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Mit Wiederbeantragung Führerschein eine Haaranalyse und Ärztliche Berichte an FS senden?

ABS

Benutzer
Hallo Leute,
Frage: Ist es sinnvoll und hilfreich gleich mit der Wiederbeantragung Führerschein bereits z.B. 1 erste Haaranalyse (Alkohol), neue ärztliche Atteste zu relevanten Gesundheitsthemen, Hinweise auf Mängel/Unkorrektheiten im alten Ärztlichen Dekra Gutachten der Führerscheinstelle zu senden?

Führerschein wurde entzogen in 12.2025. Dekra Ärztliches Gutachten negativ. Keine Sperrfrist im Bescheid. Kein Verkehrsverstoß, keine Punkte, kein Drogen, kein Alkohol im Verkehr, keine Straftat. Themen waren: Gesundheit wie angebliche mangelnde Compliance, Diabetes 2, Bluthochdruck, Frage nach Psychose, eventl. Alkoholmissbrauch im eigenen Zuhause. Mein Arzt schrieb vor Dekra-Gutachten Berichte inwelchem stehen: Keine Psychose o. dergl., gut medikamentös eingestellt Diabetes, Bluthochdruck, Blutwerte über alles z.B. Leberwerten etc. waren bereits vor Ärztlichem Gutachten der Dekra optimal.

Hilft es gleich o.g. an FS-St. zu senden?
 
Auf was willst Du jetzt hinaus?

Deine anderen ganzen Threads geben auch keinen vollständigen Hinweis darauf was Du Dir hier vom Forum erhoffst.
 
Meine o.g. Frage ist doch verständlich formuliert. Habe Führerschein wiederbeantragt. Fraglich ist, ob es hilfreich ist gleich o.g. Unterlagen / Nachweise hinzusenden, ohne vorherige Anforderung der FS-Stelle. Um sofort gewisse Unklarheiten und Nachfragen vorauseilend zu beantworten.
Es ist mir immer noch unklar was nun seitens der FS-Stelle folgt.
(Ist es nun klar was ich frage?)
 
Da wir immer noch nicht im Ansatz irgendwelche Fakten kennen, halte ich jeglichen Rat -außer Nixtun- für kontraproduktiv.

Ich erlaube mir, zu wiederholen, was ich schon geschrieben hatte:
Stelle uns die ehemalige Anordnung der FEB und das GA der DEKRA -sorgfältig anonymisiert- zur Verfügung.
Wenn du auf Unkorrektheiten, Mängel etc. dieses verweisen möchtest, gehe ich davon aus, dass du das GA eingereicht hast…?
 
Karl-Heinz und andere Leser:

Bei mir geht es nicht um Drogen und nicht um Medikamenten-Mißbrauch oder Dauermedikationen wie Tabletten für Psychisch-Kranke etc.
Sondern s.u.

Meine Gutachten Anordnung der FS-Stelle werde ich aus Zeitgründen u.a. nicht einstellen. Versuche die Thematik selbst darzustellen.

In Anordnung stehen Fragen nach:
- Multimorbid (Diabetes 2, Bluthochdruck, Polyneuropathie, eventl. weiteres, Schlafapnoe)
- Psychose (Suizidgefährdet, Plemplem, o.ä.)
- Alkoholmissbrauch (Alkoholikerin ?)
- Gefahr für BRD Bürger im Straßenverkehr o.ä. obwohl niemals Alkohol im Straßenverkehr ??? ;-( ???

- eventl. mangelnde Compliance (über alle gesundheitlichen Themen)

Gestern stellte ich fest, dass der an FS-Stelle vom Internisten Mitte 2025 übergebene ESS-Bogen weder ein Untersuchungsdatum, noch ein Arzt-/Praxis-Namen, noch eine Arztunterschrift trägt.
Bislang dachte ich, dieser ESS-Bogen wäre vom Pneumologen an Internist "gereicht" und von dort an FS-Stelle.
Tatsache ist, dass irgendwann (ohne dass ich informiert wurde) dieser ESS-Bogen erstellt wurde (welcher Arzt aus meiner Praxis MVZ Fachärzte ?)
Die eigentlich damit zusammenhängende ambulante Polygraphie fand niemals statt.

Aber diese MVZ Facharztpraxis hatte es in 04.2024 mit der GKV TK als Leistung (Polygraphie) abgerechnet mit ca. 200,--. (Dies ist natürlich "versehentlicher Abrechnungsfehler" ;) ;-(

Das für mich Schlechte ist dadurch:
Die FS-Stelle unterstellt mir nunmehr mangelnde Compliance, da ich kein CPAP-Gerät zur Schlafapnoe-Therapie nutze.
Für FS-Stelle ist eine unbehandelte Schlafapnoe gleich gefährlich wie ein starker Drogen-Konsum.
Eine Diabetes mit Insulin ist ebenso eingeordnet (ich habe aber kein Insulin nötig - gottlob)

Fakt :
Dieser ESS-Bogen der MVZ-Fachärzte-Praxis sagt aus: ES BESTEHT KEINE TAGESMÜDIGKEIT
(somit lt. Leitlinien keine CPAP-Therapie nötig).

Aber dennoch hatte die FS-Stelle und Ärztin von Dekra behauptet, ich sei im Prinzip verpflichtet ein CPAP-Atemgerät zu nutzen und würde es nur "mangels Compliance" ablehnen.
Die achteten nicht darauf, dass die Gesamtpunktezahl im ESS weder nach den DGSM-Leitlinien S3-Leitlinie „Schlafbezogene Atmungsstörungen (SBAS)“ noch nach den Vorgaben der Krankenkassen eine CPAP-Therapie (Gerät) zulässt.

Der Einsatz solchen Gerätes widerspricht den "Wirtschaftlichkeitsbestimmungen der GKV". Diese würde ein Gerät-Einsatz nicht auf GKV-Kosten zustimmen. Da würde dann entweder die Arztpraxis oder sogar der Patient auf den Kosten sitzenbleiben! Und dies können mehrere tausend Euro sein.
(Abgesehen davon bedeutet dies für Patienten eine nicht unherbliche Belastung durch maschinelle Beatmung in der Nacht).

In 12.2025 absolvierte ich einen "häusliche ambulante Polygraphie" eines Schlaflabors / Facharztpraxis in anderer Stadt. Mein AHI dort 4,7, der ausgewertete ESS ist 2 Punkte.
Wenns Euch interessiert, dann googled nach, was dies bedeutet.
Eins ist hier sicher: VON MANGELNDE COMPLIANCE KANN hiernach KEINE REDE SEIN!

Die behaupten auch mangelnde Compliance bei Diabetes 2.
Es wäre bereits 2024 ein Blutbild mit erhöhten Hba1c-Werten vorgelegen und mein Diabeteswert ist dennoch wesentlich höher gestiegen!
Tatsache:
- Ja, es lag ein Blutbild (über alles mögliche) vor.
- nein, das MVZ Fachärzte informierte mich nicht darüber und verordnete mir nicht die nötigen Medikamente
- nein, ich wusste also NULL von einem vorhandenen Diabetes 2
Aber dass Diabetes auf dem Vormarsch ist, konnten bereits 3 andere vorherige Praxen erkennen, da diese ztw. den Glukose-Wert des Blutes im Labor messen ließen.
Wieder ABER - keiner dieser Ärzte sagte mir was und machte was!!!!
Und bis Mitte 2025 hatte ich mir niemals diese Laborberichte aus den Arztpraxen in Kopie geben lassen. (Fehler)

Das mit dem Alkohol ist auch für mich total unklar:
- es besteht 100% gesichert kein Alkoholabhängigkeit
- es besteht auch keine Alkoholmissbrauch außer 1 x mit Wert 1,1 zuhause und 1x mit Wert 2,x zuhause
- 20 Jahre keinen hochprozentigen Alkohol getrunken
- insgesamt sparsam Alkohol konsumiert

Bin nicht an Alkohol gewöhnt - im Gegenteil (reagiere eher wie ein Teenager bei ersten Alkoholerfahrungen)

Aber wie verklickere ich dies den geistigen Größen tätig im LRA und solch Gutachtern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hattest du doch alles schon geschrieben, aber da du offensichtlich alles besser weißt und alle Anderen in deinen Augen alle dämlich, inkompetent oder weiß der Kleiber, schenke zumindest ich diesen deinen Berichten keinerlei Glaubwürdigkeit.

Aber wenn du schon aus Zeitmangel noch nicht einmal einige Seiten hier reinstellen kannst, damit du Hilfe bekommst, dann widme ich mich in meiner Freizeit viel lieber anderen Menschen zu, die Hilfe brauchen.
 
Aber Erfahrung gibt es im Forum scheinbar noch nicht, ob man gleich bei Wiederantrag Führerschein besser schon mal alle vorhanden Unterlagen (Abstinenznachweis, Gesundheits-Atteste etc.) einfach mal dem LRA vorlegt???
 
Kloppen Sie Karl-Heinz gerne auf anderen Forumteilnehmern herum?
Unterstellen anderen Menschen einfach was Sie sich so denken?

Macht dies Spaß - oder?

Schrieb von keinem hier im Forum - nur von meinen "Verfahrens-Gegnern"
Womöglich bin ich keine geistige Niete?
 
Meine Gutachten Anordnung der FS-Stelle werde ich aus Zeitgründen u.a. nicht einstellen. Versuche die Thematik selbst darzustellen.
Mit dem genauen Wortlaut würdest du unter dem Strich vermutlich Zeit sparen.
Mit der tatsächlichen Forderung lässt sich vermutlich deutlich besser arbeiten als mit deiner Zusammenfassung.
Hier ist einfach unklar, ob du etwas Relevantes ausgelassen hast oder ob du auf Basis deiner Annahmen bzw. Vermutungen etwas versehentlich hinzugefügt oder abgeändert hast.
 
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