Hallo,
ich bin Neu hier. Ich lese seit einigen Tagen im Forum u. habe mich jetzt entschlossen mich mit meinem Fall an euch zu wenden, da mir das Forum als seriös u. hilfreich erscheint.
Kann ich meine Führerscheinakte einsehen, bevor ich einen Antrag auf Wiedererteilung der FE stelle?
Ich habe 2003 meine FE nach erfolgreicher MPU neu gemacht. Im Sept. 2015 wurde mir die FE nach einer TF mit 1,36 Promille für 8 Monate entzogen. Was darf denn in meiner FS Akte noch stehen? Delikte von vor 2003?
Ich bin noch in Bayern gemeldet, werde aber ab Mai nach NRW ziehen. Muss ich eine MPU machen oder gelte ich als Ersttäter?
Muss also meine Wiedererteilung in NRW stellen u. möchte sicher gehen, das meine Akte bereinigt ist.
Für kompetente Antworten wäre ich sehr dankbar
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 173
Gewicht: 85
Alter: 52
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.09.2015
BAK: 1,36
Trinkbeginn: 11:00
Trinkende: 16:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 16:50
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 8 Monate
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Infoblatt zur Neuerteilung u. § 20 FeV
Bundesland: Bayern
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 01.2016
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): Nein
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Ja (2003)
Wer hat das Gutachten gesehen?: Fsst. 2003
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Es ist nicht mehr zu erwarten, dass Hr. auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss führen wird. Beeinträchtigungen infolge eines unkontrollierten Alkoholkonsums waren nicht zu erkennen.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Ja
TF 07.02.1993: 1,58 Promille
keine sonstigen Eintragungen o. Punkte
ich bin Neu hier. Ich lese seit einigen Tagen im Forum u. habe mich jetzt entschlossen mich mit meinem Fall an euch zu wenden, da mir das Forum als seriös u. hilfreich erscheint.
Kann ich meine Führerscheinakte einsehen, bevor ich einen Antrag auf Wiedererteilung der FE stelle?
Ich habe 2003 meine FE nach erfolgreicher MPU neu gemacht. Im Sept. 2015 wurde mir die FE nach einer TF mit 1,36 Promille für 8 Monate entzogen. Was darf denn in meiner FS Akte noch stehen? Delikte von vor 2003?
Ich bin noch in Bayern gemeldet, werde aber ab Mai nach NRW ziehen. Muss ich eine MPU machen oder gelte ich als Ersttäter?
Muss also meine Wiedererteilung in NRW stellen u. möchte sicher gehen, das meine Akte bereinigt ist.
Für kompetente Antworten wäre ich sehr dankbar
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 173
Gewicht: 85
Alter: 52
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.09.2015
BAK: 1,36
Trinkbeginn: 11:00
Trinkende: 16:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 16:50
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 8 Monate
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Infoblatt zur Neuerteilung u. § 20 FeV
Bundesland: Bayern
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 01.2016
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): Nein
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Ja (2003)
Wer hat das Gutachten gesehen?: Fsst. 2003
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Es ist nicht mehr zu erwarten, dass Hr. auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss führen wird. Beeinträchtigungen infolge eines unkontrollierten Alkoholkonsums waren nicht zu erkennen.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Ja
TF 07.02.1993: 1,58 Promille
keine sonstigen Eintragungen o. Punkte