MPU 1,41 Promille mit Unfall

Honsa

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich war bis jetzt stiller Mitleser hier im Forum und wollte jetzt auch einmal meinen Fall schildern.


FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 182 cm
Gewicht: 105 kg
Alter: 33 ( bei TF 32 )

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 14.04.2025 - 22:30 Uhr
BAK: 1,41
Trinkbeginn: 19.30 Uhr
Trinkende: 22:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 23:50 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 10 Monate ( Endet 03.02.2026 )

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja ( 11.08.2025 )
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja Gef. Körperverletzung 2016
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Kann Honsa trotz des Alkoholmissbrauchs ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse AB) sicher führen?
Kann insbesondere davon ausgegangen werden, dass der Missbrauch im Sinne der Anlage 4 nicht mehr besteht und eine stabile Alkoholabstinenz vorliegt?
Ist zukünftig ein dauerhafter Verzicht auf Alkohol erforderlich?

Bundesland:
Baden-Württemberg

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 15.04.2025

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
PEth-Analytik ja/nein: Ja Abstinenzprogramm bei TÜV Süd seit 20.10.2025 für 12 Monate
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Wurden am 14.04.2025 im Krankenhaus überprüft und waren unauffällig.

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja Verkehrspsychologische Intensivberatung TÜV Süd seit 20.10.2025
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Noch offen
Welche Stelle (MPI): TÜV Süd
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

Gefährliche Körperverletzung in 2016 mit 2,49 Promille


Am 14.04.2025 bin ich gegen 19.30 Uhr nach einem Streit mit meiner Frau in die Garage und habe dort aus Wut 7 × 0,5 Bier getrunken bis ca. 22:15 Uhr.
Da mir die Zigaretten ausgingen und ich meine Frau aufgrund des vorangegangenen Streits nicht fragen wollte, kam ich auf die tolle Idee, selbst mit dem Motorrad die 3 km zur nächsten Tankstelle zu fahren. Allerdings war nach ca. 650 m Fahrstrecke aufgrund der Alkoholisierung Schluss. Ich kam in einer leichten Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte in ein Weizenfeld.
Ich rief dann meine Frau an und sie kam direkt zur Unfallstelle und rief den Notarzt.
Vor Ort bekam ich vom Notarzt etwas Fentanyl gegen die starken Schmerzen und wurde dann in die Klinik gebracht.
Als ich zur Behandlung im Schockraum war, kam die Polizistin und fragte, ob ich einem Atemalkoholtest zustimme, was ich aufgrund der Situation verneinte.
Da mir bereits ein Zugang in die Armvene gelegt worden war, konnte jedoch gleich problemlos Blut abgenommen werden. Das war laut Bericht gegen 23:50 Uhr.

Als ich drei Tage später aus der Klinik entlassen wurde, habe ich zu Hause direkt meinen Anwalt angerufen, da ich nicht wusste, was nun auf mich zukommt.
Empfehlung war, bis zum Strafbefehl zu warten, weil das meist Standardverfahren sind, in denen ein Anwalt auch nicht viel ausrichten kann.
Allerdings konnte er die BAK bei der Polizei erfragen: 1,41 Promille.
Da ich bezüglich AB Nachweisen und eventueller MPU Vorbereitung mit ihm gesprochen habe, sagte er, dass ich als Ersttäter unter 1,6 Promille mit diesen Ausfallerscheinungen nicht zur MPU müsse.
Ich solle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Führerscheinstelle beantragen und könne im Anschluss an einem Seminar zur Sperrfristverkürzung teilnehmen und damit bis zu 3 Monate früher wieder fahren.
Infomaterial zu den Seminaren lag dem Strafbefehl bei für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer.

Als ich bei der Führerscheinstelle nachfragte, wurde mir gesagt, dies kann ich frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Also habe ich am 11.08.2025 meinen Führerschein und die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt.
Am 17.10.2025 bekam ich dann Post von der Führerscheinstelle mit der MPU-Anordnung, in der auch der Vorfall von 2016 aufgelistet war und beide Taten zusammen laut FeV die MPU-Anordnung notwendig machen.
Noch am selben Tag habe ich mich zur Abstinenz und für die psychologische Vorbereitung beim TÜV Süd angemeldet, aber natürlich habe ich die vergangenen 6 Monate verschenkt, da ich auf den Rat des Anwalts hörte.
Am 20.10.2025 hatte ich dann den ersten Termin bei der Vorbereitung und der Psychologe sagte anhand meiner Geschichte, dass ich als Wiederholungstäter unter 15 Monaten AN überhaupt nicht bei der MPU aufschlagen brauche.

Das ist nun Stand der Dinge und ich weiß nicht so recht, ob das alles passt, wie es aktuell läuft. Ich dachte, so wie ich hier öfter im Forum gelesen habe, dass 15 Monate nur bei A1 und Abhängigkeit notwendig wären.
Vielleicht kann jemand von euch mit eurer Erfahrung mal meinen Fall einschätzen.


Jetzt möchte ich noch etwas zu 2016 zufügen, nichts zum Vorfall an sich, sondern zu den Promillewerten, da diese bei der MPU laut Verkehrspsychologe eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen werden.
Im Urteil wurde verminderte Schuldfähigkeit aufgrund der 2,49 Promille anerkannt, was von der Verteidigung auch so gewollt wurde.
Im Strafrecht werden die Promille ja etwas großzügiger zurückgerechnet, das wird dem ein oder anderen hier denke ich auch geläufig sein.

Allerdings habe ich die tatsächlichen Werte aus der Ermittlungsakte vorliegen und würde diese kurz hier auflisten.


Vorfall ereignete sich um ca. 3:30 Uhr
Die erste AAK um 6:28 Uhr: 0,67 mg/l
Die zweite AAK um ca. 6:40 Uhr, AAK 1,35 Promille
Die erste BAK um 8:33 Uhr: BAK 1,24 Promille
Die zweite BAK um 9:03 Uhr: BAK 1,19 Promille
Die dritte AAK um 9:51 Uhr AAK 0,45 mg/l

Es wurde so oft getestet, um einen Nachtrunk nach der Tat auszuschließen. Ich habe die Angaben eins zu eins aus der Akte übernommen.


Vielen Dank euch schon mal fürs Lesen und Beurteilen meines Falles.
 
Es wurde so oft getestet, um einen Nachtrunk nach der Tat auszuschließen.
möglicherweise wollte man auch wissen, ob Du bereits einen zweiten Entgiftungskreislauf im Körper etabliert hast (Hinweis auf langzeitigen Hochkonsum). In dieser Hinsicht sind die Befunde eher unauffällig, das ist gut.
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:
Kann Honsa trotz des Alkoholmissbrauchs ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse AB) sicher führen?
Kann insbesondere davon ausgegangen werden, dass der Missbrauch im Sinne der Anlage 4 nicht mehr besteht und eine stabile Alkoholabstinenz vorliegt?
Ist zukünftig ein dauerhafter Verzicht auf Alkohol erforderlich?
Mmh…sehr merkwürdig
Entweder stabile Alkoholabstinenz mit entsprechenden Nachweisen, was automatisch eine lebenslange Absinenz impliziert oder die Frage nach der Erfordernis eines dauerhaften Alkoholverzichts.

„Gefährliche Körperverletzung“ riecht auch nach „Aggressionsfragestellung“.

Könntest du bitte das Schreiben der FEB -sorgfältig anonymisiert- hier einstellen ? :smiley138:
 
Hallo Karl-Heinz,



freut mich ebenfalls, dass ich hier gelandet bin. So ein Forum kann sehr wertvoll sein. :smiley22:



Ich habe die Anordnung mal abfotografiert und anonymisiert.

Ich muss dazu sagen, dass es nicht nur Körperverletzung war, wie man im Schreiben erkennt.

Wollte nicht direkt unten durch sein …
 

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Hier ist niemand „unten durch“ und wirklich toll, dass du so offen bist !

Das bringt Klarheit.

Es steht tatsächlich diese Fragestellung drin, aber okay.
Sie beinhaltet Abstinenzpflicht.
Ich rate zu 15 Monaten Nachweis.

Hattest du 2016 eine FE ?
Gab es wegen der Straftat fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen ?
 
ier ist niemand „unten durch“ und wirklich toll, dass du so offen bist !
Jup.. und vllt sogar im Gegenteil, ich würde vllt zu passender Gelegenheit mal nachfragen wollen, was da so mit Dir los war, ob Du auch im Alltag dazu neigst (beim Einkaufen, schlendern..) bzw was sein muss, dass du da so.. radikal wirst?
Ich bewerte Wut / Zorn gerne als (zu würdigenden!) Lösungsversuch.. und je heftiger der ist, desto fieser (im Gefühl) muss der innere Auslöser dafür sein (auf der Emotionsebene, kurz vor der Wut). Mich würden da mehr die auslösenden Emotionen interessieren, weniger der Lösungsversuch.
Naja.. und unter DEM Alkoholeinfluss hat man eh kaum mehr Kontrolle über sich. Und trotzdem...
 
Im Urteil wurde verminderte Schuldfähigkeit aufgrund der 2,49 Promille anerkannt, was von der Verteidigung auch so gewollt wurde.

Wenn, wie offensichtlich in deinem Fall, ein Urteil vorhanden ist zählt nur das Urteil. Die ganzen Berechnungen im Vorfeld spielen keine Rolle mehr und auf die wird ein Gutachter sich kaum einlassen.

Du gehst also mit einer Alkoholfestigkeit von 2,49 Promille in die MPU. Wenn du die bestreiten willst darf dir kein positives Gutachten ausgestellt werden.

Unter den Vorausetzungen würde ich auch zu 15 Monaten Abstinenz raten.
 
Der Hinweis von @joost ist sehr wichtig für dich.
Das Gewaltdelikt ist zwar, merkwürdigerweise übrigens, nicht Bestandteil der Fragestellung, aber wird im psychologischen Gespräch durchaus Thema sein.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass zwar die Alkoholproblematik positiv beantwortet werden wird, trotzdem sich aber z.B. durch erhöhtes Aggressionspotential Zweifel an deiner Fahreignung ergeben, die du dann in einer nachfolgenden MPU ausräumen müsstest…

Es gibt 2 Dinge, die mich wundern:
- Warum hast du Fentanyl bekommen ? Hattest du eine offene Unterschenkelfraktur o.Ä. ?
- Warum bist du bei 1,41 Umdrehungen nach 650m verunfallt ? Wer 2,5 gewohnt war / ist, fliegt bei 1,4 idR nicht aus der Kurve ?

Gut ist übrigens, dass du einen deutlich niedrigeren Wert hattest als bei der ersten Auffälligkeit.

Liebe Grüße und frohe Weihnachten :smiley138:
 
Es steht tatsächlich diese Fragestellung drin, aber okay.
Sie beinhaltet Abstinenzpflicht.
Ich rate zu 15 Monaten Nachweis.
Ich bin sehr von der Fragestellung der Fsst überrascht, wenn von dortig schon Abstinenzpflicht erwartet wird.
Irgendwie lässt mich das nach mehr Hintergrund vermuten.
Hattest du 2016 eine FE ?
Gab es wegen der Straftat fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen ?
Die Antwort darauf würde mich auch interessieren.
I.-wie interpretiere ich, daß es damals 2016 keine FE-Konsequenzen gab. Wann verjähren denn derartige Straftaten bzw wann dürfen die in der Akte nicht mehr vorgeworfen werden?

Am 20.10.2025 hatte ich dann den ersten Termin bei der Vorbereitung und der Psychologe sagte anhand meiner Geschichte, dass ich als Wiederholungstäter unter 15 Monaten AN überhaupt nicht bei der MPU aufschlagen brauche.
Als WHT zu gelten erscheint mir hart bzw für mich nicht erklärbar. Bei der MPU soll ja das Trennvermögen zum Straßenverkehr geprüft werden.
Daß die Giftfestigkeit erstmal verbrieft ist, ist unstrittig. Für die Aufarbeitung gilt es offensichtlich bis 2016 oder früher zurückzugreifen.
 
Ich bin sehr von der Fragestellung der Fsst überrascht, wenn von dortig schon Abstinenzpflicht erwartet wird.
Irgendwie lässt mich das nach mehr Hintergrund vermuten.
Stimmt.
Auch, „…trotz des Alkoholmissbrauchs…“, ist meiner Einschätzung nach ungewöhnlich.
IdR steht doch dort, „…trotz des Verdachts auf…“, …?

I.-wie interpretiere ich, daß es damals 2016 keine FE-Konsequenzen gab.
Jupp, alleine der Promillewert hätte ja zu fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen führen müssen…?
Wenn er denn eine FE gehabt hat…
Wobei, wenn nicht, wundert es mich sehr, dass das Delikt in der jetzigen Fragestellung keine Rolle spielt..:smiley2204:

Wann verjähren denn derartige Straftaten bzw wann dürfen die in der Akte nicht mehr vorgeworfen werden?
Also, versuchter Totschlag, der mit einer Freiheitsstrafe mit mehr als 10 Jahren belegt werden kann, liegt die Verjährungsfrist im BZR bei 20 Jahren ( §78 Abs. 2 StGB ). Wie das aber in diesem Falle wegen verminderter Schuldunfähigkeit aufgrund des Promillewertes gehandhabt wird, da bin ich auch raus…

Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass @Honsa uns aufklären wird :smiley138:
 
Hattest du 2016 eine FE ?
Gab es wegen der Straftat fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen ?

Guten Morgen zusammen und Frohe Weihnachten :smiley138:

Ja, ich hatte 2016 bereits eine FE. Ich habe im Jahr 2008 meinen A1 Schein gemacht und 2010 dann A/B.

Ich habe auch nach 2016 nie etwas von der Fsst gehört.



Wenn, wie offensichtlich in deinem Fall, ein Urteil vorhanden ist zählt nur das Urteil. Die ganzen Berechnungen im Vorfeld spielen keine Rolle mehr und auf die wird ein Gutachter sich kaum einlassen.

Das macht natürlich Sinn. Da muss ich mir dann einfach die Trinkmengen so berechnen, dass sie auch zu den 2,5 Promille passen.

Es gibt 2 Dinge, die mich wundern:
- Warum hast du Fentanyl bekommen ? Hattest du eine offene Unterschenkelfraktur o.Ä. ?
- Warum bist du bei 1,41 Umdrehungen nach 650m verunfallt ? Wer 2,5 gewohnt war / ist, fliegt bei 1,4 idR nicht aus der Kurve ?


Das war mit die erste Handlung des Notarztes, da ich mir die Schulter ausgekugelt hatte und mein Arm ziemlich verdreht unter dem Moped lag. Ich denke, er ging von schlimmeren Verletzungen aus. Ich hatte teils auch echt miese Prellungen am Becken, im Knie und Sprunggelenk mit einigen Schürfwunden am Körper verteilt, der Abflug war ziemlich unangenehm.


Ich muss sagen, ich ging sogar eher davon aus, dass die BAK höher gelegen wäre, so vom Gefühl her. Das Fahren ging überhaupt nicht mehr, und als ich merkte, dass ich in dem Zustand niemals an der Tankstelle ankommen würde, war ich mit dem Vorderrad bereits im Grünstreifen und es war zu spät.
Ich wohne am Ortsrand, eigentlich direkt an der Landstraße, daher bin ich quasi nur 650 Meter geradeaus gefahren und gleich in der ersten Kurve abgestiegen.

Ich bin sehr von der Fragestellung der Fsst überrascht, wenn von dortig schon Abstinenzpflicht erwartet wird.
Irgendwie lässt mich das nach mehr Hintergrund vermuten.

Inwiefern mehr Hintergrund?


Und @joost , auf deine Frage möchte ich nachher auch noch eingehen.
 
Da muss ich mir dann einfach die Trinkmengen so berechnen, dass sie auch zu den 2,5 Promille passen.
Das ist nur die Oberfläche. Die Berechnungen sind bei Alk halbwegs genau, du darfst dann auch erschüttert sein, was Du so alles verträgst - und dass Du vllt schon gar nicht mehr bewusst mitbekommst, was du so alles in dich reinbekommst. Wenn da dann die eine oder andere innere Warnsirene bimmelt, wärs ok.

Du kannst nicht mehr Alk im Blut haben, als Du zuführst - und selbst, wenn man davon ausgeht, dass Du die 3,5ltr in 5 Minuten runterbekommen hättest, kämst du damit nicht über 2 Promille

ommt nur mir der Wert von 1,41 nach 7x0,5 L Bier eher unrealistisch vor?
das wäre bei dem Gewicht und der Größe schon ok, wenn man direkt nach dem Konsum messen würde und davon ausgeht, dass das Trinkevent ein paar Stunden gedauert hat.
Aber zwischen Trinkende und Messung lagen halt nun mal viele Stunden des stetigen Abbaues.

Auf der anderen Seite: man geht in den Berechungen davon aus, dass man "normalerweise" 0,15 pm (beim TÜV 0,1) abbaut. Daher kommt ja auch der theoretische Wert von 2,49 pm zuStande.
Wenn ich mir die Langzeiterfassung Deines Abbaues so anschaue, bist Du unter 0,1pm/Std.
 
Zuletzt bearbeitet:
bzw: ich präzisiere

Die erste AAK um 6:28 Uhr: 0,67 mg/l (=ca.1,34 Promille)
Die zweite AAK um ca. 6:40 Uhr, AAK 1,35 Promille (Bestätigt erste Messung)
Die erste BAK um 8:33 Uhr: BAK 1,24 Promille (2 Std. später nur ein Abbau von 0,1 Promille? Das wäre die Hälfte des Normwertes - und ggf ein Hinweis auf Interaktion Abbau + Zufuhr)
Die zweite BAK um 9:03 Uhr: BAK 1,19 Promille (das passt ins System)
Die dritte AAK um 9:51 Uhr AAK 0,45 mg/l (= 0.9pm. knapp 0,3pm in einer Stunde Abbau? Das deutet auf einen 2. Entgiftungskreislauf hin, ein MassivTrinker-Hinweis)

Du bist sicher, dass Du kurz vor 6 nichts mehr getrunken hast?

Bitte klopft mir auf die Hände, wenn ich da einen Denkfehler drin habe...
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe das auch nicht ganz, ob das nicht Werte aus 2016 sind? Das passt aber auch nicht.

Vor 6 Uhr wäre 2025 doch im Krankenhaus gewesen, Vorfall war doch vor 24 Uhr?!
 
Das ist nur die Oberfläche. Die Berechnungen sind bei Alk halbwegs genau, du darfst dann auch erschüttert sein, was Du so alles verträgst - und dass Du vllt schon gar nicht mehr bewusst mitbekommst, was du so alles in dich reinbekommst. Wenn da dann die eine oder andere innere Warnsirene bimmelt, wärs ok.

Du kannst nicht mehr Alk im Blut haben, als Du zuführst - und selbst, wenn man davon ausgeht, dass Du die 3,5ltr in 5 Minuten runterbekommen hättest, kämst du damit nicht über 2 Promille


das wäre bei dem Gewicht und der Größe schon ok, wenn man direkt nach dem Konsum messen würde und davon ausgeht, dass das Trinkevent ein paar Stunden gedauert hat.
Aber zwischen Trinkende und Messung lagen halt nun mal viele Stunden des stetigen Abbaues.

Auf der anderen Seite: man geht in den Berechungen davon aus, dass man "normalerweise" 0,15 pm (beim TÜV 0,1) abbaut. Daher kommt ja auch der theoretische Wert von 2,49 pm zuStande.
Wenn ich mir die Langzeiterfassung Deines Abbaues so anschaue, bist Du unter 0,1pm/Std.


@joost Ich glaube, du verwechselst gerade die Events. Die 2,49 Promille waren 2016.

Die 1,41 Promille sind die der neuerlichen Trunkenheitsfahrt mit den sieben Bier.



Also die Promillewerte habe ich aus der Ermittlungsakte übernommen, die ganzen Messungen wurden an verschiedenen Stellen getätigt.

Da kann ich leider sonst nichts dazu beitragen.



Ich weiß, dass im Strafprozess mit einem Abbau von 0,2 Promille die Stunde zurückgerechnet wurde, zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags in Höhe von 0,2 Promille.

Wenn ich um 6:40 Uhr 1,35 Promille hatte und laut TÜV 0,1 Promille die Stunde abbaue, wäre ich theoretisch bei ca. 1,65 Promille, Realwert, oder?

Im Strafrecht allerdings rückgerechnet irgendwo bei 2,15 Promille.

Irgendwie passt das immer noch nicht, mir wurde das im Verfahren aber auch nie erläutert, wie die errechneten Werte genau zustande kamen.
 
Ich glaube, du verwechselst gerade die Events.

oh Mist... sorry *schäm :smiley1659:

und laut TÜV 0,1 Promille die Stunde abbaue, wäre ich theoretisch bei ca. 1,65 Promille, Realwert, oder
wobei der TÜV eben eher mit der unteren Grenze des Abbaus rangeht. Diese mehrfachen Untersuchungen wären für mich ein Hinweis, dass man deine realen Abbauwerte erkunden wollte. Und da liegst Du dann hintenraus ziemlich hoch. Ich weiss jetzt nicht, ob das einen Einfluss hatte, es müsste irgendwo dokumentiert sein. Bis dahin bleibt meine Vermutung nur ne Hypothese - eine von mehreren möglichen.

Und ohne weitere Informationen kann ich nicht wirklich einschätzen, wo Du mit Deiner körperlichen Gewöhnung an Alkohol wirklich liegen könntest. 3,5 ltr in knapp drei Stunden sind aber schon mal ne ziemliche "Leistung".
Und unterm Strich ergibt sich für das Abbauverhalten des Alkohols für mich kein klares Bild, besonders, wenn Dein letzter Alkoholkonsum stundenlang zurücklag (und das war ja sicher auch so, wenn Du im Krankenhaus liegst). Das macht mich gerade ein wenig ratlos :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich komme auch mit der Schilderung nicht klar:
getrunken bis ca. 22:15 Uhr.
Da mir die Zigaretten ausgingen und ich meine Frau aufgrund des vorangegangenen Streits nicht fragen wollte, kam ich auf die tolle Idee, selbst mit dem Motorrad die 3 km zur nächsten Tankstelle zu fahren. Allerdings war nach ca. 650 m Fahrstrecke aufgrund der Alkoholisierung Schluss. Ich kam in einer leichten Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte in ein Weizenfeld....
...
Trinkbeginn: 19.30 Uhr
Trinkende: 22:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 23:50 Uhr
...

versus:
Vorfall ereignete sich um ca. 3:30 Uhr
das soll 23:30 heissen, richtig?
Und was noch fehlt: welchen Wert ergab die Blutabnahme um 23:50?

Rechnen wir mal mit einem für dich günstigen Modell (nur 0.1 Abbau je Stunde )
Fahrt 23:30
Messung 6:30 mit 1,35pm
dazwischen: 7 Stunden Abbau (=0.7pm)

ergäbe ein Fahrt-Level von 2,05pm.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jup.. und vllt sogar im Gegenteil, ich würde vllt zu passender Gelegenheit mal nachfragen wollen, was da so mit Dir los war, ob Du auch im Alltag dazu neigst (beim Einkaufen, schlendern..) bzw was sein muss, dass du da so.. radikal wirst?
Ich bewerte Wut / Zorn gerne als (zu würdigenden!) Lösungsversuch.. und je heftiger der ist, desto fieser (im Gefühl) muss der innere Auslöser dafür sein (auf der Emotionsebene, kurz vor der Wut). Mich würden da mehr die auslösenden Emotionen interessieren, weniger der Lösungsversuch.
Naja.. und unter DEM Alkoholeinfluss hat man eh kaum mehr Kontrolle über sich. Und trotzdem...


Also, ich hatte schon seit der Kindheit eine ziemlich hohe Risikobereitschaft, welche mir im Lauf der Jahre immer wieder Knochenbrüche und sonstige Stürze, Verletzungen und körperliche Auseinandersetzungen bereitet hat.
Dazu hatte ich immer eine recht kurze Zündschnur, sodass es dann Anfang der 20er des Öfteren im Nachtleben zu Auseinandersetzungen kam, welche aber nie so schwerwiegend waren, dass es zu Anzeigen oder Gerichtsprozessen kam.
In dieser Zeit hatte ich auch bereits dreimal ein jeweils einmonatiges Fahrverbot aufgrund zu hoher Geschwindigkeit mit dem Motorrad.
Da hatte ich nach altem Stand schon 15 Punkte gesammelt durch meine rücksichtslose Art.
2016 war dann die Spitze erreicht und das hat mich dermaßen auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, dass bei mir eine 180 Grad Wende stattfand. Ich war ab 2016 4,5 Jahre in psychologischer Behandlung, was auch wirklich notwendig war zu dieser Zeit.
Ich habe selbst psychisch sehr gelitten durch die Tat, welche auch mein Leben komplett umkrempelte.
Versteht mich bitte nicht falsch: Ich möchte mich hier keineswegs als Opfer oder bemitleidenswert darstellen oder die Tat verharmlosen, im Gegenteil, ich bin mir der Tragweite dieser Tat sehr bewusst.
Aber hier soll es ja nun um mich und meine Geschichte gehen, daher gehe ich nur auf mich ein.



Um die Frage zu beantworten.

Ich hatte keine großartigen Aggressionsprobleme im Alltag, also gerade bei alltäglichen Dingen, war alles okay.
Es brauchte schon Provokationen, um dann derartig zu reagieren.
Ich habe aktiv nie Streit gesucht, bin ihm aber auch nie aus dem Weg gegangen.
 
@joost


Mein FB und der ganze restliche Text gehören zur aktuellen TF, bis zur folgenden passage.



Jetzt möchte ich noch etwas zu 2016 zufügen, nichts zum Vorfall an sich, sondern zu den Promillewerten, da diese bei der MPU laut Verkehrspsychologe eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen werden.
Im Urteil wurde verminderte Schuldfähigkeit aufgrund der 2,49 Promille anerkannt, was von der Verteidigung auch so gewollt wurde.
Im Strafrecht werden die Promille ja etwas großzügiger zurückgerechnet, das wird dem ein oder anderen hier denke ich auch geläufig sein.

Allerdings habe ich die tatsächlichen Werte aus der Ermittlungsakte vorliegen und würde diese kurz hier auflisten.


Vorfall ereignete sich um ca. 3:30 Uhr
Die erste AAK um 6:28 Uhr: 0,67 mg/l
Die zweite AAK um ca. 6:40 Uhr, AAK 1,35 Promille
Die erste BAK um 8:33 Uhr: BAK 1,24 Promille
Die zweite BAK um 9:03 Uhr: BAK 1,19 Promille
Die dritte AAK um 9:51 Uhr AAK 0,45 mg/l

Es wurde so oft getestet, um einen Nachtrunk nach der Tat auszuschließen. Ich habe die Angaben eins zu eins aus der Akte übernommen.

Nur dieser Absatz von mir thematisiert die Straftat aus 2016. Dieser Vorfall ereignete sich um 3:30 Uhr.
Also die Messangaben usw. bitte nicht mit der aktuellen TF mischen.


Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend geschrieben oben im Text.
 
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