MPU aus dem Jahre 1994 - Tilgungsfrist abgelaufen?Wiedererlangung der FE ohne MPU möglich?

AlteSchule

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Hallo und guten Abend,

ich bräuchte mal bitte euren Rat.
Wäre Klasse, wenn ihr mir ein wenig Auskunft geben würdet.

Folgendes ist mir passiert : im Jahre 1994, so ca. 2 Monate vor Ablauf meiner Probezeit , hatte ich einen Unfall mit Fahrerflucht, bei der ich 2-3 Barken und die Grasnarbe rasiert, aber leider die Polizei zu spät davon in Kenntnis gesetzt habe.
Daraufhin gabs eine Gerichtsverhandlung, wo ich zu 500 DM Geldstrafe und Nachschulung verurteilt wurde.Geldstrafe bezahlt und die Schulung erfolgreich absolviert!

Leider hab ich in der Zeit noch einen dummen Fehler gemacht, und nach einer Silvesterfeier, ein paar Gramm Amphetamin bei mir zuhause gebunkert (das Zeug war billig und ich hatte NULL Ahnung)Bis auf die Silvesternacht, keinen weiteren Konsum, bis heute nicht!

Ein paar Wochen später kam es dann zu einer Hausdurchsuchung, bei dem der Stoff gefunden wurde.Daraufhin bekam ich direkt Post von der medizinisches Abteilung beim TÜV, wo mir eine MPU angeordnet wurde.Vorher aber auch keine Blutprobe und kein Urin.Kein Ergebnis.
Die 4 wöchige Frist lies ich verstreichen und meine FE wurde eingezogen.
Seitdem habe ich meine FE nie wieder gesehen, und auch nichts unternommen um sie wieder zuerlangen.
Leider bin ich 2002 sowie 2012 mit Besitz sowie illegalem Anbau von Cannabis verurteilt wurde, aber ohne jegliche Urin,Blut oder Haarprobe, es gibt da kein Ergebnis.
Ich bin nie im Straßenverkehr aufgefallen und auch mein Register in Flensburg ist sauber.
Die Anordnung der MPU, war vor 26 Jahren.
Nun bin ich in der Situation, wegen meiner Arbeit, Familie, Kinder, dass ich die FE schon gerne wieder haben will, sogar brauche.
Wie stelle ich das am besten, sichersten an?
Muss ich die MPU noch machen?
Ich habe viel in dem Thema gelesen, aber ehrlich gesagt bin ich da etwas verwirrt und will jetzt nichts falsch machen.
Könnt ihr mir helfen?
Merci im Voraus!

Schönen Gruß und allen MPU'lern gaaaaanz viel Glück!
 

Max

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Wie stelle ich das am besten, sichersten an?
Muss ich die MPU noch machen?
Du stellst einen Antrag auf Neuerteilung bei deiner FSST.
Nach dieser langen "Fahrabstinenz", kannst du dich darauf einstellen die Führerscheinprüfung erneut abzulegen.

Deine MPU Anordnung ist nach 26 Jahren verjährt, diesbezüglich brauchst du keine MPU abzulegen.

Unterlagen für die Neuerteilung
 

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Du stellst einen Antrag auf Neuerteilung bei deiner FSST.
Nach dieser langen "Fahrabstinenz", kannst du dich darauf einstellen die Führerscheinprüfung erneut abzulegen.

Deine MPU Anordnung ist nach 26 Jahren verjährt, diesbezüglich brauchst du keine MPU abzulegen.

Unterlagen für die Neuerteilung
Hallo Max, vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Das ich die Prüfungen nochmal ablegen muss, hatte ich mir schon gedacht.
Also, kann ich direkt zur FSST, ohne Akteneinsicht, direkt einen Antrag auf Neuerteilung stellen, ja ?
Erste-Hilfe-Kurs habe ich Arbeitsbedingt, gerade frisch gemacht und Sehtest beim Optiker.
Paßbild auch kein Problem, aber brauche ich auch ein Ärztliches Gutachten ?

Schönen Gruß
 

Falo

Stamm-User
aber brauche ich auch ein Ärztliches Gutachten ?
Die Alten Einträge von 1994/2002 sind getilgt und können nicht mehr verwendet werden.

Die Frage ist was ist 2012 genau passiert ?

Wenn 2012 der Anbau vor gericht mit deiner Aussage 'war für Eigenbedarf' erklärt wurde (damit man nicht wegen Drogenhandel deutlich härter bestraft wird) wäre ein Ärztliches Gutachten durchaus möglich vor der Neuerteilung.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
aber brauche ich auch ein Ärztliches Gutachten ?
Wenn du das hinsichtlich deiner Fahrprüfung meinst, dann kommt es darauf an welche Führerscheinklassen du erwerben willst.
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T ... brauchst du kein ärztl. Gutachten erbringen.
 

AlteSchule

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Die Alten Einträge von 1994/2002 sind getilgt und können nicht mehr verwendet werden.

Die Frage ist was ist 2012 genau passiert ?

Wenn 2012 der Anbau vor gericht mit deiner Aussage 'war für Eigenbedarf' erklärt wurde (damit man nicht wegen Drogenhandel deutlich härter bestraft wird) wäre ein Ärztliches Gutachten durchaus möglich vor der Neuerteilung.
Hallo Falo,
es wurde mir kein Drogenhandel oä angehängt, ich war sozusagen Selbstversorger, habe damals Regelmäßig konsumiert, und ich hatte halt keinen Bock auf verstrecktes, überteuertes Gras, so das ich Homegrowing betrieb.
Es war Eigenbedarf, nur leider über 7,5 g THC Gehalt, also keine Geringe Menge mehr vor Gericht.
Auch Dir ganz lieben Dank für die Infos!
 

AlteSchule

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Wenn du das hinsichtlich deiner Fahrprüfung meinst, dann kommt es darauf an welche Führerscheinklassen du erwerben willst.
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T ... brauchst du kein ärztl. Gutachten erbringen.
Ich würde gerne die Klasse 3 zurück haben wollen, bin mir jetzt nicht sicher unter welcher Bezeichnung das jetzt läuft?
Dann werde ich mir nächste Woche einen Aktuellen Sehtest besorgen, Erste-Hilfe-Bescheinigung und Bargeld einstecken und zur FSST fahren.
Ich bin gespannt..

Vielen lieben Dank nochmal an Dich!
 

Falo

Stamm-User
Der Regelmäßiger Konsum von THC ist nicht mit der Fahrerlaubnis vereinbar.
Durch die hohe menge kann die FSST den verdacht haben das bei dir Regelmäßiger Konsum vorgelegen hat/vorliegt.
Da die FSST aber keine Kompetenz hat das zu entscheiden darf sie ein Ärztliches Gutachen anordnen.
Dieses Gutachten ist zwar sehr easy zu bestehen weil selbst gelegentlichen Konsum mit Trennungsvermögen ist mit der FE vereinbar, aber
das Gutachten kosten halt Zeit und recht viel Geld (ab 500€).

Aber es kann auch gut sein das du auch einfach so die FE zurückerhälts da hat die FSST halt ermessens spielraum.


Du solltest dir überlegen ob du die alten 'C' Klasse besitzstände der Klasse 3 nicht verzichtest also die (eingeschränkten Klasse CE und C1E).
Die brauchen eh die wenigsten weil stark eingeschränkt und ab 50 Jahren mußt du dann eh regelmäßig zum Gesundheitscheck damit sie nicht verfallen)

Auch reicht ohne die Klassen C der 'einfache' Sehtest, mit Klasse C muß das ein erweiterter Sehtest ein augenärtzliches Gutachten sein.

Am besten du googlest mal ein wenig was deine Klasse 3 alles enthalten hatte (hängt vom Erteilungsdatum an).
 

AlteSchule

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Da hab ich mich wohl zu früh gefreut....
Ich muss dazu sagen, dass ich seit geraumer Zeit kein Cannabis mehr konsumiere, also einen Abstinenznachweiß zu bringen, wäre kein Problem, aber bitte nicht wie bei einer MPU, dann mehrere male, 6-12 Monate im Voraus!?
Und min. 500€ für ein Ärztliches Gutachten, würde Aktuell mein Budget sprengen.Hätte ich jetzt gar nicht mit gerechnet, dachte das wird von einem Allgemeinmediziner anerkannt.

Zu meiner alten FE Klasse 3, ausgestellt 1992:
Damit durfte ich damals die heutigen Fahrerlaubnisklassen M, B, BE und C1 fahren.
Ich bräuchte nun aber nur B und M.
Was würdet ihr mir raten , zur FFST fahren und einfach den Antrag auf Neuerteilung stellen oder erstmal ein Führungszeugnis bestellen und oder Akteneinsicht bei der FFST vornehmen?
Ich will mir jetzt kein Eigentor schießen, möchte die FE, in absehbarer Zeit wieder haben.

Schönen Gruß
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Und min. 500€ für ein Ärztliches Gutachten, würde Aktuell mein Budget sprengen.Hätte ich jetzt gar nicht mit gerechnet, dachte das wird von einem Allgemeinmediziner anerkannt.
Nur mal zur Klärung ...
"Falo" spricht von einem ärztl. Gutachten, was deinen Cannabiskonsum betrifft.
Ich aber spreche von einem ärztl. Gutachten, was deinen Führerschein betrifft.
Das sind beides ganz unterschiedliche Gutachten und haben auch nichts gemeinsam.

Was würdet ihr mir raten , zur FFST fahren und einfach den Antrag auf Neuerteilung stellen oder erstmal ein Führungszeugnis bestellen und oder Akteneinsicht bei der FFST vornehmen?
Stell einfach ganz normal deinen Neuantrag, den Rest wirst du dann erfahren.
Führungszeugnis halte ich für uninteressant, was willst du auch damit !?
Akteneinsicht kannst du machen, dient dann erstmal der Selbstinformation.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Es wird im Antrag auf Neuerteilung danach gefragt.
Guckst du Dir bitte mal den Antrag auf Neuerteilung an, ich hab den Download unserer FSST verlinkt.Danke!
Antrag_Fahrerlaubnis
Das Führungszeugnis brauchst du nicht, wenn du auf die beinhaltende CE der alten Klasse 3 verzichtest.
Willst du darauf nicht verzichten, beantrage einfach ein Führungszeugnis.

Unter dem Punkt "Bei zusätzlicher Umstellung der Führerscheinklasse 3 - alt - beantrage ich außerdem folgende Klassen", kreuze einfach die Klassen T und CE einfach mit an. Was du einmal in der Tasche hast, kann dir keiner mehr nehmen.
Ansonsten steht auf dem Antrag ja alles gut beschrieben.
 

Falo

Stamm-User
Klasse T wiederzuerlangen wird inzwischen sehr schwierig, die meisten FSST bestehen auf Nachweise das man in der Landwirtschaft arbeitet.

Selbst ich hatte bei einen bloßen umtausch der Rosa-Pappe in den Kartenführerschein etwas Probleme und sie wollten mir 'T' erst nicht erteilen nach ein wenig Diskussion habe ich das dann doch noch geschafft (und ich wohne auf dem 'lande' ).
 
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