Guten Abend,
ich habe heute Post vom Landratsamt bekommen indem ich aufgefordert werde eine MPU zu machen.
Hier der Sachverhalt:
Ich habe im September 2010 bei einem Onlineshop Räuchermischungen bestellt. (3g) Selbstverständlich nur für die Räucherschale für einen angenehmen Raumduft.
Im August 2012 bekam ich ein schreiben der Staatsanwaltschaft mit dem Wortlaut:
"Sie bestellten am 19.09.2010 eine Kräutermischung (3 x 1gramm). Die Kräutermischung enthielt wie Sie billigend zu Kauf nahm das künstliche "Cannabinoid JWH)
Wie Sie wussten verfügen Sie nicht über die Erlaubnis mit Umgang von Betäubungsmitteln.
Dies ist Strafbar als unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln
gemäß §§ 1Abs. 1 (AnlageII), 3Abs. 1 Nr 1. BtMG, §§ 1, 105JGG.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt von der öffentlichen Klage abzusehen wenn Sie an einem kostenfreien Informtions- und Beratungskurt teilnehmen.
Ich sollte Aussage bei der Polizei machen, welche ich selbstverständlich verweigerte und deshalb nur meine Personalien angab.
Nun nach diesem Erpresserschreiben und Rücksprache mit der Familie willigte ich den Kurs ein, waren nur paar Stunden und kostenlos wars schließlich auch. Vermutlich ein Fehler, hätte gleich mit Rechtsanwalt aufrücken sollen aber nun ist es schon zu spät. Leider ermutigte mich die Familie zusätzlich nicht zu klagen und mit dem Berater über Gott und die Welt zu reden.
Ich sollte Aussage bei der Polizei machen, welche ich selbstverständlich verweigerte und deshalb nur meine Personalien angab.
Von einer Anklage wurde abgesehen, da ich den besagten Kurs besuchte. Heute 30.11 kam erneut ein schreiben diesmal wie schon erwähnt von der FSS mit der Anordnung zu einer MPU.
Wortlaut:
Dem Landratsamt liegen folgende, für die Fahrerlaubnis erheblichen, Erkenntnisse vor:
Am 19.09.10 hab Sie gemäß dem Bericht der Kriminalpolizei bei einem Unternehmen Betäubungsmittel bestellt. Eine entsprechende Rechnung liegt vor. Unter Aktenzeichen XYZ hat die Staatsanwaltschat eine Anklageschrift erlassen und die Einstellung des Verfahrens unter Bedingung gestellt. Diese Bedingungen haben Sie erfüllt. Dennoch gibt der Besitz des Rauschgiftes Anlaß, bei Ihnen von Fahreignungszweifel auszugehen.
Das Landratsamt is sachlich und örtlich zum Erlass dieser Anordnung zuständig ($73 Abs. 1 u 2 FeV. In Verbindung mit $8 Abs. 1 der Verodnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen.
Zur Person
Geschlecht: M
Alter: 23
Was ist passiert?
Drogensorte: syntehtisches Cannabinoid
Konsumform (Daür und Häufigkeit je Substanz): keine
Datum der Auffälligkeit: 09.2010
Drogenbefund: keiner, ne Rechnung vom Onlineshop..
Blutwerte: nix
Schnelltest: nö
Beim Kauf erwischt: mehr oder weniger
Führerschein
Hab ich noch: ja
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut : Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Konsum
Ich konsumiere noch: Hab ich doch nie getan..
Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Urinscreen: nein
Aufarbeitung
Drogenberatung: Informations/Beratungskurs über Drogen
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Noch nicht aber nach dem Schreiben sollt ich mir mal einen suchen.......
Ambulante/stationäre Therapie:Nein
MPU
Datum: Frist Februar 2013
Welche Stelle (MPI): Hat mir 2 Seiten mit Adressen mitgeschickt...
Schon bezahlt?: NEIN
Schon gehabt?: Nein
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
Bundesland: Leider Bayern...
1.Gibts da eine Verjährungsfrist oä ? Schließlich liegt diese Bestellung nun schon über 2 Jahre zurück......
2. Die FFS spricht von einer Bestellung von Betäubungsmitteln/Rauschgift, bestellt wurden jedoch wie erwähnt Räuchermischungen zur Raumduftoptimierung, welche Betäubungsmittel enthielten. Das diese enthalten sind stand leider weder auf der Homepage noch auf der Verpackung.
3. Kann man mir hier wirklich eine MPU anordnen, obwohl ich meines Wissens legales Rauchwerk bestellte, wo irgendein Panscher etwas reingemischt hat ? Vorallem nur wegen einer Bestellung ?
4. Wie soll ich nun vorgehen, wie soll ich mich verhalten ?
Ich bin diese 2 Jahre selbstverständlich Unfallfrei gefahren und wurde nichteinmal geblitzt. Würde es auch nicht wagen unter Alkohol-oder Drogeneinfluss zu fahren, nicht wegen mir sondern wegen der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Trotzdem möchte mich die Justiz in der Luft zereissen, das Geld aus der Tasche ziehen, den Führerschein wegnehmen mich um meinen Arbeitsplatz bringen und das Leben ruinieren. Kann das den war sein ? Ich bin wirklich eine gutmütige & vernünftige Person die das Gesetz respektiert, zumindest den allergrößten Teil aber so langsam, nein eigentlich habe ich schon Zweifel an der Deutschen Justiz....
Finanziell habe ich keine Probleme, außer das mein hart verdientes Geld woanders besser investiert wäre. Meine Beweggründe sind vorallem meine saubere Weste sauber zu halten und ganz Klar diese Willkürliche Justiz in ihre Schranken zu weißen. Lieber bezahle ich 5000 € für Anwalts & Gerichtskosten bevor ich einer MPU Anordung Folge leiste und einen Eintrag darüber erhalte.
ich habe heute Post vom Landratsamt bekommen indem ich aufgefordert werde eine MPU zu machen.
Hier der Sachverhalt:
Ich habe im September 2010 bei einem Onlineshop Räuchermischungen bestellt. (3g) Selbstverständlich nur für die Räucherschale für einen angenehmen Raumduft.
Im August 2012 bekam ich ein schreiben der Staatsanwaltschaft mit dem Wortlaut:
"Sie bestellten am 19.09.2010 eine Kräutermischung (3 x 1gramm). Die Kräutermischung enthielt wie Sie billigend zu Kauf nahm das künstliche "Cannabinoid JWH)
Wie Sie wussten verfügen Sie nicht über die Erlaubnis mit Umgang von Betäubungsmitteln.
Dies ist Strafbar als unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln
gemäß §§ 1Abs. 1 (AnlageII), 3Abs. 1 Nr 1. BtMG, §§ 1, 105JGG.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt von der öffentlichen Klage abzusehen wenn Sie an einem kostenfreien Informtions- und Beratungskurt teilnehmen.
Ich sollte Aussage bei der Polizei machen, welche ich selbstverständlich verweigerte und deshalb nur meine Personalien angab.
Nun nach diesem Erpresserschreiben und Rücksprache mit der Familie willigte ich den Kurs ein, waren nur paar Stunden und kostenlos wars schließlich auch. Vermutlich ein Fehler, hätte gleich mit Rechtsanwalt aufrücken sollen aber nun ist es schon zu spät. Leider ermutigte mich die Familie zusätzlich nicht zu klagen und mit dem Berater über Gott und die Welt zu reden.
Ich sollte Aussage bei der Polizei machen, welche ich selbstverständlich verweigerte und deshalb nur meine Personalien angab.
Von einer Anklage wurde abgesehen, da ich den besagten Kurs besuchte. Heute 30.11 kam erneut ein schreiben diesmal wie schon erwähnt von der FSS mit der Anordnung zu einer MPU.
Wortlaut:
Dem Landratsamt liegen folgende, für die Fahrerlaubnis erheblichen, Erkenntnisse vor:
Am 19.09.10 hab Sie gemäß dem Bericht der Kriminalpolizei bei einem Unternehmen Betäubungsmittel bestellt. Eine entsprechende Rechnung liegt vor. Unter Aktenzeichen XYZ hat die Staatsanwaltschat eine Anklageschrift erlassen und die Einstellung des Verfahrens unter Bedingung gestellt. Diese Bedingungen haben Sie erfüllt. Dennoch gibt der Besitz des Rauschgiftes Anlaß, bei Ihnen von Fahreignungszweifel auszugehen.
Das Landratsamt is sachlich und örtlich zum Erlass dieser Anordnung zuständig ($73 Abs. 1 u 2 FeV. In Verbindung mit $8 Abs. 1 der Verodnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen.
Zur Person
Geschlecht: M
Alter: 23
Was ist passiert?
Drogensorte: syntehtisches Cannabinoid
Konsumform (Daür und Häufigkeit je Substanz): keine
Datum der Auffälligkeit: 09.2010
Drogenbefund: keiner, ne Rechnung vom Onlineshop..
Blutwerte: nix
Schnelltest: nö
Beim Kauf erwischt: mehr oder weniger
Führerschein
Hab ich noch: ja
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut : Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Konsum
Ich konsumiere noch: Hab ich doch nie getan..
Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Urinscreen: nein
Aufarbeitung
Drogenberatung: Informations/Beratungskurs über Drogen
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Noch nicht aber nach dem Schreiben sollt ich mir mal einen suchen.......
Ambulante/stationäre Therapie:Nein
MPU
Datum: Frist Februar 2013
Welche Stelle (MPI): Hat mir 2 Seiten mit Adressen mitgeschickt...
Schon bezahlt?: NEIN
Schon gehabt?: Nein
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
Bundesland: Leider Bayern...
1.Gibts da eine Verjährungsfrist oä ? Schließlich liegt diese Bestellung nun schon über 2 Jahre zurück......
2. Die FFS spricht von einer Bestellung von Betäubungsmitteln/Rauschgift, bestellt wurden jedoch wie erwähnt Räuchermischungen zur Raumduftoptimierung, welche Betäubungsmittel enthielten. Das diese enthalten sind stand leider weder auf der Homepage noch auf der Verpackung.
3. Kann man mir hier wirklich eine MPU anordnen, obwohl ich meines Wissens legales Rauchwerk bestellte, wo irgendein Panscher etwas reingemischt hat ? Vorallem nur wegen einer Bestellung ?
4. Wie soll ich nun vorgehen, wie soll ich mich verhalten ?
Ich bin diese 2 Jahre selbstverständlich Unfallfrei gefahren und wurde nichteinmal geblitzt. Würde es auch nicht wagen unter Alkohol-oder Drogeneinfluss zu fahren, nicht wegen mir sondern wegen der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Trotzdem möchte mich die Justiz in der Luft zereissen, das Geld aus der Tasche ziehen, den Führerschein wegnehmen mich um meinen Arbeitsplatz bringen und das Leben ruinieren. Kann das den war sein ? Ich bin wirklich eine gutmütige & vernünftige Person die das Gesetz respektiert, zumindest den allergrößten Teil aber so langsam, nein eigentlich habe ich schon Zweifel an der Deutschen Justiz....
Finanziell habe ich keine Probleme, außer das mein hart verdientes Geld woanders besser investiert wäre. Meine Beweggründe sind vorallem meine saubere Weste sauber zu halten und ganz Klar diese Willkürliche Justiz in ihre Schranken zu weißen. Lieber bezahle ich 5000 € für Anwalts & Gerichtskosten bevor ich einer MPU Anordung Folge leiste und einen Eintrag darüber erhalte.