MPU Besitz Kokain gerine Menge - Verfahren eingestellt

flo

Erfahrener Benutzer
Moin,

ist eine MPU bei den vorliegenden Voraussetzungen zu erwarten?
Betreffende Person ist 24 Jahre jung, besitzt keine Fahrerlaubnis, beabschtigt aber die Beantragung.
Bei der Menge handelte es sich um ganz geringe Reste in einem Gefäß. Es wurde kein Drogentest durchgeführt, Konsum kann also nicht nachgewiesen werden.

Liebe Grüße

flo
 

admin

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Administrator
Moin flo,
da keine Beweise über Drogenkonsum vorliegen, wird es wohl keine MPU geben.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Für eine Einschätzung sind die Angaben viel zu dürftig. Wurde der Betroffene zum Beispiel verurteilt? Hat er auf Eigenkonsum plädiert?

Nach deiner Beschreibung sehe ich aktuell ein ärztliches Gutachten im Raum, da es sich um sogenannte harten Drogen handelt.
 

flo

Erfahrener Benutzer
Nee, Verfahren wie geschrieben eingestellt (wegen Geringfügigkeit,), keine Angaben zum Konsum, wurde auch kein Test gemacht bei der Kontrolle.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Nee, Verfahren wie geschrieben eingestellt (wegen Geringfügigkeit,),
Das bedeutet leider rein gar nichts. Außer dass das Strafverfahren eingestellt wurde. Führerscheinrecht ist aber Verwaltungsrecht.

Moin flo,
da keine Beweise über Drogenkonsum vorliegen, wird es wohl keine MPU geben.
Reicht da nicht schon Besitz, weil harte Droge? Man nimmt doch im allgemeinen an, dass mitgeführte Drogen auch verkonsumiert werden sollten.
Okay, hier war der Erwischte nicht am Steuer, da er noch gar keine Fahrerlaubnis hat.

Da muss ich mich wohl noch mal durch § 14 der FeV quälen ... falls jemand möchte, bitteschön: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Ich zitiere mal aus § 14 FeV:
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis [...] ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
[...]
3. [...] Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

Kurz: Es wird ein ärztliches Gutachten fällig, jedoch keine MPU! Das sollte dir eine Lehre sein! Lass es bitte nicht drauf ankommen, dass du später dann irgendwann doch eine MPU machen musst.
 
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