MPU nach § 11 Abs. 3 Nrn. 5,6 und 7 ?

shit

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Hallo zusammen,
ich hatte im januar 2013 einen verkehrsunfall ohne beteiligte. hatte 1,56 promille und fahrerflucht. muss die MPU jetzt machen wegen tatmehrheit. meine sperrfrist läuft in drei wochen ab. war dann 15 monate. hatte vorher noch nie etwas. ich soll die MPU nach § 11 Abs. 3 Nrn. 5,6 und 7 ablegen. also keine alkohol - MPU. hat jemand damit erfahrung ? Ist es in meinem fall notwendig eine vorbereitung, z. b. psychologeneinzelberatung zu nehmen, oder ist diese MPU nicht so schlimm, wie wenn sie z. b. nach § 13 geprüft wird, bei alkohol ?
 

shit

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Zur Person
Geschlecht:
männlich
Größe:
182
Gewicht:
97 kg
Alter:
49
eventl. Bundesland:

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:
19.01.2013
BAK:
1,56
Trinkbeginn:
19.00
Trinkende:
7.00
Uhrzeit der Blutabnahme:
10.04 uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
nein
Strafbefehl schon bekommen:
ja
Dauer der Sperrfrist:
15 monate

Führerschein
Hab ich noch:
nein
Hab ich abgegeben:
ja ( 19.01.2013)
Hab ich neu beantragt:
ja
Wurde mir entzogen?
ja
Noch in der Probezeit?:
nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:
ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
nein
Fragestellung der Fsst (falls bekannt):
§ 11 Abs. 3 Nrn. 5,6 und 7 FeV : straftaten im zusammenhang mit dem straßenverkehr, der fahreignung oder mit hohem aggressionspotential.

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
ja, am we gelegentlich ein paar bier. Seit 4 wochen null alkohol.
Ich lebe abstinent seit:
4 wochen

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
nein
ETG-Programm ja/nein:
nein
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
nein
Selbsthilfegruppe (SHG):
nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:
nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
nein
Ambulante/stationäre Therapie:
nein
Keine Ahnung:werden derzeit Medikamente eingenommen?Antidepressiva etc:
nein

MPU

Datum:
noch nicht bekannt
Welche Stelle (MPI):
aalen
Schon bezahlt?:
nein

Schon eine MPU gehabt?
nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
--
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Welche Empfehlung (Auflagen) wurden ausgesprochen:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
nein
 

shit

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so stand es in dem schreiben vom landratsamt :
§ 11 Abs. 3 Nrn. 5,6 u. 7 FeV: Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr,der Fahreignung oder mit hohem Aggressionspotenzial
"ist trotz der aktenkundigen Straftaten zu erwarten, daß Herr/Frau Sch. die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (FE-Klasse A/C1E) im Verkehr erfüllt und daß er/sie nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird ?"
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo shit,

begrüße dich in diesem Forum :smiley138:

In der Tat hast du eine rein verkehrsrechtliche Fragestellung...schon sehr verwunderlich, da deine BAK wirklich nur knapp an der Grenze lag.
Fragen zum Alk.konsum werden in der MPU aber mit Sicherheit trotzdem kommen.

Erzähl' uns doch bitte erstmal etwas mehr über den "Vorfall" am 19. Januar 2013. Wie ist das Ganze abgelaufen (Unfall, Fahrerflucht etc.)??
 

shit

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hallo nancy,
danke :smiley22:
ja, das wundert viele, mich natürlich auch. mein anwalt ist der meinung (genau wie du) daß bestimmt fragen zum alkohol kommen, aber daß der schwerpunkt des gutachtens darauf hinausläuft ob damit zu rechnen ist, daß ich erneut erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche bestimmungen verstoßen werde.

passiert ist es so :
ich hatte damals die ganze nacht getrunken. es war einfach eine schwere zeit. mein vater lag im sterben. ist dann auch 8 wochen nach meinem unfall verstorben. ich bin dann nach hause gegangen. hab mein auto aus der garage und bin nach etwa 15 km am ortseingang nach einer verkehrsinsel (als geschwindigkeitsreduzierung) auf eine straßenlampe geprallt. das auto hat sich dabei um 90 grad gedreht, so dass ich quer auf dem gehweg gestanden bin. ein anwohner hat den aufprall gehört und ist aus dem haus gekommen. er hat mich gefragt, ob ich verletzt sei und hat dann selbst zu mir gesagt, das auto steht ja nicht auf der straße, also wenn sie wollen, kann ich sie nach hause fahren und nächste woche holen sie ihr auto und melden den schaden auf der gemeinde wegen der straßenlampe. als er dann zurückgefahren ist, war polizei, notarzt und feuerwehr da. die polizei hat ihn ins auto geladen und dann waren die etwa eine std danach bei mir vor der tür. dann alkomat und mitnahme zur polizeidienststelle und anschließend kam ein arzt zur blutentnahme.
 

shit

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mein anwalt hat einspruch gegen den bescheid der führerscheinstelle eingelegt. daraufhin haben die geschrieben : ich müßte die MPU nur machen weil es eine "tatmehrheit" ist, also trunkenheitsfahrt und fahrerflucht. das war der wortlaut des landratsamts :
" der gesetzeswortlaut des § 11 abs. 3 ziff. 5 FeV stellt ausdrücklich klar, dass eignungszweifel bereits bei einer erheblichen straftat die im zusammenhang mit dem straßenverkehr steht begründet sein können. wir weißen darauf hin, dass das landratsamt auch berechtigt gewesen wäre eignungszweifel gemäß § 13 ziff.2 buchst. a bzw c FeV geltend zu machen. die aktenkundigen tatsachen rechtfertigen die annahme von alkoholmissbrauch. wir behalten uns insoweit vor, in unserer gutachtensanforderung die fragestellung entsprechend zu erweitern. die behördliche gutachtensanforderung zielt primär darauf ab, ob damit zu rechnen ist, dass ihr mandant zukünftig erneut erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche bestimmungen verstoßen wird."

so wie ich das verstehe, wird zwar der alkohol zur sprache kommen, aber es wird hauptsächlich meine eignung geprüft, und ob mir so etwas noch mal passiert. ich kann also nur reue zeigen und beteuern, dass mir so etwas nicht mehr passiert. oder denkst du, ich sollte trotzdem einen VP vor der MPU aufsuchen ???
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hi shit,

das fett markierte sollte man nicht außer acht lassen:

mein anwalt hat einspruch gegen den bescheid der führerscheinstelle eingelegt. daraufhin haben die geschrieben : ich müßte die MPU nur machen weil es eine "tatmehrheit" ist, also trunkenheitsfahrt und fahrerflucht. das war der wortlaut des landratsamts :
" der gesetzeswortlaut des § 11 abs. 3 ziff. 5 FeV stellt ausdrücklich klar, dass eignungszweifel bereits bei einer erheblichen straftat die im zusammenhang mit dem straßenverkehr steht begründet sein können. wir weißen darauf hin, dass das landratsamt auch berechtigt gewesen wäre eignungszweifel gemäß § 13 ziff.2 buchst. a bzw c FeV geltend zu machen. die aktenkundigen tatsachen rechtfertigen die annahme von alkoholmissbrauch. wir behalten uns insoweit vor, in unserer gutachtensanforderung die fragestellung entsprechend zu erweitern. die behördliche gutachtensanforderung zielt primär darauf ab, ob damit zu rechnen ist, dass ihr mandant zukünftig erneut erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche bestimmungen verstoßen wird."

Ganz deutlich wird hier klargemacht, dass durchaus eine Alk.-fragestellung zur MPU-Auflage hinzu kommen kann.

Deine "Unfallflucht" wurde m.E. in Tatmehrheit und nicht in Tateinheit zu deiner TF gewertet, da du mit 1,56‰ noch unter der "magischen Grenze" gelegen hast und dir trotz deiner Alkoholisierung noch ein "rationales" Denken unterstellt wird. Bei einer Tateinheit hätte deine Flucht nämlich sonst (zumindest teilweise) auch mit deiner hohen BAK erklärt werden können (alkoholisierte Menschen haben eine viel niedrigere Hemmschwelle Straftaten zu begehen...aber das wirst du sicher wissen).
Jedoch geht es in der Hauptsache darum, in der MPU zu klären, ob du dich grundsätzlich "rücksichtslos und agressiv" im Straßenverkehr verhälst.

so wie ich das verstehe, wird zwar der alkohol zur sprache kommen, aber es wird hauptsächlich meine eignung geprüft, und ob mir so etwas noch mal passiert. ich kann also nur reue zeigen und beteuern, dass mir so etwas nicht mehr passiert. oder denkst du, ich sollte trotzdem einen VP vor der MPU aufsuchen ???

Einsicht und Reue ist zwar gut und auch die Angabe das so etwas nicht mehr vorkommen wird, ist von Nöten....jedoch befindest du dich da auf sehr dünnem Eis, denn du hast kaum Möglichkeiten dies dem GA -außer verbal- so glaubhaft darzulegen, dass er sich zu 100% darauf verlassen kann.

Von daher würde ich in diesem Fall unbedingt dazu raten, einen VP aufzusuchen. Somit hättest du am Ende der Gesprächstherapie etwas schriftliches in der Hand was du bei der MPU vorlegen kannst und das erleichtert dem GA die Entscheidung ein pos. Gutachten zu erstellen, erheblich.
 

shit

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hi nancy,
danke für deine hilfe.
ja, das fett gedruckte hat mich auch schon gestört. aber was heißt das ? dass das landratsamt sich das vorbehält bei einer nicht 100-%-igen positiven gutachten, oder vorher ?
was meinst du damit, dass ich noch rational denken konnte ? ich weiß bis zum unfall nichts mehr von der fahrt. ab dem aufprall weiß ich in etwa alles wieder. denke mal adrenalinbedingt. und wegen dem heim fahren, das hat mir der anwohner gesagt.
ok, dann werde ich einen VP aufsuchen.
gruß robert
 

shit

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hallo nancy,
am samstag kam post vom tüv süd aalen, wo ich meine mpu ablegen werde.:

bei ihnen hat die führerscheinstelle die folgende konkrete fragestellung vorgegeben :

"ist trotz der aktenkundigen (erheblichen) straftat(en) (im zusammenhang mit dem straßenverkehr / im zusammenhang mit der krafteignung / auf grund von anhaltspunkten für aggresionspotential / die unter nutzung eines fahrzeugs begangen wurde) zu erwarten, dass herr xxx die körperlichen und geistigen anforderungen an das sichere führen eines kraftfahrzeuges der gruppe 1/2 (klasse a, c1e) im verkehr erfüllt und dass er/sie nicht erheblich gegen verkehrsrechtliche bestimmungen verstoßen wird ? (§ 11 abs 3 nrn. 4 u. 5 fev)"

kosten insgesamt : 433,48 €
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shit

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was mich wundert ist, dass das landratsamt mir geschrieben hat : nrn. 5, 6 u. 7. und jetzt schreibt die mpu stelle nrn. 4 u. 5. komisch oder ?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Robert,

hi nancy,
danke für deine hilfe.
ja, das fett gedruckte hat mich auch schon gestört. aber was heißt das ? dass das landratsamt sich das vorbehält bei einer nicht 100-%-igen positiven gutachten, oder vorher ?

hier ging es eher darum, ob die FSSt. die Fragestellung bei der Übersendung der Akte an das MPI, erweitert. Dies hat sie aber offensichtlich nicht getan, bzw. sogar noch "reduziert" wie aus dem Schreiben des MPI erkennbar ist:

"ist trotz der aktenkundigen (erheblichen) straftat(en) (im zusammenhang mit dem straßenverkehr / im zusammenhang mit der krafteignung / auf grund von anhaltspunkten für aggresionspotential / die unter nutzung eines fahrzeugs begangen wurde) zu erwarten, dass herr schmidt die körperlichen und geistigen anforderungen an das sichere führen eines kraftfahrzeuges der gruppe 1/2 (klasse a, c1e) im verkehr erfüllt und dass er/sie nicht erheblich gegen verkehrsrechtliche bestimmungen verstoßen wird ? (§ 11 abs 3 nrn. 4 u. 5 fev)"

In meinen Augen nehmen sich die beiden Punkte aber auf die MPU bezogen eh nicht viel:

FeV§11 (3)
5
. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.



6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde.



7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen.



Bei Punkt 7 geht es nochmal gesondert darum, ob du ein agressiver Mensch bist (auch außerhalb des Straßenverkehrs), dies scheint die FSSt. aber nicht mehr als untersuchungsrelevant anzusehen.

was meinst du damit, dass ich noch rational denken konnte ? ich weiß bis zum unfall nichts mehr von der fahrt. ab dem aufprall weiß ich in etwa alles wieder. denke mal adrenalinbedingt. und wegen dem heim fahren, das hat mir der anwohner gesagt.

Ich meine damit, dass dir wohl unterstellt wird, dass du noch so klar denken konntest, dass du die Lage erfasst hast und dich somit absichtlich vor der Verantwortung "drücken" wolltest, indem du den Unfallort verlassen hast. Das dem nicht so war und du aufgrund deiner Alkoholisierung so reagiert hast, wäre ein Aspekt, den du bei der MPU überzeugend schildern müsstest.


ok, dann werde ich einen VP aufsuchen.

Das wird jetzt natürlich vom Zeitrahmen her sehr knapp....:smiley2204:

Bei dir geht es neben der Klasse A ja auch um den C1E, bist du Berufskraftfahrer?


 

shit

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die wollen ja jetzt punkt 4 und 5 :

4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,

5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.


aber warum steht in der fragestellung oben trotzdem wieder das aggressionsverhalten, obwohl unten dann nur nr. 4 und 5 steht ?
ich glaube die haben da was falsch gemacht.

ja, wegen dem entfernen vom unfallort - hab ich ja geschildert, dass der anwohner zu mir gesagt hat, das auto steht ja nicht auf der straße sondern am gehweg, also kann ich sie nach hause fahren. so war es.

ich habe heute angerufen wegen VP. die haben mir angeboten ein beratungsgespräch zu nehmen für 99 euro, eine std. aber da wird einem nur in bezug auf den persönlichen fall gesagt, wie hoch oder niedrig die chanchen sind zu bestehen oder nicht bei der mpu. ich habe jetzt 3 x eine std vorbereitung zur mpu gebucht. kostet 400 €. sie hat gesagt, falls eine std reicht, kann man auch abbrechen und muss dann noch ca 30 € bearbeitung bezahlen. den ersten termin hab ich jetzt am 04. 04.
ich hatte den auto und motorradführerschein. lkw und bus nichts.

bei den kosten für die mpu stimmt auch was nicht. ich versteh nicht, wo die die 433,48 € berechnen. Zu viel für eine rein verkehrsrechtliche MPU, zu wenig, wenn Alk noch drauf käme.
hier die aufstellung :

die gestzliche untersuchungsgebühr in höhe von € 292,00
zweites gutachtenoriginal € 17,65
zusatzuntersuchung € 54,62
mehrwertsteuer € 69,21

das zweite gutachten ist für mich. falls ich das nicht brauche, bekomme ich das geld wieder zurück. die zusatzuntersuchung weiß ich nicht, was das ist.
 
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shit

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so, hab beim landratsamt angerufen. der sachbearbeiter meinte, das agressionspotential wäre immer mit drin. hat aber bei mir nichts zu sagen. das würden die bei der mpu an meiner akte sehen.
die zusatzuntersuchung ist auf grund meines alten dreiers und einsers. weil ich noch bis 7,5 tonnen zuglast fahren darf. also heute beim neuen führerschein wäre das schon lkw.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hi shit,

die wollen ja jetzt punkt 4 und 5 :

4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,

5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.


aber warum steht in der fragestellung oben trotzdem wieder das aggressionsverhalten, obwohl unten dann nur nr. 4 und 5 steht ?
ich glaube die haben da was falsch gemacht.


Zusatz:

so, hab beim landratsamt angerufen. der sachbearbeiter meinte, das agressionspotential wäre immer mit drin. hat aber bei mir nichts zu sagen. das würden die bei der mpu an meiner akte sehen.

das das Agro-potenzial "immer" mit drinsteht, habe ich allerdings noch nie gehört....:smiley2204:

ja, wegen dem entfernen vom unfallort - hab ich ja geschildert, dass der anwohner zu mir gesagt hat, das auto steht ja nicht auf der straße sondern am gehweg, also kann ich sie nach hause fahren. so war es.

Das glaube ich dir...die FSSt. scheint es aber eher so zu werten, dass du dich der Verantwortung entziehen wolltest....unabhängig davon, was der Anwohner zu dir gesagt hat, warst DU der Unfallverursacher - verstehst du?

ich habe heute angerufen wegen VP. die haben mir angeboten ein beratungsgespräch zu nehmen für 99 euro, eine std. aber da wird einem nur in bezug auf den persönlichen fall gesagt, wie hoch oder niedrig die chanchen sind zu bestehen oder nicht bei der mpu. ich habe jetzt 3 x eine std vorbereitung zur mpu gebucht. kostet 400 €. sie hat gesagt, falls eine std reicht, kann man auch abbrechen und muss dann noch ca 30 € bearbeitung bezahlen. den ersten termin hab ich jetzt am 04. 04.

Das Angebot hört sich für mich fair an.

ich hatte den auto und motorradführerschein. lkw und bus nichts.

Zusatz:

die zusatzuntersuchung ist auf grund meines alten dreiers und einsers. weil ich noch bis 7,5 tonnen zuglast fahren darf. also heute beim neuen führerschein wäre das schon lkw.

Deswegen hatte ich gefragt, ob du LKW-Fahrer bist...

bei den kosten für die mpu stimmt auch was nicht. ich versteh nicht, wo die die 433,48 € berechnen. Zu viel für eine rein verkehrsrechtliche MPU, zu wenig, wenn Alk noch drauf käme.
hier die aufstellung :

die gestzliche untersuchungsgebühr in höhe von € 292,00
zweites gutachtenoriginal € 17,65
zusatzuntersuchung € 54,62
mehrwertsteuer € 69,21

das zweite gutachten ist für mich. falls ich das nicht brauche, bekomme ich das geld wieder zurück. die zusatzuntersuchung weiß ich nicht, was das ist.

Die "Zusatzuntersuchung" könnte evtl. etwas mit dem Sehtest bzw. dem augenärztlichen Ga zu tun haben...:idee0003:Warum fragst du da nicht mal direkt beim MPI nach?
 

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na ja, ok. ich hoffe dasss die mir kein theater machen wegen dem aggro. ist ja sowieso nichts derartiges vorgefallen.
ja genau nancy, du hast recht. ich hab nachgefragt - die zusatzuntersuchung ist augen- und hausärztliches gutachten. wollte das im vorfeld zu hause schon machen. würde aber alleine beim augenarzt schon 80 € kosten. kann das sein, dass es bei der mpu sogar billiger ist ? und kann ich dadurch probleme wegen meines gutachtens bekommen ?
ich war lediglich beim hausarzt wegen meiner leberwerte. die sind top. bin ja auch kein alk :) GOT 28, GGT 17, und GPT 23.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
na ja, ok. ich hoffe dasss die mir kein theater machen wegen dem aggro. ist ja sowieso nichts derartiges vorgefallen.
ja genau nancy, du hast recht. ich hab nachgefragt - die zusatzuntersuchung ist augen- und hausärztliches gutachten. wollte das im vorfeld zu hause schon machen. würde aber alleine beim augenarzt schon 80 € kosten. kann das sein, dass es bei der mpu sogar billiger ist ? und kann ich dadurch probleme wegen meines gutachtens bekommen ?

Das solltest du sicherheitshalber mit dem MPI abklären.

ich war lediglich beim hausarzt wegen meiner leberwerte. die sind top. bin ja auch kein alk :) GOT 28, GGT 17, und GPT 23.

Deine Werte sind wirklich gut - allerdings werden bei deiner MPU keine LW gezogen und werden auch für die Begutachtung nicht relevant sein.

Übrigens: Auch viele "Alkis" haben Superwerte, die LW sagen nicht wirklich etwas darüber aus, ob man große Mengen Alk. trinkt.....:zwinker0004:

morgen nachmittag hab ich meinen ersten termin beim VP. bin gespannt was der mir erzählt

Ich auch, bitte berichte....:smiley138:
 

shit

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hallo nancy,

zu meinem meeting gestern mit dem VP :

ich kam rein, und hab ihm meine geschichte erzählt, darauf meinte er " und was wollen sie jetzt von mir ?" bestimmt hat er erwartet, daß ich sage " na dass sie mich auf die mpu schön vorbereiten, bzw mir erzählen, was ich denen erzählen soll, bzw darf und was nicht " hab ich natürlich nicht gesagt. ich hab gesagt, dass ich nicht unvorbereitet in die mpu möchte und dass er mir ja vielleicht helfen kann, dass mir so etwas nicht mehr passiert. das hat ihm schon mal gefallen. dann hat er mich gefragt, ob ich denn wüßte, was die mpu eigentlich ist, bzw warum man die machen muß. hab ihm gesagt, dass es diese drei teile sind. er meinte, es soll geprüft werden, ob ich die voraussetzungen erfülle mich wieder auf die straße zu lassen :) also, er hat gesagt, dass es zwar keine alk-mpu ist, aber dass es für ihn und auch für den Vp bei der mpu ein problem ist, das gutachten zu erstellen, bzw mit mir zu führen, weil der unfall natürlich ausgelößt wurde durch alkohol, aber die fragestellung des landratsamtes "NUR" die körperliche und geistige eignung abfragt. also hat er letztendlich auch "NUR" über alkohol gesprochen. meine trinkgewohnheiten vor dem unfall, jetzt und wie ich in zukunft so etwas vermeiden will, oder kann. dann hat er mich gefragt, ob ich auch keine polizei gerufen hätte, wenn ich nix getrunken gehabt hätte. natürlich hätte ich die polizei geholt, hab ich ihm gesagt.
er hat gesagt, wenn jemand mit 1,56, bzw 1,81 promille noch fähig ist ca 10 km auto zu fahren bei winterlichen verhältnissen, ist eine gewöhnung , bzw regelmäßigkeit von alkohol da. hab ihm gesagt, dass ich die ersten wochen gar nix getrunken hab, die darauffollgenden monate auch kaum etwas und seit ca 4 - 5 wochen keinen tropfen. und dass ich in zukunft alk und fahren trennen werde. hab ihm auch gesagt, dass ich ca 20 min zum gehen in die stadt hab und am we mein auto niemals dabei hab ( wie auch an diesem besagten abend) darauf hat er gesagt : das hat aber ja nix geholfen, weil sie ja dann, als sie nach hause gekommen sind gefahren sind. stimmt..........leider......
er hat mich dann gefragt, ob ich noch irgendwelche andere verkehrsdelikte vorher hatte ? straftaten, bzw punkte. ich hab ihm gesagt, dass ich bei der polizei nirgends geführt bin, weil ich noch nie ein problem mit ihr hatte. und dass ich zwei punkte hatte einmal vor ca fünf jahren. die natürlich jetzt weg sind. darauf hat er mich dreimal gefragt, haben sie ganz sicher keine punkte, sind sie sich ganz sicher ? uffff........natürlich bin ich ganz sicher. jetzt hatte er wirklich ein problem. es gab auser dem alk nichts über dass er mit mir sprechen konnte. am anfang des gesprächs hat er mich noch gefragt, ob ich denke dass 3 sitzungen reichen würden ? hab ihm gesagt, dass ich dachte das von ihm zu hören. am schluss der sitzung hat er dann gesagt, denken sie wir sollten uns nochmal treffen. dann hab ich geantwortet, ja denke ich schon. darauf hat er gesagt, ich soll mir gedanken machen über meinen zukünftigen alkkonsum. auf seine frage hatte ich geantwortet, wie ich so etwas in zukunft vermeiden will, dass ich einfach weniger trinken werde. dann sagte er, was ist weniger ? wann wissen sie, wann es zu viel ist ? wie wollen sie das merken ? er hat gesagt, eine konkrete mengenangabe ist notwendig, sonst geht es nicht. also muss man eben antworten, max 2 bier z.b. und dann trinke ich etwas anderes.
so wie er sich angehört hat, wird das wohl die letzte sitzung nächsten samstag. hab ihn dann noch gefragt, wie er meine chance sieht, die mpu zu bestehen, darauf meinte er, das wäre ne standard - mpu bei mir und da würde es noch viel schlimmeres geben.
das waren meine 50 minuten gestern mit ihm.
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ah ja....danke für deinen Bericht:smiley22:

Dein VP hat ausgedrückt, was ich mir die ganze Zeit schon gedacht/überlegt hatte. Es wird nahezu unmöglich sein, deine "Tat" bei der MPU ohne den Alk.bezug zu veranschaulichen. Demzufolge kann es natürlich passieren, dass 99% der Fragen des GA sich auf den Alk. beziehen werden.....

Wie solche Fragen aussehen könnten, kannst du hier mal nachlesen:

Fragebogen für eine Alkohol-MPU


und auch dieses noch:

Die Regeln des KT


Allein die Angabe "trinken und fahren = trennen" reicht nicht aus.....
 

shit

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danke nancy, für die linkhinweise.

zum thema alk-mpu oder straftaten-mpu -

wie sieht das denn rechtens aus ? kann man sich dagegen nicht wehren, wenn bei der mpu nur vom alk gesprochen wird, obwohl sich der GA ausschließlich an die fragestellung der fsst halten muß ?


es ist bestimmt schwer zu bewerkstelligen kontrolliert zu trinken. ich sehe da nur eine lösung- einfach eine max-grenze grundsätzlich zu setzen, egal ob man fahren muss oder nicht. dann läuft man nicht gefahr, wieder zu fahren.
mir war das alles eine lehre. ich möchte nie mehr in eine derartige situation kommen. ich bin froh, dasss ich niemand anderes verletzt, oder sogar schlimmeres habe. das wäre horror und nicht mehr zu verantworten.
 
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