MPU Anordnung oder ÄG wahrscheinlich?

feynm4n

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Hallo liebe Forumsteilnehmer,

im März wurde ich (in NRW) im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei Nachts angehalten. Freiwillige Drogentests lehnte ich ab. Wegen geröteter Augen wurde dann eine Blutentnahme nach 81 StPO angeordnet und ein Verfahren nach 24a StVG eingeleitet. Ich war Verkehrsunauffällig und habe auch keine Owi wie zu schnell Fahren o.ä. begangen. Punkte in Flensburg hatte ich noch nie. Andersweitig auffällig war ich auch noch nie.

Nach Akteneinsichtnahme waren alle Immunoassay tests (welche bereits ein paar Tage nach der Blutentnahme in meiner Akte vorhanden waren) meines Bluts negativ (Auf Alprazolam wurde dort jedoch nicht getestet, nur auf die Drogen welche in der Anlage zu 24a auftauchen). Mehr als 24h zuvor hatte ich Alprazolam konsumiert. Bei Fahrtantritt war ich jedoch schon viele Stunden (Subjektiv bereits seit mindestens 12h) nüchtern von diesem Medikament. Davon weiß bisher keine Behörde. Daher und im sinne der Freiwilligkeit hatte ich den Urintest abgelehnt.
Bisher bekam ich noch keine Post, weder von Polizei noch von Bußgeldstelle oder FSSt. Bisher ist bei der Bußgeldstelle noch nichtmal ein Verfahren bekannt.
Ich bin nicht abhängig von irgendwelchen Substanzen, egal ob Verkehrsrelevant oder nicht (bspw. Nikotin). Wenn noch etwas Alprazolam in meinem Blut nachgewiesen werden kann dann mit sicherheit nur in Spuren.

Alprazolam fällt in der von mir Konsumierten Form nicht unter das BtMG und taucht auch nicht in der Anlage zu 24a StVG auf.

Macht die Polizei überhaupt weitere Blutuntersuchungen wenn alle Immunoassays negativ waren ?

Kann ich noch Post bekommen von der FSSt oder der Polizei / Bußgeldstelle ? Wenn ja mit welcher Reaktion ist zu rechnen ?
 
Solange die Blutproben auf sämtliche Substanzen negativ sind hast du nichts zu erwarten. Auf Benzos wird meines Wissens nach auch grundsätzlich getestet. Zumindest wenn das Blut auf Drogen untersucht wird. Falls das Xanax nachgewiesen wird, wird auf jeden Fall ein FäG angeordnet. Da kann man ja dann drüber sprechen wenn es so weit ist.

Wenn es im März war und du keinerlei Reaktion erhalten hast. Also nichtmal ein Schreiben von der Polizei. Kannst du dich vorsichtig freuen das du davon gekommem bist.

Kleiner Tipp am Rande von mir: Lass das Alprazolam sein. Frührer oder später wird man dich damit erwischen. Ist alles nur eine Frage der Zeit. Und glaub mir die Kopfschmerzerei die man dann mit den Behörden hat ist es nicht wert.
 
Danke für die Antworten!
noch nicht?
Alprazolam ist ein Benzodiazepin und die machen bei häufigerem Konsum schon mal überraschend schnell süchtig.
das Medikament wurde von mir bisher 2 mal konsumiert und das letzte mal 1,5 Tage vor der Blutentnahme
sicher? Wie kriegst du das hin?
Das von mir damals konsumierte Präparat fällt unter Anwendung der Ausnahmeregelung nicht unter das BtMG sondern "nur" unter das Arzneimittelgesetz.
Ich Zitiere mal Anlage III des BtMG:
[td]
Alprazolam
[/td][td]
-​
[/td][td]
8-Chlor-1-methyl-6-phenyl-4H-[1,2,4]triazolo[4,3-a][1,4]benzodiazepin​
[/td]​
[td]
-
ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 1 mg Alprazolam enthalten -​
[/td]​
 
Melde mich nochmal der Vollständigkeit zugute kommend:
Nach Akteneinsicht war das Blutscreening vollständig negativ. Es wurden weder Rückstände noch irgendeine aktive Substanz nachgewiesen. Post hatte ich eh nie bekommen, hat mich nur interessiert was da so drin steht.
Die ganzen Kosten und Rechnungen (+ Arbeitszeit von mindestens 4-5 Beamten aus 2 Polizeidienststellen und 2 Bußgeldstellen) trägt jetzt natürlich der Staat.
In dem Polizeibericht stand auch nichts außer "gerötete Augen". Daher könnte man auch die Hypothese in den Raum stellen, die ganze Anordnung stehe auf wackeligen juristischen Beinen, dazu habe ich aber keine Lust.

Einen positiven Effekt hatte das ganze trotzdem für mich:
Ich bin viel schlauer geworden! Danke euch und meinen Lesefähigkeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also §344 StPO sicher nicht.
Ohne Urteil keine Revisionsgrundlage.

§344 StGB ( Verfolgung Unschuldiger ) greift hier auch nicht im Ansatz, da sie ja weder HD noch U-Haft, Befragung des Umfelds o.Ä. erleiden musste.

§344 ZPO greift hier auch nicht, da es kein Urteil gibt, was in irgendeiner Form „Versäumnis“ nahe legen könnte.

BE wurde -ja auch nicht ganz zu Unrecht- angeordnet, kam nix bei raus, Kosten trägt der Staat. fertig !
( Btw. liegt die „Erfolgsquote“ bei angeordneten BEn bei über 90 %, was durchaus für den „guten Riecher“ der Dunkelblauen spricht ).
 
Naja - eine Blutabnahme ist ja schon ein erheblicher Eingriff. Und das Ganze nur wegen geröteter Augen? Die können ohne weitere Hinweise auf Alk usw. begründet sein. Und wenn die "Erfolgsquote" bei 90% liegt sind auch 10% unbegründet gewesen.

Ein "Fertig" finde ich nicht gerade angemessen. Wie lange dauert es, bis die (hier negativen) Ergebnisse vorliegen und was passiert in der Zwischenzeit?
 
Eine so genannte „ungerechtfertigte BE“ liegt vor, wenn kein so genannter Anfangsverdacht vorliegt,
Der lag hier aber offensichtlich vor.

Wer dagegen, im Übrigen zeitnah, Widerspruch einlegen möchte, kann das ja tun.

Ich persönlich stehe zu meinem Statement.
Auto zu fahren ist kein Grundrecht, sondern ein Privileg.
Und wenn die Exekutive Zweifel an meiner Fahreignung hat, kann sie das überprüfen.

Wozu würde es denn führen, wenn die Exekutive die Zweifel nicht ausräumen könnte, auch auf die Gefahr hin, dass bei ca. 7 % nichts nachgewiesen wird ?
Genau, dass dann viele weiterfahren dürften, die unter irgendwelchen Substanzen stehen !

Da greift für mich die Gefahrenabwehr.
Lieber einmal zu viel kontrolliert als „berauschte“ Verkehrsteilnehmer, die sich und andere massiv gefährden. im öffentlichen StV.
Dafür ist imho eine BE kein zu hoher Preis.
Und ja, eine BE is nu nix, was ich mir zu Weihnachten auf den Wunschzettel schreibe, aber für mich persönlich kein „erheblicher Eingriff“.
Mache ich freiwillig zweimal/a. beim Check-UP.
 
Ich möchte keine Grundsatzdiskussion. Aber für mich ist eine BE ein erheblicher Eingriff, der schon mit Ohnmacht und einer schweren Kopfverletzung einherging.
Zweifel ausräumen - klar. Kontrolle auch. Aber nicht um jeden Preis. Da müßte es in der heutigen Zeit auch andere Maßnahmen geben.

Und Widerspruch einlegen? Wird man wohl schon vor der BE machen wenn man sie nicht will. Nützt einem aber nichts und die Fahrt ist erstmal zumindest unterbrochen.
 
Da müßte es in der heutigen Zeit auch andere Maßnahmen geben.
Gibt es doch, freiwillige Tests, auch und gerade, um sich die BE zu sparen, also zur Entlastung.
Die wurden von Seiten der TE aber abgelehnt.
Dass das für die Dunkelblauen aber ein weiteres Indiz ist, liegt doch auf der Hand, oder ?

Und Widerspruch einlegen? Wird man wohl schon vor der BE machen wenn man sie nicht will. Nützt einem aber nichts und die Fahrt ist erstmal zumindest unterbrochen.
Nein, ich meinte den förmlichen Widerspruch danach.
Vor oder bei der BE gibt es keinen Widerspruch, nur Widerstand.
 
Gibt es doch, freiwillige Tests, auch und gerade, um sich die BE zu sparen, also zur Entlastung.
Die wurden von Seiten der TE aber abgelehnt.
Dass das für die Dunkelblauen aber ein weiteres Indiz ist, liegt doch auf der Hand, oder ?
Sorry - in D besteht immer noch Unschuldsvermutung. Ich muss gar nichts beitragen. Und das "das" als Anhaltspunkt gelten soll darf nicht wahr sein!

Ich meine aber auch andere mögliche Maßnahmen (Wischtest da braucht es im Gegensatz zu Urinabgabe keine Mitwirkung, elekt. Sperre im Auto ....)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich meinte den förmlichen Widerspruch danach.
Vor oder bei der BE gibt es keinen Widerspruch, nur Widerstand.
Dann ist das Kind zum großen Teil schon in den Brunnen gefallen. Wie lange dauert die Fahrt von der Kontrolle zur BE, wieviel Zeit vergeht bis ich meine Fahrt (hoffentlich) fortsetzen darf bzw. kann?

BTW. ich meinte in meiner Antwort oben einfach dieses "Fertig". So darf es meiner Meinung nach nicht sein.
 
Ich finde es auch ein bisschen gruselig, dass das Ablehnen einer freiwilligen (!) Untersuchung zu einem Verdacht führen darf, der eine Blutentnahme rechtfertigt. Mit Rechtsstaat hat das nicht mehr viel zu tun
 
Es ist ja nicht nur das Ablehnen der freiwilligen Tests, sondern Anfangsverdacht + Ablehnung.

In GB werden die VT, die unter Verdacht einer TF stehen, grundsätzlich verhaftet und geachtert.
Das Ablehnen stellt eine Straftat dar und führt zu einem FV von mindestens 12 Monaten, das jetzt nur mal als Beispiel aus dem Ausland.

Die Frage ist also doch:
Welche Alternativen könnt ihr euch vorstellen ?
Abwägung des natürlich absolut gerechtfertigten Eigeninteresses des zu Kontrollierenden gegen Verkehrssicherheit unter Einbeziehung der Rechtsstaatlichkeit ?

P.S.: Diese Grundsatzdiskussion finde ich hier durchaus gerechtfertigt, da die TE ja zum Glück keine Hilfe benötigt
 
Ist ja auch eine Definition von freiwillig. Wenn ein freiwilliges "nein" zu einer unfreiwilligen BE führt? Was ist dann noch freiwillig?

BTW andere Staaten und deren Rechtsgrundsätze heranzuziehen geht für mich gar nicht. Oder soll in D jeder mit einer legalen Schusswaffe rumlaufen können und für den Führerschein reicht eine Runde um Block fahren (mit dem Sherriff auf dem Beifahrersitz)? TÜV für´s Auto gibt es in diversen Ländern auch nicht. Nur als Beispiele, dass es in anderen Ländern auch liberalere Gesetze gibt als bei uns.
Oder in Österreich wo Polizisten ein geschultes Auge für Geschwindigkeiten haben....
 
Verkehrssicherheit
Bei dem Thema könnte man an ganz anderer Stelle ansetzen - z.B. Kontrolldichte. Ist aber scheint´s politisch nicht gewollt oder nicht gewollt finanzierbar.

Damit wird das Fass immer größer, was man hier aufmachen könnte. Seit meiner TF beschäftige ich mich intensiver mit dem Mißbrauch und bin erschrocken wo bzw. in welchen Berufen alles konsumiert wird.
 
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