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Meta-Diskussion: Wann kann man juristisch eine MPU vermeiden (Bindungswirkung eines Strafurteils)

joost

MPU Profi
Ein Thema, auf das in jüngerer Zeit vermehrt Anwälte anspringen* (und das dann oft Threads zerschießt):
Kann man eine MPU bereits im Vorfeld vermeiden, indem ein ein Richter die Fahreignung explizit feststellt, so dass sich die Führerscheinstelle danach richten muss (Bindungswirkung eines Strafurteils)

Vielleicht können wir an dieser Stelle diese durchaus kontroverse Debatte führen, so dass wir dann in den entsprechenden Threads darauf verweisen können. Vielleicht kommen wir ja sogar zu einem Konsens.
Die Kernfrage ist: welche Rahmenbedingungen müssen gegeben sein, damit ein Anwalt Chance auf Erfolg hat und wie hoch kann man die Erfolgschance bewerten?

Die juristische Option begründet sich aus ->
Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, darf sie gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) nicht zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils abweichen, soweit es Feststellungen zur Eignung des Führens von Kraftfahrzeugen enthält.
(https://cd-anwaltskanzlei.de/fahrve...urteils-kann-mpu-anordnung-unzulaessig-machen)


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* und das oft von "windigen" Vorbereitern propagiert wird
 
Danke für diesen Thread joost.
Ich finde dieses Thema so wichtig, dass ich es angepinnt habe und auch erstmal hier im Alk.bereich belasse.

Ich habe bereits einige Informationen gesammelt, die ich demnächst hier einstellen werde.
 
ich fasse mal zusammen: krass.
Und es schraubt sich hoch bis 2,96 pm. Unglaublich.

Fazit:
Wer das Geld für einen (teuren) guten Anwalt hat, kann einer MPU entgehen.
Irgendwie verstärkt sich mal wieder mein Eindruck vom Rechtssystem: es gilt nur für "die kleinen".
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich versuche ja immer Positives zu finden :smiley22:

Derjenige, der diese Verkehrstherapie „erfunden“ hat, ist immerhin Psychologischer Psychotherapeut.
Die Preise und Konditionen, die auf der Homepage dieser Einrichtungen veröffentlicht sind, sind in Ordnung.

In den jetzt von mir gelesenen Urteilen mit Bindungswirkung wurden immerhin Abstinenznachweise und eine nicht näher definierte Therapie in Bezug auf Inhalt und Zielsetzung vorgelegt.

Was mir trotzdem negativ aufstößt, sind folgende Dinge:
Es wirkt so, als ob es nur in Zusammenhang geht mit einer bestimmten Kanzlei, dessen Jurist namentlich gleich ist wie einer der jetzigen Betreiber des Berliner Büros, und dieser speziellen Betreiberfirma möglich wäre, ein Strafurteil mit Bindungswirkung zu erreichen.
Zumindest habe ich nirgendwo Vergleichbares gefunden.

Es werden auch Gruppengespräche und ein (!) Intensivwochenende angeboten, bei denen imho kein individueller psychologischer Prozess mit einem wirksamen und dauerhaften Erkennungs- und Veränderungsprozess durchgeführt werden kann.
Dieses ist aber meiner Einschätzung nach gerade im Sinne der Rückfallprophylaxe unumgänglich.

Zumindest in der Tabelle wird nicht deutlich, ob die Wirksam- und Nachhaltigkeit dieser Maßnahme von irgendjemand Unabhängigen überprüft werden.
Ein Strafrichter kann das logischerweise nicht.
Dafür sind ja die BfF erschaffen worden, um eben diese Überprüfung der Fahreignung nicht in die Hände der Justiz zu geben.

Zusammenfassend bleibt bei mir ein übles Geschmäckle :smiley138:
 
Meiner momentanen Einschätzung nach ändert sich in Bezug auf unsere hiesige Beratung nichts.

Eine Bindungswirkung zu erreichen ist aussichtslos ohne Abstinenznachweise und „irgendeine“ psychologische Maßnahme.
Darauf verlassen kann sich niemand.
Vor allem sind doch die Anzahl der Fälle, in denen das erreicht wurde, verschwindend gering im Vergleich zu den Personen, denen die FE entzogen wurde.
Mir scheint auch, dass diese Fälle in den letzten Jahren abnehmen.

Das heißt doch, dass die Vorbereitung, sei es eine Verhandlung oder eine MPU, gleich sind und dadurch auch bleiben, oder ?

Ich persönlich möchte dieses Institut aus den o.g. Gründen nicht empfehlen.

Liebe Grüße :smiley138:
 
Ui, da ist mir jemand zuvorgekommen. :D

Genau diese Infos bzgl. verkehrstherapeutischer Einrichtung + besagtem RA hatte ich auch gefunden...

Ich sehe das genau so wie Karl-Heinz, dass ohne psych. Maßnahme + Abstinenznachweisen die Aussicht, den Richter von der Fahreignung zu überzeugen, eher gering ist.

Das heißt doch, dass die Vorbereitung, sei es eine Verhandlung oder eine MPU, gleich sind und dadurch auch bleiben, oder ?
Absolute Zustimmung. :smiley138:
 
Ich möchte dazu gerne auch was schreiben und zwar, ist es nicht so, dass die Bindungswirkung ausschließlich durch den Rechtsanwalt Sydow erreicht werden kann, sondern beide Therapeuten arbeiten mit dem jeweiligen Anwalt des Mandanten zusammen, geben Stellungnahmen ab und fertigen auch für jeden eine individuelle Bescheinigung zur Vorlage bei Gericht.
Das wesentliche Merkmal der IVT-Hö ist nämlich das eingehen auf die Problematik und die tiefgehende Aufarbeitung nach dem "warum".
Der Alkohol oder die Drogen sind nämlich in den meisten Fällen nur Komplizien auf dem eigentlichen "Hauptkriegsschauplatz".
Der Erfinder dieser Therapie, Dr.German Höcker, war bis Mitte der 80er Jahre selbst MPU-Gutachter und forensischer Psychotherapeut und hat die Beurteilungskriterien selbst mit verfasst.
Was ich auf jeden Fall sagen kann, die IVT-Hö ist hoch angesehen, wurde seit 2005 bis heute bei der Bast akkreditiert und hat die niedrigste Rückfallquote bei allen Klienten, die eine Therapie erfolgreich abgeschlossen haben.
Es ist nicht günstig das ist wahr, aber der Mehrwert, den das eigene Leben dadurch erfährt, ist diese Investition wert.
 
Und ich möchte dazu auch noch anmerken, dass es auch Teil des Therapieprogramms ist, seine Abstinez zu belegen.
Als Anhang gerne mal eine beispielhafte Bescheinigung der IVT-Hö zur Vorlage bei Gericht.

Liebe Grüße
 

Anhänge

Was mir trotzdem negativ aufstößt, sind folgende Dinge:
Es wirkt so, als ob es nur in Zusammenhang geht mit einer bestimmten Kanzlei, dessen Jurist namentlich gleich ist wie einer der jetzigen Betreiber des Berliner Büros, und dieser speziellen Betreiberfirma möglich wäre, ein Strafurteil mit Bindungswirkung zu erreichen.
Zumindest habe ich nirgendwo Vergleichbares gefunden.
Rechtsanwalt xxxx arbeitet mit der IVT-Hö zusammen, das stimmt.
Aber es ist nicht so, dass ausschließlich die Bindungswirkung mit genau diesem Anwalt erreicht werden kann. Mir persönlich ist ein Fall bekannt, leider darf und möchte ich nichts genaues dazu sagen, wo eine Frau unter dem Einfluss von Drogen einen Verkehrsunfall verursachte und den Gerichtssaal nach der Hauptverhandlung mit ihrem FS wieder verlassen hat. 15 Monate Sperre sind entfallen, lediglich der FS war wegen eines 111a Beschlusses für 2 Monate eingezogen. Und die Person hatte einen komplett anderen Anwalt.
Bundesland war NRW.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es wirkt so, als ob es nur in Zusammenhang mit einet bestimmten Kanzlei und..-

Vielen Dank, dass du diesen Fall eingestellt hast.
Kannst du sagen, wann das war ?
Welche Substanz ?
Hatte sie eine „psychologische Maßnahme“ ?
Abstinenznachweise ?

Gerne mehr Fälle mit Informationen, unter welchen Voraussetzungen Strafrichter bereit sind, die wiederhergestellte Fahreignung explizit ins Urteil zu schreiben.
Das Jahr ist aus meiner Sicht auch ausschlaggebend, um einschätzen zu können, wie realistisch eine solche Möglichkeit ist.
Auch wenn Straf- und Verwaltungsverfahren formal sehr deutlich getrennt sind, ist doch die Einführung der neuen Beurteilungskriterien nicht „spurlos“ an der Justiz vorbeigegangen…
Daher wären Urteile ab 06/23 imho von besonderem Interesse.

Aus meiner Sicht sind für unsere zielorientierte Beratung in Bezug auf die Wiedererlangung der FE zwei Dinge wichtig, wie @joost und @Nancy ja auch schon ausgeführt haben:
1 ) Welche Voraussetzungen braucht es für diese Möglichkeit ?
2 ) Wie realistisch ist diese ? ( Die Geldfrage -finde ich- ist ja auch nicht unwichtig. Eine Hauptverhandlung, die man nicht „freigesprochen“ auf Staatskosten verlässt, mit einem mandatierten Verteidiger ist in jedem Fall teurer als den in diesen Fällen üblichen Strafbefehl anzunehmen…)

Vielen, vielen Dank, @Sammy89 und liebe Grüße :smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:
Es war so, dass die Person beim Abbiegen nach rechts eine andere auf einem E-Scooter angefahren hat. Also fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Es waren synthetische Drogen im Spiel. Amphetamine. Das Urteil ist sehr frisch, ergangen im Februar 25. Amtsgericht Düsseldorf. Abstinenznachweise von 12 Monaten. Und als therapeutische Maßnahme, die IVT-Hö.
 
Durch die Bindungswirkung des Urteils sind zum einen weitere 12 Monate Sperre entfallen, zum anderen darf nun auch keine MPU mehr angeordnet werden, da das Gericht ausdrücklich die Wiedereignung festgestellt hat.
 
Danke, dass du diesen Bericht eingestellt hast.

Ich möchte nach wie vor diese Maßnahme nicht empfehlen, da ich 8,5 Einzelstunden sehe, die sich mit formalen Dingen beschäftigen, 47,5 Gruppenstunden und nur 2,5 Einzeltherapiesitzungen.

Meiner fachlichen Einschätzung und persönlicher Erfahrung ist in diesem Rahmen und Verhältnis, wie oben schon ausgeführt, eine nachhaltige psychologische Aufarbeitung nicht möglich.

Da es ja auch offensichtlich Niemanden gibt, der diese Erkenntnisse und Veränderungen überprüft, halte ich davon, auch und gerade im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit im öffentlichen Verkehrsraum, nichts.

Die letzte Evaluation bzgl. Rückfallquote stammt aus 1999.

Ich finde die therapeutischen Ansätze, die dort aufgeführt sind, gut.
Auch kann ich die Gründe vollumfänglich nachvollziehen, dass Betroffene diesen Weg gehen.
Es stört mich aber, dass derjenige, der vom Kunden dafür Geld bekommt, auch die Fahreignung ausspricht.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht zumindest gibt es doch keinen Grund, so einen Bericht für die Verhandlung nicht auszustellen.

Fragen, die mir dabei in den Sinn kämen, wären also:
Bekommen alle diesen Bericht ?
Wenn ja, aufgrund welcher Standards, Zielsetzungen etc. ?
Wird dieser Bericht vertraglich zugesichert ?
Gibt es dafür Voraussetzungen, aktive Teilnahme, Mitarbeit etc. ?
Oder bloßes Dasein ?

Der eingestellte Bericht zumindest ist ja das Gegenteil von individuell…
 
Nein, die Fahreignung wird nicht von denen ausgesprochen. Sie geben eine Empfehlung ab, und werden zum Teil auch als Sachverständige Zeugen geladen. Was sie ja dürfen, sind ja Psychotherapeuten.
Der eingestellte Bericht ist ja nur ein Beispiel. Jeder Klient erhält einen individuellen Bericht extra angefertigt.
 
Was mich bei dem Ganzen stört: das IVT-Hö ist ein Saurier aus den 90ern und offenbar eine Art Monopol, auf das sich Therapie-ferne Richter hoffnungsvoll verlassen. Seit über 25 Jahren.
Ich habe nicht gefunden, dass es zwischenzeitlich eine Validierung der alten "Studienlage" gegeben hätte - und ja: ich halte ein gutes therapeutisches Konzept für ne saugute Idee, zeitgemäß und weit jenseits der ollen recht zahnlosen Kamellen, die immer noch in einem antiquierten Kliniksystem an der Tagesordnung sind. Das dürfte dann aber eher kein Saurier aus den 90ern sein.

Vllt sollten sich da mal ein paar ranwagen, die im 21. Jahrhundert auch angekommen sind. Fände ich cool.
 
Wenn man so will gilt gleiches auch für das veraltete System der MPU. Hier gibt es zahlreiche berechtigte Kritiken, allein die hohen Rückfallraten nach herkömmlicher MPU sprechen für die IVT-Hö.
 
allein die hohen Rückfallraten nach herkömmlicher MPU sprechen für die IVT-Hö.
zumindest glauben das die Richter. Ich habe meine Zweifel an der Auswertung und wie gesagt: afaik wurden die Ergebnisse nie validiert*, auch die damaligen Rohdaten sind nicht öffentlich zugänglich. Man "glaubt" da eher an irgendwas.

Aber nochmal: ich finde ein Vorgehen jenseits der recht zahnlosen Traditionskliniken mit ihren Steinzeitmethoden höchst sinnvoll und interessant - aber ich würde da gern was anderes finden als wieder Steinzeitmethoden aus den 90ern. Und aus therapeutischer Sicht finde ich bei der Beschreibung der IVT-Hö nur schönklingende Worthülsen* ohne jeglichen Informationsgehalt. Da bimmeln bei mir die Alarmglocken.

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* wissenschaftlich arg bedenklich, sowas
** "wobei sie stets individualpsychologische Methoden nutzt, die auf den Prinzipien von Alfred Adler basieren." Blablubber!
Ok, diese Grundeinstellung ist auch Bestandteil moderner Traumatherapie (jenseits der VT), aber wichtig wäre, mit welchen Techniken man dort arbeitet. Und da hat sich in den letzten 20 Jahren mächtig was getan.
 
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