MPU ? Ersttäter in NRW unter 1,6 ?

odufs

Neuer Benutzer
Hallo,
ich bin Neu hier. Ich lese seit einigen Tagen im Forum u. habe mich jetzt entschlossen mich mit meinem Fall an euch zu wenden, da mir das Forum als seriös u. hilfreich erscheint.
Kann ich meine Führerscheinakte einsehen, bevor ich einen Antrag auf Wiedererteilung der FE stelle?
Ich habe 2003 meine FE nach erfolgreicher MPU neu gemacht. Im Sept. 2015 wurde mir die FE nach einer TF mit 1,36 Promille für 8 Monate entzogen. Was darf denn in meiner FS Akte noch stehen? Delikte von vor 2003?
Ich bin noch in Bayern gemeldet, werde aber ab Mai nach NRW ziehen. Muss ich eine MPU machen oder gelte ich als Ersttäter?
Muss also meine Wiedererteilung in NRW stellen u. möchte sicher gehen, das meine Akte bereinigt ist.
Für kompetente Antworten wäre ich sehr dankbar
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 173
Gewicht: 85
Alter: 52

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.09.2015
BAK: 1,36
Trinkbeginn: 11:00
Trinkende: 16:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 16:50

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 8 Monate

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Infoblatt zur Neuerteilung u. § 20 FeV

Bundesland: Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 01.2016

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): Nein
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Ja (2003)
Wer hat das Gutachten gesehen?: Fsst. 2003
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Es ist nicht mehr zu erwarten, dass Hr. auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss führen wird. Beeinträchtigungen infolge eines unkontrollierten Alkoholkonsums waren nicht zu erkennen.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Ja
TF 07.02.1993: 1,58 Promille
keine sonstigen Eintragungen o. Punkte
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
:smiley1785: im Forum !!!

Kann ich meine Führerscheinakte einsehen, bevor ich einen Antrag auf Wiedererteilung der FE stelle?
Das sollte durchaus möglich sein, einfach telefonisch einen Termin vereinbaren.
Wird für dich jedoch wenig Sinn machen, da deine Akte für eine MPU erst nach Antragstellung komplettiert wird. Sinn macht eventuell ein Auszug vom KBA.

Ich habe 2003 meine FE nach erfolgreicher MPU neu gemacht. Im Sept. 2015 wurde mir die FE nach einer TF mit 1,36 Promille für 8 Monate entzogen. Was darf denn in meiner FS Akte noch stehen? Delikte von vor 2003?
Du hast jetzt nicht geschrieben ob dein Delikt auch 2003 registriert wurde, oder eventuell auch schon vorher. Da dein Delikt vor der Neuverfassung vom 01.05.2014 lag, liegt eine Straftat (ab 1,1‰) für 15 Jahre incl. Überliegefrist in deiner Akte bzw. beim KBA.
Der Auszug des KBA wird eh von der FSST angefordert, daher macht es Sinn, wenn du diesen für dich einforderst ... du weißt somit Bescheid über deine Eintragungen.

Ich bin noch in Bayern gemeldet, werde aber ab Mai nach NRW ziehen. Muss ich eine MPU machen oder gelte ich als Ersttäter?
Wenn der Erstfall noch aktenkundig ist, bist du Wiederholungstäter und sogar für 12 Monate abstinenzpflichtig.

Muss also meine Wiedererteilung in NRW stellen u. möchte sicher gehen, das meine Akte bereinigt ist.
Für die Neuerteilung ist immer dein Wohnsitz zuständig.

Ich hoffe, ich konnte dir deine Fragen entsprechend beantworten.
 

odufs

Neuer Benutzer
Du hast jetzt nicht geschrieben ob dein Delikt auch 2003 registriert wurde, oder eventuell auch schon vorher. Da dein Delikt vor der Neuverfassung vom 01.05.2014 lag, liegt eine Straftat (ab 1,1‰) für 15 Jahre incl. Überliegefrist in deiner Akte bzw. beim KBA
Der Auszug des KBA wird eh von der FSST angefordert, daher macht es Sinn, wenn du diesen für dich einforderst ... du weißt somit Bescheid über deine Eintragungen.

Registriert war die Straftat 1993. Das MPU Gutachten wurde 2003 direkt an mich geschickt u. habe es bei Fsst vorgelegt.
Ob das nun dadurch registriert wurde, weiß ich nicht. Der KBA Auszug wird Klarheit schaffen.
Aber ist die Frist denn nicht 10 Jahre, wenn eine MPU u. eine neue FE (2003) gemacht wurde?

Wenn der Erstfall noch aktenkundig ist, bist du Wiederholungstäter und sogar für 12 Monate abstinenzpflichtig.

Ist kein Eintrag aus 1993 mehr aktenkundig, dann Ersttäter?

Für die Neuerteilung ist immer dein Wohnsitz zuständig.

Wohnsitz NRW (Köln) dort gilt noch MPU ab 1,6 ?

Ich hoffe, ich konnte dir deine Fragen entsprechend beantworten.

Vielen Dank für die hilfreiche u. schnelle Antwort!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1993/2003 dürfte nicht mehr aktenkundig sein, die Tilgungsfrist beträgt in der Tat zehn Jahre ab Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bzw. 15 Jahre ab Eintragung. Es kann aber noch aktenkundig sein, falls in der Zwischenzeit weitere Delikte angefallen sind, für die es Punkte gab, weil nach dem alten System neue Einträge die Tilgung der alten verhindert haben. Also FAER-Auszug vom KBA anfordern, dann weißt Du es genau.

Einzelne Führerscheinstellen in NRW haben inzwischen angefangen, MPUen unter 1,6 Promille zu fordern, es ist aber nach wie vor sehr selten. Aus Köln habe ich noch nichts dergleichen gehört.
 
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