MPU auch ohne Abstinenznachweis?!

t0mh

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Hallo, ich heiße Tom und bin neu hier.

Kurze Infos zu mir und meiner Vorgeschichte:
Ich bin 26 Jahre alt und musste meinen FS im Dezember 2013 wegen Trunkenheit im Verkehr abgeben (normale Verkehrskontrolle) 1,64 Promille.

Allerdings ist es nicht der erste Führerscheinentzug, im Jahre 2009 musste ich bereits meine Fahrerlaubnis abgeben (2,2 Promille) und eine MPU machen, die ich damals erfolgreich bestanden habe.

Ich habe heute die Aufforderung erhalten, innerhalb der nächsten 6 Monate eine MPU zu machen. Meine Frage ist jetzt ob es zwingend notwenig ist eine Abstinenz nachzuweisen, bzw. es überhaupt Sinn macht jetzt zur MPU zu gehen ohne vorher gewisse Vorbereitungen gemacht zu haben.
Welche Vorbereitung würdet Ihr mir in jedem Fall empfehlen und wann macht es Sinn zur MPU zu gehen um einen positiven Abschluss zu erreichen.

Ich freue mich auf eure Antworten, lieben Gruß Tom.
 
:smiley1785: ... im Forum !!!

Ich habe heute die Aufforderung erhalten, innerhalb der nächsten 6 Monate eine MPU zu machen. Meine Frage ist jetzt ob es zwingend notwenig ist eine Abstinenz nachzuweisen, bzw. es überhaupt Sinn macht jetzt zur MPU zu gehen ohne vorher gewisse Vorbereitungen gemacht zu haben.
Macht keinen Sinn, leider.
Du giltst wegen deines Deliktes aus 2009 als Wiederholungstäter und somit für 12 Monate abstinenzpflichtig.
Besondere Vorbereitungen sind nicht notwendig, wer möchte, kann eine SHG aufsuchen.

Falls du dich im hier im Forum vorbereiten möchtest, fülle vorab bitte den Profil FB aus.
 
Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Als Wiederholungstäter muss man DEFINITIV eine Abstinenz über 12 Monate vorweisen, ja? Eine 6 monatige Abstinenz würde demnach auch absolut nichts bringen?
 
Als Wiederholungstäter muss man DEFINITIV eine Abstinenz über 12 Monate vorweisen, ja? Eine 6 monatige Abstinenz würde demnach auch absolut nichts bringen?
Sorry, wenn ich dir das so sagen muss ...

Abstinenzzeiträume sind in den Begutachtungsleitlinien definiert und festgeschrieben.
Unabhängig, wie der stattgehabte Alkoholkonsum bei gelebter Alkoholabstinenz bewertet wird, ergeben sich die unten aufgeführten verbindlichen Abstinenznachweise, die VOR der Begutachtung zu erbringen sind:

• Freiwilliger Alkoholverzicht mind. 6 Monate Alkoholabstinenz

• Notwendigkeit zum Alkoholverzicht (Wiederholungstäter) mind. 12 Monate Alkoholabstinenz

• Alkoholabhängigkeit mind. 12 Monate Alkoholabstinenz


Achtung: «Ich kann nicht kontrolliert trinken» ist ebenfalls abstinenzpflichtig und bringt 12 Monate!!!

EtG Haaranalyse
EtG Urinanalyse

Wichtige Abkürzungen im Forum
 
Vielen dank für die schnellen und Präzisen Antworten, echt super!

Ich ärgere mich grade sehr über meine Naivität, aber dann werde ich das Thema so schnell wie möglich angehen!

Ein Freund von mir hat das selbe Problem (allerdings erst 1x mit Trunkenheit im Verkehr aufgefallen), er möchte einen 6 monatigen Abstinenznachweis erbringen, konsumiert allerdings gelegentlich Drogen. Können diese bei Urintests auch nachgewiesen werden obwohl es dort nur um eine Alkoholabstinenz geht?
 
Ein Freund von mir hat das selbe Problem (allerdings erst 1x mit Trunkenheit im Verkehr aufgefallen), er möchte einen 6 monatigen Abstinenznachweis erbringen, konsumiert allerdings gelegentlich Drogen. Können diese bei Urintests auch nachgewiesen werden obwohl es dort nur um eine Alkoholabstinenz geht?
Drogen können auch in Urin festgestellt werden, entscheidend hierbei ist der Abstand zwischen Konsum und Urinanalyse sowohl auch Art der Droge.
Besteht bei einem entsprechenen Labor ein Screeningvertrag für ausschließlich Alkohol, wird im Urin auch nur auf Alkohol (EtG) getestet. Für Drogen gilt ein anderes Testverfahren.

Wann hast du denn das letzte Mal Alkohol getrunken? Falls du schon länger abstinent leben solltest, könntest du mit einer rückwirkenden Haaranalyse schon etwas Zeit gewinnen. :zwinker0004:
 
Das letzte Mal war vor 2 Wochen, also wird das nicht sehr viel Sinn machen denke ich?!

Und bei der Haaranalyse wird auch ausschließlich auf Alkohol getesten, wenn dort auch nur ein Screeningvertrag für besteht? (EtG Analyse) Mein Freund trinkt seit Januar keinen Alkohol mehr, da würde das evtl. schon Sinn machen eine Haaranalyse durchzuführen, oder? (Wie schon gesagt konsumiert er allerdings gelegentlich Drogen)

Und wie hoch sind die Kosten im Durschnitt sowohl für das eine, als auch das andere Verfahren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und bei der Haaranalyse wird auch ausschließlich auf Alkohol getesten, wenn dort auch nur ein Screeningvertrag für besteht? (EtG Analyse)
Wenn keine Fragestellung oder kein Screeningvertrag auf Drogen vorliegt, wird auch nicht auf Drogen untersucht ... egal ob Haar-oder Urinanalyse !!!

Und wie hoch sind die Kosten im Durschnitt sowohl für das eine, als auch das andere Verfahren?

Eine Drogen Haaranalyse kostet bei den MPU Stellen zwischen 199,90 € und 299,90 €. Die Kosten für eine Alkohol Haaranalyse (EtG) liegen bei den MPU Stellen zwischen 169,00 € und 275€. Eine Urinkontrolle kostet z.B. bei dem TÜV um die 115 € .

Die Preise variieren hier, daher ist ein Nachfragen/Vergleichen immer angeraten.
In der Regel sind Haaranalysen immer der günstigere Weg, hier kann ein größerer rückliegender Zeitraum festgestellt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ok, dann habe ich alles richtig verstanden! Entschuldige das nachgehake.

Eine vorerst letzte Frage habe ich allerdings noch, dem Gutachter liegt ja bei der Untersuchung mein polizeiliches Führungszeugnis vor, dort steht drin dass ich vor 1,5-2 Jahren mit Betäubungsmitteln erwischt worden bin (nicht im Verkehr oder Sonstiges). Könnte das nachteilig für mich sein bzw. könnte ich bei der MPU deßhalb auch was befürchten?

Vielen, vielen dank für die riesen Hilfe bis hier hin!
 
Eine vorerst letzte Frage habe ich allerdings noch, dem Gutachter liegt ja bei der Untersuchung mein polizeiliches Führungszeugnis vor, dort steht drin dass ich vor 1,5-2 Jahren mit Betäubungsmitteln erwischt worden bin (nicht im Verkehr oder Sonstiges). Könnte das nachteilig für mich sein bzw. könnte ich bei der MPU deßhalb auch was befürchten?
Deine FSST gibt die Fragestellung für deine MPU, an diese hat sich dein Gutachter zu halten. Gibt es keine Fragestellung zu Drogen, hat dies auch keinen Einfluss auf deine MPU.
Es ist allerdings sicherlich nicht verkehrt, dass du bei einer eventuellen Nachfrage erläutern kannst, was da gewesen ist.
 
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