Hier mal eine recht unterhaltsame Zusammenfassung eines MPU-Beraters....
Kontrolliertes Trinken, Abstinenz, Leberwerte
und die Alkohol-MPU
Darum geht es auf dieser Seite:
Kontrolliertes Trinken ist ein Begriff, der so klingt, als wäre schon klar, was damit gemeint ist: kein Trinken bis zum Koma eben. Genau das ist nicht gemeint damit. Kontrolliertes Trinken ist ein typischer »Verkehrspsychologen-Begriff« und meint: sehr, sehr wenig und nur selten Alkohol trinken und vor allem nicht spontan, sondern im voraus geplant. Ob Kontrolliertes Trinken für Sie zur MPU in Frage kommt, das hängt von einer ganzen Reihe Details ab und ist nicht nur Ihrer freien Entscheidung überlassen.
Abstinenz ist die andere Möglichkeit. Es bedeutet 100-prozentigen Verzicht auf Alkohol - auch Kleinstmengen wie bei Soße mit einem Schuss Rotwein oder einem Stück Schwarzwälder Kirschtorte. Das sollte sehr gut überlegt sein, denn mit Abstinenz halsen Sie sich auch strenge Nachweise auf, die Sie erbringen müssen. Man hört oft, dass man mit Abstinenz bessere Chancen bei der MPU hätte. Das ist nur ein hartnäckiges Gerücht, das die Betroffenen in falscher Sicherheit wiegt. Abstinenz kann aber - je nach individuellem Fall - zwingend notwendig sein. Dann hilft Kontrolliertes Trinken nicht weiter.
Leberwerte waren früher wichtig, sind aber heute nicht mehr viel Wert, weil sie als nicht aussagekräftig genug gelten. Das bedeutet: Auch optimale Leberwerte bringen Sie dem Führerschein noch keinen Schritt näher - aber schlechte Leberwerte (bei der Alkohol-MPU wird auch Blut abgenommen) stellen Sie sofort vor ein handfestes Problem in Richtung negatives Gutachten. Als Nachweis für kontrollierten Umgang mit Alkohol gelten die Leberwerte heute aber nicht mehr. Fleißig Leberwerte sammeln ist nicht verboten, macht aber bei der MPU noch keinen großen Eindruck.
Fristen beachten - rechtzeitig anfangen!
Es melden sich immer wieder Kandidaten zur Vorbereitung auf eine Alkohol-MPU, deren Sperrfrist bald endet. Klar, da will man natürlich jetzt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen und muss dafür auch noch die Hürde MPU überwinden. Erstaunlich ist dann immer wieder, wieviele blauäugig die Zeit haben vergehen lassen und jetzt böse erwachen, wenn sie nach Abstinenznachweisen oder wenigstens den Leberwerten gefragt werden.
Eine üble Falle lauert
Die Falle besteht darin, dass es keine Instanz gibt, die Betroffene rechtzeitig darauf aufmerksam machen muss, was noch auf sie zu kommen wird. Gerade bei Alkohol-Vergehen steht ja fast immer ein gerichtliches Verfahren vorne dran, in dem unter anderem auch festgelegt wird, wie lange die Sperrzeit dauert. Von einer MPU ist dabei meistens keine Rede. Also kein Wunder, dass viele eben denken, nach Ablauf dieser Zeit gibt's den Führerschein wieder. Entsprechend böse ist dann das Erwachen, wenn man nach Beantragung der Wiedererteilung erst mal zur MPU »gebeten« wird! Es sind tatsächlich nicht so wenige, die erst dann völlig überrumpelt anfangen sich dazu schlau zu machen und ganz entsetzt feststellen, dass da auch von Abstinenz-Nachweisen und Ähnlichem die Rede ist. Da ist dann guter Rat teuer - der Zug ist abgefahren!
Die Realität sieht leider so aus, dass oft weder das Gericht noch die Führerscheinstelle und gar nicht so selten nicht einmal der Rechtsanwalt eine wirkliche Ahnung davon haben, welche Anforderungen bei einer MPU genau gestellt werden. Das wird verständlich, wenn man weiß, dass es bei der MPU weder um Strafrecht noch um Verkehrsrecht geht, sondern dass sie auf Verwaltungsrecht basiert, was eben ganz anders »funktioniert«. Dazu kommt dann noch, dass in dem Konstrukt MPU die Begutachtungs-Stelle mit drin steckt, die sich an ganz eigene, in den Beurteilungskriterien ausführlich festgelegte Kriterien halten muss. Diese Kriterien sind zwar nicht geheim, aber andererseits doch so »verzwickt« und für psychologische Laien in weiten Bereichen unverständlich, dass man sich nicht wundern muss, wenn die Einstellung entsteht: "Das ist der Job der MPU-Stelle, also halten wir uns da lieber raus!"
"So eine Gemeinheit!" ist da die spontane Reaktion. In Wirklichkeit steckt aber sicher nur sehr selten eine böse Absicht dahinter, sondern es handelt sich ganz banal um Nicht-Besser-Wissen und wahrscheinlich auch Nicht-Wissen-Wollen, weil das eben außerhalb von der eigenen Aufgabe liegt. Deshalb ist es auch gar nicht so erstaunlich, dass die Betroffenen oft krasse Fehlinformationen bekommen, weil einer, der da schon mal was gehört hat, mit seinem Halbwissen behilflich sein möchte. Besser als nichts, möchte man meinen - aber wer geht schon von gefährlichem Halbwissen aus, wenn die Information z.B. von der Führerscheinstelle kommt?
Das Problem bei Alkohol und Drogen ist, dass heute oft strenge Nachweise einer völligen Abstinenz verlangt werden, die sogar bis zu 12 Monaten dauern können. Es geht um den Nachweis von Änderungen. Es ist statistisch nachgewiesen, dass diese Änderungen nur dann ausreichend stabil sind, wenn Sie eine entsprechende Zeit lang praktiziert worden sind. Konkret geht es um mindestens 6 Monate oder sogar 12 Monate - je nach Ihrem individuellen Fall. Wer sich nicht frühzeitig darum kümmert, sondern erst mal das Auslaufen der Sperrzeit abwartet, kann sehr dumm da stehen und vielleicht noch ein weiteres Jahr lang auf den Führerschein warten müssen. Rechnen Sie nicht auf Mitleid, weil Ihnen das ja niemand gesagt hat! Es wird davon ausgegangen, dass Sie selber sich sofort darum kümmern und in Erfahrung bringen, was von Ihnen erwartet wird. Und das ist noch nicht genug: Falsche Auskünfte sind keine Seltenheit und bedeuten oft sinnlos rausgeschmissenes Geld!
Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz?
Ob Sie diese Entscheidung selber nach Lust und Laune treffen können oder für Sie nur Abstinenz in Frage kommt, hängt von verschiedenen Bedingungen ab (z.B. Höhe Ihres ‰werts, Erst- oder Wiederholungstat, Ihr Lebensalter). Eine verbindliche Aussage ist also erst möglich, wenn Ihr Fall in allen Einzelheiten bekannt ist. Oft gibt es einen gewissen Ermessens-Spielraum, aber eben nicht immer. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nicht bis zum letzten Moment warten und wertvolle Zeit verstreichen lassen.
Kontrolliertes Trinken
Das ist ein künstlicher MPU-Begriff, der in der Alltagssprache nicht vorkommt. Dahinter steckt die Tatsache, dass Sie ja fahren und trinken nicht getrennt haben und deshalb jetzt zur MPU antreten müssen. Der Alkoholkonsum alleine hätte neimanden interessiert, wenn Sie nicht ausgerechnet auf die Idee gekommen wären dann noch zu fahren. Niemand hat Sie dazu gezwungen. Es war Ihre Entscheidung ganz allein! Statistisch ist belegt, dass viele Verkehrsteilnehmer, die einmal damit auffällig geworden sind, auch in Zukunft dieses Verhalten weiter zeigen. Der Gutachter darf Ihnen deshalb nur dann ein positives Gutachten geben, wenn Sie jetzt mindestens eine »deutliche Bremse« eingebaut haben. Diese Bremse ist das so genannte kontrollierte Trinken:
In den Beurteilungskriterien für die MPU wird näher darauf eingegangen. Wenn man das nachliest, stellt man fest, dass von den so oft zitierten 10-12 Trinkanlässen pro Jahr dort gar keine Rede ist, und auch die maximal zulässige dort genannte Trinkmenge liegt höher. Weil aber auch gleich weitere Kriterien genannt sind, die dabei eine Rolle spielen, aber recht schwammig daher kommen, wird klar, dass es ein ganzes Stück weit der Einschätzung des psychologischen Gutachters überlassen bleibt, in welcher Höhe und Häufigkeit er Kontrolliertes Trinken noch akzeptiert. Deshalb ist dringend dazu zu raten den theoretisch vorhandenen Spielraum nach oben nicht auszuschöpfen.
Sie sehen schon, dass dieses kontrollierte Trinken wahrscheinlich für alle Alkohol-MPU-Kandidaten sehr nah an dem dran ist, was für sie auch gleich Abstinenz bedeutet. Es macht keinen Sinn da drüber jetzt zu diskutieren, denn Sie können diese Vorgabe eh nicht ändern. So unrealistisch nieder und verbissen Ihnen die Vorgaben für kontrolliertes Trinken auch erscheinen mögen: Es ist nun mal die kostengünstigste und am wenigsten radikal limitierte Weise, um die Alkohol-MPU zu schaffen - und oft auch der Strohhalm, nach dem alle die greifen, die sich viel zu spät um die Vorbereitung gekümmert haben und jetzt nicht mehr genug Zeit für einen Abstinenznachweis haben.
Apropos realistisch
Auch den Verkehrspsychologen ist klar, dass ihr kontrolliertes Trinken keine alltägliche Verhaltensweise ist. Es ist ein Konstrukt, das typisch verhaltenspsychologischem Denken entspringt: (Selbst-)Kontrolle überall. Deshalb gehen sie auch ganz richtig davon aus, dass man diese Verhaltensweise erst lernen oder antrainieren muss, damit es stabil bleibt. Auch hier werden deshalb mindestens 6 Monate Erfahrung damit vorausgesetzt. Einen Nachweis gibt es dafür aber nicht, sondern der Gutachter muss es Ihnen einfach glauben. Es ist deshalb Ihre Aufgabe, das »so rüber zu bringen«, dass Sie ihm keinen Anlass zum Zweifel geben.
Die berühmt-berüchtigten Leberwerte
Theoretisch wird für kontrolliertes Trinken kein spezieller analytischer Nachweis verlangt. Es kommt aber gut an, wenn Sie für das zurück liegende halbe Jahr die (natürlich in der Norm liegenden!) Leberwerte mitbringen. Empfehlung: Wer kontrolliertes Trinken bei der MPU angibt, sollte wenigstens drei Mal die Leberwerte testen lassen haben (kann man beim Hausarzt machen; er muss diese Befunde aber unterschreiben, was oft vergessen wird!). Erwarten Sie aber nicht, dass Sie damit schon irgendetwas gewonnen haben. Es ist lediglich eine kleine Geste, mit der Sie zeigen, dass Sie sich gekümmert haben, mehr nicht. Auch wenn Sie zur MPU keine Leberwerte vorlegen können, fallen Sie deswegen nicht durch.
Was es mit den Leberwerten auf sich hat
Weil lang anhaltender Alkoholkonsum die Leber schädigt, sind von der Norm des gesunden Menschen abweichende Leber-Messwerte ein Indiz dafür, dass dieser Mensch wahrscheinlich nicht ganz wenig trinkt. Wenn diese Werte in der Norm sind, ist das zwar kein Beweis, wird aber als günstig angesehen. Für abweichende Leberwerte sollten Sie unbedingt einen medizinisch stichhaltigen Grund bringen können (z.B. eine Infektion, natürlich vom Arzt bestätigt).
Die Leberwerte gelten für sich alleine nicht als aussagekräftiger Beweis für niederen Alkoholkonsum, denn es gibt auch Menschen, die trotz größerem Alkoholkonsum unauffällige Leberwerte haben.
Wenn Sie Abstinenz angeben, wird deshalb seit 2009 verlangt, dass Sie »nach forensischen Kriterien« nachweisen, dass Sie überhaupt keinen Alkohol mehr trinken. Dafür gibt es verschiedene Methoden (die EtG-Screenings - Analyse auf Abbauprodukte von Alkohol im Urin oder in den Haaren).
Tipp: externer Link zu einer guten Zusammenstellung der verschiedenen Werte
Es gibt Grenzen - überwiegend unscharfe
In vielen MPU-Foren oder Büchern kann man lesen, dass Kontrolliertes Trinken ab 2,0 ‰ nicht mehr möglich ist. Eine solche Grenze gibt es nicht. In den Beurteilungs-Richtlinien ausdrücklich genannt ist nur, dass ab 3,0 ‰ auf jeden Fall von Alkohol-Abhängigkeit ausgegangen werden muss mit entsprechenden Konsequenzen (mindestens 12 Monate Abstinenz-Nachweis usw.). Nach meiner Erfahrung liegt die Obergrenze für realistische Aussichten auf positive MPU mit Kontrolliertem Trinken bei etwa 2,5 ‰. Da bewegt man sich aber schon auf sehr dünnem Eis, denn es ist dem einzelnen Gutachter nicht verboten auch schon bei einem niedereren Wert seine Grenze zu ziehen, wo er Kontrolliertes Trinken noch akzeptiert. Sie haben also keinen Anspruch darauf, dass Sie damit durch kommen.
Eine wesentliche Rolle spielt auch das Lebensalter. Einem 20-Jährigen gesteht man Alkohol-Missbrauch in gewissem Umfang noch im jugendlichen Sturm und Drang zu. Ein Mensch in diesem Alter ist noch leichter »formbar«. Ein 55-Jähriger, der die selbe Menge trinkt, wird wesentlich kritischer betrachtet, weil die Statistik zeigt, dass in diesem Alter wesentlich hartnäckiger an der gewohnten Trinkmenge festgehalten wird. Hier spielt die so genannte Lerngeschichte eine wichtige Rolle. Kontrolliertes Trinken wird in diesem Alter bereits bei 2,0 ‰ nicht ganz leicht durch zu kriegen sein.
Das gleiche gilt für jemand, der schon zum zweiten Mal wegen Alkohol auffällig wurde. Er hat ja gerade selbst bewiesen, dass er die Teilnahme am Straßenverkehr und den Alkohol-Konsum nicht trennen kann. Auch hier gibt es einen gewissen Ermessensspielraum, aber mit Tendenz deutlich in Richtung Abstinenz. Wenn Sie also schon zum wiederholten Mal mit Alkohol auffällig geworden sind und vielleicht dazu hin auch nicht mehr der Jüngste sind, ist die Entscheidung für Abstinenz (mindestens 6 Monate mit forensischen Nachweisen) auf jeden Fall der sicherere Weg. Wer noch öfter mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (auch kleine Mengen!), kommt um Abstinenz mit 12 Monaten Nachweisdauer nicht herum. Weil es teilweise genaue Kriterien gibt und teilweise nicht, ist es wichtig, dass man den einzelnen Fall genauer unter die Lupe nimmt.
Meine Empfehlung:
Wenn Ihr Fall so ist, dass nicht zwingend Abstinenz vorgeschrieben wird, ist es nach meiner Erfahrung meistens der leichtere und schnellere Weg, wenn Sie mit kontrolliertem Trinken zur MPU gehen. Der Gutachter wird Ihnen zwar etwas intensiver auf den Zahn fühlen, aber mit richtiger Vorbereitung und stimmiger Argumentation ist das schon hinzukriegen. Der Vorteil ist, dass Sie normalerweise mit 6 Monaten auskommen und auf die lästigen und nicht gerade billigen forensischen Nachweise verzichten können.
Kontrolliertes Trinken, Abstinenz, Leberwerte
und die Alkohol-MPU
Darum geht es auf dieser Seite:
Kontrolliertes Trinken ist ein Begriff, der so klingt, als wäre schon klar, was damit gemeint ist: kein Trinken bis zum Koma eben. Genau das ist nicht gemeint damit. Kontrolliertes Trinken ist ein typischer »Verkehrspsychologen-Begriff« und meint: sehr, sehr wenig und nur selten Alkohol trinken und vor allem nicht spontan, sondern im voraus geplant. Ob Kontrolliertes Trinken für Sie zur MPU in Frage kommt, das hängt von einer ganzen Reihe Details ab und ist nicht nur Ihrer freien Entscheidung überlassen.
Abstinenz ist die andere Möglichkeit. Es bedeutet 100-prozentigen Verzicht auf Alkohol - auch Kleinstmengen wie bei Soße mit einem Schuss Rotwein oder einem Stück Schwarzwälder Kirschtorte. Das sollte sehr gut überlegt sein, denn mit Abstinenz halsen Sie sich auch strenge Nachweise auf, die Sie erbringen müssen. Man hört oft, dass man mit Abstinenz bessere Chancen bei der MPU hätte. Das ist nur ein hartnäckiges Gerücht, das die Betroffenen in falscher Sicherheit wiegt. Abstinenz kann aber - je nach individuellem Fall - zwingend notwendig sein. Dann hilft Kontrolliertes Trinken nicht weiter.
Leberwerte waren früher wichtig, sind aber heute nicht mehr viel Wert, weil sie als nicht aussagekräftig genug gelten. Das bedeutet: Auch optimale Leberwerte bringen Sie dem Führerschein noch keinen Schritt näher - aber schlechte Leberwerte (bei der Alkohol-MPU wird auch Blut abgenommen) stellen Sie sofort vor ein handfestes Problem in Richtung negatives Gutachten. Als Nachweis für kontrollierten Umgang mit Alkohol gelten die Leberwerte heute aber nicht mehr. Fleißig Leberwerte sammeln ist nicht verboten, macht aber bei der MPU noch keinen großen Eindruck.
Fristen beachten - rechtzeitig anfangen!
Es melden sich immer wieder Kandidaten zur Vorbereitung auf eine Alkohol-MPU, deren Sperrfrist bald endet. Klar, da will man natürlich jetzt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen und muss dafür auch noch die Hürde MPU überwinden. Erstaunlich ist dann immer wieder, wieviele blauäugig die Zeit haben vergehen lassen und jetzt böse erwachen, wenn sie nach Abstinenznachweisen oder wenigstens den Leberwerten gefragt werden.
Eine üble Falle lauert
Die Falle besteht darin, dass es keine Instanz gibt, die Betroffene rechtzeitig darauf aufmerksam machen muss, was noch auf sie zu kommen wird. Gerade bei Alkohol-Vergehen steht ja fast immer ein gerichtliches Verfahren vorne dran, in dem unter anderem auch festgelegt wird, wie lange die Sperrzeit dauert. Von einer MPU ist dabei meistens keine Rede. Also kein Wunder, dass viele eben denken, nach Ablauf dieser Zeit gibt's den Führerschein wieder. Entsprechend böse ist dann das Erwachen, wenn man nach Beantragung der Wiedererteilung erst mal zur MPU »gebeten« wird! Es sind tatsächlich nicht so wenige, die erst dann völlig überrumpelt anfangen sich dazu schlau zu machen und ganz entsetzt feststellen, dass da auch von Abstinenz-Nachweisen und Ähnlichem die Rede ist. Da ist dann guter Rat teuer - der Zug ist abgefahren!
Die Realität sieht leider so aus, dass oft weder das Gericht noch die Führerscheinstelle und gar nicht so selten nicht einmal der Rechtsanwalt eine wirkliche Ahnung davon haben, welche Anforderungen bei einer MPU genau gestellt werden. Das wird verständlich, wenn man weiß, dass es bei der MPU weder um Strafrecht noch um Verkehrsrecht geht, sondern dass sie auf Verwaltungsrecht basiert, was eben ganz anders »funktioniert«. Dazu kommt dann noch, dass in dem Konstrukt MPU die Begutachtungs-Stelle mit drin steckt, die sich an ganz eigene, in den Beurteilungskriterien ausführlich festgelegte Kriterien halten muss. Diese Kriterien sind zwar nicht geheim, aber andererseits doch so »verzwickt« und für psychologische Laien in weiten Bereichen unverständlich, dass man sich nicht wundern muss, wenn die Einstellung entsteht: "Das ist der Job der MPU-Stelle, also halten wir uns da lieber raus!"
"So eine Gemeinheit!" ist da die spontane Reaktion. In Wirklichkeit steckt aber sicher nur sehr selten eine böse Absicht dahinter, sondern es handelt sich ganz banal um Nicht-Besser-Wissen und wahrscheinlich auch Nicht-Wissen-Wollen, weil das eben außerhalb von der eigenen Aufgabe liegt. Deshalb ist es auch gar nicht so erstaunlich, dass die Betroffenen oft krasse Fehlinformationen bekommen, weil einer, der da schon mal was gehört hat, mit seinem Halbwissen behilflich sein möchte. Besser als nichts, möchte man meinen - aber wer geht schon von gefährlichem Halbwissen aus, wenn die Information z.B. von der Führerscheinstelle kommt?
Das Problem bei Alkohol und Drogen ist, dass heute oft strenge Nachweise einer völligen Abstinenz verlangt werden, die sogar bis zu 12 Monaten dauern können. Es geht um den Nachweis von Änderungen. Es ist statistisch nachgewiesen, dass diese Änderungen nur dann ausreichend stabil sind, wenn Sie eine entsprechende Zeit lang praktiziert worden sind. Konkret geht es um mindestens 6 Monate oder sogar 12 Monate - je nach Ihrem individuellen Fall. Wer sich nicht frühzeitig darum kümmert, sondern erst mal das Auslaufen der Sperrzeit abwartet, kann sehr dumm da stehen und vielleicht noch ein weiteres Jahr lang auf den Führerschein warten müssen. Rechnen Sie nicht auf Mitleid, weil Ihnen das ja niemand gesagt hat! Es wird davon ausgegangen, dass Sie selber sich sofort darum kümmern und in Erfahrung bringen, was von Ihnen erwartet wird. Und das ist noch nicht genug: Falsche Auskünfte sind keine Seltenheit und bedeuten oft sinnlos rausgeschmissenes Geld!
Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz?
Ob Sie diese Entscheidung selber nach Lust und Laune treffen können oder für Sie nur Abstinenz in Frage kommt, hängt von verschiedenen Bedingungen ab (z.B. Höhe Ihres ‰werts, Erst- oder Wiederholungstat, Ihr Lebensalter). Eine verbindliche Aussage ist also erst möglich, wenn Ihr Fall in allen Einzelheiten bekannt ist. Oft gibt es einen gewissen Ermessens-Spielraum, aber eben nicht immer. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nicht bis zum letzten Moment warten und wertvolle Zeit verstreichen lassen.
Kontrolliertes Trinken
Das ist ein künstlicher MPU-Begriff, der in der Alltagssprache nicht vorkommt. Dahinter steckt die Tatsache, dass Sie ja fahren und trinken nicht getrennt haben und deshalb jetzt zur MPU antreten müssen. Der Alkoholkonsum alleine hätte neimanden interessiert, wenn Sie nicht ausgerechnet auf die Idee gekommen wären dann noch zu fahren. Niemand hat Sie dazu gezwungen. Es war Ihre Entscheidung ganz allein! Statistisch ist belegt, dass viele Verkehrsteilnehmer, die einmal damit auffällig geworden sind, auch in Zukunft dieses Verhalten weiter zeigen. Der Gutachter darf Ihnen deshalb nur dann ein positives Gutachten geben, wenn Sie jetzt mindestens eine »deutliche Bremse« eingebaut haben. Diese Bremse ist das so genannte kontrollierte Trinken:
- Sie trinken nur so viel, dass noch keine alkoholtypische Auswirkung zu befürchten ist, die Sie »auf dumme Gedanken« kommen lassen könnte. Gemeint sind hier nicht mehr als ungefähr 0,3 ‰ Blutalkohol-Konzentration.
- Sie trinken nicht spontan, sondern nur zu Anlässen, die Sie schon vorher kennen und geplant haben. Ihr Umgang mit Alkohol soll jetzt immer eine durch und durch überlegte Angelegenheit sein.
- Es gibt nicht wesentlich mehr als ungefähr 10-12 solche Anlässe für Sie pro Jahr. Dahinter steckt, dass es nicht unbemerkt wieder allmählich zu einer Gewöhnung kommen darf.
In den Beurteilungskriterien für die MPU wird näher darauf eingegangen. Wenn man das nachliest, stellt man fest, dass von den so oft zitierten 10-12 Trinkanlässen pro Jahr dort gar keine Rede ist, und auch die maximal zulässige dort genannte Trinkmenge liegt höher. Weil aber auch gleich weitere Kriterien genannt sind, die dabei eine Rolle spielen, aber recht schwammig daher kommen, wird klar, dass es ein ganzes Stück weit der Einschätzung des psychologischen Gutachters überlassen bleibt, in welcher Höhe und Häufigkeit er Kontrolliertes Trinken noch akzeptiert. Deshalb ist dringend dazu zu raten den theoretisch vorhandenen Spielraum nach oben nicht auszuschöpfen.
Sie sehen schon, dass dieses kontrollierte Trinken wahrscheinlich für alle Alkohol-MPU-Kandidaten sehr nah an dem dran ist, was für sie auch gleich Abstinenz bedeutet. Es macht keinen Sinn da drüber jetzt zu diskutieren, denn Sie können diese Vorgabe eh nicht ändern. So unrealistisch nieder und verbissen Ihnen die Vorgaben für kontrolliertes Trinken auch erscheinen mögen: Es ist nun mal die kostengünstigste und am wenigsten radikal limitierte Weise, um die Alkohol-MPU zu schaffen - und oft auch der Strohhalm, nach dem alle die greifen, die sich viel zu spät um die Vorbereitung gekümmert haben und jetzt nicht mehr genug Zeit für einen Abstinenznachweis haben.
Apropos realistisch
Auch den Verkehrspsychologen ist klar, dass ihr kontrolliertes Trinken keine alltägliche Verhaltensweise ist. Es ist ein Konstrukt, das typisch verhaltenspsychologischem Denken entspringt: (Selbst-)Kontrolle überall. Deshalb gehen sie auch ganz richtig davon aus, dass man diese Verhaltensweise erst lernen oder antrainieren muss, damit es stabil bleibt. Auch hier werden deshalb mindestens 6 Monate Erfahrung damit vorausgesetzt. Einen Nachweis gibt es dafür aber nicht, sondern der Gutachter muss es Ihnen einfach glauben. Es ist deshalb Ihre Aufgabe, das »so rüber zu bringen«, dass Sie ihm keinen Anlass zum Zweifel geben.
Die berühmt-berüchtigten Leberwerte
Theoretisch wird für kontrolliertes Trinken kein spezieller analytischer Nachweis verlangt. Es kommt aber gut an, wenn Sie für das zurück liegende halbe Jahr die (natürlich in der Norm liegenden!) Leberwerte mitbringen. Empfehlung: Wer kontrolliertes Trinken bei der MPU angibt, sollte wenigstens drei Mal die Leberwerte testen lassen haben (kann man beim Hausarzt machen; er muss diese Befunde aber unterschreiben, was oft vergessen wird!). Erwarten Sie aber nicht, dass Sie damit schon irgendetwas gewonnen haben. Es ist lediglich eine kleine Geste, mit der Sie zeigen, dass Sie sich gekümmert haben, mehr nicht. Auch wenn Sie zur MPU keine Leberwerte vorlegen können, fallen Sie deswegen nicht durch.
Was es mit den Leberwerten auf sich hat
Weil lang anhaltender Alkoholkonsum die Leber schädigt, sind von der Norm des gesunden Menschen abweichende Leber-Messwerte ein Indiz dafür, dass dieser Mensch wahrscheinlich nicht ganz wenig trinkt. Wenn diese Werte in der Norm sind, ist das zwar kein Beweis, wird aber als günstig angesehen. Für abweichende Leberwerte sollten Sie unbedingt einen medizinisch stichhaltigen Grund bringen können (z.B. eine Infektion, natürlich vom Arzt bestätigt).
Die Leberwerte gelten für sich alleine nicht als aussagekräftiger Beweis für niederen Alkoholkonsum, denn es gibt auch Menschen, die trotz größerem Alkoholkonsum unauffällige Leberwerte haben.
Wenn Sie Abstinenz angeben, wird deshalb seit 2009 verlangt, dass Sie »nach forensischen Kriterien« nachweisen, dass Sie überhaupt keinen Alkohol mehr trinken. Dafür gibt es verschiedene Methoden (die EtG-Screenings - Analyse auf Abbauprodukte von Alkohol im Urin oder in den Haaren).
Tipp: externer Link zu einer guten Zusammenstellung der verschiedenen Werte
Es gibt Grenzen - überwiegend unscharfe
In vielen MPU-Foren oder Büchern kann man lesen, dass Kontrolliertes Trinken ab 2,0 ‰ nicht mehr möglich ist. Eine solche Grenze gibt es nicht. In den Beurteilungs-Richtlinien ausdrücklich genannt ist nur, dass ab 3,0 ‰ auf jeden Fall von Alkohol-Abhängigkeit ausgegangen werden muss mit entsprechenden Konsequenzen (mindestens 12 Monate Abstinenz-Nachweis usw.). Nach meiner Erfahrung liegt die Obergrenze für realistische Aussichten auf positive MPU mit Kontrolliertem Trinken bei etwa 2,5 ‰. Da bewegt man sich aber schon auf sehr dünnem Eis, denn es ist dem einzelnen Gutachter nicht verboten auch schon bei einem niedereren Wert seine Grenze zu ziehen, wo er Kontrolliertes Trinken noch akzeptiert. Sie haben also keinen Anspruch darauf, dass Sie damit durch kommen.
Eine wesentliche Rolle spielt auch das Lebensalter. Einem 20-Jährigen gesteht man Alkohol-Missbrauch in gewissem Umfang noch im jugendlichen Sturm und Drang zu. Ein Mensch in diesem Alter ist noch leichter »formbar«. Ein 55-Jähriger, der die selbe Menge trinkt, wird wesentlich kritischer betrachtet, weil die Statistik zeigt, dass in diesem Alter wesentlich hartnäckiger an der gewohnten Trinkmenge festgehalten wird. Hier spielt die so genannte Lerngeschichte eine wichtige Rolle. Kontrolliertes Trinken wird in diesem Alter bereits bei 2,0 ‰ nicht ganz leicht durch zu kriegen sein.
Das gleiche gilt für jemand, der schon zum zweiten Mal wegen Alkohol auffällig wurde. Er hat ja gerade selbst bewiesen, dass er die Teilnahme am Straßenverkehr und den Alkohol-Konsum nicht trennen kann. Auch hier gibt es einen gewissen Ermessensspielraum, aber mit Tendenz deutlich in Richtung Abstinenz. Wenn Sie also schon zum wiederholten Mal mit Alkohol auffällig geworden sind und vielleicht dazu hin auch nicht mehr der Jüngste sind, ist die Entscheidung für Abstinenz (mindestens 6 Monate mit forensischen Nachweisen) auf jeden Fall der sicherere Weg. Wer noch öfter mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (auch kleine Mengen!), kommt um Abstinenz mit 12 Monaten Nachweisdauer nicht herum. Weil es teilweise genaue Kriterien gibt und teilweise nicht, ist es wichtig, dass man den einzelnen Fall genauer unter die Lupe nimmt.
Meine Empfehlung:
Wenn Ihr Fall so ist, dass nicht zwingend Abstinenz vorgeschrieben wird, ist es nach meiner Erfahrung meistens der leichtere und schnellere Weg, wenn Sie mit kontrolliertem Trinken zur MPU gehen. Der Gutachter wird Ihnen zwar etwas intensiver auf den Zahn fühlen, aber mit richtiger Vorbereitung und stimmiger Argumentation ist das schon hinzukriegen. Der Vorteil ist, dass Sie normalerweise mit 6 Monaten auskommen und auf die lästigen und nicht gerade billigen forensischen Nachweise verzichten können.