MPU Alkohol - Abstinenznachweis erforderlich?

fplo

Neuer Benutzer
Hallo Alle,

ich wurde rechtskräftig verurteilt wegen 2.53 Promille auf einem E-Scooter. Bin vorher noch nie aufgefallen.

Habe nächste Woche den Termin zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, wo mir der Sachbearbeiter am Telefon schon eine MPU in Aussicht gestellt hat. Nun meine Frage: Muss ich eine Abstinenz-Phase nachweisen, von z.B. 6 Monaten? Von wem und nach welchen Kriterien wird dies entschieden?

Danke & Grüße
 

Andi18

MPU Profi
Muss ich eine Abstinenz-Phase nachweisen, von z.B. 6 Monaten? Von wem und nach welchen Kriterien wird dies entschieden?
normalerweise hängt dies von Dir und Deiner Geschichte ab, wovon wir aufgrund der fehlenden FBs noch nichts wissen.
Soll heißen Motiv, Trinkhistorie, Problemtiefe, Vermeidungsstrategie.
Eine inoffizielle Schallmauer um noch mit mit KT bzw. AB 6 Monate bestehen zu können, als Einstufung in A3 (Alkoholgefährdung), liegt davon abgesehen bei 2‰.

In Deinem Fall mit 2,53‰ wirst sicher mit A2 eingestuft und um eine Abstinenz von 12 Monaten nicht drum herum kommen.
Zur Info: ab 3‰ gilt die Alkoholabhängigkeit als sicher anzunehmen.

Habe nächste Woche den Termin zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
ich vermute Du hast noch keinerlei Vorbereitung angestellt. Folglich würde ich diesen Termin absagen.
 

fplo

Neuer Benutzer
Hallo Andi,

Danke für deine schnelle Antwort. Den FB werde ich noch hochladen, danke für den Hinweis!
Entscheiden tut dies der Herr in der Fahrerlaubnisbehörde?
Warum würdest du den Termin kommende Woche absagen? Man bekommt doch dann erst nach ca. 1 Monat die Aufforderung zur MPU und hat doch dann 3 Monate Zeit dafür, oder?
Gruß!
 

Andi18

MPU Profi
Entscheiden tut dies der Herr in der Fahrerlaubnisbehörde?
NEIN. Dieser gute Herr entscheidet einzig, muß es nicht mal entscheiden da das Gesetz es vorgibt, daß Du ein positives MPU Gutachten beibringen mußt als Voraussetzung Dir eine FE ausstellen zu dürfen.
Warum würdest du den Termin kommende Woche absagen? Man bekommt doch dann erst nach ca. 1 Monat die Aufforderung zur MPU und hat doch dann 3 Monate Zeit dafür, oder?
Genau aus diesem Grunde.
Es obliegt Dir Dich zu informieren, was Du für Voraussetzungen zur Beibringung eines positiven GA erfüllen mußt. Dies ist Teil Deiner MPU-Vorbereitung. Der Herr von der Fsst sagt Dir diesbzgl gar nichts.
Wenn also 12 Monate Abstinenzbeleg beizubringen hast, was ziemlich sicher ist, und den Antrag jetzt stellst, wird Dir die Zeit folglich nicht reichen aufgrund dieser zu knappen Fristsetzung. Also genügt es den Antrag erst in 9 Monaten zu stellen.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
ich wurde rechtskräftig verurteilt wegen 2.53 Promille auf einem E-Scooter.
Ich hatte mit 2,36 auf dem Fahrrad meinen Führerschein abgeben müssen. Für mich als Alkoholiker war es damals kein Problem den Wert zu erreichen, aber trotz "Training" bin ich schon extreme Schlangenlinien gefahren.
Um sich mit deinem Wert noch auf einem E-Scooter halten zu können, gehört ebenfalls eine ordentliche Alkoholgewöhnung dazu. Und genau das ist natürlich auch dem Gutachter klar. Entsprechend gewissenhaft solltest du dich vorbereiten...
 

fplo

Neuer Benutzer
Vielen Dank für die Antworten. Nun nochmal meine Frage: wer entscheidet denn und zu welchem Zeitpunkt, ob ich einen Abstinenz-Nachweis vorlegen muss oder nicht? Macht das der Psychologe im Gespräch, oder wie? Offensichtlich scheint dies ja nicht gesetzlich genau geregelt zu sein, ab zB welchem BAK das zu machen ist, und dann für wie lange. Oder erfrage ich dies im Vorhinein bei der entsprechenden MPU-Stelle?
@Schotty Definitiv bin ich einiges gewöhnt und habe mir etwas antrainiert, würde mich aber dennoch in H3 einordnen.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, es entscheidet in dem Sinne erst der Gutachter bei der MPU ob er Dir Deine "Geschichte" glaubt. Aber wie hier schon geschrieben wurde je höher der Promillewert desto schwieriger wird es ohne Abstinenznachweise zu bestehen. Du kannst natürlich auch mal zu einem Verkehrspsychologen gehen und ihm Deinen Fall schildern. Ich vermute das der Dir auch 12 Monate Abstinenznachweise empfiehlt.
 

x100f

Benutzer
Du kannst natürlich auch mal zu einem Verkehrspsychologen gehen und ihm Deinen Fall schildern. Ich vermute das der Dir auch 12 Monate Abstinenznachweise empfiehlt.
Ganz so pauschal kann man das nicht sagen, aber die TENDENZ zu 12 Monaten ist tatsächlich da. Hast du bisher schon irgendwelche Maßnahmen begonnen bzw. wann genau hast du zum letzten Mal Alkohol getrunken?
 

fplo

Neuer Benutzer
Ganz so pauschal kann man das nicht sagen, aber die TENDENZ zu 12 Monaten ist tatsächlich da. Hast du bisher schon irgendwelche Maßnahmen begonnen bzw. wann genau hast du zum letzten Mal Alkohol getrunken?
Ich habe mir mehrere Bücher bisher zu dem Thema gekauft und arbeite diese durch. Ich habe jetzt seit 1 Monat nichts getrunken (außer mal alkhf. Bier), davor habe ich immer mal wieder mehrere Wochen nichts getrunken, dann aber auch mal wieder einen Abend etwas mehr (zB. 5-7 0,5l Bier). Deshalb wird das für ein Abstinenz-Nachweis vermutlich nicht reichen (?). Ich habe mich leider zu spät über die Abstinenz-Nachweise informiert, bzw. hatte von 2 Freunden, die es machen mussten gehört, dass sie es nicht brauchten.
Es ist einfach sehr schade, da ich den Führerschein so langsam mal wieder bräuchte...aber ein Nachreichen der AB ist vermutlich nicht möglich...
 

savoy

Stamm-User
Nein, das wird nicht möglich sein. Dir kann keiner vorschreiben, wie du die MPU angehen musst...jedoch ist bei 2,5 schon recht klar, dass du ohne AB von 12 Monaten nicht viel erwarten kannst. Wäre halt schade, wenn du 800 euro umsonst raus schmeißt.

Grundsätzlich sollte man direkt nach seinem Delikt die Notbremse ziehen und mit AB anfangen...zumindest wenn man den Lappen schnell wieder haben möchte.
 
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