MPU Alkohol

MPURookie

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

vorab ein Lob für das Forum; echt top.

Ich hätte ein paar Fragen bzgl. des Ablaufs einer MPU.
In diesem Fall geht es um Trunkenheitsfahrt mit 1.67 Promille und die anschließende Verordnung einer MPU.

Wie ist der genaue Verlauf?


1. Man stellt einen Antrag beim Straßenverkehrsamt auf Wiedererteilung des Führerscheins. (
Unterlagen hierfür sind:

- Personalausweis
- Lichtbild
- Sehtest
- Bescheinigung ueber die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort --> Erste Hilfe Kurs?
(nur wenn Fahrerlaubnis nach dem 1.8.1969 erteilt wurde)
- polizeiliches Führungszeugnis (O)

2. Man bekommt ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt mit der Aufforderung eine MPU vorzulegen! ( Wie lange dauert dies von Antrag bis Aufforderung in etwa?)
3. Man macht die MPU und schickt das Gutachten an das Straßenverkehrsamt, diese prüfen und falls in Ordnung bekommt man den Führerschein wieder?



Dann noch habe ich noch eine Frage zur MPU bzgl. Alkohol. Wie oben genannt geht es sich um eine Trunkenheitsfahrt mit 1.67 Promille. (Ob Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz in Frage kommt hängt von verschiedenen Faktoren ab, Alter, Uhrzeit, Promille usw.)

Aber theoretisch würde hier beides in Frage kommen.

Nun zum Nachweis.

Kontrolliertes trinken:
Kann man kontrolliertes trinken argumentieren wenn man 3Monate + 2 Monate also 5 Monate einen ETG Nachweis über Abstinenz < 7.0 pg/mg hat? Man kann doch auch kontrolliert sehr wenig getrunken haben und dieses bildet der Test nicht ab oder ist dies widersprüchlich?

Abstinenz:

Was sind die Faktoren warum manche 6 Monate Abstinenz und manche 12 Monat Abstinenz nachweisen?

Vielen Dank im voraus.

Grüsse
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Willkommen im Forum !

Vorab bitte den relevanten Profil-FB ausfüllen.

Was sind die Faktoren warum manche 6 Monate Abstinenz und manche 12 Monat Abstinenz nachweisen?
Unabhängig, wie der stattgehabte Alkoholkonsum bei gelebter Alkoholabstinenz bewertet wird, ergeben sich die unten aufgeführten verbindlichen Abstinenznachweise, die VOR der Begutachtung zu erbringen sind:

• Freiwilliger Alkoholverzicht mind. 6 Monate Alkoholabstinenz

• Notwendigkeit zum Alkoholverzicht mind. 12 Monate Alkoholabstinenz

• Alkoholabhängigkeit mind. 12 Monate Alkoholabstinenz

Und hier noch ein paar Links, die deine Fragen beantworten können (bei deiner BAK gehe ich erstmal von KT aus) ...

MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2

Reaktionstest/Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

MPURookie

Neuer Benutzer
Super, vielen Dank. Den Bogen werde ich ausfüllen.

• Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt worden war / in NDS ab 01.07.1991)

Demnach brauche ich keinen Erste Hilfe Kurs wenn ich den Führerschein nach 2000 gemacht habe oder?

Viele Grüsse
 

MPURookie

Neuer Benutzer
Nochmal eine Frage.

Man stellt erst den Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle und dann reicht man dort im Anschluss das positive Gutachten der MPU ein oder?
 

Patrickk2009

Benutzer
Hallo MPURookie,

also Max hat dir ja bereits einige Links geschickt, wo alles genau erklärt wird.

Um Nancy und Max die Arbeit zu erleichtern fülle bitte noch den Profilfragebogen aus, worum dich Max schon gebeten hat.

Um aber kurz auf deine Frage zurückzukommen.

Du gehst zu deiner Fsst und stellst einen Antrag auf Neuerteilung, sofern du natürlich keine Sperrfrist hast und die nötige Abstinenz nachweisen kannst.
Der Antrag auf Neuerteilung kostet Geld. Wieviel ist unterschiedlich, bei mir waren es 105 Euro. Wenn du den Antrag stellst bringst du gleich die benötigten Unterlagen mit. Dann wartest du ca 3 bis 4 Wochen bis du Post von der Fsst bekommst und zur Mpu aufgefordert wirst. Dort liegt ein Zettel bei bei dem du deine Begutachtungsstelle, wo du deine Mpu machen möchtest, angeben musst und schickst das zurück. Dann wird die Akte dorthin geschickt und bekommst nach einer gewissen Zeit Post von der von dir ausgewählten Begutachtungsstelle und machst einen Termin mit denen aus. Wenn es soweit ist machst du deine Mpu und gibst dein positives Gutachten, welches du nach ca. 2 Wochen per Post bekommst, bei der Fsst ab.

Solltest du ein negatives Gutachten bekommen gibst du dieses aber bitte nicht bei der Fsst ab.

So das war doch ein wenig länger aber ich hoffe ich konnte dir helfen.
 
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