MPU droht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Afropete

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Wie auch in der letzten langen Diskussion droht mir auch mein Führerscheinentzug. Bin heute Vormittag auf einer Autobahn geblitzt worden, ich glaube dass es ca 26 zu schnell waren. In einer auf 100 beschränkten Zone. Allerdings hab ich mal gelesen, dass 85% aller Blitzer und Bußgeldbescheide anfechtbar sind weil Fotos nicht richtig gemacht sind oder mehrere Autos nebeneinander waren. Letzteres war nämlich bei mir der Fall. Ich war gleichauf mit 2 anderen Autos auf einer dreispurigen Autobahn.
Da ich meinen Führerschein eigentlich dringend brauche um immer zur Arbeit zu kommen, wäre es wichtig für mich wie man bei soeiner Situation nun vorgeht. Soll ich jetzt schon einen Anwalt wegen Einspruch zur Hand nehmen? Oder warten bis der Bußgeldbescheid kommt?
Wie seht ihr das, hat jemand schonmal einen Bescheid angefochten?

VG
 

Max

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:smiley1785: ... im Forum !!!

Demnach bist du schon vorbelastet, sonst hättest du keine Angst vor einer MPU ?!

Soll ich jetzt schon einen Anwalt wegen Einspruch zur Hand nehmen? Oder warten bis der Bußgeldbescheid kommt?
Wenn noch nichts gegen dich vorliegt, gibts auch keinen Einspruch zu erheben ... du musst/solltest erst einmal abwarten.

Wie seht ihr das, hat jemand schonmal einen Bescheid angefochten?
Das Foto ist ausschlaggebend, bist du deutlich zu erkennen, ist die Sachlage schon ziemlich klar.
Bist du nicht zu erkennen, liegt die Beweiskraft bei der Behörde/Polizei. Bei einem Bußgeldbescheid, zum Tathergang jedenfalls keine Angaben machen.
 

Max

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Oh ja habe vergessen zu erwähnen, dass ich noch in der Probezeit bin. www.geschwindigkeitsueberschreitung.net/ Hier steht, dass ich dafür 3 Punkte bekomme???
Wie wirkt sich das auf meinen weiteren Verlauf aus? Verlängerte Probezeit mehr als bei nur einem Punkt?

Du glaubst das du ca. 26 Km/h zu schnell warst, weißt es aber nicht genau ... demnach sind das alles nur Spekulationen.

Du musst auch noch bedenken, das hier auch noch der entsprechende Toleranzwert (3%) abgezogen wird.

Wir spielen das Szenario mal bei einem Wert von 26 km/h durch ....

Was kommt auf dich zu !?

Die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn während der Probezeit durch den Fahranfänger ein erstmaliger bußgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 40 Euro) mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) begangen wird (§ 2a Abs. 2a StVG). Der Zeitpunkt der Tatbegehung ist hierbei ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.

Demzufolge bekommst du von deiner FSST eine Aufforderung zu einer Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer festgelegten Frist.
Verweigerst du das Aufbauseminar oder hältst die Frist nicht ein, gibts eine Anordnung für einer MPU.
Eine Aufforderung, von innerhalb zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn du nach Teilnahme an einem Aufbauseminar, innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begehst.

Ich hoffe, ich konnte dir das etwas verständlich erklären.
 
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Afropete

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Achso! Ok, das heißt also ich bekomme gar kein Fahrverbot sondern "nur" ein Aufbauseminar und eine längere Probezeit + Bußgeldbescheid. Das ist ja nochmal "gut" gegangen für mich.
Danke für die schnelle Hilfe!!
 

Max

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Achso! Ok, das heißt also ich bekomme gar kein Fahrverbot sondern "nur" ein Aufbauseminar und eine längere Probezeit + Bußgeldbescheid. Das ist ja nochmal "gut" gegangen für mich.
Danke für die schnelle Hilfe!!
Kein Fahrverbot, solange du die zulässige Geschwindigkeit nicht um mindestens 41 km/h überschritten hast.

Sei aber vorsichtig, denn .... wer trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar und trotz schriftlicher Verwarnung erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird dann frühestens nach drei Monaten erteilt.
 
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