Lohnt sich ein Verkehrspsychologe? Abstinenznachweis notwendig? Wenn ja wie lange?

mr_smith

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Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,74
Gewicht:75 Kg
Alter:30

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:31.05.2018
BAK:1,42
Trinkbeginn:22:00 Uhr
Trinkende:ca 04:00
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 6 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen:ja
Dauer der Sperrfrist:13 monate

Führerschein
Hab ich noch:nein
Hab ich abgegeben:ja
Hab ich neu beantragt:ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Trunkenheitsfahrt 2006 mit 1,16 (per Gerichtsverfahren eingestellt, da Privatgelände)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nicht bekannt

Bundesland
:

Baden württemberg


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: alle 3 Wochen ca 2/3 Gläser Wein
Ich lebe abstinent seit: 06.03.19

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: noch nicht angefangen
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:ja, beratungsgespräch
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: noch nicht angemeldet
Welche Stelle (MPI): pima ulm
Schon bezahlt?:nein
Schon eine MPU gehabt?nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Trunkenheitsfahrt 2006 mit 1,16 promille

2 Mal Führerscheinentzug je 4 Wochen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
-------------------------
 

mr_smith

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Hallo Liebe Mitglieder,

hätte gerne eure Einschätzung/Meinung zu meinen Vergehen,

was kommt eurer Erfahrung nach auf mich zu, lohnt sich ein Verkehrspsychologe? Abstinenznachweis definitiv erforderlich? wenn ja wie lange?

Passiert ist folgendes:

An dem Abend vor Fronleichnam war ich nach der Arbeit im Fitnessstudio. Danach war ich auf einem Geburtstag eingeladen der im 10 Km entfernten Ort statt fand. Geplant hatte ich bei meinen Eltern zu übernachten da diese im gleichen Ort wohnen.
Da ich schon spät dran war parkte ich direkt in der Stadt, wenn man es genau nimmt im Halteverbot.

Auf dem Geburtstag hab ich ca 3 Bier 0.5 und 3 willi a 0.02 getrunken..weiter ging es dann gegen ca 00:30 in die anliegende Kneipe in der ich circa noch 3 Bier und 2 Wodka Bull a 0,2 getrunken habe.
Gegen 04:00 habe ich die Kneipe verlassen und machte mich auf den Heimweg. Ich kam an meinem Auto vorbei und dachte so kann ich das nicht stehen lassen wegen dem Halteverbot und bis zu meinen Eltern ist es ca 1 km...
2 Bekannte stiegen mit ins Auto, ich sprach mit dem Bekannten auf dem Beifahrersitz und verpasste dadurch eine kurve und das auto rammte eine Betoneinfassung. Erst mal geschockt stieg ich aus und schaute nach allen Mitfahrern, Gott sei dank war niemandem etwas passiert. Wie das Schicksal manchmal spielt kam genau in diesem Moment eine Polizeistreife vorbei. Ich sah im Augenwinkel nur das Blaulicht angehen, bekam Panik und bin weggerannt. Ich rannte zu meinen Eltern nach Hause um mich zu verstecken, da ich meinen Wohnsitz aber noch dort gemeldet habe dauerte es keine 15 Minuten bis die Beamten vor der Türe standen. Ab zur Blutkontrolle mit Ergebnis 1,42 Promille.
2006 hatte ich bereits eine Trunkenheitsfahrt als ich ein Auto auf einem Campingplatz Umparken wollte damit es am nächsten Tag nicht im Weg steht und streifte einen Wohnwagen. Auch dort kam die Polizei, Blutabnahme mit 1,16 Promille. Nach Gerichtsverfahren bekam ich den führerschein nach 4 Wochen wieder und das Verfahren wurde eingestellt.
 

Nancy

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Hallo Mr. Smith,

ich bin etwas verunsichert....woher weißt du das du eine MPU machen musst? Hast du bereits eine Aufforderung erhalten?
Wenn dies so war..

Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Trunkenheitsfahrt 2006 mit 1,16 (per Gerichtsverfahren eingestellt, da Privatgelände)

......Auch dort kam die Polizei, Blutabnahme mit 1,16 Promille. Nach Gerichtsverfahren bekam ich den führerschein nach 4 Wochen wieder und das Verfahren wurde eingestellt.
dürftest du doch Ersttäter sein und somit wäre gar keine MPU zu fordern..
think.gif
 

mr_smith

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Habe noch keinen Bescheid bekommen,
War aber zum persönlichen Gespräch auf der fsst, und dort wurde mir gesagt dass durch die erste fahrt, die trotz Einstellung des Verfahrens aktenkundig ist und somit zählt das als zwei trunkenheitsfahrten





Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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mr_smith

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So, der Bescheid ist da, ich muss zur MPU.

Was empfehlt ihr? Besteht die Möglichkeit ohne Abstinenznachweis zur MPU zu gehen? Nicht wegen dem trinken, sondern einfach wegen der Zeitspanne.
 

Nancy

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So, der Bescheid ist da, ich muss zur MPU.
Das kann ich immer noch nicht nachvollziehen! Selbst wenn die Sache aus 2006 als TF gewertet werden dürfte, so müsste sie doch bereits (nach 10 Jahren) getilgt worden sein. Hattest du dich mal hierKontaktformular FAERschlau gemacht, wegen der Tilgung?
Ansonsten wäre vllt. ein RA mit Fachgebiet Verwaltungsrecht ein Ansprechpartner für dich...

Es sei denn, du möchtest unbedingt eine MPU machen
rolleyes.gif


Edit: Mir ist gerade eingefallen das es vllt. gar keine reine Alk.fragestellung ist, wie ist denn der genaue Wortlaut der MPU-Aufforderung?
 
Zuletzt bearbeitet:

mr_smith

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Erst einmal vielen Dank für deine Antwort.

Habe bereits mit einem Anwalt für Verkehrsrecht gesprochen, die erste Alkoholfahrt kann bis zu 15 Jahre vom Landratsamt herangezogen werden, dagegen ist leider nichts machbar. Und es obliegt der Fsst bei zwei Trunkenheitsfahrten eine MPU anzuordnen. Bin nun auch bei einem Verkehrspsychologen da ich glaube dass es ohne sehr schwer wird die MPU zu bestehen.

Muss ich in diesem Fall meinen Antrag auf Neuerteilung zurück ziehen? Bzw wie lange ist die Frist bis ich zur MPU muss? Ein Abstinenznachweis wird nicht verlangt, besteht die Möglichkeit durch KT Nachweise zu bestehen? Da ich bei einem Abstinenznachweis wieder Zeit verliere.


Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nancy

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Habe bereits mit einem Anwalt für Verkehrsrecht gesprochen, die erste Alkoholfahrt kann bis zu 15 Jahre vom Landratsamt herangezogen werden, dagegen ist leider nichts machbar.
Die 15 Jahre (10 Jahre + 5 Jahre Anlaufhemmung) gelten nur bei einer MPU-Auflage, ansonsten "verjährt" ein Alk.delikt nach 10 Jahren...
think.gif


https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html

Und es obliegt der Fsst bei zwei Trunkenheitsfahrten eine MPU anzuordnen.
ME hat sie dafür (in deinem Fall) rechtlich keine Handhabe.

Aber gut, es ist deine Entscheidung, ob du da noch Klarheit reinbringen möchtest, oder den Weg der MPU gehst...

Muss ich in diesem Fall meinen Antrag auf Neuerteilung zurück ziehen? Bzw wie lange ist die Frist bis ich zur MPU muss?
Die Frist, bis wann du das Gutachten abgeben musst, steht in deiner MPU-Aufforderung.

Ein Abstinenznachweis wird nicht verlangt, besteht die Möglichkeit durch KT Nachweise zu bestehen? Da ich bei einem Abstinenznachweis wieder Zeit verliere.
Dafür ist die FEB auch nicht zuständig, da dies allein der Gutachter bei der MPU entscheidet.

Ob KT bei dir noch möglich ist, wirst du sicher gemeinsam mit deinem VP herausfinden können. Unabhängig davon kannst du gerne den Fragebogen für eine Alkohol-MPU ausfüllen (darin dann bitte auch auf die Sache von 2006 eingehen), dann können auch wir hier uns schon mal ein besseres Bild machen...
 

mr_smith

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Das kann ich immer noch nicht nachvollziehen! Selbst wenn die Sache aus 2006 als TF gewertet werden dürfte, so müsste sie doch bereits (nach 10 Jahren) getilgt worden sein. Hattest du dich mal hierKontaktformular FAERschlau gemacht, wegen der Tilgung?
Ansonsten wäre vllt. ein RA mit Fachgebiet Verwaltungsrecht ein Ansprechpartner für dich...

Es sei denn, du möchtest unbedingt eine MPU machen
rolleyes.gif


Edit: Mir ist gerade eingefallen das es vllt. gar keine reine Alk.fragestellung ist, wie ist denn der genaue Wortlaut der MPU-Aufforderung?



Kann Herr..........trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 zur FeV ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE Klassen AB) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er/sie ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und ist ein dauerhafter Verzicht auf Alkohol erforderlich?


Habe mich für die Abstinenz entschieden, da ich diese auch leben möchte. Werde die Nachweise mittels Haarprobe abgeben da Urinscreening bei mir Job bedingt kaum bzw nicht möglich ist.
Reichen in meinem Fall 6 Monate oder muss es 1 Jahr sein?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Bei freiwilligem Verzicht reichen 6 Monate, wenn der Gutachter die Abstinenz fordert, benötigst du 12 Monate.

Was in deinem Fall zutrifft kann ich ohne weitere Infos zur Vorgeschichte nicht beantworten...

Ob KT bei dir noch möglich ist, wirst du sicher gemeinsam mit deinem VP herausfinden können. Unabhängig davon kannst du gerne denFragebogen für eine Alkohol-MPU ausfüllen (darin dann bitte auch auf die Sache von 2006 eingehen), dann können auch wir hier uns schon mal ein besseres Bild machen...
 

mr_smith

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Bei freiwilligem Verzicht reichen 6 Monate, wenn der Gutachter die Abstinenz fordert, benötigst du 12 Monate.

Was in deinem Fall zutrifft kann ich ohne weitere Infos zur Vorgeschichte nicht beantworten...

Ob der Gutachter die Abstinenz für 1 Jahr fordert erfahre ich ja erst bei der MPU oder?
 
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