MPU Besitz Kokain gerine Menge - Verfahren eingestellt

flo

Erfahrener Benutzer
Moin,

ist eine MPU bei den vorliegenden Voraussetzungen zu erwarten?
Betreffende Person ist 24 Jahre jung, besitzt keine Fahrerlaubnis, beabschtigt aber die Beantragung.
Bei der Menge handelte es sich um ganz geringe Reste in einem Gefäß. Es wurde kein Drogentest durchgeführt, Konsum kann also nicht nachgewiesen werden.

Liebe Grüße

flo
 
Moin flo,
da keine Beweise über Drogenkonsum vorliegen, wird es wohl keine MPU geben.
 
Für eine Einschätzung sind die Angaben viel zu dürftig. Wurde der Betroffene zum Beispiel verurteilt? Hat er auf Eigenkonsum plädiert?

Nach deiner Beschreibung sehe ich aktuell ein ärztliches Gutachten im Raum, da es sich um sogenannte harten Drogen handelt.
 
Nee, Verfahren wie geschrieben eingestellt (wegen Geringfügigkeit,), keine Angaben zum Konsum, wurde auch kein Test gemacht bei der Kontrolle.
 
Nee, Verfahren wie geschrieben eingestellt (wegen Geringfügigkeit,),
Das bedeutet leider rein gar nichts. Außer dass das Strafverfahren eingestellt wurde. Führerscheinrecht ist aber Verwaltungsrecht.

Moin flo,
da keine Beweise über Drogenkonsum vorliegen, wird es wohl keine MPU geben.
Reicht da nicht schon Besitz, weil harte Droge? Man nimmt doch im allgemeinen an, dass mitgeführte Drogen auch verkonsumiert werden sollten.
Okay, hier war der Erwischte nicht am Steuer, da er noch gar keine Fahrerlaubnis hat.

Da muss ich mich wohl noch mal durch § 14 der FeV quälen ... falls jemand möchte, bitteschön: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich zitiere mal aus § 14 FeV:
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis [...] ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
[...]
3. [...] Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

Kurz: Es wird ein ärztliches Gutachten fällig, jedoch keine MPU! Das sollte dir eine Lehre sein! Lass es bitte nicht drauf ankommen, dass du später dann irgendwann doch eine MPU machen musst.
 
Moin,
wenn die Person den Führerschein beantragt und nach 6 Wochen den Brief vom TÜV bekommt, dass man jetzt die Prüfungen machen kann mir Zahlungsanweisung ist alles gut, oder?
flo
 
Ich kann dem Satz nicht folgen, nüchtern kann man so etwas nicht schreiben.
Was hat die Beantragung eines FS mit dem TÜV zu tun :smiley2204:
 
Also man beantragt doch den Führerschein (oder vielmehr macht das die Fahrschule).
Und dann bekommt man das " Go" für die Prüfungen.
Und wenn was gegen einen vorliegt bekommt man das " Go" nicht rsondern die ordnen eine MPU an, oder?

Also wenn was wäre wüsste man das dann
 
Ohne vernünftige Infos kannst du kaum sachliche Infos von uns erwarten.

Liegt denn überhaupt etwas vor was die Fahrerlaubnis gefährden kann?

Die Führerscheinstelle gibt ihre Zustimmung nach den jeweils aktuellen Informationen. Wenn ein Verfahren noch läuft und die Führerscheinstelle darüber vor Aushändigung des Führerscheins informiert wird kann es durchaus sein, das die Fahrerlaubnis nicht erteilt und der Führerschein trotz bestandener Prüfung nicht ausgehändigt wird.
 
Ja, da war ich nicht richtig konzentriert.

Die Antwort bleibt aber gleich. Sofern die Führerscheinstelle über den Kokainkontakt informiert wird kann sie ein ärztliches Gutachten (äG) verlangen. Dabei spielt es keine Rolle ob der Betroffene verurteilt wurde oder nicht.

Entscheidend kann sein, wo sich das Gefäß mit den Kokainresten befand. Wenn es sich in der Wohnung des Betroffenen befand ist ein äG wahrscheinlicher als wenn das Gefäß sich zum Beispiel in einer fremden Wohnung oder einem öffentlichen Raum befand.
 
clean sein, beantragen, gucken was passiert. Zur not ärztliches Gutachten machen (400€ca) und dort den besitz abstreiten und einen negativen test hinlegen.
 
na, würde u ja schon beantragt (wenn es das ist, was die Fahrschule übernimmt).
Ich wollte nur wissen, ob danach noch was kommen kann
 
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