es macht keinen Sinn da drüber jetzt zu diskutieren, denn Sie können diese Vorgabe eh nicht ändern. So unrealistisch nieder und verbissen Ihnen die Vorgaben für kontrolliertes Trinken auch erscheinen mögen: Es ist nun mal die kostengünstigste und am wenigsten radikal limitierte Weise, um die Alkohol-MPU zu schaffen - und oft auch der Strohhalm, nach dem alle die greifen, die sich viel zu spät um die Vorbereitung gekümmert haben und jetzt nicht mehr genug Zeit für einen Abstinenznachweis haben.

Apropos realistisch


Auch den Verkehrspsychologen ist klar, dass ihr kontrolliertes Trinken keine alltägliche Verhaltensweise ist. Es ist ein Konstrukt, das typisch verhaltenspsychologischem Denken entspringt: (Selbst-)Kontrolle überall. Deshalb gehen sie auch ganz richtig davon aus, dass man diese Verhaltensweise erst lernen oder antrainieren muss, damit es stabil bleibt. Auch hier werden deshalb mindestens 6 Monate Erfahrung damit vorausgesetzt. Einen Nachweis gibt es dafür aber nicht, sondern der Gutachter muss es Ihnen einfach glauben. Es ist deshalb Ihre Aufgabe, das »so rüber zu bringen«, dass Sie ihm keinen Anlass zum Zweifel geben.

Die berühmt-berüchtigten Leberwerte


Theoretisch wird für kontrolliertes Trinken kein spezieller analytischer Nachweis verlangt. Es kommt aber gut an, wenn Sie für das zurück liegende halbe Jahr die (natürlich in der Norm liegenden!) Leberwerte mitbringen. Empfehlung: Wer kontrolliertes Trinken bei der MPU angibt, sollte wenigstens drei Mal die Leberwerte testen lassen haben (kann man beim Hausarzt machen; er muss diese Befunde aber unterschreiben, was oft vergessen wird!). Erwarten Sie aber nicht, dass Sie damit schon irgendetwas gewonnen haben. Es ist lediglich eine kleine Geste, mit der Sie zeigen, dass Sie sich gekümmert haben, mehr nicht. Auch wenn Sie zur MPU keine Leberwerte vorlegen können, fallen Sie deswegen nicht durch.

Was es mit den Leberwerten auf sich hat

Weil lang anhaltender Alkoholkonsum die Leber schädigt, sind von der Norm des gesunden Menschen abweichende Leber-Messwerte ein Indiz dafür, dass dieser Mensch wahrscheinlich nicht ganz wenig trinkt. Wenn diese Werte in der Norm sind, ist das zwar kein Beweis, wird aber als günstig angesehen. Für abweichende Leberwerte sollten Sie unbedingt einen medizinisch stichhaltigen Grund bringen können (z.B. eine Infektion, natürlich vom Arzt bestätigt).
Die Leberwerte gelten für sich alleine nicht als aussagekräftiger Beweis für niederen Alkoholkonsum, denn es gibt auch Menschen, die trotz größerem Alkoholkonsum unauffällige Leberwerte haben.
Wenn Sie Abstinenz angeben, wird deshalb seit 2009 verlangt, dass Sie »nach forensischen Kriterien« nachweisen, dass Sie überhaupt keinen Alkohol mehr trinken. Dafür gibt es verschiedene Methoden (die EtG-Screenings - Analyse auf Abbauprodukte von Alkohol im Urin oder in den Haaren).
Tipp: externer Link zu einer guten Zusammenstellung der verschiedenen Werte


Es gibt Grenzen - überwiegend unscharfe

In vielen MPU-Foren oder Büchern kann man lesen, dass Kontrolliertes Trinken ab 2,0 ‰ nicht mehr möglich ist. Eine solche Grenze gibt es nicht. In den Beurteilungs-Richtlinien ausdrücklich genannt ist nur, dass ab 3,0 ‰ auf jeden Fall von Alkohol-Abhängigkeit ausgegangen werden muss mit entsprechenden Konsequenzen (mindestens 12 Monate Abstinenz-Nachweis usw.). Nach meiner Erfahrung liegt die Obergrenze für realistische Aussichten auf positive MPU mit Kontrolliertem Trinken bei etwa 2,5 ‰. Da bewegt man sich aber schon auf sehr dünnem Eis, denn es ist dem einzelnen Gutachter nicht verboten auch schon bei einem niedereren Wert seine Grenze zu ziehen, wo er Kontrolliertes Trinken noch akzeptiert. Sie haben also keinen Anspruch darauf, dass Sie damit durch kommen.
Eine wesentliche Rolle spielt auch das Lebensalter. Einem 20-Jährigen gesteht man Alkohol-Missbrauch in gewissem Umfang noch im jugendlichen Sturm und Drang zu. Ein Mensch in diesem Alter ist noch leichter »formbar«. Ein 55-Jähriger, der die selbe Menge trinkt, wird wesentlich kritischer betrachtet, weil die Statistik zeigt, dass in diesem Alter wesentlich hartnäckiger an der gewohnten Trinkmenge festgehalten wird. Hier spielt die so genannte Lerngeschichte eine wichtige Rolle. Kontrolliertes Trinken wird in diesem Alter bereits bei 2,0 ‰ nicht ganz leicht durch zu kriegen sein.
Das gleiche gilt für jemand, der schon zum zweiten Mal wegen Alkohol auffällig wurde. Er hat ja gerade selbst bewiesen, dass er die Teilnahme am Straßenverkehr und den Alkohol-Konsum nicht trennen kann. Auch hier gibt es einen gewissen Ermessensspielraum, aber mit Tendenz deutlich in Richtung Abstinenz. Wenn Sie also schon zum wiederholten Mal mit Alkohol auffällig geworden sind und vielleicht dazu hin auch nicht mehr der Jüngste sind, ist die Entscheidung für Abstinenz (mindestens 6 Monate mit forensischen Nachweisen) auf jeden Fall der sicherere Weg. Wer noch öfter mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (auch kleine Mengen!), kommt um Abstinenz mit 12 Monaten Nachweisdauer nicht herum. Weil es teilweise genaue Kriterien gibt und teilweise nicht, ist es wichtig, dass man den einzelnen Fall genauer unter die Lupe nimmt.

Meine Empfehlung:

Wenn Ihr Fall so ist, dass nicht zwingend Abstinenz vorgeschrieben wird, ist es nach meiner Erfahrung meistens der leichtere und schnellere Weg, wenn Sie mit kontrolliertem Trinken zur MPU gehen. Der Gutachter wird Ihnen zwar etwas intensiver auf den Zahn fühlen, aber mit richtiger Vorbereitung und stimmiger Argumentation ist das schon hinzukriegen. Der Vorteil ist, dass Sie normalerweise mit 6 Monaten auskommen und auf die lästigen und nicht gerade billigen forensischen Nachweise verzichten können.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Vollständige Abstinenz

Wer sich für Abstinenz freiwillig oder gezwungenermaßen entscheidet, um die MPU zu bestehen, bringt zum Ausdruck, dass er keinen einzigen Tropfen Alkohol mehr trinkt (tatsächlich sind aber auch die Urinproben nicht zu 100 Prozent lückenlos, weil dazu die Dichte der überraschenden Kontrollen noch wesentlich höher sein müsste). Für freiwillige Abstinenz wird ein Nachweis von 6 Monaten verlangt, für erzwungene Abstinenz 12 Monate. Es gibt einige Kriterien für erzwungene Abstinenz, an denen nicht zu rütteln ist (z.B. öfter als 2x mit Alkohol auffällig geworden), aber auch viele andere Fälle, in denen ein Spielraum bleibt. Hier heißt es also genau hinschauen und vor allem bei der MPU eine gute Argumentation bringen.


Urinproben oder Haaranalysen?

Zum Nachweis von Alkohol-Abstinenz gibt es für die MPU zwei Alternativen. Es wird jeweils nach dem Alkohol-Marker Ethylglucuronid (EtG) gesucht.

  • Urinproben: Man muss einen Vertrag mit einem akkreditierten Anbieter in der Nähe abschließen. wird 4 Mal (bei Nachweis von 6 Monaten Dauer) oder 6 Mal (für 12 Monate Nachweis) kurzfristig einbestellt (üblich ist per Telefon) und muss innerhalb eines Tages erscheinen. Die Einbestellung muss laut Vorgabe »überraschend« erfolgen, also nicht zu vorhersehbarem Zeitpunkt. Man hat selbst dafür zu sorgen, dass man auch tatsächlich telefonisch erreichbar ist. Gelingt das nicht, ist der gesamte Nachweis hinfällig und muss neu begonnen werden!
  • Haaranalysen: Für Alkohol gilt eine Haaranalyse jeweils für 3 Monate. Man braucht also 2 oder 4 Haaranalysen (für 6 oder 12 Monate). Die Haare müssen mindestens 3 cm lang sein (1 cm pro Monat wird gerechnet). Es gibt keine Einbestellungen zum Labor. Der Hausarzt kann die Haarprobe entnehmen und an das akkreditierte Labor schicken. Die einzelne Haaranalyse ist teurer als die Urinprobe. Das gleicht sich aber mindestens teilweise durch die geringere Anzahl wieder aus. Ein kleiner Nachteil der Haaranalyse ist es, dass man nicht sofort nach Abstinenzbeginn anfangen kann. Es dauert bis zu 4 Wochen, bis nur noch entsprechend »saubere« Haare durch die Kopfhaut kommen.


Freiwillige Abstinenz und anschließend Kontrolliertes Trinken?

Vorsicht, das kann böse ins Auge gehen! Abstinenz soll nun mal »nie wieder« bedeuten - warum dann also doch noch Kontrolliertes Trinken? Wenn Sie eine solche Kombination vor haben, sollten Sie deshalb unbedingt einen anderen Begriff verwenden: Trinkpause ist der richtige Ausdruck. Für eine solche freiwillige Trinkpause können Sie natürlich auch freiwilligen EtG-Nachweis bringen, müssen das aber nicht. Es reicht, wenn Sie einfach davon berichten, zählt dann aber nicht als nachgewiesene Abstinenz natürlich. Wenn Sie auf Kontrolliertes Trinken raus wollen, brauchen Sie das ja aber auch nicht. Genau achten müssen Sie aber darauf, dass der Zeitraum ausreichend lang ist, in dem Sie das Kontrollierte Trinken jetzt schon praktizieren. Wenn Sie z.B. angeben würden, dass Sie 6 Monate Trinkpause gemacht haben und jetzt seit 3 Monaten Kontrolliertes Trinken, wäre das ein Schuss ins eigene Knie, denn Kontrolliertes Trinken gilt erst nach 6 Monaten ausreichend stabil eingeübt - also Vorsicht! Die angegebene Trinkpause würde sich in diesem Fall sogar nachteilig auswirken.

Was sonst noch wichtig ist

Bedenken Sie auch, dass es böse Fallen gibt, in die man mangels Vorbereitung tappen kann:

  • Wer eine Alkohol-MPU machen muss, der hat nach dem Verständnis des Gutachters ohne Wenn und Aber ein Problem mit Alkohol - sonst wäre er jetzt nicht hier. Sobald er auch nur andeutungsweise raushören kann, dass Sie selber das nicht so sehen, sind Sie schon so gut wie durchgefallen (Verharmlosung, unzureichende Aufarbeitung)!
  • Die beiden Begriffe Alkohol-Missbrauch und Alkohol-Abhängigkeit hören sich für den Unwissenden sehr ähnlich an. Aber Vorsicht: Wenn Sie zugeben, Sie wären damals alkohol-abhängig gewesen, folgt daraus automatisch, dass Sie eine Entziehungskur brauchen und danach noch 12 Monate forensisch nachgewiesene Abstinenz durch EtG-Screenings. Um in diese Schublade rein zu rutschen, kann es schon ausreichen, dass Sie durch Unkenntnis des Unterschieds der beiden Begriffe sich selber leichtfertig als "alkokohol-abhängig" bezeichnen (auch dann, wenn Ihr Promillewert vielleicht gar nicht sooo hoch war).

Fallen Sie darauf nicht rein:


Viele glauben, dass sie mit guten Leberwerten oder forensischen Abstinenznachweisen das positive Gutachten schon so gut wie in der Tasche haben. Das ist aber ein schwerwiegender Irrtum: Der medizinische Teil ist Sache des Verkehrsmediziners bei der MPU (und auch der kann einen natürlich durchfallen lassen). Den psychologischen Gutachter interessieren diese medizinischen Nachweise aber nur wenig. Er weiß nur zu gut, dass jedes Jahr auch viele trockene Alkoholiker oder abstinent gewordene MPU-Kandidaten wieder rückfällig werden. Die Tatsache, dass einer eine Zeit lang gar keinen Alkohol getrunken hat, beeindruckt ihn noch nicht.
Was der psychologische Gutachter macht, ist mit kleinen Variationen eigentlich immer dasselbe - egal ob Alkohol-MPU, Drogen-MPU, Straftaten-MPU oder Punkte-MPU. Er hat sein Raster, nach dem er vorgeht (siehe dazu die MPU-Fragen im nächsten Posting) und auf das Sie sich unbedingt gut vorbereiten müssen.

Sehen Sie es doch mal so: Der medizinische Teil ist die »Pflicht« bei der Alkohol-MPU und das Gespräch mit dem psychologischen Gutachter ist die »Kür«. Jedes für sich allein kann reichen, um durchzufallen!

Zusammenfassung


Bei der Alkohol-MPU und bei der Drogen-MPU gibt es besonders viele Fallen, in die man tappen kann. Der medizinische Teil ist hier neben dem psychologischen Teil fast gleich tückisch wegen der Frage nach dem Thema Abstinenz. Kümmern Sie sich schon frühzeitig darum, was bei Ihnen nötig ist, denn es gibt Fristen, die man nicht einfach ignorieren darf. Seien Sie aber unbedingt misstrauisch: Selbst ganz »offiziell« daher kommende Auskünfte halten oft nicht das, was sie nach außen vorgeben. Das gilt sogar für Info-Termine der MPU-Stellen.

Machen Sie vor allem aber nicht den Fehler, dass sie den psychologischen Teil unterschätzen. Besonders bei MPU-Kandidaten, für die nur Abstinenz in Frage kommt, ist es nachvollziehbar, dass sie das »Gewicht« des totalen Alkohol-Verzichts eben subjektiv als die Hauptlast empfinden und das in den Vordergrund stellen. Das wäre aber fatal, weil auch bei der Alkohol-MPU das Gespräch mit dem psychologischen Gutachter mit großem Abstand immer noch der häufigste Anlass für ein negatives Gutachten ist.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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MPU-Fragen - was der Gutachter wissen will

Den MPU-Fragen niemals unvorbereitet begegnen!

Die große Schwelle, an der die meisten MPU-Kandidaten scheitern, ist das Gespräch mit dem psychologischen Gutachter. Es dauert eine volle Stunde und ist kein Kaffeeplausch! Weit verbreitet ist der Irrtum, dass es nur drum gehen würde, dass man »die Wahrheit sagt«, und dann muss man ja einfach bestehen.

Wahrheit ist nicht das Kriterium, sondern in Wirklichkeit wird vor allem überprüft, ob Ihnen die besonderen »Spielregeln der MPU« bekannt sind und Sie sie auch anwenden können. Eine Stunde ausgequetscht werden ist ganz schön lang. Mit etwas auswendig Gelerntem kommen Sie da nicht weit. Sie müssen die Logik hinter der Denkweise des MPU-Gutachters verstehen und die MPU-Fragestruktur auf Ihren persönlichen Fall »übersetzen« können. Das kann man lernen - und das Gespräch mit dem Gutachter verliert seine Schrecken!


Warum Sie ohne gründliche Vorbereitung keine Chance haben

Der springende Punkt ist die Zeit: Solide Begutachtung eines fremden Menschen in nur einer Stunde Gespräch ist auch für einen erfahrenen psychologischen Gutachter nicht zu schaffen. Um die Begutachtung gegen juristische Angriffe abzuschotten, werden ihm deshalb sehr detaillierte Vorgaben gemacht, wie er vorzugehen hat und welche Kriterien anzuwenden sind. Damit wird immerhin erreicht, dass jede MPU-Stelle in ganz Deutschland im wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen gelangen muss.
Das Problem dabei: Wer diese Kriterien nicht kennt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit manche Dinge so darstellen, dass sie in der MPU angreifbar sind. Ein paar gezielte Nachfragen reichen dann, um im Netz der MPU endgültig hängen zu bleiben. Viele fallen nicht deshalb durch, weil sie etwas von Grunde auf »Falsches« oder »Schlimmes« gesagt haben, sondern aus Nicht-Wissen sind ungünstige Aspekte in den Vordergrund geraten und günstige einfach untergegangen.
Nun sind die Vorgaben für die Begutachtung keine Geheiminformationen. Jeder, der es wissen will, kann sie nachlesen - und wird wahrscheinlich schnell feststellen, dass er auf weite Strecken leider nur Bahnhof versteht. Es ist eben typisches »Gutachter-Deutsch«. Deswegen wird es Ihnen nicht viel bringen, wenn Sie sich für stolze 123,- Euro die Beurteilungskriterien zur Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik kaufen.



Zu den MPU-Fragen Hilfe beim Verkehrspsychologen suchen?

Meistens wird der Gang zum Verkehrspsychologen als Spezialist dafür empfohlen. Das ist sicher ein möglicher Weg - aber meistens kein sehr schneller und auch kein billiger. Er geht nämlich auf eine Weise heran, die wie eine Psychotherapie aufgebaut ist: Erst mal gründliche Aufarbeitung, eventuell bis zurück in die Kindheit und darauf aufbauend dann die Entwicklung einer neuen Verhaltensweise. Die Kognitive Verhaltenstherapie ist der Hintergrund, auf dem Verkehrspsychologen arbeiten. Dabei ist es seine Aufgabe Sie geschickt so zu »lenken«, dass Sie im Gespräch gewissermaßen von selbst die erwünschten Antworten finden und aus Einsicht ein neues (=besseres) Verhalten entwickeln. Dass das halt seine Zeit dauert, ist nicht überraschend.
Den Verkehrspsychologen interessiert deshalb nicht, ob Sie Ihren Führerschein schnell wieder bekommen oder erst Monate später. Ob Sie 10, 20 oder vielleicht sogar 50 Therapiestunden brauchen, das ist ganz allein Ihr Problem!
Erwarten Sie vor allem nicht, dass Ihnen ein Verkehrspsychologe direkte Tipps für das Gespräch mit dem MPU-Gutachter geben wird. Der ist schließlich Fachkollege. Über seine Arbeitsweise Konkretes auszuplaudern, das machen nur die wenigsten Verkehrspsychologen gern, denn damit würde ja seine treffsichere Begutachtung erschwert. Außerdem würde es seinem Selbstverständnis widersprechen. Konkrete Tipps für die MPU geben, das wäre fast so ähnlich wie die Prüfungsaufgaben einer Klausur vorher zu verraten.


Es wird so getan, als könnte man dem Gutachter wie einem guten Therapeut vertrauen, der einem helfen möchte. So ist das aber ganz und gar nicht. Der Gutachter arbeitet wie ein knallharter Prüfer - nicht wie ein Therapeut! Wer das nicht wahr haben möchte, wird ziemlich sicher eines Besseren belehrt durch ein negatives Gutachten. Ich meine, es ist naiv, mit einer solchen »Ungleichheit der Waffen« anzutreten (Vorbereitung auf eine knallharte Prüfungssituation nur mit den Mitteln einer Therapie). Wer sich darauf einlässt, der wird eigentlich nicht wirklich selber begutachtet, sondern es wird eher überprüft, wie gut seinem Verkehrspsychologen der Spagat aus Veränderung durch Therapie und Nicht-Wissen-Lassen der Fallstricke bei der MPU gelungen ist.



Die MPU und wie der Gutachter seine Fragen stellt

Die MPU-Fragen haben nicht die geringste Ähnlichkeit mit den Ankreuz-Fragen aus der theoretischen Prüfung! Dort wurde auswendig gelerntes Faktenwissen abgefragt, bei dem es ein ganz klares RICHTIG oder FALSCH gibt. Bei der MPU ist aber etwas ganz anderes gefragt.
MPU-Fragen haben ihre Tücken:

Zuerst will der Gutachter sehr genau wissen: Was ist geschehen und warum kam es dazu? Wer da keine gründliche Auskunft geben kann oder sich nicht mehr erinnert, ist schon auf dem direkten Weg zum negativen Gutachten!
Was Sie auf keinen Fall tun dürfen:

  • verharmlosen (war doch alles nicht so wild, das ist einfach dumm gelaufen...)
  • die Schuld auf Andere schieben (ich wollte dem Anschiss vom Chef aus dem Weg gehen, wenn ich schon wieder so lange gebraucht hätte...)
  • die Ursache bei äußeren Bedingungen suchen (die Sonne hat mich geblendet...)
Für den MPU-Gutachter sind Sie Täter, und daran gibt es nichts zu rütteln. Er erwartet von Ihnen, dass Sie sich gründlich mit Ihrem damaligen Verhalten befasst haben und ihm erklären können, warum Sie sich damals so verhalten haben. Er geht davon aus, dass jeder Mensch Gründe für sein Verhalten hat. Er will verstehen, worin für Sie damals der große Reiz lag, es so und nicht anders zu machen. Die Mehrheit der Anderen hat sich nicht so verhalten. Warum also Sie? Wenn Sie darauf keine Antwort haben, dann bedeutet das, dass Sie auch heute noch nicht wissen, wovor Sie sich in Acht nehmen müssen. Die Wahrscheinlichkeit für Rückfall ist stark erhöht. Am negativen Gutachten ist nicht zu rütteln.
Ein positives MPU-Gutachten können Sie auch nur dann bekommen, wenn Sie heute eingesehen haben, wieso Ihr Verhalten problematisch und gefährlich für Andere war. Der Gutachter will wissen, wie Sie das heute sehen und wie Sie sich jetzt verhalten. Schöne Versprechungen interessieren ihn nicht, denn Vorsätze sind etwas sehr Unzuverlässiges. Er will Ihre innere Motivation für die Veränderung präsentiert bekommen. Und es geht um ganz konkrete Veränderungen in Ihrem Leben - nicht nur im Straßenverkehr.
Niemand ist geschützt vor schwierigen Lebensphasen. Deshalb wird der MPU-Gutachter auch wissen wollen, welche Vorkehrungen Sie getroffen haben, damit Sie nicht in das alte Verhalten zurück fallen. Auch darauf brauchen Sie eine Antwort.

MPU-Fragen verlangen exakte Antworten

Der MPU-Gutachter stellt Fragen, auf die er von Ihnen sehr konkrete Antworten hören will. Ungefähr, vielleicht, wahrscheinlich, eigentlich... - verbannen Sie diese Begriffe gleich aus Ihrem Wortschatz. Ziel seiner Fragen ist es zu beurteilen, ob Sie sich in allen Einzelheiten mit der Problematik auseinander gesetzt haben. Er wird sehr genau darauf achten, ob Sie nur etwas auswendig Gelerntes, Allgemeines daher plappern, oder ob Sie durchdachte Antworten geben können, die direkten Bezug zu dem haben, was bei Ihnen vorgefallen ist - und vor allem, ob Sie die Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen!

MPU-Fragen und die Fahrprüfung: ein großer Unterschied


  • Bei der Fahrprüfung sind Sie als Verkehrsteilnehmer noch ein unbeschriebenes Blatt. Man bringt Ihnen einen Vertrauensvorschuß entgegen: Wenn Sie die Theorie brav auswendig gelernt haben (Ankreuzkästchen-Nachweis ausreichend) und in der praktischen Prüfung gezeigt hab, daß Sie mit dem Auto im Verkehr ein paar Aufgaben bewältigen konnten, läßt man Sie auf die Menschheit im Straßenverkehr los.
  • Als MPU-Kandidat gilt: Sie haben Ihren Vertrauensvorschuß verspielt und stellen aus der Sicht der Führerscheinstelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Ihre Verkehrsverstöße beweisen das. Deshalb wird Ihnen die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen - es sei denn, Sie beweisen aktiv das Gegenteil. Zu diesem Zweck dient das Gespräch mit dem Gutachter. Der Schwarze Peter liegt also jetzt bei Ihnen!
  • Die Fahrprüfung hat damals hauptsächlich überprüft, ob Sie die nötigen Grundlagen beherrschen, damit man Sie als Verkehrsteilnehmer auf die Allgemeinheit loslassen konnte. Mit der Zeit bekommt der Führerschein-Neuling dann auch Routine und wird zu einem sicheren Autofahrer. Wer zur MPU muss, ist aber schon durch entsprechende Verstöße aufgefallen. Vieles deutet darauf hin, dass das problematische (=gefährliche) Verhalten etwas Dauerhaftes geworden ist. Deshalb wird so jemand aus dem Verkehr gezogen (=Führerschein dauerhaft entzogen). Die einzige Chance das zu vermeiden ist, dass Sie eine echte tiefgreifende Veränderung in Ihrem Leben sicher und glaubhaft präsentieren können. Der speziell darauf geschulte psychologische Gutachter hat die Aufgabe das sehr gründlich zu überprüfen. Deshalb dürfen Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Diese "Spielregeln" müssen Sie verstanden und sich intensiv danach vorbereitet haben, wenn Sie ein positives Gutachten wollen. Es reicht sicher nicht, wenn Sie zur MPU gehen und naiv denken: Ich bin ehrlich und sag die Wahrheit. Also muss ich auch durch kommen.
 
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