Hallo zusammen,
zunächst möchte ich mich vorstellen.
Ich bin 33 Jahre alt und hatte im November 2017 meine Trunkenheitsfahrt mit 2,00 Promille.
Ich habe mich bei einer MPU-Vorbereitung angemeldet und werde auch eine Bescheinigung bekommen,
dass ich dort mehrere Sitzungen hatten und regelmäßig teilgenommen habe.
Nun möchte ich gerne auf kontrolliertes Trinken gehen bei der MPU. Ich habe allerdings 2 Abstinenznachweise
durch Haaranalysen. Einmal von Anfang Februar 2019 und die zweite von Ende Mai 2019.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich diese Abstinenznachweise erwähnen soll oder ob die negativ ausgelegt werden können.
Es gab in dem Zeitraum keinen Trinkanlass für mich und daher habe ich die Abstinenznachweise zur Sicherheit machen lassen.
Laut meiner Recherchen darf zwischen dem letzten Abstinenznachweis und der MPU maximal 4 Monate liegen.
Würde bei mir ja noch passen. Sind diese 4 Monate noch aktuell?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
zunächst möchte ich mich vorstellen.
Ich bin 33 Jahre alt und hatte im November 2017 meine Trunkenheitsfahrt mit 2,00 Promille.
Ich habe mich bei einer MPU-Vorbereitung angemeldet und werde auch eine Bescheinigung bekommen,
dass ich dort mehrere Sitzungen hatten und regelmäßig teilgenommen habe.
Nun möchte ich gerne auf kontrolliertes Trinken gehen bei der MPU. Ich habe allerdings 2 Abstinenznachweise
durch Haaranalysen. Einmal von Anfang Februar 2019 und die zweite von Ende Mai 2019.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich diese Abstinenznachweise erwähnen soll oder ob die negativ ausgelegt werden können.
Es gab in dem Zeitraum keinen Trinkanlass für mich und daher habe ich die Abstinenznachweise zur Sicherheit machen lassen.
Laut meiner Recherchen darf zwischen dem letzten Abstinenznachweis und der MPU maximal 4 Monate liegen.
Würde bei mir ja noch passen. Sind diese 4 Monate noch aktuell?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.