MPU-Anordnung bei Verfahrenseinstellung

gragorl

Neuer Benutzer
Ich wurde vor einigen Monaten betrunken mit 1,73 BAK auf dem Boden an meinem Fahrrad liegend von der Polizei aufgefunden.
Habe jetzt ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr am Hals obwohl ich nur geschoben habe. Verhandlung ist in einigen Tagen.
Kann wenn ich nicht freigesprochen werde sondernd dass verfahren mit Auflagen eingestellt wird eine MPU Angeordnet werden ?

Ich bin 18 Jahre alt und besitze keinen Führerschein. Zum Tatzeitpunkt war ich 17.
 
Hallo,

Kann wenn ich nicht freigesprochen werde sondernd dass verfahren mit Auflagen eingestellt wird eine MPU Angeordnet werden ?
Ja, spätestens wenn du einen Führerschein beantragst und der Führerscheinstelle dein Delikt/Verfahren bekannt wird, aber wenn du Glück hast und es wird nicht an die Führerscheinstelle übermittelt, dann nein, vor allem wenn das Verfahren eingestellt wird besteht die Chance.
Habe jetzt ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr am Hals obwohl ich nur geschoben habe. Verhandlung ist in einigen Tagen.
bleib unbedingt dabei das du geschoben hast, das erspart dir eine Menge Ärger, in "dubio pro reo" im Zweifel für den Angeklagten gilt vor Gericht. Ein Argument wäre, du warst so betrunken und konntest nur schieben!
 
Hey gragorl,

Nobby sagte schon wie es ausgehen kann. Und auch ich hoffe für dich das du einen guten Anwalt und eine Kooperative Richterin und Staatsanwaltschaft hast.

I'm Zweifel für den angeklagten ist eine Sache die häufig leider sehr überschätzt wird. So heißt dies nämlich nicht, dass jede andere Variante wahrer ist, als die ohne beweise.
Deutschland ist bekannt für ausgereifte Indizienverfahren! So reicht die Überzeugung der Richterin tatsächlich aus.
Ich drücke dir die Daumen!

Und auch, dass die führerscheinstelle von nichts Wind bekommt.

Lg
 
Ich wohne in Bayern. Ist es standard dass man erst zur MPU muss wenn man den Führerschein beantragt ? Ich habe nämlich nicht vor diesen zu machen.
Und wie wahrscheinlich ist dass es nicht weitergeleitet wird ?
 
ok habe nur gelesen, dass es auch ohne Führerschein angeordnet werden kann, und dann das Fahhradfahren verboten werden kann und mache mir seitdem sorgen, weil ich darauf angewiesen bin
 
Hallo,


Ja, spätestens wenn du einen Führerschein beantragst und der Führerscheinstelle dein Delikt/Verfahren bekannt wird, aber wenn du Glück hast und es wird nicht an die Führerscheinstelle übermittelt, dann nein, vor allem wenn das Verfahren eingestellt wird besteht die Chance.

bleib unbedingt dabei das du geschoben hast, das erspart dir eine Menge Ärger, in "dubio pro reo" im Zweifel für den Angeklagten gilt vor Gericht. Ein Argument wäre, du warst so betrunken und konntest nur schieben!
Dazu noch eine weitere Frage. Wenn ich nun verurteilt werden sollte und eine MPU machen muss, muss ich bei dieser dann die Fahrt zugeben, und auch vorherige Fahrten, weil es sonst unglaubwürdig wirkt ? Wenn das so ist wäre ich ja gezwungen zu lügen bei der MPU ?
 
Die Sache ist die, sollte das Gericht tatsächlich glauben, dass du schiebend umgefallen bist und neben deinem Rad gelandet bist, so gibt es ja keine MPU.
Sollten sie aber zu dem Schluss kommen, dass du eher gefahren bist, so ist die MPU gesichert. Im 2. Fall bringt es dir nichts vor dem Gutachter zu sagen, dass die Richter im Unrecht sind und du doch eigentlich garnicht da sein solltest.

Bei der MPU geht es ja auch um viele andere Dinge. So wird deine Alk Vergangenheit hinterfragt usw. Aber eine Fahrrad MPU mit guter Aufarbeitung ist machbar.

Bevor du dich allerdings Verrückt machst, warte doch erstmal die Verhandlung ab.

Was du jetzt prophylaktisch machen kannst, ist Abstinenznachweise sammeln. So kannst du, sollte es zur Verurteilung kommen, schneller die MPU bestreiten. Und beim Fahrrad sehr wichtig, da du ja wenns gut läuft die gesamte Zeit bis zur MPU weiterhin fahren darfst.

LG
 
Was du jetzt prophylaktisch machen kannst, ist Abstinenznachweise sammeln. So kannst du, sollte es zur Verurteilung kommen, schneller die MPU bestreiten. Und beim Fahrrad sehr wichtig, da du ja wenns gut läuft die gesamte Zeit bis zur MPU weiterhin fahren darfst.

LG
Brauche ich Abstinenznachweise, wäre jetzt eher auf KT gegangen, mit 17 Jahren 1,73 BAK Erstäter...
 
Das kommt zwar in erster Linie auf die Tiefe deiner "Alk.problematik" an, aber in deinem Fall ist doch wohl eher davon auszugehen das du eine evtl. MPU mit KT bestehen würdest/könntest....

P.S. Willkommen im Forum :smiley138:
 
Die MPU ist nicht die Strafe die du vom Gericht bekommst.
Wahrscheinlich wird wenn die Aufforderung kommen nachdem alle Gerichtsverfahren durchlaufen sind. Je nachdem wie viele Instanzen du vor hast zu durchschreiten kann das natürlich einiges an Zeit dauern.

Tatsächlich gibt es eine Bindungswirkung, die die FsSt hat. Somit ist sie sehr wohl an das Urteil eines Gerichts gebunden. Aaaaber... das Urteil muss ersichtlich machen, dass du deine Vergangenheit aufgearbeitet hast und das von dir keine Gefahr ausgeht im öffentlichen Straßenverkehr.
Sollte das Verfahren nur eingestellt werden, z.B. mit der Auflage einer Zahlung oder ähnliches, so kann die Führerscheinstelle durchaus Zweifel an deiner Fahreignung feststellen.

Aber genaueres solltest du tatsächlich mit einem Anwalt besprechen. Der kann dir auch eine Einschätzung geben, nach der erfolgten Akteneinsicht.
Alles von hier aus, wäre aus der Luft gegriffen.

LG
 
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