Hallo,
Ich war bei der mpu wegen Alkohol und aggressionspotential, also doppelte Fragestellung. Dazu gleich mehr.
Nun zu mir und der situation:
Ich wurde 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung zu 5 Jahren und 9 Monate haft verurteilt. Davon habe ich knapp 4 Jahre in haft verbracht, während dieser zeig habe ich eine sozialtherapie für gewaltstraftäter erfolgreich abgeschlossen. Im. Anschluss habe ich freiwillig eine stationäre entwöhnungstherapie im Hinblick auf Alkohol erfolgreich abgeschlossen. 2018, also während der haft, habe ich auf anraten der Staatsanwaltschaft "freiwillig" meinen Führerschein abgegeben. Mit dem Hintergrund ich würde ihn dann einfacher wieder bekommen, als wenn ich ihn mir abnehmen lasse. Nun ja!!!
In der Vergangenheit war ich bereits mehrmals auffällig in Form von Körperverletzung (Jugendstrafe, liegen bereits mehr als 12 Jahre zurück). Als ich nach Entlassung und abgeschlossenen therapien meinen Führerschein wieder beantragt habe, wurde ich zur Mpu geschickt.
Ich habe sämtliche Unterlagen, Bescheinigungen und Zertifikate über die abgeschlossenen therapien und deren Inhalte, sowie Bestätigung über regelmäßige Gespräche bei der Suchtberatung mit Bewertung des Psychologen. Eine Bewertung von der Bewährungshilfe, sowie ein 1jahriges Abstinenztestprogramm (logischerweise alle Tests negativ),lagrn bei der begutachtung auch vor. Die sozialtherapie ging knapp 2 1/2 Jahre stationär. Die gruppensitzungen für das deliktorientierte aufarbeiten waren auf 38 Einheiten zu jeweils 120 min aufgeteilt, das Zertifikat lag auch vor. Des Weiteren war ein ruckfallvermeidungstraining mit 18 Sitzungen zu je 120 min, in Form von einem Zertifikat beigelegt. Zu dem ganzen lag bei der mpu ein Gutachten vor, welches im Rahmen der sozialtherapie erstellt wurde, in dem es um meine Problematiken ging. Bei dem Gutachten einer Frau Dr.......(Psychiater) , welche der Annahme nach im Rang über einer mpu Gutachterin stehen sollte, wurde klar beschrieben, dass ich ausreichend an meiner Problematik gearbeitet habe um zu sagen von mir geht in dem Sinne keine große Gefahr mehr aus und es nicht zu erwarten ist das ich erheblich oder wiederholt auffallen werde. Insgesamt also einiges was ich vorzeigen konnte bei der begutachtung.
Nichtsdestotrotz sieht die Gutachterin der mpu pima GmbH eine erhöhte Gefahr, dass ich wiederholt bzw erheblich auffallen werde als gegeben. Im Bezug auf die alkoholproblematik sieht sie kein Problem und hat sich diesbezüglich positiv geäußert.
Also habe ich in der doppelten Fragestellung eine positive und eine negative Bewertung.
Auf mein Nachfragen bei der Gutachterin wie sie denn auf diese Bewertung kommt, wo ich doch so viel gemacht und auch vorweisen kann, kam die Antwort meine Aussagen waren ihr zu oberflächlich gewesen und ich hätte noch ein paar Std psychologische Begleitung nötig. 3-4 Std sollten ihrer Meinung nach ausreichen. Das kann auch im besten Fall ein verkehrspychologe sein. Das Gutachten soll ich ihrer Meinung nach trotzdem der fsst vorlegen, damit würde ich ja die Alkohol Fragestellung für die nächste mpu weg bekommen.
Kurzum interpretiere ich ihre Aussage als nichts anderes als dass sie von mir verlangt eine mpu Vorbereitung zu machen. Weil das ja soviel an meiner Situation ändert?! Und natürlich ist es dann so dass die komplette Problematik aufgearbeitet wurde!!!!????
In meinen Augen, nur lächerlich in der Argumentation, und das traurige ist, es gibt keine klare Richtlinie in diesem Fall, sonder das liegt im ermessen und in der Interpretation der Gutachterin.
Kann sein dass ich evtl etwas vergessen habe zu erwähnen. Ich denke aber das wichtigste ist erstmal beschrieben.
Meine Fragen:
Was kann ich jetzt tun?
Das Gutachten an die fsst weitergeben. Ja oder nein?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Ich war bei der mpu wegen Alkohol und aggressionspotential, also doppelte Fragestellung. Dazu gleich mehr.
Nun zu mir und der situation:
Ich wurde 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung zu 5 Jahren und 9 Monate haft verurteilt. Davon habe ich knapp 4 Jahre in haft verbracht, während dieser zeig habe ich eine sozialtherapie für gewaltstraftäter erfolgreich abgeschlossen. Im. Anschluss habe ich freiwillig eine stationäre entwöhnungstherapie im Hinblick auf Alkohol erfolgreich abgeschlossen. 2018, also während der haft, habe ich auf anraten der Staatsanwaltschaft "freiwillig" meinen Führerschein abgegeben. Mit dem Hintergrund ich würde ihn dann einfacher wieder bekommen, als wenn ich ihn mir abnehmen lasse. Nun ja!!!
In der Vergangenheit war ich bereits mehrmals auffällig in Form von Körperverletzung (Jugendstrafe, liegen bereits mehr als 12 Jahre zurück). Als ich nach Entlassung und abgeschlossenen therapien meinen Führerschein wieder beantragt habe, wurde ich zur Mpu geschickt.
Ich habe sämtliche Unterlagen, Bescheinigungen und Zertifikate über die abgeschlossenen therapien und deren Inhalte, sowie Bestätigung über regelmäßige Gespräche bei der Suchtberatung mit Bewertung des Psychologen. Eine Bewertung von der Bewährungshilfe, sowie ein 1jahriges Abstinenztestprogramm (logischerweise alle Tests negativ),lagrn bei der begutachtung auch vor. Die sozialtherapie ging knapp 2 1/2 Jahre stationär. Die gruppensitzungen für das deliktorientierte aufarbeiten waren auf 38 Einheiten zu jeweils 120 min aufgeteilt, das Zertifikat lag auch vor. Des Weiteren war ein ruckfallvermeidungstraining mit 18 Sitzungen zu je 120 min, in Form von einem Zertifikat beigelegt. Zu dem ganzen lag bei der mpu ein Gutachten vor, welches im Rahmen der sozialtherapie erstellt wurde, in dem es um meine Problematiken ging. Bei dem Gutachten einer Frau Dr.......(Psychiater) , welche der Annahme nach im Rang über einer mpu Gutachterin stehen sollte, wurde klar beschrieben, dass ich ausreichend an meiner Problematik gearbeitet habe um zu sagen von mir geht in dem Sinne keine große Gefahr mehr aus und es nicht zu erwarten ist das ich erheblich oder wiederholt auffallen werde. Insgesamt also einiges was ich vorzeigen konnte bei der begutachtung.
Nichtsdestotrotz sieht die Gutachterin der mpu pima GmbH eine erhöhte Gefahr, dass ich wiederholt bzw erheblich auffallen werde als gegeben. Im Bezug auf die alkoholproblematik sieht sie kein Problem und hat sich diesbezüglich positiv geäußert.
Also habe ich in der doppelten Fragestellung eine positive und eine negative Bewertung.
Auf mein Nachfragen bei der Gutachterin wie sie denn auf diese Bewertung kommt, wo ich doch so viel gemacht und auch vorweisen kann, kam die Antwort meine Aussagen waren ihr zu oberflächlich gewesen und ich hätte noch ein paar Std psychologische Begleitung nötig. 3-4 Std sollten ihrer Meinung nach ausreichen. Das kann auch im besten Fall ein verkehrspychologe sein. Das Gutachten soll ich ihrer Meinung nach trotzdem der fsst vorlegen, damit würde ich ja die Alkohol Fragestellung für die nächste mpu weg bekommen.
Kurzum interpretiere ich ihre Aussage als nichts anderes als dass sie von mir verlangt eine mpu Vorbereitung zu machen. Weil das ja soviel an meiner Situation ändert?! Und natürlich ist es dann so dass die komplette Problematik aufgearbeitet wurde!!!!????
In meinen Augen, nur lächerlich in der Argumentation, und das traurige ist, es gibt keine klare Richtlinie in diesem Fall, sonder das liegt im ermessen und in der Interpretation der Gutachterin.
Kann sein dass ich evtl etwas vergessen habe zu erwähnen. Ich denke aber das wichtigste ist erstmal beschrieben.
Meine Fragen:
Was kann ich jetzt tun?
Das Gutachten an die fsst weitergeben. Ja oder nein?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.