Mein Fragebogen

Ich würde gern auf einige Fragen von Nancy zu meinen FB eingehen, könnte mir bitte jemand erklären wie ich einzelne Teile des Textes Zitiere? Ich mache das zum ersten mal :-)
 
Wichtiger Nachtrag zu meinem Kommentar.....

9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Früher habe ich Regelmäßig getrunken. Im Alter von 19 bis 21 habe ich Innerhalb der Woche zwischen 2 und 3 Flaschen Bier a 0,5 L Getrunken, am Wochenende waren es dann im Schnitt 6 Flaschen Bier a 0,5 L und 2 Longdrinks a 0,3
Sorry, dies habe ich gestern glattweg überlesen....

Du solltest bei deinem Alk.konsum nie eine Regelmäßigkeit aufkommen lassen. Das hattest du in deinem ersten FB schon ganz richtig formuliert:

9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Regelmässig war es noch nie.....
Darum sollten deine Angaben in etwa lauten: Ich habe an 2 (unterschiedlichen) WE im Monat Alk. getrunken und zwar........zusätzlich dann noch die Angabe, dass du auch unter der Woche ein paar Bier getrunken hast (wie du es ja auch schon geschrieben hattest).

Zwar kann der GA sich denken, dass du nur durch den regelmäßigen Konsum deine Trinkfestigkeit erreichen konntest......mit der Nase darauf stoßen sollte man ihn jedoch trotzdem nicht. Eine gewisse Alk.festigkeit erreicht man mit der Zeit auch, wenn man nicht jedes WE trinkt....und du warst darüberhinaus damals noch sehr, sehr jung, da solltest du nicht schon jedes WE getrunken haben.... Früh erlernte Dinge, kann man nur ganz schwer wieder ablegen.
 
Hast du gestern i-wo noch einen Schnellkurs oder sowas gemacht?
Ich muss schon sagen.....ich bin beeindruckt, wie gut und schnell du meine Ratschläge umgesetzt hast!

Hallo Nancy, danke ich fasse das als Kompliment auf :-)
Nein ich habe kein schnelkurs belegt ^^
Ich habe nur deine Ratschläge sehr ernst genommen.
Danke dafür
 
Hattest du nun 1,8 oder 1,68?
es waren 1,8
beim ersten mal hatte ich einen Tippfehler

Hast du deinen Strafbefehl von damals noch? In deine Akte bei der FSSt. hast du ja leider nicht hineingeschaut.....und kannst es nun auch nicht mehr, da sie jetzt schon beim MPI liegt (bei welchem MPI machst du deine MPU eigentlich??) Ich hoffe, dass du bei der MPU keine Überraschungen erlebst und dir Fragen gestellt werden, auf die du nicht vorbereitet bist. Überlege bitte genau, WAS alles in deiner Akte enthalten sein könnte (abgesehen von der TF und den FoF). Denn alles was dort drin steht liest der GA und könnte von daher auch zum Gegenstand eurer Unterhaltung werden.... Du hast zwar die Fragestellungen nach Alk. und Verkehrsrecht....wenn dir aber im Vorfeld i-etwas von den Dingen, die du angestellt hast "entfallen" ist, wäre es schlecht, wenn du darauf angesprochen werden würdest und du keine Antworten parat hättest......

Nein Ich habe solche Unterlagen nicht mehr da es schon so lange zurück liegt. Ich habe mich vor ca. 3 Jahren von allen Unterlagen die daran erriner getrennt. Ich behaupte aber mal das ich meine Taten alle kenne und sie auch heute noch aufschlüsseln könnte, selbst wen Fragen zu anderen Taten kommen.

Zurück zum Strafbefehl über die TF: Wenn du ihn noch hast (oder ein sonstiges Papier), schau bitte unbedingt noch einmal drauf! Es ist wichtig, dass die Fakten genau stimmen (BAK, Uhrzeit der BE etc.).
Hier sehe ich eine Problematik! Es fällt mich schwer alle einzelnen Taten mit Datum und Uhrzeit zu benennen, wen ich weis um welche es geht kann ich dazu ausführlich was sagen, aber die Daten mit Uhrzeit kann ich mir sehr schlecht merken.
Ist es schlimm wen ich einen Zettel mitbringe wo die Daten drauf stehen? Währ es mein Gnadenschuss wen ich 2 Taten verwechsle?? Nur an das Datum der TF kann ich mich ohne weiteres erinnern.

Dann noch zu deinen Trinkmengen: Du hast jetzt immer die TE (Trinkeinheiten) mit angegeben. das ist einerseits ok, andererseits ist dir dabei aber leider ein Fehler unterlaufen. So sind z.B. 2 x 0,5l Bier nicht 10 TE, sondern 5.
Ist das überhaupt Notwendig? Oder reicht es auch wen ich in normalen Mängenangaben beschreibe??

Bist du sicher, dass es wirklich nur 4 x mit dem Auto war (auf deine Anzahl der FoF gesehen, ist das wirklich sehr wenig)?
Das ist die Beste Frage aus dem Bogen!
Nancy mit meiner Angabe von 4 mal lüge ich bereits. Ich bin wirklich nur ein einziges mal Auto gefahren unter Alkoholeinfluss und das war das mal als ich erwischt wurde. Das kann ich nur so nicht erzählen weil er mich des lügen bezichtigen wird.....

Hast du über die Gespräche mit dem Psychologen von damals i-welche schriftlichen Befunde? Wurde dir vllt. eine positive Prognose für deine Zukunft attestiert?
Hast du des weiteren evtl. i-ein Schreiben deines damaligen Bewährungshelfers, in dem er dich positiv "bewertet"?
Nein habe ich nicht. Ich habe heute morgen versucht meinen damaligen Bewährungshelfer zu Kontaktieren, dieser ist wohl schon länger erkrankt. Ich komme somit an keinen Nachweis mehr.

Falls du i-etwas hast, was für deine MPU pos. bewertet werden kann, solltest du dies unbedingt zur MPU mitnehmen! Gleiches gilt für deinen derzeitigen Arbeitgeber!
In unserem Unternehmen daürt es in der Regel min. 3 Wochen bis ein Zwischenzeugnis raus geht. Ich habe gestern mit meinem Regionalmanager gesprochen welcher sofort ein Zwischenzeugnis beantragt hat, er selbst hat sich um die Umsetzung gekümmert. Heute morgen habe ich es per Fax erhalten, diesen werde ich mitnehmen. Das Zeugnis ist auf dem stand von "sehr gut" das lese ich in der Formulierung heraus. wird es mir wohl helfen? Immerhin steht dort auch drin das ich durchweg Zuverlässig, Verantwortungsvoll und Vorbildlich Arbeite..... darüber Hinaus meine Ergebnisse sehr erfolgreich sind.

Zum Rest schreibe ich jetzt nix, da mir deine Antworten recht gut gefallen.....
Ich hoffe es wird dem GA ähnlich gehen ^^
 
So hier mal eine Bspl. Rechnung:

20 - 20.30 Uhr = 4 Bier a 0.5L = 10 TE
um 21.30 damit also ca. 0,9 Promille

zwischen 22 und 23 Uhr = 2 Bier a 0,5 L und 3 Wodka a 2cl = 8TE
um 23 Uhr 1,4 Promille

zwischen 23 und 24 Uhr = 1 Bier a 0,5L und 4 Wodka a 2cl =6,5 TE
um 24 Uhr 1,95 Promille

sagt das es richtig ist ^^also ich habe damals ca. 85-90 Kg gewogen
 
ach, eines habe ich vergessen. Ich habe mein Termin in Bielefeld.
Erfahrungen damit?
Damit kann keiner etwas anfangen, Nancy fragte .... "(bei welchem MPI machst du deine MPU eigentlich??)" .

Ist es schlimm wen ich einen Zettel mitbringe wo die Daten drauf stehen? Währ es mein Gnadenschuss wen ich 2 Taten verwechsle??
Kein Problem, allerdings solltest du dies dem GA im Vorfeld mitteilen (zu Beginn des Gesprächs).

Ist das überhaupt Notwendig? Oder reicht es auch wen ich in normalen Mängenangaben beschreibe??
Ja, die Gutachter rechnen stets in Trinkeinheiten ! Machst du Angaben in TE, weiß der GA sofort das du dich mit der Thematik beschäftigt hast.
 
Nein Ich habe solche Unterlagen nicht mehr da es schon so lange zurück liegt. Ich habe mich vor ca. 3 Jahren von allen Unterlagen die daran erriner getrennt. Ich behaupte aber mal das ich meine Taten alle kenne und sie auch heute noch aufschlüsseln könnte, selbst wen Fragen zu anderen Taten kommen.

Okay, dann ist es gut.

Hier sehe ich eine Problematik! Es fällt mich schwer alle einzelnen Taten mit Datum und Uhrzeit zu benennen, wen ich weis um welche es geht kann ich dazu ausführlich was sagen, aber die Daten mit Uhrzeit kann ich mir sehr schlecht merken.
Ist es schlimm wen ich einen Zettel mitbringe wo die Daten drauf stehen? Währ es mein Gnadenschuss wen ich 2 Taten verwechsle?? Nur an das Datum der TF kann ich mich ohne weiteres erinnern.
Ich hatte lediglich die Daten deiner TF gemeint.....also, dass du deine BAK von damals genau weißt und beim GA nicht überlegen musst, ob du nun 1,8 oder 1,68 hattest. Die Uhrzeit der BE ist für uns zur Trinkmengenberechnung wichtig...darum hatte ich noch einmal nachgefragt, ob die Uhrzeit auch wirklich gestimmt hat. Diese musst du beim GA sicher nicht angeben....

Ansonsten hatte dir Max ja schon auf diese Frage geantwortet...und - du solltest auf jeden Fall hier drin lesen: Tipps für euren MPU-Tag Da stehen auch noch mal ein paar Sätze darüber.....

Das ist die Beste Frage aus dem Bogen!
Nancy mit meiner Angabe von 4 mal lüge ich bereits. Ich bin wirklich nur ein einziges mal Auto gefahren unter Alkoholeinfluss und das war das mal als ich erwischt wurde. Das kann ich nur so nicht erzählen weil er mich des lügen bezichtigen wird.....
Nun gut, du hattest noch keinen FS und hattest bei deiner TF auch einen Unfall....jedoch hast du schon Recht damit, dass der GA dein einmaliges Fahren stark anzweifeln könnte.....also erzählst du ihm wirklich besser von einer "handvoll" Fahrten unter Alk. mit dem Auto.... Das du eine höhere Anzahl an Alk.-Fahrten mit dem Fahrrad hattest, gibst du ja sowieso zu.....

Nein habe ich nicht. Ich habe heute morgen versucht meinen damaligen Bewährungshelfer zu Kontaktieren, dieser ist wohl schon länger erkrankt. Ich komme somit an keinen Nachweis mehr.
Hhmm...das ist natürlich Mist. Du solltest auf jeden Fall die genaü Adresse des Bewährungshelfers auf einen Zettel notieren und zur MPU mitnehmen und dem GA anbieten, dass er sich bei Bedarf mit diesem in Verbindung setzen könnte....
Was ist mit dem Psycho. aus der JVA? Würde ein evtl. Bericht von ihm, für dich positiv ausfallen? (Darauf könnte der GA fast noch mehr Wert legen, als auf alles andere....). Es besteht auch die Möglichkeit, dass der GA sich noch entsprechende Berichte nach deiner MPU einholt und erst danach entscheidet, wie dein Ga ausfallen wird. Wie schon geschrieben, würde er in diesem Fall eine Unterschrift von dir, zwecks Schweigepflichtentbindung deines Psycho. verlangen.....

Es kann natürlich auch sein, dass dem GA deine Angaben reichen und er keine weiteren Berichte benötigt....das kann halt keiner von uns voraussagen.....

In unserem Unternehmen daürt es in der Regel min. 3 Wochen bis ein Zwischenzeugnis raus geht. Ich habe gestern mit meinem Regionalmanager gesprochen welcher sofort ein Zwischenzeugnis beantragt hat, er selbst hat sich um die Umsetzung gekümmert. Heute morgen habe ich es per Fax erhalten, diesen werde ich mitnehmen. Das Zeugnis ist auf dem stand von "sehr gut" das lese ich in der Formulierung heraus. wird es mir wohl helfen? Immerhin steht dort auch drin das ich durchweg Zuverlässig, Verantwortungsvoll und Vorbildlich Arbeite..... darüber Hinaus meine Ergebnisse sehr erfolgreich sind.
Dieses Zeugnis gibst du auf jeden Fall ungefragt ab. Du hast dir ja leider keine LW ziehen lassen (Angst vor Nadeln?), darum hast du eh nicht viel an Unterlagen, die du dem GA in die Hände drücken kannst. Jedes pos. Stück mehr ist daher von Vorteil....


ach, eines habe ich vergessen. Ich habe mein Termin in Bielefeld.
Erfahrungen damit?
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und in unsere BASt.-Liste der eingetragenen MPI Stellen reingeguckt. Wenn ich davon ausgehe, dass die Liste vollständig ist, so gibt es in Bielefeld nur den TÜV. Liege ich damit richtig, dass du zum TÜV gehen willst?

Falls ja, so muss hierzu....


es waren 1,8
beim ersten mal hatte ich einen Tippfehler

So hier mal eine Bspl. Rechnung:

20 - 20.30 Uhr = 4 Bier a 0.5L = 10 TE
um 21.30 damit also ca. 0,9 Promille

zwischen 22 und 23 Uhr = 2 Bier a 0,5 L und 3 Wodka a 2cl = 8TE
um 23 Uhr 1,4 Promille

zwischen 23 und 24 Uhr = 1 Bier a 0,5L und 4 Wodka a 2cl =6,5 TE
um 24 Uhr 1,95 Promille

sagt das es richtig ist ^^also ich habe damals ca. 85-90 Kg gewogen
..unser Max dir unbedingt antworten, da der TÜV anders rechnet wie die anderen MPI und demzufolge deine Alk.menge bei der TF erhöht werden müsste...
Die genaün Uhrzeiten, wann du was getrunken hast, musst du bei der MPU mit Sicherheit nicht angeben. Es reicht, wenn du angeben kannst, dass du..von...bis....getrunken hast.
 
Damit kann keiner etwas anfangen, Nancy fragte .... "(bei welchem MPI machst du deine MPU eigentlich??)" .
Ich bin beim TÜV Nord angemeldet

Nun gut, du hattest noch keinen FS und hattest bei deiner TF auch einen Unfall...
Wie kommst du darauf, das ich einen Unfall während meiner TF gehabt haben soll? Dem war nicht so, habe ich in meinen Aussagen so etwas so wirken lassen?

Du hast dir ja leider keine LW ziehen lassen (Angst vor Nadeln?)
Nein, ich habe keine Angst vor Nadeln, ich hätte es ohne weiteres machen können. Ich bin allerdings davon ausgegangen so etwas wird eingefordert wen erwünscht.

Ich habe gerade noch einmal mit der Vertretung meines damaligen Bewehrungshelfers gesprochen. Die Aussage.... ich Zitiere; " Herr xxxxx die Bewährungsaufsicht ist nicht mehr für sie zuständig und somit ist eine Rückwirkende Abschlusbeurteilung nicht möglich. Natürlich gab es damals einen Bericht, diesen habe ich gerade aufgerufen. Es ist herauszulesen das Sie damals sehr gut mit Herrn ...... zusammenarbeitet haben und schon während der Bewehrungszeit gezeigt haben das sie klare Ziele haben. Allerdings darf ich diesen Bericht nicht Rausschicken, das hätte dann schon vor 3-4 Jahren Passieren müssen. Ich sehe hier auch keinen Sinn für Ihren GA. Viel wichtiger ist doch wie die letzten 1-2 Jahre verlaufen sind." Zitat ende

Na Toll..... ganz ehrlich sie hat im Prinzip ja recht! Allerdings hilft es mir nicht......

jetzt noch was zu den Psychologen aus der JVA:
Ich war damals in einem offenen Jugendgefängnis, hier gab es freiwillige Gruppen welche besucht werden konnten. Der Leiter der Gruppe in der es auch Einzelgespräche gab hat das allerdings alles schon viele Jahre auf freiwilligen Basis gemacht. Er wurde dafür nicht Bezahlt. "2 Tage in der Woche verbrachte er in der JVA und nahm sich Zeit für diejenigen die sich mit ihrer Vergangenheit auseinander setzen wollten.

Hier habe ich keinerlei Adresse oder Telefonnummer.

Der Montag rückt immer näher..... ich hätte geglaubt das ich auch immer aufgeregter werde... dabei werde ich immer ruhiger und Sicherer.... Dieser GA wird mir am Montag nichts zerstören... es ist sein Job ein GA zu erstellen, nicht mehr und nicht weniger. Ich werde ihn schon Vor Augen halten das da jemand vor ihm sitzt der rein garnichts mit dem Idioten von damals zu tun hat!

[COLOR=Blü]
Habe deinen Namen in diesem Beitrag mal unkenntlich gemacht. Du willst doch sicher anonym bleiben **Nancy**[/COLOR]
 
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Das soll mal einer Sagen Ex freunde sind nichts wert :-)

Meine Ex Freundin Arbeitet bei meinem damaligen Anwalt......
Im Meinem E-mail Postfach habe ich gerade folgendes vorgefunden:

Führungszeugnis
Akte der TF mit Auszügen sämtlicher Taten die davor statt gefunden haben

Somit kann ich mich nun noch besser vorbereiten und kann sicher stellen bei den vielen Sachen nichts durcheinander zu bringen falls er fragen sollte.

Mir wird schlecht wen ich sehe wie ich mal war....... sage und schreibe 4 Seiten umfasst mein Führungszeugnis.....
Aber gut, ich gehe davon aus das er das nicht hat, da die Sachen gelöscht sein müssten.
 
TÜV Bielefeld, na ja, hättest auch ein paar Meter weiter nach OS fahren können ... die haben einen bessseren Ruf.
Du kannst ja mal meinen Erfahrungsbericht lesen ... klick
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin beim TÜV Nord angemeldet

Wie kommst du darauf, das ich einen Unfall während meiner TF gehabt haben soll? Dem war nicht so, habe ich in meinen Aussagen so etwas so wirken lassen?

Sorry, das habe ich schlichtweg verwechselt, da ich zeitgleich noch einen anderen "Fall bearbeite", in dem ein Unfall stattfand....

Nein, ich habe keine Angst vor Nadeln, ich hätte es ohne weiteres machen können. Ich bin allerdings davon ausgegangen so etwas wird eingefordert wen erwünscht.
Nein, sowas wird im voraus nicht "eingefordert"....
LW sind auch keine Pflicht, sondern dienen bei einer MPU mit KT-Angabe der Unterstützung, dass man sich auch mit dem gesundheitlichen Aspekt auseinander gesetzt hat. Bei der MPU selbst werden dir auf jeden Fall LW gezogen werden. Wenn deine Werte i.O. sind, ist das aus ärztlicher Sicht pos. für dich.

Ich habe gerade noch einmal mit der Vertretung meines damaligen Bewehrungshelfers gesprochen. Die Aussage.... ich Zitiere; " Herr xxxxx die Bewährungsaufsicht ist nicht mehr für sie zuständig und somit ist eine Rückwirkende Abschlusbeurteilung nicht möglich. Natürlich gab es damals einen Bericht, diesen habe ich gerade aufgerufen. Es ist herauszulesen das Sie damals sehr gut mit Herrn ...... zusammenarbeitet haben und schon während der Bewehrungszeit gezeigt haben das sie klare Ziele haben. Allerdings darf ich diesen Bericht nicht Rausschicken, das hätte dann schon vor 3-4 Jahren Passieren müssen. Ich sehe hier auch keinen Sinn für Ihren GA. Viel wichtiger ist doch wie die letzten 1-2 Jahre verlaufen sind." Zitat ende

Na Toll..... ganz ehrlich sie hat im Prinzip ja recht! Allerdings hilft es mir nicht......

jetzt noch was zu den Psychologen aus der JVA:
Ich war damals in einem offenen Jugendgefängnis, hier gab es freiwillige Gruppen welche besucht werden konnten. Der Leiter der Gruppe in der es auch Einzelgespräche gab hat das allerdings alles schon viele Jahre auf freiwilligen Basis gemacht. Er wurde dafür nicht Bezahlt. "2 Tage in der Woche verbrachte er in der JVA und nahm sich Zeit für diejenigen die sich mit ihrer Vergangenheit auseinander setzen wollten.

Hier habe ich keinerlei Adresse oder Telefonnummer.

Der Montag rückt immer näher..... ich hätte geglaubt das ich auch immer aufgeregter werde... dabei werde ich immer ruhiger und Sicherer.... Dieser GA wird mir am Montag nichts zerstören... es ist sein Job ein GA zu erstellen, nicht mehr und nicht weniger. Ich werde ihn schon Vor Augen halten das da jemand vor ihm sitzt der rein garnichts mit dem Idioten von damals zu tun hat!
Das soll mal einer Sagen Ex freunde sind nichts wert :-)

Meine Ex Freundin Arbeitet bei meinem damaligen Anwalt......
Im Meinem E-mail Postfach habe ich gerade folgendes vorgefunden:

Führungszeugnis
Akte der TF mit Auszügen sämtlicher Taten die davor statt gefunden haben

Somit kann ich mich nun noch besser vorbereiten und kann sicher stellen bei den vielen Sachen nichts durcheinander zu bringen falls er fragen sollte.

Mir wird schlecht wen ich sehe wie ich mal war....... sage und schreibe 4 Seiten umfasst mein Führungszeugnis.....
Aber gut, ich gehe davon aus das er das nicht hat, da die Sachen gelöscht sein müssten.
Da im Vorfeld für dich jetzt alles "schief" läuft....bleibt zu hoffen, dass sich alle Befürchtungen als unbegründet herausstellen. Du kannst es jetzt nur noch auf dich zukommen lassen...
Wenn dann auch mit Max die Daten abgekärt sind, solltest du das WE dazu nutzen, dir deine Aussagen noch einmal sinngemäß zu verinnerlichen.
Ich drücke dir an dieser Stelle schon einmal die Daumen für Montag!!!:smile:


@Max

Da Spainmoreno zum TÜV geht, machst du dann bitte noch die Trinkmengenberechnung?????

Ich bin erst Sonntag oder Montag wieder online und Spainmoreno hat seine MPU ja bereits am Montag....
Außer den Trinkmengenangaben bei der TF und im Vorfeld sind die Angaben im FB für mich soweit ok gewesen. Kannst ja nochmal schaün, ob du noch etwas findest....danke!:smile:
 
Hallo Max, so ich habe nun Feierabend :-)
Jetzt geht der Endspurt für mich los.

Ich habe mir deinen Link zu den Trinkeinheiten angeschaut..... ich blicke da nicht durch :-/ aktüll rechne ich wie folgt:

Grundangaben:
Bier 1 TE = 0,2L
Wodka 1 TE = 2cl
Wein 1TE ?=0,1 L

Je TE rechne ich mit 0,1 Promille, (ich habe damals 85 KG gewogen) Stündlich rechne ich -0,1 Promille wovon 95% von der Leber abgebaut werden

Ist das richtig??
Hier mal eine Rechnung:

Getrunken zwischen: 20 Uhr und 3 Uhr Morgens ( pauschal ziehe ich 0,7 Promille ab, also 7 TE)
Getrunkene Mengen: 25 TE, z.B. 6 Bier a 0.5 L = 15 TE + 10 Wodka a 2cl = 25 TE
Ergebnis: 1,8 Promille
 
Getrunken zwischen: 20 Uhr und 3 Uhr Morgens ( pauschal ziehe ich 0,7 Promille ab, also 7 TE)
Deine Rechnung ist soweit richtig, allerdings musst du von Trinkbeginn bis Blutentnahme rechnen. Wenn du das bereits mit einbezogen hast, ist das ok.

PS: Beitrag 32 gelesen ?
 
Deine Rechnung ist soweit richtig, allerdings musst du von Trinkbeginn bis Blutentnahme rechnen. Wenn du das bereits mit einbezogen hast, ist das ok.
Nein das habe ich in der Tag nicht mit eingerechnet! Danke für den Hinweis.
Sagmal kann es mir zum Verhängnis werden das ich die genaü Uhrzeit nicht kenne? Ich weis das es um 4- oder 5 Uhr morgens war, aber genau weis ich es nicht mehr. Es steht auch nicht in der Anklageschrift oder sonst irgendwo......
Wir er das wohl nach 6 Jahren axeptieren??
 
Hasst du einen besonderen Tipp womit ich mich heute beschäftigen sollte?
Wie schaut es aus mit Eigenen Unterlagen? Ist es für ihn ok wen ich mir Unterlagen fertige in den drin steht wieviel ich im durchschnitt damals getrunken habe (mit TE und damit zusamhängenden Promillewert) notietzen zu allen Straftaten usw. ?? Oder denkt er dann das ich alles auswendig gelernt habe?
 
Wir er das wohl nach 6 Jahren axeptieren??
Das sollte kein Problem sein. Wichtig ist, dass der Zeitraum zur Trinkmenge passt ... lieber etwas über- als untertreiben.

Oder denkt er dann das ich alles auswendig gelernt habe?
Nach 6 Jahren wird das keiner von dir verlangen. Notizen sind erlaubt, solltest den GA aber zu Beginn des Gespräches informieren.
Bedenke, dass du nicht alle Fragen zu beantworten brauchst. Wichtig sind deine Trinkentwicklung, Verhaltensänderung und dein zukünftiger Umgang mit Alkohol.

Zur MPU halte dich an folgende Regeln ...

- unbedingt pünktlich, bürgerlich gekleidet und gepflegt erscheinen ... auch ein GA hat Vorurteile
- sämtliche Unterlagen (AB-Nachweise, ärztl. Attests, Notizen usw.) solltest du an Bord haben
- du solltest ausgeschlafen sein und morgens nicht zuviel essen ... du brauchst das Blut im Kopf und nicht im Magen
- kurz vor der MPU wirfst du die eine Ladung Traubenzucker ein ... erhöht die Leistungsfähigkeit ("kurz vorher" daher, da nach bereits 3 Stunden ein Leistungsabfall entstehen kann)

Lies auch mal hier ... klick
 
Ok MAx, dan mach ich mich mal ran, Ich würde dir gern nachher mein "Notenblatt zukommen lassen um es von dir kurz gegenprüffen zu lassen. Ok?
Zu dem Link: Ich habe bereits alles im Forum durchstöbert :-) natürlich werde ich heute und morgen noch etwas ein drittes und viertes mal nachlesen!

Besten Gruß,
Daniel
 
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