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Meta-Diskussion: Wann kann man juristisch eine MPU vermeiden (Bindungswirkung eines Strafurteils)

IVT-Hö ist ja kein Muss, ich habe die gleiche Strategie verfolgt ohne IVT-Hö und das hat den Richter auch überzeugt. Am Ende ist der Inhalt der Therapie wichtig bezogen auf den Einzelfall.
 
ich hatte eine Verhaltenstherapie gemacht über 6 Monate mit ausschließlich Einzelsitzungen. Die Hauptverhandlung war nach 9 Monaten + AN bis dorthin (dann fortgesetzt über 12 Monate). Hätte es nicht diesen guten Ausgang genommen, wäre ich trotzdem bestens auf eine MPU vorbereitet gewesen also zwei Fliegen mit einer Klappe.
 
Das hört sich gut an.
Ausschließlich Einzelsitzungen ist doch schon ganz was Anderes als die "58" Gruppengespräche bei der IVT-Hö
 
Die Anordnung einer MPU ist rechtswidrig, wenn im Urteil des Gerichts steht, dass der Angeklagte als nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet anzusehen ist. Die Bindungswirkung ist in § 3 Abs. 4 S. 1 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt:
„Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht.“
 
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