MPU 2,8 Promille als Wiederholungstäterin

Filinca

Neuer Benutzer
Schönen Abend!

Zwar habe ich noch ein gutes halbes Jahr, bis ich die MPU antreten werde, aber trotzdem dachte ich mir, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, mich mal hier im Forum anzumelden und ein bisschen zu reflektieren, was sich bei mir in den mittlerweile mehr als anderthalb Jahren seit meinem (2.!) Fahrerlaubnisentzug getan hat.

Hierfür bietet sich wohl der Fragebogen als gute Grundlage an. Wo finde ich diesen denn? Ansonsten schreib ich mir die Fragen halt aus einem anderen Fragebogen-Thread selber raus und bearbeite sie dann nach und nach.

Viele liebe Grüße

Fili
 

Filinca

Neuer Benutzer
Ah, hab was gefunden :)

Zur Person
Geschlecht: w
Größe: 1,60m
Gewicht: 55kg
Alter: 33

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 22.12.2021
BAK: 2,8
Trinkbeginn: Am Vorabend ca. 18:00
Trinkende: ca. 20:00
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 22:00

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: Geldstrafe 3400€
Dauer der Sperrfrist: April 2022

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 25.12.2021

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Ja
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Ambulante Therapie über 12 Monate (bis Ende September noch)
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Ja, 2014. Wegen der aktuellen Sache noch nicht.
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Siehe vorheriger Punkt, Fahrt mit 2 Promille 2013, MPU 2014 erfolgreich absolviert
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Willkommen im Forum.

Zwar habe ich noch ein gutes halbes Jahr, bis ich die MPU antreten werde,

Den Zeitplan sehe ich nicht so optimistisch wie du.

Mit 2,8 Promille spielst in der obersten Liga mit. Ob die erste MPU noch berücksichtigt werden darf ist dabei gar nicht mal entscheidend.

Weiterhin machst du eine ambulate Therapie, die auf ein Jahr ausgelegt ist (so habe ich es verstanden).

Bis zu deiner MPU werden alle MPU-Institute auf die neuen Beurteilungskriterien (BUK) der 4. Auflage umgestellt haben.

Du solltest dich darauf einstellen, dass nach Abschluss der Therapie noch ein Jahr oder 15 Monate nachgewiesene Abstinenz als Eintrittskarte zur MPU gefordert werden. Da habe ich die aktuellen BUK noch nicht so ganz durchschaut und es fehlen Erfahrungswerte.

Der Hintergrund ist dabei, dass du bei einer (auch ambulanten) Therapie zum einen Druck / Erwartungen hast, abstinent zu bleiben und gleichzeitig ständig Hilfe und direkte Unterstützung bekommst. Das ist eine ganz andere Situation als wenn du nach Ablauf der Therapie "alleine" zu Hause bist und Unterstützung nur bekommst, wenn du dich direkt darum bemühst. Wobei es dabei zusätzlich zu größeren Verzögerungen kommen kann.

Es ist aber in jedem Fall sinnvoll frühzeitig mit den MPU-Vorbereitungen zu beginnen, wie du es offensichtlich vorhast.
 

Nico1990

Erfahrener Benutzer
In den Beurteilungskriterien steht:


,,Hat der Klient eine ambulante Langzeitmaßnahme durchgeführt, die i.d.R. neben dem Ziel der Entwöhnung auch die Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt (Nachsorgecharakter), so ist der Zeitraum der Abstinenz insgesamt (incl. des Zeitraums der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate und sind vor der Begutachtung nachvollziehbar belegt."

Nachvollziehbar ist in dem Falle nicht mit Nachweißlich zu verwechseln...

Eine Nachvollziehbare Abstinenz besteht schon, wenn du die Ambulante Maßnahme antrittst und erfolgreich beendest.
Ab spätestens dem Zeitpunkt der Beendigung solltest du deine Nachweise sammeln.

Ziel ist, mit Ambulanter Therapie und AB-Nachweisen auf über 15 Monate zu Kommen. Das wäre sozusagen das mindeste.
Es müssen aber 6 Monate nachgewiesene Abstinenz nach Therapie sein.
Wenn deine Maßnahme 12 Monate ging oder geht, reicht es dann nicht nur 3 Monate Nachzuweisen.

Wichtiger als 10 Jahre Abstinenz wie es alle hier immer fordern halte ich in deinem Fall eher eine wirklich gute Aufarbeitung und vor allem, einen Wasserdichten Plan wie du Zukünftige Trunkenheitsfahrten vermeiden willst ...

EDIT: Ein längerer Zeitraum der Nachgewiesenen Abstinenz schadet natürlich nicht.

Ich würde es wenn es finanziell drin ist es zumindest mal Probieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Filinca

Neuer Benutzer
Vielen Dank für eure Antworten!

@Nico1990 Wie kommst du auf diese mind. 6 Monate Nachweise nach Abschluss der Therapie? In den BUK ist doch, wie du eben auch sagst, die Rede von diesen insgesamt (mindestens) 15 Monaten. Warum dann nicht die 12 Monate der Therapiezeit plus anschließend noch 3 hintendran gehängt?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Filinca,

begrüße dich auch noch im Forum.

Ich vermute, dass sich Nico1990 hierauf bezieht:

12. Lag vor einer suchttherapeuthischen Maßnahme bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachvollziehbaren Abstinenz, so beträgt die alkoholabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme mindestens noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Alkoholverzichts (incl. Therapiephase) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate.

In deinem Fall gilt jedoch dieser Teil der Buk:

13. Wurde eine ambulante Langzeitmaßnahme durchgeführt, die in der Regel neben dem Ziel der Entwöhnung auch die Unterstützung der Reintregation und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt, so ist der Zeitraum der AB insgesamt (inkl. des Zeitraums der amb. Therapie) länger als ein Jahr und beträgt mind. 15 Monate. Davon sollten mind. 3 Monate im Zeitraum nach Abschluss der Maßnahme und vor einer Begutachtung liegen. Die AB ist nachvollziehbar belegt.

Von daher sollte dein Plan, nach der Therapie noch 3 Monate AB nachzuweisen, funktionieren. :)
 

Nico1990

Erfahrener Benutzer
Stimmt :) Da hab ich nen Fehler gemacht.

Ist abgespeichert und wird beim nächsten mal Korrekt wiedergegeben.
 
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