Karl-Heinz und andere Leser:
Bei mir geht es nicht um Drogen und nicht um Medikamenten-Mißbrauch oder Dauermedikationen wie Tabletten für Psychisch-Kranke etc.
Sondern s.u.
Meine Gutachten Anordnung der FS-Stelle werde ich aus Zeitgründen u.a. nicht einstellen. Versuche die Thematik selbst darzustellen.
In Anordnung stehen Fragen nach:
- Multimorbid (Diabetes 2, Bluthochdruck, Polyneuropathie, eventl. weiteres, Schlafapnoe)
- Psychose (Suizidgefährdet, Plemplem, o.ä.)
- Alkoholmissbrauch (Alkoholikerin ?)
- Gefahr für BRD Bürger im Straßenverkehr o.ä. obwohl niemals Alkohol im Straßenverkehr ??? ;-( ???
- eventl. mangelnde Compliance (über alle gesundheitlichen Themen)
Gestern stellte ich fest, dass der an FS-Stelle vom Internisten Mitte 2025 übergebene ESS-Bogen weder ein Untersuchungsdatum, noch ein Arzt-/Praxis-Namen, noch eine Arztunterschrift trägt.
Bislang dachte ich, dieser ESS-Bogen wäre vom Pneumologen an Internist "gereicht" und von dort an FS-Stelle.
Tatsache ist, dass irgendwann (ohne dass ich informiert wurde) dieser ESS-Bogen erstellt wurde (welcher Arzt aus meiner Praxis MVZ Fachärzte ?)
Die eigentlich damit zusammenhängende ambulante Polygraphie fand niemals statt.
Aber diese MVZ Facharztpraxis hatte es in 04.2024 mit der GKV TK als Leistung (Polygraphie) abgerechnet mit ca. 200,--. (Dies ist natürlich "versehentlicher Abrechnungsfehler"

;-(
Das für mich Schlechte ist dadurch:
Die FS-Stelle unterstellt mir nunmehr mangelnde Compliance, da ich kein CPAP-Gerät zur Schlafapnoe-Therapie nutze.
Für FS-Stelle ist eine unbehandelte Schlafapnoe gleich gefährlich wie ein starker Drogen-Konsum.
Eine Diabetes mit Insulin ist ebenso eingeordnet (ich habe aber kein Insulin nötig - gottlob)
Fakt :
Dieser ESS-Bogen der MVZ-Fachärzte-Praxis sagt aus: ES BESTEHT KEINE TAGESMÜDIGKEIT
(somit lt. Leitlinien keine CPAP-Therapie nötig).
Aber dennoch hatte die FS-Stelle und Ärztin von Dekra behauptet, ich sei im Prinzip verpflichtet ein CPAP-Atemgerät zu nutzen und würde es nur "mangels Compliance" ablehnen.
Die achteten nicht darauf, dass die Gesamtpunktezahl im ESS weder nach den DGSM-Leitlinien
S3-Leitlinie „Schlafbezogene Atmungsstörungen (SBAS)“ noch nach den Vorgaben der Krankenkassen eine CPAP-Therapie (Gerät) zulässt.
Der Einsatz solchen Gerätes widerspricht den "Wirtschaftlichkeitsbestimmungen der GKV". Diese würde ein Gerät-Einsatz nicht auf GKV-Kosten zustimmen. Da würde dann entweder die Arztpraxis oder sogar der Patient auf den Kosten sitzenbleiben! Und dies können mehrere tausend Euro sein.
(Abgesehen davon bedeutet dies für Patienten eine nicht unherbliche Belastung durch maschinelle Beatmung in der Nacht).
In 12.2025 absolvierte ich einen "häusliche ambulante Polygraphie" eines Schlaflabors / Facharztpraxis in anderer Stadt. Mein AHI dort 4,7, der ausgewertete ESS ist 2 Punkte.
Wenns Euch interessiert, dann googled nach, was dies bedeutet.
Eins ist hier sicher: VON MANGELNDE COMPLIANCE KANN hiernach KEINE REDE SEIN!
Die behaupten auch mangelnde Compliance bei Diabetes 2.
Es wäre bereits 2024 ein Blutbild mit erhöhten Hba1c-Werten vorgelegen und mein Diabeteswert ist dennoch wesentlich höher gestiegen!
Tatsache:
- Ja, es lag ein Blutbild (über alles mögliche) vor.
- nein, das MVZ Fachärzte informierte mich nicht darüber und verordnete mir nicht die nötigen Medikamente
- nein, ich wusste also NULL von einem vorhandenen Diabetes 2
Aber dass Diabetes auf dem Vormarsch ist, konnten bereits 3 andere vorherige Praxen erkennen, da diese ztw. den Glukose-Wert des Blutes im Labor messen ließen.
Wieder ABER - keiner dieser Ärzte sagte mir was und machte was!!!!
Und bis Mitte 2025 hatte ich mir niemals diese Laborberichte aus den Arztpraxen in Kopie geben lassen. (Fehler)
Das mit dem Alkohol ist auch für mich total unklar:
- es besteht 100% gesichert kein Alkoholabhängigkeit
- es besteht auch keine Alkoholmissbrauch außer 1 x mit Wert 1,1 zuhause und 1x mit Wert 2,x zuhause
- 20 Jahre keinen hochprozentigen Alkohol getrunken
- insgesamt sparsam Alkohol konsumiert
Bin nicht an Alkohol gewöhnt - im Gegenteil (reagiere eher wie ein Teenager bei ersten Alkoholerfahrungen)
Aber wie verklickere ich dies den geistigen Größen tätig im LRA und solch Gutachtern?