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Mpu ja oder nein?

Moasta

Neuer Benutzer
Hallo erstmal, hab schon vieles hier gelesen und mich befasst.
Jetzt zu meinem Fall.
TF mit Fahrrad 1,59 promille am 15.5 und sturz mit Beinbruch, sonst keiner beteiligt.
Erste auffälligkeit, sonst keine eintragungen. Im protokoll steht verwaschene aussprache, uhrzeit 0:25.
Verfahren wird gegen zahlung eingestellt.
Da jetzt meine Frage. Kommt da sicher eine Mpu aufforderung oder unsicher?
Hab schon mit beratung ect begonnen.

Mfg
 
Kommt da sicher eine Mpu aufforderung oder unsicher?
Zunächst mal: unsicher, wenn Ausfallerscheinungen klar festgehalten sind.

Aber: 1,59pm, das könnte eng werden...
Wann war der Unfall und wann die Blutprobe?


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warum fährst du besoffen? das geht garnicht...
der arrogant erhobene Zeigefinger ist nicht hilfreich - kannst Du mal mit Deiner nervigen Ego-Politur aufhören?
 
dann könnte es blöd für Dich laufen, weil Du recht eindeutig mit über 1.6pm am Straßenverkehr teilgenommen hast.
Wann war Dein letzter Konsum?
 
@Ajschuk:
Ich finde dein misanthropisches Gefasel auf dem Niveau eines grenzdebilen Dreijährigen schlicht und ergreifend unerträglich und für unsere hochgeschätzten UserInnen auch schädlich.
Daher schlage ich mal eine Sperrung für deinen Account vor.
 
da bin ich mal auf Verwaltungsrecht-Expertise gespannt...

wenn 1,5 Std nach der Fahrt noch amtliche 1,59pm gemessen werden, dann kann? darf? muss? die FsSt davon ausgehen, dass der Promillewert zur Tatzeit die 1.6pm gerissen hat - und damit wäre die MPU obligatorisch, egal ob mit Ausfallerscheinung oder ohne.

Ja? Nein? Oder?
 
Ahhh sry, FE hab ich Auto. Wurd auch nicht eingezogen.

Letzter Konsum ca 00:15, also kurz davor.
Das ich "nur" ca 1km weit gekommen bin steht auch so im Bericht. Vll hilfreich?
 
Die FE darf auch nicht eingezogen werden, da Fahrrad ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug ist.

Also, ab 1,6 Umdrehungen auf dem Fahrrad ist die MPU gesetzlich verpflichtend, nur bei Nichtvorlage eines positiven Gutachtens folgt der Entzug der FE.
Allerdings bei „Verdacht auf Missbrauch“ kann eine angeordnet werden, auch außerhalb des StVs.

Insgesamt halte ich es aber für faktisch ausgeschlossen.
Trotzdem finde ich es prima, dass du dich mit deinem Konsum auseinandersetzt. :smiley138:
 
Ja ab 1,6 wärs klar. 1,59 ist halt genau grenze. Jetzt häng ich halt in der luft. Ja, nein, vll :smiley2204:

Hab aufjedenfall schon was gelernt, abgesehen davon das mir das nicht mehr passiert, das stimmt :a070:
 
@Ajschuk:
Ich finde dein misanthropisches Gefasel auf dem Niveau eines grenzdebilen Dreijährigen schlicht und ergreifend unerträglich und für unsere hochgeschätzten UserInnen auch schädlich.
Dem schließe ich mich an.

@Ajschuk
Das ist die letzte Verwarnung.
Solltest du weiterhin den Forenfrieden mit unpassenden Beiträgen stören, wird dein Account dauerhaft geschlossen.
 
da bin ich mal auf Verwaltungsrecht-Expertise gespannt...

wenn 1,5 Std nach der Fahrt noch amtliche 1,59pm gemessen werden, dann kann? darf? muss? die FsSt davon ausgehen, dass der Promillewert zur Tatzeit die 1.6pm gerissen hat - und damit wäre die MPU obligatorisch, egal ob mit Ausfallerscheinung oder ohne.

Ja? Nein? Oder?
Die FSSt. darf idR nur zurückrechnen, wenn zwischen Trinkende und BE mehr als 2 Stunden lagen.
Allerdings hält sich nicht jede Behörde daran, und führt dann mitunter den Verdacht auf Alk.missbrauch an, bzw. bei einem Unfall geht es dann auch um die Gefährdung des Straßenverkehrs.

@Moasta
Hast du denn bei der Polizei Angaben zu deinem Trinkende gemacht?
 
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