MPU-Leitfaden

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator

10 Punkte für "Rauschmittelsünder"




Ok, es ist passiert!

Entweder gerade eben, oder vor ein paar Tagen, Wochen, Monaten ------
oder sogar schon vor Jahren.....

Wir haben uns "hinreißen" lassen, sind betrunken oder bekifft Auto (oder Rad) gefahren
und wurden dabei "erwischt".
Der Führerschein FS wurde eingezogen und wir stehen nun da
und haben von nix 'ne Ahnung.....

Was jetzt? Was ist zu tun?
Da weder die Führerscheinstelle FSSt, noch irgendeine andere Behörde
sich verpflichtet sieht, uns darüber aufzuklären, welche Schritte
unternommen werden müssen, bleibt nur ein einziger Weg, nämlich......
sich selbst zu kümmern!!!

Doch was genau beinhaltet das?


Hier sind die Antworten:



Punkt 1

Zunächst mal ist die Frage zu beantworten, ob - oder ob man nicht
"schuldig" an diesem Dilemma ist....soll heißen, sind evtl. ungerechtfertigte
Vorwürfe gegen uns erhoben worden.....
oder gibt es vllt. falsche Anschuldigungen gegen uns?

Versteht das nicht falsch, in 99% der Fälle haben wir den Mist gebaut
und müssen nun auch dazu stehen----
es gibt jedoch auch Ausnahmen...

Da hat vllt. ein missgünstiger Mensch uns bei der Polizei "angeschwärzt",
obwohl wir (fast) gar nix davon gemacht haben....
Sollten dafür Beweise oder vor allem... Gegenbeweise bestehen,
lohnt es sich, einen Verkehrsrechtsanwalt VRA
zu konsultieren, der sich der Sache annimmt.
Auch bei diesbzgl.en rechtlichen Unklarheiten kann man einen VRA heranziehen...

.....aber Achtung!!!!!
Dieser wird nur bezahlt, wenn wir eine entsprechende verkehrsrechtliche Versicherung
besitzen und das Urteil "fahrlässig" lautet. Wird uns "Vorsatz" unterstellt
und kann dieser Vorwurf nicht entkräftet werden, bleiben wir auf den Kosten sitzen.


Punkt 2

Woher weiß ich denn, ob mir Vorsatz oder Fahrlässigkeit
vorgeworfen wird?

Ganz einfach.....es wird im Strafbefehl stehen, den wir im Schnitt
ca. 3 Monate nach unserer "Tat" erwarten dürfen.

Wir bekommen ihn per Post zugestellt. Dort ist dann auch unsere Sperrfrist,
sowie die Höhe und Anzahl der Tagessätze unserer Strafe aufgeführt.

Hiergegen kann u.U. Einspruch eingelegt werden.
Sowohl gegen den gesamten Strafbefehl, als auch isoliert.

D.h., gegen
den Zeitraum der Sperrfrist, oder gegen die Höhe der Tagessätze.
Somit kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung.


Punkt 3

Woraus ergibt sich die Höhe der Strafe?
Die Antwort lautet hierbei.....aus unserem Einkommen.

Kurz nach unserer "Tat" erhalten wir durch die Polizei einen
Anhörungsbogen, in dem wir uns zu dem Vorfall äußern können.
Dabei können wir unsere Einnahmen angeben, woraus sich dann die
Höhe der Strafe ergibt.

Werden keine Angaben gemacht, wird der Betrag geschätzt
(und der fällt dann meistens höher aus.....).

Aber Achtung!!!!
Außer diesen Angaben und unseren Personalien, sollten keine weiteren
Antworten gegeben werden!!
D.h., zum Vorfall selbst, hüllt man sich am besten in Schweigen - denn alles
was wir angeben, kann gegen uns verwendet werden.

Polizei und Staatsanwaltschaft Sta ermitteln immer gegen uns -
und nicht für uns!!

Sollte von vornherein klar sein, dass auch kein VRA etwas bewirken kann....
z.B., weil die Polizei uns auf der Straße gestoppt und somit
"auf frischer Tat" ertappt hat, bleibt uns jedoch nur -
unsere Strafe anzunehmen.


Punkt 4

Was sollte ich als nächstes tun?
(Ab diesem Punkt erstmal nur Infos für die "Alksünder")

Um möglichst keine Zeit zu verlieren, ist es erst einmal wichtig, unseren Promillewert
zu erfahren. Bei einer Trunkenheitsfahrt TF, kann nach wenigen Tagen
die Blutalkoholkonzentration BAK bei der Polizei erfragt werden.

Sollte sich die Höhe der ‰ noch im unteren Rahmen bewegen....
d.h., irgendwo zwischen 1,6 und 1,9
werden die nächsten Schritte u.U. etwas anders aussehen, als wenn
die Werte bei 2‰ und darüber liegen.

Dies kommt jedoch auch auf mehrere Faktoren an.
Darunter fallen z.B. unser Alter und ob dies unsere erste Auffälligkeit
in dieser Richtung war. Sollten wir als Wiederholungstäter WHT gelten,
werden die Anforderungen an uns höher sein, als die wenn wir
Ersttäter ET sind.


Punkt 5

Nachdem wir also wissen, wie hoch unsere Werte sind, können wir quasi
direkt mit unseren Vorbereitungen beginnen.

D.h., bei ET und einer BAK ab 1,6‰ wird die MPU zur Pflicht.
Darunter ist es Ermessenssache der FSSt.
Bei WHT spielt die Höhe der BAK keine sooo große Rolle mehr.....
die MPU ist so oder so -fest gebucht-!



Punkt 6

Für die MPU gilt, dass der Proband sich mindestens 6 Monate Zeit
genommen haben sollte, um sein Verhalten zu überdenken
und vor allem - es zu verändern.
(In wenigen Fällen reicht auch schon mal eine kürzere Zeit
der Verhaltensänderung - dies ist aber eher die Ausnahme....)

Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollte es daher schon ein halbes
Jahr gewesen sein.


Punkt 7

Was also sind die genauen Schritte, die wir machen müssen?

Wie schon beschrieben, ist es bei einer BAK im unteren Bereich, sowie
entsprechendem Alter und der Vorgeschichte...ET oder WHT.... möglich, mit
"Kontrolliertem Trinken" KT zur MPU zu gehen.

Dafür sollten wir zu Beginn des KT bei unserem Hausarzt
einmal Leberwerte LW ziehen lassen, um zu sehen, wie es unserer Leber so geht.
Die relevanten Werte dabei sind GOT, GGT und GPT.
Sind die Werte i.O., so ist kurz vor der MPU ein zweiter Check ratsam, damit es bei der
Begutachtung selbst keine bösen Überraschungen gibt, weil ein Wert aus dem Ruder läuft.
Ansonsten wird seit dem 1.5.2014 bei der MPU verstärkt um eine Haaranalyse HA gebeten, die das
"kontrollierte Trinken" auch entsprechend belegt.
(Mehr darüber im Infoteil = Alk.infos)

Darüber hinaus macht es sich immer gut (ist jedoch kein unbedinges Muss),
wenn man dem Gutacher GA bei der MPU auch eine
"verbale" Auseinandersetzung mit seinem Fehlverhalten vorweisen kann.

D.h., entweder hat man einige Gespräche bei einer Suchtberatung geführt
(und hat hierüber eine Bescheinigung erhalten), oder -
dies ist allerdings mit einigen Kosten verbunden -
man hat sich mit einem Verkehrspsychologen VP auseinander gesetzt.

Evtl. besteht auch die Möglichkeit, mit einem "normalen" Psychologen zu sprechen.
(Stichwort: Motivfindung)
Dieser wird von den Krankenkassen bezahlt (dazu benötigt man jedoch eine
Überweisung des HA, der wiederum die Erforderlichkeit erkennen muss....).

Im allgemeinen ist es jedoch sinnvoller, einen VP aufzusuchen, da dieser
speziell auf die MPU vorbereitet.


Punkt 8

Die o.g. "kann" Möglichkeiten, werden ab einer BAK von 2 und mehr Promille,
jedoch "mehr oder weniger" zur Pflicht.
Dies kommt allerdings auch wieder auf "die Umstände" an...

Bei einer BAK ab 2,5‰, einer wiederholten Auffälligkeit (vor allem mit hoher
und/oder steigender BAK)....aber auch etwas höherem Alter (40+) z.B., wird
zumeist nur noch die Angabe, künftig "abstinent" AB zu leben, zu einem
MPU-Erfolg führen.

In diesem Fall hat der Gesetzgeber die Bestimmungen verschärft.
D.h., ohne entsprechende Abstinenznachweise AN, geht hier gar nix mehr.

Dafür sollte der Proband zunächst eine Suchtberatung aufsuchen.
Diese erstellt dann eine professionelle Einschätzung darüber, wo man steht.
(Ist es noch Gefährdung, oder schon mehr????)
Entsprechend dessen wird agiert.
D.h., die Suchtberatung wird dabei behilflich sein, eine passende Selbsthilfegruppe SHG
für den Probanden zu finden.

Ein EtG-Programm muss absolviert werden. Dafür wird ein Vertrag über mindestens
6 Monate, bei einem zertifizierten Institut abgeschlossen.
(Mehr darüber im Infoteil = Alk.infos).


Punkt 9

Ganz wichtig ist es, sich bei den infrage kommenden Begutachtungsstellen MPI
vorab zu erkundigen, welche Anforderungen dort gestellt werden.

Dies ist z.B. bei einem kostenlosen Infoabend möglich, die in
regelmäßigen Abständen angeboten werden....
oder aber man erhält die Möglichkeit, dort ein Beratungsgespräch
zu führen (diese sind zwar offiziell verboten, aber......).

Denn es ist eine absolute Katastrophe, wenn wir mit unseren AN
über 6 Monate bei der MPU sitzen und der GA uns mitteilt, dass dieser
Zeitraum ja viel zu kurz ist und wir AN über 12 Monate vorzuweisen haben....

Darum unbedingt so früh wie möglich darum kümmern!!!!


Punkt 10

Wichtige Fragen und Dinge wie z.B. Einsicht in die FS-Akte zu nehmen,
bevor diese an das MPI versandt wird, werden sich im Laufe der Zeit, hier
im Forum noch beantworten. Dafür ist es natürlich erforderlich,
"am Ball zu bleiben" und nach Möglichkeit, "mitzuarbeiten".

Somit wird jeder Proband durch seine eigene Geschichte zum "MPU-Profi"
und das ist die beste Voraussetzung dafür, seine MPU zu bestehen!


In diesem Sinne, wünsche ich euch viel Glück!!!




 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben