Hallo zusammen,
vorab ein Lob für das Forum; echt top.
Ich hätte ein paar Fragen bzgl. des Ablaufs einer MPU.
In diesem Fall geht es um Trunkenheitsfahrt mit 1.67 Promille und die anschließende Verordnung einer MPU.
Wie ist der genaue Verlauf?
1. Man stellt einen Antrag beim Straßenverkehrsamt auf Wiedererteilung des Führerscheins. (
Unterlagen hierfür sind:
- Personalausweis
- Lichtbild
- Sehtest
- Bescheinigung ueber die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort --> Erste Hilfe Kurs?
(nur wenn Fahrerlaubnis nach dem 1.8.1969 erteilt wurde)
- polizeiliches Führungszeugnis (O)
2. Man bekommt ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt mit der Aufforderung eine MPU vorzulegen! ( Wie lange dauert dies von Antrag bis Aufforderung in etwa?)
3. Man macht die MPU und schickt das Gutachten an das Straßenverkehrsamt, diese prüfen und falls in Ordnung bekommt man den Führerschein wieder?
Dann noch habe ich noch eine Frage zur MPU bzgl. Alkohol. Wie oben genannt geht es sich um eine Trunkenheitsfahrt mit 1.67 Promille. (Ob Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz in Frage kommt hängt von verschiedenen Faktoren ab, Alter, Uhrzeit, Promille usw.)
Aber theoretisch würde hier beides in Frage kommen.
Nun zum Nachweis.
Kontrolliertes trinken:
Kann man kontrolliertes trinken argumentieren wenn man 3Monate + 2 Monate also 5 Monate einen ETG Nachweis über Abstinenz < 7.0 pg/mg hat? Man kann doch auch kontrolliert sehr wenig getrunken haben und dieses bildet der Test nicht ab oder ist dies widersprüchlich?
Abstinenz:
Was sind die Faktoren warum manche 6 Monate Abstinenz und manche 12 Monat Abstinenz nachweisen?
Vielen Dank im voraus.
Grüsse
vorab ein Lob für das Forum; echt top.
Ich hätte ein paar Fragen bzgl. des Ablaufs einer MPU.
In diesem Fall geht es um Trunkenheitsfahrt mit 1.67 Promille und die anschließende Verordnung einer MPU.
Wie ist der genaue Verlauf?
1. Man stellt einen Antrag beim Straßenverkehrsamt auf Wiedererteilung des Führerscheins. (
Unterlagen hierfür sind:
- Personalausweis
- Lichtbild
- Sehtest
- Bescheinigung ueber die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort --> Erste Hilfe Kurs?
(nur wenn Fahrerlaubnis nach dem 1.8.1969 erteilt wurde)
- polizeiliches Führungszeugnis (O)
2. Man bekommt ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt mit der Aufforderung eine MPU vorzulegen! ( Wie lange dauert dies von Antrag bis Aufforderung in etwa?)
3. Man macht die MPU und schickt das Gutachten an das Straßenverkehrsamt, diese prüfen und falls in Ordnung bekommt man den Führerschein wieder?
Dann noch habe ich noch eine Frage zur MPU bzgl. Alkohol. Wie oben genannt geht es sich um eine Trunkenheitsfahrt mit 1.67 Promille. (Ob Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz in Frage kommt hängt von verschiedenen Faktoren ab, Alter, Uhrzeit, Promille usw.)
Aber theoretisch würde hier beides in Frage kommen.
Nun zum Nachweis.
Kontrolliertes trinken:
Kann man kontrolliertes trinken argumentieren wenn man 3Monate + 2 Monate also 5 Monate einen ETG Nachweis über Abstinenz < 7.0 pg/mg hat? Man kann doch auch kontrolliert sehr wenig getrunken haben und dieses bildet der Test nicht ab oder ist dies widersprüchlich?
Abstinenz:
Was sind die Faktoren warum manche 6 Monate Abstinenz und manche 12 Monat Abstinenz nachweisen?
Vielen Dank im voraus.
Grüsse