Ingenieur1812
Neuer Benutzer
Hallo Zusammen,
erst mal vielen Dank, dass es so ein tolles Forum gibt. Ich hatte zwei Trunkenheitsfahrten am 06.09.2023 und am 11.12.2023. Daraufhin habe ich eine MPU-Anordnung bekommen. Das Gutachten muss ich bis zum 02.04.2024 vorlegen. In der MPU-Anordnung steht nichts von einem Abstinenznachweis. Daraufhin habe ich mir 2 MPU-Vorbereitungskurse angeschaut. Der erste Verkehrstherapeut hat mir erklärt, das ein Abstinenznachweis aufgrund der Kürze der Zeit gar nicht mehr möglich ist und hat mir geraten so zur MPU zu gehen. Dann war ich beim TÜV-Nord. Dort hat man mir empfohlen, gar nicht zur MPU zu gehen und erst einmal den MPU Vorbereitungskurs zu machen mit entsprechenden Abstinenzprogramm. Ich weiß jetzt gar nicht was ich machen soll. Nun stellen sich folgende Fragen:
- Macht es überhaupt Sinn zur MPU zu gehen ohne Abstinenznachweis? Wenn ich zur MPU gehe und durchfalle ergeben sich Nachteile für eine 2 MPU?
- Wenn der MPU-Gutachter einen Abstinenznachweis fordert. Welcher Zeitraum ist denn der richtige 6 Monate, oder 12 Monate?
- Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich mir die MPU Begutachtungstelle aussuchen. Zur Wahl stehen: TÜV-Nord, pima-mpu, und die Dekra. Gibt es hier Unterschiede?
Danke für eure Hilfe
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: mänlich
Größe: 181 cm
Gewicht: 101 Kg
Alter: 55
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 06.09.2023 und 11.12.2023
BAK: 0,27 mg/l und 0,40 mg/l
Trinkbeginn: 09:00 und 07:10
Trinkende: 10:00 und 08:00
Uhrzeit der Blutabnahme: nur Atemalkoholtest mit Dräger Messgerät
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: nur für den ersten Vorgang
Dauer der Sperrfrist: noch nicht bekommen
Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 1 Monat Führerscheinentzug aufgrund überschrittener Höchstgeschwindigkeit (2 Punkte), ca. 100 Euro Geldbuße aufgrund überschrittener Höchstgeschwindigkeit (1 Punk)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
Niedersachsen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 11.12.2023
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: noch nicht bekannt
Welche Stelle (MPI): noch nicht bekannt
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: es gibt noch kein Gutachten
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: es gibt noch kein Gutachten
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
1 Monat Führerscheinentzug aufgrund überschrittener Höchstgeschwindigkeit (2 Punkte), ca. 100 Euro Geldbuße aufgrund überschrittener Höchstgeschwindigkeit (1 Punk)
erst mal vielen Dank, dass es so ein tolles Forum gibt. Ich hatte zwei Trunkenheitsfahrten am 06.09.2023 und am 11.12.2023. Daraufhin habe ich eine MPU-Anordnung bekommen. Das Gutachten muss ich bis zum 02.04.2024 vorlegen. In der MPU-Anordnung steht nichts von einem Abstinenznachweis. Daraufhin habe ich mir 2 MPU-Vorbereitungskurse angeschaut. Der erste Verkehrstherapeut hat mir erklärt, das ein Abstinenznachweis aufgrund der Kürze der Zeit gar nicht mehr möglich ist und hat mir geraten so zur MPU zu gehen. Dann war ich beim TÜV-Nord. Dort hat man mir empfohlen, gar nicht zur MPU zu gehen und erst einmal den MPU Vorbereitungskurs zu machen mit entsprechenden Abstinenzprogramm. Ich weiß jetzt gar nicht was ich machen soll. Nun stellen sich folgende Fragen:
- Macht es überhaupt Sinn zur MPU zu gehen ohne Abstinenznachweis? Wenn ich zur MPU gehe und durchfalle ergeben sich Nachteile für eine 2 MPU?
- Wenn der MPU-Gutachter einen Abstinenznachweis fordert. Welcher Zeitraum ist denn der richtige 6 Monate, oder 12 Monate?
- Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich mir die MPU Begutachtungstelle aussuchen. Zur Wahl stehen: TÜV-Nord, pima-mpu, und die Dekra. Gibt es hier Unterschiede?
Danke für eure Hilfe
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: mänlich
Größe: 181 cm
Gewicht: 101 Kg
Alter: 55
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 06.09.2023 und 11.12.2023
BAK: 0,27 mg/l und 0,40 mg/l
Trinkbeginn: 09:00 und 07:10
Trinkende: 10:00 und 08:00
Uhrzeit der Blutabnahme: nur Atemalkoholtest mit Dräger Messgerät
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: nur für den ersten Vorgang
Dauer der Sperrfrist: noch nicht bekommen
Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 1 Monat Führerscheinentzug aufgrund überschrittener Höchstgeschwindigkeit (2 Punkte), ca. 100 Euro Geldbuße aufgrund überschrittener Höchstgeschwindigkeit (1 Punk)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
Niedersachsen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 11.12.2023
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: noch nicht bekannt
Welche Stelle (MPI): noch nicht bekannt
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: es gibt noch kein Gutachten
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: es gibt noch kein Gutachten
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
1 Monat Führerscheinentzug aufgrund überschrittener Höchstgeschwindigkeit (2 Punkte), ca. 100 Euro Geldbuße aufgrund überschrittener Höchstgeschwindigkeit (1 Punk)