MPU: 2,33 Promille und Unfallflucht

Zewa

Neuer Benutzer
Hallo zusammen!

Ich werde sofort den Fragebogen reinstellen.
Es geht um meine 2. MPU, meine erste fiel negativ aus und habe ein Frage bezüglich den Abstinenznachweisen.

Und zwar habe ich bis zur 1. MPU einen AB-Nachweis von 6 Monaten vorgewiesen. Nach der MPU habe ich erneut einen Vertrag über 6 Monate abgeschlossen.
Es entstand eine Lücke von 3 Monaten, wird mir dies zum Verhängnis?

Wie soll ich das rechtfertigen, bzw. wird es anerkannt?


Zusammengefasst:


1.
Nachweis ärtztliches Attest von einer Ärztin auf Etg mit negativem Befund
03.08.2016
2.
Nachweis bei Tüv Nord (anerkannt)
01.10.2016 bis 31.03.2017
3.
Nachweis
01.07.2017 bis 31.12.2017

Ich hoffe hier findet sich jemand, der Erfahrung damit hat oder es zufällig weiß!

LG
 
Und zwar habe ich bis zur 1. MPU einen AB-Nachweis von 6 Monaten vorgewiesen. Nach der MPU habe ich erneut einen Vertrag über 6 Monate abgeschlossen.
Es entstand eine Lücke von 3 Monaten, wird mir dies zum Verhängnis?
Du hast eine Abstinenz von 6 Monaten in der Tasche, die Lücke kannst du leider nicht mehr schließen und wird auch nicht anerkannt.

Wie lautet denn die Empfehlung deiner negativen MPU ?
 
Ich bin mir nicht so ganz sicher ob die Nachweise nicht doch genutzt werden können..
think.gif


Lt. den Buk ist unter dem Kriterium A 2.3 N Indikator 9 aufgeführt:

Auch ein plausibel begründeter Zeitraum ohne Abstinenzkontrollen nach einem zuvor ausreichend lange dokumentierten Alkoholverzicht beträgt nicht mehr als 4 Monate.

Das würde bedeuten, dass -sofern Zewa eine plausible Begründung vorbringen kann- der Zeitraum ohne AN akzeptiert werden könnte. Am besten fragt man da mal beim MPI seiner Wahl nach...


Edit:

Willkommen im Forum, Zewa.
 
Empfehlung vom GA welches zusammen mit mit der Psychlogischen Gutachten kam:

Ihnen wird geraten, den bereits praktizierten Alkoholverzicht fortzusetzen und dauerhaft zu stabilisieren.

Ihnen wird empfohlen sich unter Vorlage dieses Gutachtens an eine suichttherapeuthische Einrichtung zu wenden, um selbstkritisch mit seiner Alkoholproblematik auseinaderuzusetzen und die alkholabstinente Lebensführung weiter zu festigen.

Eine erneute m.-p. Untersuchung sollte frühestens nach Beendigung einer therapeutischen Maßnahme erfolgen, soweit i.d.r. einjähriger Alkohlverzicht besteht.

Das ist der Auszug der GA, jetzt stehe ich vor der Entscheidung das Gutachten abzugeben um die Lücke erklären zu können. Muss mich aber schleunigst mal um eine Suchtberatung kümmern, da eine Anfrage von mir irgendwie nicht beantwortet wird :/.
Morgen ist Sprechstunde und gehe dann persönlich hin.

LG
 
Die Kriterien sind die eine Sache, die Leitlinien die andere Sache ... daher wie Nancy empfohlen hat ... "Am besten fragt man da mal beim MPI seiner Wahl nach..." :smiley711:
 
Sehr geehrter Zewa,

die Frage kann ich Ihnen leider nicht Beantworten.
Dafür ist eine MPU-Beratungsstelle zuständig.
Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Leider nur diese Antwort bekommen.

LG
 
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