Mpu bestanden :)

vato

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Hallo zusammen nur ne kurze Frage.
hab am Freitag letzte Woche meine Mpu bestanden warte grade auf die schriftliche Bestätigung.
So jetzt zu meiner Frage.
mich bin aus dem Raum Köln hab meinen Führerschein jetzt 5 Jahre nicht gehabt als ich im Straßenverkehr auffällig geworden bin hat ich meinen Führerschein ein halbes Jahr war also noch in der Probezeit. Hab jetzt schon öfter gelesen das wenn man seinen Führerschein länger als 2 Jahr nicht mehr hat eine Prüfung neu machen muss. Das soll aber von Stadt zur Stadt anderes sein und die können sich aussuchen was man nochmal neu machen muss. Was genau können die mir noch anordnen wenn ich mit dem Gutachten zur füherscheinstelle gehe?
Danke schon mal.

liebe Grüße. Vato
 

Nancy

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Hallo vato,

willkommen im Forum.

Die Regelung, dass man nach 2 Jahren "seinen FS neu machen muss" wurde vor einigen Jahren abgeschafft.
Allerdings werden erneute Prüfungen meist angeordnet wenn:
a) die FE 10 oder mehr Jahre entzogen war
b) die FE länger entzogen war, als man sie zuvor besessen hatte.

Bei dir ist das Verhältnis "halbes Jahr den FS gehabt" und "5 Jahre entzogen" eher ungünstig. Deswegen musst du damit rechnen, dass die FSSt. neue Prüfungen anordnet (Theorie und Praxis). Dafür brauchst du nicht wieder alle Fahrstunden, aber einige Stunden wird der Fahrlehrer vorab mit dir machen...

Übrigens, deine Probezeit wurde nun um 2 Jahre verlängert. Somit bleiben bei dir noch etwa 3,5 Jahre...

Was dich noch erwarten könnte:

Erste Hilfe Kurs bei Neuerteilung
 

vato

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Also bei der füherscheinstelle war ich schon. Die hat mir gesagt das ich einen neuen Sehtest machen muss und einen neuen erstehilfekurs machen muss und da ich in der Probezeit war ein Aufbaukurs wegen Drogen machen muss. Das sollte ich alles machen und einreichen sonst können Sie keine sie meine Führerschein nicht neu beantragen. So wie Passbilder.
 

vato

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Was ich natürlich auch alles gemacht habe. Alles schon vor der Mpu. Aber die füherscheinstelle kann auch davon absehen oder? Machen die das denn immer so das die dann wenn man dahin kommt einem sagen sie müssen nochmal die Prüfung neu machen und die Theorie? Weil war ja erst vor 2 Monat bei ihr und sie meinte zu mir das ich halt die Sachen erst mal einreichen muss wie. Sehtest bei Erstehilfekurs neu und Aufbaukurs für Drogen da in der Probezeit. Dann kann sie meinen Führerschein neu beantragen. Das ich dann das Schreiben bekomme von ihr und ich mir dann aussuchen Kamm wo ich meine mpu machen kann. Was ich dann auch gemacht habe. Wundert mich halt weil denke mir das hätte sie mir ja bestimmt dann auch an dem Tag gesagt oder?
 

Nancy

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Was ich natürlich auch alles gemacht habe. Alles schon vor der Mpu. Aber die füherscheinstelle kann auch davon absehen oder? Machen die das denn immer so das die dann wenn man dahin kommt einem sagen sie müssen nochmal die Prüfung neu machen und die Theorie? Weil war ja erst vor 2 Monat bei ihr und sie meinte zu mir das ich halt die Sachen erst mal einreichen muss wie. Sehtest bei Erstehilfekurs neu und Aufbaukurs für Drogen da in der Probezeit. Dann kann sie meinen Führerschein neu beantragen. Das ich dann das Schreiben bekomme von ihr und ich mir dann aussuchen Kamm wo ich meine mpu machen kann. Was ich dann auch gemacht habe. Wundert mich halt weil denke mir das hätte sie mir ja bestimmt dann auch an dem Tag gesagt oder?
Dieser Beitrag hat sich mit meiner letzten Antwort überschnitten.

Es ist wohl (mehr oder weniger) eine sogenannte "Einzelfallentscheidung"...
Allerdings hat sich die FSSt. an ihre Vorgaben zu halten (Gesetzestext müsste ich raussuchen).

Du wärst aber nicht der erste, der erst bei Abgabe seines Gutachtens erfährt, dass die FSSt. nun doch noch alle Prüfungen verlangt. Es ist also keineswegs gesagt das dies vorab mitgeteilt wird...
 

vato

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Okay ich denke dir. Für deine schnelle Antwort:)
Dann muss ich wohl damit rechnen.
kann bis zu 5 Wochen dauern bis mein sein Gutachten in den Händeln hält oder?
 

Nancy

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Edit:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis


(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9.
(4) Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre 1.
nach § 2a Absatz 5 Satz 3 oder § 4 Absatz 10 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes oder
2.
nach § 69 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69a Absatz 1 Satz 1 oder § 69a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Strafgesetzbuches
bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.

 
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