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MPU Frist für Fsst???

Jenne87

Neuer Benutzer
Hallo.
Ich hab da mal eine dumme Frage.
Ich wurde letztes Jahr im Juni das zweite mal innerhalb 5 Jahren mit geringer Menge Alkohol (0,58 und 0,52) angehalten. Die Strafen wurden vollzogen.
Das ich mit einer MPU rechnen muss ist mir klar.
Nur wie lange hat die Behörde Zeit diese anzuordnen? Der Verstoß ist nun 7 Monate her und es kam noch keine Meldung der Fsst.

Vielen Dank schonmal
 
Hallo Jenne,
willkommen in unserem Forum. :smiley138: :smiley1785:

In diesen Zeiten kann das etwas länger dauern. Aber es wird kommen...
 
Hier wäre es durchaus interessant zu wissen, wann genau die Verstöße stattfanden und geahndet wurden, sowie die Dauer das Fahrverbotes beim zweiten Verstoß. Hast du danach den Führerschein einfach so wiederbekommen?
 
Hier wäre es durchaus interessant zu wissen, wann genau die Verstöße stattfanden und geahndet wurden, sowie die Dauer das Fahrverbotes beim zweiten Verstoß. Hast du danach den Führerschein einfach so wiederbekommen?
Der erste war August 2015 und der zweite eben Juni 2020. Fahrverbot 1 Monat und 3 Monate. Führerschein gabs logischerweise automatisch zurück.
 
Dann ist der erste im August 2020 getilgt worden. Wüsste nicht, worauf nun eine MPU gestützt sein sollte, da nur noch eine OWI im Minimalbereich verwertbar ist.
 
Dann ist der erste im August 2020 getilgt worden. Wüsste nicht, worauf nun eine MPU gestützt sein sollte, da nur noch eine OWI im Minimalbereich verwertbar ist.
Weil die Verjährung als Wiederholungstäter 10 Jahre beträgt
 

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Leider ist dieses Zitat ohne Quellenangabe völlig aus dem Zusammenhang gerissen oder möchte einfach nur reißerisch klingen.
Es gilt nämlich ausschließlich für Straftaten.
Bei OWIs findet §29 Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b Straßenverkehrsgesetz Anwendung: 5 Jahre bei 2-Punkte-OWI.
 
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