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MPU anfangen nach 10 Jahren !

Neulich 77

Neuer Benutzer
Guten Abend zusammen...

So kurz zu mir habe meinen Lappen leider Abgeben müssen wegen BTMG ( Cannabis -amphetamine )
2011 wurd mir der Führerschein entzogen...

So habe paar konkrete Fragen an euch ich saß 7 Jahre im Gefängnis wegen einer Auseinandersetzung und bin schon mehrfach dafor vorbestraft gewesen wegen Körperverletzung da ich damals Kampfsport ausgeübt habe und es manchmal leider auch im.mileu angewendet habe....
Bin heute durch die Jahre lange Gefängnis ein anderer Mensch schonmal dazu....

Im Verkehr habe ich seit 2011 keine vergehen gehabt nach dem.der Lappen weg wahr ...

So Montag werde ich bei einem MPU Vorbereitung Psychologen Anrufen der mir sehr empfehlen wurde Fachpsychologische Praxis für Verkehrspsychologie und Verhaltenstherapie...

Wie sieht's aus wen ich eine MPU anfange und es nicht bestehen sollte steht das trotzdem die 15 Jahre Verjährungsfrist bei mir trotz meiner Vergangenheit und negativer MPU ich Frage vor halber sicher im vorraus ...


Frage Nr 2.. wie viel mit Abstinenz Nachweis MPU komplett mit welcher Summe kann ich im den Dreh Rechnen NRW ...
 
Hallo damit dir jemand dazu Tipps geben kann müsste man vielleicht wissen was zu der MPU Anordnung geführt hat.
Ich z.B. zahle für 6 Abstinenznachweise innerhalb eines Jahres 75 Euro pro Test. Die MPU kostet ca.750 Euro, bei doppelter Fragestellung mehr. Allerdings variieren diese Preise wie ich hier schon gelesen habe. Ein Verkehrspsychologe nimmt ca. 80 bis 100 Euro die Stunde. Aber bitte nicht drauf festnageln da wie gesagt die Preise variieren.
 
Steht doch oben MPU Anordnung wegen BTMG am Steuer Cannabis und Amphetamine

Was ist mit der Verjährungsfrist läuft Trotz MPU Machen weiter falls.man die MPU nicht besteht

...bakira wo kommst du her wen ich fragen kann das bei dir das so günstig ist ...? Im welchem Kreis machst du deine Abstinenz?
 
Ich mache das in Koblenz (Rheinland-Pfalz). Ich glaube die Verjährungsfrist ist betroffen wenn du das Gutachten bei der Führerscheinstelle vorlegst.
 
Hab mal hier im Forum etwas drüber gelesen, weiss aber nicht mehr wo genau, deswegen nochmal im Internet geschaut. Dieser Text steht so auf einer Anwaltsseite, weiss nicht ob man einfach so hier Quellangaben machen darf im Bezug auf die Forenregeln.

"Wie gesagt darf es 5 Jahre nach Entzug der Erlaubnis keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gegeben haben, bevor die 10 Jahresfrist zu laufen beginnen. Wenn Sie in diesen 10 Jahren dann einen Antrag auf Wiedererteilung stellen und der versagt wird, sind Sie auch aus dem Rennen und können sich den "Fristentrick" schenken."
 
Höö danke dir für deine Antwort aber das weiß ich das war 15 Jahre dauerte bis die Frist endet nur in ich durch die MPU wen ich sie mache ob sich die Frist das verlängert wen ich einen negative Ergebnis haben würde....
 
Naja steht doch in der Aussage:
"Wenn Sie in diesen 10 Jahren dann einen Antrag auf Wiedererteilung stellen und der versagt wird."
Der Umkehrschluss wäre, wenn das Gutachten Negativ ist, nicht abgeben und Antrag zurückziehen. Wenn du das Gutachten abgeben würdest - würde man dir ja die Wieder Erteilung versagen und die Verjährung hätte sich erledigt.
Das wäre zumindest mein Verständnis auf diese Aussage.
Wird sich bestimmt ein Mod noch melden der den Beitrag von damals hier im Forum noch mehr präsent hat als ich. :)
 
Jaja aber würde kein negatives Gutachten bei der Führerschein Stelle angeben macht doch kein Sinn und währ doch dumm von mir ....mit einem negative Gutachten würde ich sowieso den Lappen nicht kriegen...
 
Wie geht's es eigentlich alles los wie fängt man mit dem MPU an....

Erstmals bei MPU vorbereitungs Kurs anmelden richtig ?

Wie wird dan weiter verfahren wie geht's mit der Abstinenz los ? U.s.w
 
Höö danke dir für deine Antwort aber das weiß ich das war 15 Jahre dauerte bis die Frist endet nur in ich durch die MPU wen ich sie mache ob sich die Frist das verlängert wen ich einen negative Ergebnis haben würde....
Die Frist hat nichts mit deiner MPU zu tun, dass ist eine rein rechtliche Angelegenheit. Wenn deine Frist nach 15 Jahren verjährt ist, dann hat dein Delikt keinen Bestand mehr.
Die MPU ist letztendlich eine Privatangelegenheit, entweder du machst sie oder machst sie nicht.
 
Max danke dir ich werde ab Juli beginnen gehe dann zuerst zu einem Verkehrspsychologen der für eine MPU Vorbereitung macht kannst du mir erklären wie das alles verlaufen wird also wie fängt man an Abstinenz u.s.w schickt der MPU Vorbereiter mich irgendwo hin oder muss ich mich selbst kümmern ?
 
kannst du mir erklären wie das alles verlaufen wird also wie fängt man an Abstinenz u.s.w schickt der MPU Vorbereiter mich irgendwo hin oder muss ich mich selbst kümmern ?
Die Vorbereitung für eine MPU kann jeder gestalten wie er will, dafür gibt es keine Vorschriften.
Alles was du in einem Kurs oder VP vermittelt bekommst, findest du eigentlich auch hier im Forum.
Wie du dich vorbereiten willst, musst du allein entscheiden.
Um eine Abstinenz musst du dich selbst kümmern.

Zur allgemeinen Übersicht hier im Forum, fülle bitte einmal den Profil FB aus.

Zur grundlegenden Information, folgende Links zum lesen ...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

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Urinanalyse FAQ
Haaranalyse FAQ

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