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MPU bei Mischkonsum aber einfacher BtM-Fragestellung nicht bestanden

Elena26

Neuer Benutzer
Hallo in die Runde, ich habe Ende Juni meine MPU nicht bestanden und hoffe auf eure freundliche Unterstützung. :smiley138:

Meine MPU wurde mit der Begründung abgelehnt, dass meine Alkoholverzichtsstabilität nicht geprüft werden durfte (der Untersuchungsumfang übersteige die reine BtM-Fragestellung). Aktenkundig waren bei mir neben verschiedenen illegalen Substanzen auch 1,8 Promille Alkohol. Ich hatte in der MPU Abstinenznachweise für Drogen (18 Monate) und Alkohol (15 Monate) vorgelegt. Ich bin verunsichert, wie ich jetzt weiter machen soll.
Ich hoffe auf eure Rückfragen und Unterstützung.

Viele liebe Grüße
 
Zu meinem Verständnis. Es wurde dir eine Analyse angeboten während der MPU. Die du aber abgelehnt hast. Wieso hast du diese denn abgelehnt?
 
Zum aktuellen Stand: Nach Erhalt des negativen Gutachtens habe ich bei meiner Begutachtungsstelle um eine Stellungnahme zu meinem Gutachten gebeten und diese auch erhalten. Sie bescheinigt, dass hätte die Alkoholstabilität geprüft werden dürfen, meine Betäubungsmittelfragestellung positiv beantwortet worden wäre. Hat die Führerscheinstelle bei diesem "fast" positivem Gutachten einen Spielraum, meine Fahrerlaubnis wieder zu erteilen? Leider wurde in dem Gutachten eine Nachschulung nach § 70 ausgeschlossen. Bei meiner Führerscheinstelle habe ich nachgefragt, ob eine Teilbegutachtung für Alkohol möglich wäre. Sie meinten: "Eine Erweiterung der Fragestellung ist nur nach Einreichen des Gutachtens" möglich.
Die Gutachterin bescheinigt mir ein schweres Alkoholproblem. Daher habe ich Bedenken, wie ich eine Teilbegutachtung für Alkohol bestehen kann.
 
Ich habe Abstinenznachweise (Haaranalysen) rückwirkend für 15 Monate vorgelegt. Meine BtM-Fragestellung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Alkoholkonsum ein wesentlicher Risikokontext für meinen Drogenkonsum gewesen sein und auf Grund der Beschränkung der Fragestellung auf Betäubungsmittel und weil die MPI den Untersuchungsumfang nicht überschreiten darf, sie meine Alkoholstabilität nicht prüfen durften und in der Folge bei der BtM-Fragestellung nicht zu einem positiven Ergebnis kommen konnten.
 
Hallo und willkommen im Forum

wie ich jetzt weiter machen soll.

Ich gehe mal davon aus das du deine Fahrerlaubnis grundsätzlich wiedererlangen willst.

Das so ein Gutachten erst mal richtig auf die Seele schlägt ist nachvollziehbar. Eine MPU ist aber auch für dich zu schaffen. Wie schnell können wir hier im Forum gemeinsam mit dir herausarbeiten.

Sachlich solltest du erst mal versuchen die wohl aktuelle Abstinenzlücke nicht zu groß werden zu lassen oder ganz zu vermeiden, zum Beispiel durch Haarproben. Alle anderen Fragen und Maßnahmen lassen sich dann in aller Ruhe klären.

Momentan muss ich noch ziemlich viel vermuten, kann mit meinen Fragen also auch mal danebenliegen.

Zunächst solltest du die Profilfragebögen für Drogen und für Alkohol ausfüllen und im Forum bereitstellen:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/

Dann werden wir noch viele Fragen an dich haben. Das kann etwas nervig sein ist für eine möglichst individuelle Hilfe aber erforderlich.

Zunächst:
Kannst du dein Gutachten hier im Forum anonymisiert hochladen?

Kannst du eine zeitliche Darstellung deiner Drogen-/Alkohkolgeschichte und deiner Polizei-/Gerichtstermine bereitstellen?

Hast du für die Vorbereitung auf die MPU eine fachlich qualifizierte Hilfe in Anspruch genommen?

Aktuell scheint das Problem zu sein, das die Führerscheinstelle eine Fragestellung wegen Drogen gestellt hat. Du hast dich auf Drogen und Alkohol vorbereitet. Die Gutachterin hat ein Drogen- und Alkoholproblem erkannt, durfte das Gutachten wegen der Fragestellung nur auf Drogen erstellen und konnte dir als Schutzmaßnahme deshalb nur ein negatives Ergebnis ausstellen.

Nachtrag:

Hat die Führerscheinstelle bei diesem "fast" positivem Gutachten einen Spielraum, meine Fahrerlaubnis wieder zu erteilen?

Die Führerscheinstelle kann sich auf ihre Fragestellung zurückziehen und dir deine Fahrerlaubnis wieder erteilen. Das wird sie aber nicht machen, da sie die Angaben der Gutachterin nicht ignorieren darf und ihrer Schutzfunktion verpflichtet ist.

Allerdings scheint es so zu sein, das die Führerscheinstelle deine Drogen-MPU anerkennen möchte, so das sie nur noch eine Alkohol-Fragestellung fordern wird.

Nachtrag 2:

Meine BtM-Fragestellung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Alkoholkonsum ein wesentlicher Risikokontext für meinen Drogenkonsum gewesen sein und auf Grund der Beschränkung der Fragestellung auf Betäubungsmittel und weil die MPI den Untersuchungsumfang nicht überschreiten darf, sie meine Alkoholstabilität nicht prüfen durften und in der Folge bei der BtM-Fragestellung nicht zu einem positiven Ergebnis kommen konnten.

Richtig, die Gutachter müssen sich an die Fragestellung der Führerscheinstelle halten. Und bei Drogen- und Alkoholproblemen muss das Thema Suchtverlagerung geklärt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das trifft es sehr gut. Ich bearbeite die Fragebögen und stelle sie möglichst bald ein. Ich hatte fachliche Hilfe, allerdings ist es keinem aufgefallen, dass die Fragestellung ein Problem sein könnte. Ich habe Ende Juni die MPU gehabt und direkt im Juli (03.07) wieder eine Haaranalyse machen lassen, damit keine Lücke entsteht. Wenn ich bis Anfang Oktober die MPU nicht schaffe, muss ich wieder eine Haarprobe abgeben.
 
Hallo danke schon mal, dass ihr euch einlest und eindenkt, das ist super!

Hier habe ich den FB zum Thema Alkohol: Wobei ich den sicher noch mal überarbeiten muss.
Den Drogen FB schaffe ich erst später oder Morgen.

FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe: 180 cm
Gewicht: 75 kg
Alter: 35

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: September 2023
BAK: 1,83 Promille
Trinkbeginn: ca. 17 Uhr
Trinkende: ca. 23 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 0:00 Uhr
Die ungeschönte Wahrheit: Ich bin im September nach einer längeren Konsumphase von chemischen Drogen und Alkohol psychisch am Ende gewesen. An einem Abend kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung und die Polizei wurde alarmiert. Ich habe mich völlig gestört verhalten und wurde nach dem ich Widerstand geleistet habe von der Polizei wegen Fremdgefährdung ins Klinikum gebracht. Dort wurde mir Blut abgenommen und in der Folge wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Es kam auch zur Anklage wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ich habe, um eine kostenpflichtige Entziehung zu vermeiden, Ende 2023 freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichtet.

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: keine

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis Ende 2023
Hab ich neu beantragt: Anfang 2025
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:
Jein (ich habe online Akteneinsicht bekommen, werde diese Woche noch die Papierakte einsehen)
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Zwei Verstöße 2018 (1. Trunkenheitsfahrt mit 0,3 mg/L AAK, und 2. Trunkenheitsfahrt mit 1,5 Promille → Führerscheinentzug, 7 Monate Sperre)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ich lebe abstinent
Ich lebe abstinent seit: Oktober 2024, seit Januar 2025 ist Abstinenz nachgewiesen

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wie viele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Ja, MPU Vorbereitungskurs in der Gruppe (Anfang 2025) und ca. 21 Einzelsitzungen bei einer Suchtberaterin.
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie: Hatte ich im Jahr 2024 angefangen, aber abgebrochen
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Anordnung einer BtM-MPU wg. der Auffälligkeit 2023; 1. Versuch Ende Juni 2026, nicht bestanden.
Welche Stelle (MPI): AVUS
Schon bezahlt?: Ja
Schon eine MPU gehabt?
Ja, Ende 2019, damals wegen Trunkenheit im Verkehr, diese hatte ich Ende 2019 positiv bestanden und meine Fahrerlaubnis wieder erteilt bekommen.
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Das Gutachten von 2019 liegt meiner Fahrerlaubnisakte bei.
Das aktuelle (negative Gutachten) hat die Fahrerlaubeisbehörde noch nicht
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Die Betroffene kann trotz der missbräuchlichen Einnahme von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen.

Es ist, nachdem ausreichende Abstinenz nachgewiesen werden kann, insbesondere zu erwarten, dass die Betroffene zukünftig Betäubungsmittel einnimmt.

Altlasten

Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Trunkenheit im Verkehr mit Fahrerlaubnisentzug 2018
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Das negative Gutachten nicht bei der FEB abgeben, aber dringend Akteneinsicht nehmen.
Am Besten auch die wichtigsten Eckpunkte uns hier zur Verfügung stellen.

Zusammen mit dem negativen GA hätten wir dann eine solide Arbeitsgrundlage.

Die Beantwortung der Fragestellung ( 2. Teil ) verstehe ich übrigens gar nicht….
 
Hallo Karl-Heinz :) Ja es ließt sich total komisch... Meine Beraterin meinte in ihren 22 Jahren MPU-Beratertätigkeit ist das 1 von 3 Gutachten bei denen sie das Gefühl hat, man könnte es anzweifeln.. Aber das hilft halt nicht.
 
Wie stelle ich das Gutachten ein? Ich habe mich mit dem Gutachten und meinen Aussagen mittlerweile gut auseinandergesetzt und würde das so nicht mehr beantworten. Aber das werdet ihr mir sicher nochmal deutlicher machen. ;)
 
Hier noch der FB zu den Drogen (Muss ich auch noch genauer bearbeiten...)

FB Drogen
Ich bin im September nach einer längeren Konsumphase von chemischen Drogen und Alkohol psychisch am Ende gewesen. An einem Abend kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung und die Polizei wurde alarmiert. Ich habe mich völlig gestört verhalten und wurde nach dem ich Widerstand geleistet habe von der Polizei wegen Fremdgefährdung ins Klinikum gebracht. Dort wurde mir Blut abgenommen und in der Folge wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Es kam auch zur Anklage wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ich habe um eine kostenpflichtige Entziehung zu vermeiden, Ende 2023 freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichtet.
Zur Person
Geschlecht: weiblich
Alter: 35

Was ist passiert?
Drogensorte: Amphetamine, Kokain, Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz):
Datum der Auffälligkeit: September 2023

Drogenbefund
Blutwerte: Amphetamin: 3,5 µg/l, Benzoylecgonin: 66 µg/l, Cannabis THC: 1,9 µg/l

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein, September 2023
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt:
Verurteilt: Ja, es kam zu einem Strafbefehl im April 2024
Strafe abgebüßt: Jein

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja, Ende 2023
Hab ich neu beantragt: Ja, Anfang 2025
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: September 2023

Abstinenznachweis
Haaranalyse: Seit Oktober 2024 bis aktuell Juli 2026

Aufarbeitung
Drogenberatung:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Ende Juni 2026, MPU nicht bestanden
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?: ja
Schon gehabt?: ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: Bisher nur ich.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Die Betroffene kann trotz der missbräuchlichen Einnahme von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen.

Es ist, nachdem ausreichende Abstinenz nachgewiesen werden kann, insbesondere zu erwarten, dass die Betroffene zukünftig Betäubungsmittel einnimmt.

Altlasten

Bist du Rückfalltäter?: Bezüglich Alkohol: ja, Bezüglich Drogen: nein
 
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