Ein Thema, auf das in jüngerer Zeit vermehrt Anwälte anspringen* (und das dann oft Threads zerschießt):
Kann man eine MPU bereits im Vorfeld vermeiden, indem ein ein Richter die Fahreignung explizit feststellt, so dass sich die Führerscheinstelle danach richten muss (Bindungswirkung eines Strafurteils)
Vielleicht können wir an dieser Stelle diese durchaus kontroverse Debatte führen, so dass wir dann in den entsprechenden Threads darauf verweisen können. Vielleicht kommen wir ja sogar zu einem Konsens.
Die Kernfrage ist: welche Rahmenbedingungen müssen gegeben sein, damit ein Anwalt Chance auf Erfolg hat und wie hoch kann man die Erfolgschance bewerten?
Die juristische Option begründet sich aus ->
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* und das oft von "windigen" Vorbereitern propagiert wird
Kann man eine MPU bereits im Vorfeld vermeiden, indem ein ein Richter die Fahreignung explizit feststellt, so dass sich die Führerscheinstelle danach richten muss (Bindungswirkung eines Strafurteils)
Vielleicht können wir an dieser Stelle diese durchaus kontroverse Debatte führen, so dass wir dann in den entsprechenden Threads darauf verweisen können. Vielleicht kommen wir ja sogar zu einem Konsens.
Die Kernfrage ist: welche Rahmenbedingungen müssen gegeben sein, damit ein Anwalt Chance auf Erfolg hat und wie hoch kann man die Erfolgschance bewerten?
Die juristische Option begründet sich aus ->
(https://cd-anwaltskanzlei.de/fahrve...urteils-kann-mpu-anordnung-unzulaessig-machen)Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, darf sie gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) nicht zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils abweichen, soweit es Feststellungen zur Eignung des Führens von Kraftfahrzeugen enthält.
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* und das oft von "windigen" Vorbereitern propagiert wird