MPU nach 10 Jahren, Ersterlaubnis

Jaal

Neuer Benutzer
Guten Tag,

ich hoffe ihr könnt mir einige Tipps geben. Ich bin neu hier im Forum.

Ich habe im vom Sommer 2019 bis Sommer 2010 Cannabis konsumiert. Ich hatte kein Führerschein und habe danach auch mein Führerschein nicht gemacht.

Verurteilung im Jahr 2011 nach Jugendstrafrecht: 200 Euro, negative Urinprobe, keine Auflagen, keine Sperre. Ich weder davor noch danach in Erscheinung getreten.

Erstantrag im Jahr 2013 -> Auflage zur MPU -> Antrag zurückgezogen

Führerscheinstelle Akteneinsicht, folgende Sätze aus dem Protokoll der Polizei waren makiert:

"Ich gebe zu, dass ich zum damaligen Zeitpunkt sehr viel konsimiert habe und auch davon abhängig war", "Das waren 30 Wochen, also habe ich in ca. 50 Fällen Cannabis gekauft", "Ich war abhängig".

Grund für mein Konsum war die Perspektivlosigkeit nach mein Schulabruch, gemeinsam mit freunden eine Toleranz gegenüber Cannabis aufgebaut und angefangen zu konsumiere. Zuletzt habe ich tatsächlisch nach der Hausdurchsuchung im 2010 aufgehört mit dem Konsum. Seitdem habe ich mein Abitur nachgeholt, Berufsausbildung abgeschlossen und mein Erststudium erfoglreich dieses Jahr abgeschlossen. Ich bin aus der damaligen Stadt weggezogen. Zur Zeit Arbeite ich in der Wirtschaftsprüfung und treibe viel Sport in meiner Freizeit.

Ich möchte mein Führerschein beantragen (Erstzulassung), ich gehe stark davon aus, dass die MPU noch vorhanden ist, da die Verjährungszeit noch nicht vollendet ist. Aufgrund 10 jährigen Zeit, die positiven "Erfolge" wie Schulabschluss, Uni etc. gehe ich davon aus, dass ich die MPU meistern kann. Da sich mein Leben vollkommen geändert hat.

Ich war vor kurzem bei einer MPU-Beraterin, die Kurse sind mir zu Teuer. Sie behauptete, dass ich eine 6 monatige Absitnenz bräuchte für ein Positives MPU-Gutachten.

Zur Zeit habe ich kurze Haare, ich würde gerne die MPU-Ablegen. Gibt es die Möglichkeit eine MPU zu "bestehen" mit der Auflage die Abstinenznachweise nachzureichen? Habt ihr Erfahrungen damit?

Meine zweite Möglichkeit wäre folgende: Ich bin ein Staatsbürger einer anderen europäischen Land. Ich könnte aus die Gesetzesgebung meiner Heimatland meine Fahrerlaubnis dort absolvieren ohne eine Wohnsitzt auflage, da es sich um eine Erstzulassung handelt. Die Kosten würden betragen 3x400 Euro Miete + ca. 700 Euro für den Führerschein, Insgesamt für den Lebensunterhalt fix plus Fahrerlaubnis wären das nicht mehr als 2000 Euro.

In Deutschland würde ein Abstinenznachweis, es sei denn 6 Monate genügen ca. 300 Euro Kosten inkls. ca. 700 Euro für die MPU + die Kosten für ein Führerschein.

Ich habe zudem in einem nicht EU-Land gelebt und habe dort ein Führerschein, Autofahren kann ich sehr gut. Daher würden die Kosten der Fahrerlaubnis hier nicht allzuhoch sein, da ich Fahren kann.

Ich hoffe das ihr mir Tipps geben könnt. Mir ist wichtig, dass mein Werdegang mit den Abschlüssen etc. Lebenswandel beachtet werden bei der Beurteilung.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Jaal,

willkommen im Forum.
Ich habe im vom Sommer 2019 bis Sommer 2010 Cannabis konsumiert. Ich hatte kein Führerschein und habe danach auch mein Führerschein nicht gemacht.
Meintest du Sommer 2009 bis 2010 oder Sommer 2019 bis 2020?
Ich tippe auf ersteres bezogen auf...
Verurteilung im Jahr 2011 nach Jugendstrafrecht: 200 Euro, negative Urinprobe, keine Auflagen, keine Sperre. Ich weder davor noch danach in Erscheinung getreten.
Warum wurdest du verurteilt? Worum ging es denn da? Bist du ohne FE gefahren?
Erstantrag im Jahr 2013 -> Auflage zur MPU -> Antrag zurückgezogen
Hast du dir mittlerweile mal einen Auszug aus dem FAER besorgt?
Führerscheinstelle Akteneinsicht, folgende Sätze aus dem Protokoll der Polizei waren makiert:

"Ich gebe zu, dass ich zum damaligen Zeitpunkt sehr viel konsimiert habe und auch davon abhängig war", "Das waren 30 Wochen, also habe ich in ca. 50 Fällen Cannabis gekauft", "Ich war abhängig".
Okay, hier besteht natürlich die Gefahr dass du als abhängig eingestuft bist. Wie war denn die damalige Fragestellung, weißt du die noch oder hast darüber noch Unterlagen?
Zur Zeit habe ich kurze Haare, ich würde gerne die MPU-Ablegen. Gibt es die Möglichkeit eine MPU zu "bestehen" mit der Auflage die Abstinenznachweise nachzureichen? Habt ihr Erfahrungen damit?
AN nachreichen geht leider nicht, diese müssen am Tag der MPU vorgelegt werden...
Meine zweite Möglichkeit wäre folgende: Ich bin ein Staatsbürger einer anderen europäischen Land. Ich könnte aus die Gesetzesgebung meiner Heimatland meine Fahrerlaubnis dort absolvieren ohne eine Wohnsitzt auflage, da es sich um eine Erstzulassung handelt. Die Kosten würden betragen 3x400 Euro Miete + ca. 700 Euro für den Führerschein, Insgesamt für den Lebensunterhalt fix plus Fahrerlaubnis wären das nicht mehr als 2000 Euro.
Kannst du natürlich machen. Jedoch muss dieser FS dann mW nach 6 Monaten in D umgeschrieben werden und dann hättest du wohl wieder das gleiche Problem. Entweder Nutzungsuntersagung für D oder MPU machen...
think.gif


Bitte fülle mal den entsprechenden Profilfragebogen aus...
 

Jaal

Neuer Benutzer
Danke für deine Antowrt. Ja, es war im Jahr 2009, ich hatte mich vertippt. Nein, ich bin nicht Gefahren und hatte dementsprechend auch kein Führerschein in Deutschland. Ich war ledgilich bei der Polizei und habe ausgesagt, dass ich zum damaligen Zeitpunkt konsumiert habe.

Die Verurteilung war wegen dem Erwerb von Cannabis in mindestend xy Fällen über den oben gennanten Zeitraum.

Woran misst die die Abhängigkeitseinstufung? Wobei die Tat mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Ja, ich habe es beantragt, wohl noch nicht bekommen. Stehen im FAER relevante Daten über/ bezüglich der MPU?

Danke nochmals für die Antwort. Den Fragebogen habe ich nicht aufgefüllt, da ich nicht im Verkehr erwischt wurde, keine Menge festgestellt worden ist, kein Führerschein besessen habe etc.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Jaal,

Woran misst die die Abhängigkeitseinstufung?
an deiner eigenen Aussage...*
Stehen im FAER relevante Daten über/ bezüglich der MPU?
Dort stehen alle relevanten Daten die den FS betreffen. Also auch die Delikte bis zu deren Tilgung.


*Edit: Sorry, mein nachfolgender Satz ist mir wohl abhanden gekommen. Er lautete: eine eigene Einschätzung reicht idR aber nicht aus um die Einstufung zu manifestieren.

Ich wiederhole meine Frage nochmal:

Wie war denn die damalige Fragestellung, weißt du die noch oder hast darüber noch Unterlagen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Jaal

Neuer Benutzer
Vielen Dank für deine Zeit.

Die Fragestellung lautete "Ist es zu erwarten, dass der/die Untersuchte (auch) zukünftig ein Kraftfahrzeug unter der Einfluss berauschender Mittel (z.B. Medikamente, Dropen, pp.) führen wird und/oder liegen als Folge eines kontrollierten Konsums derartiger Stoffe Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse(n) B in Frage stellen?"

Bezüglich der Abhängigkeitsfrage:
Ich habe damals innerhalb von 30 Wochen, sprich; Juli 2009 bis Februar 2010 in ca. 50 fällen 1 Gramm gekauft. Damals habe ich pro Woche ca. 1 Gramm konsumiert. Ich habe ausgesagt, dass ich "Abhängig" war.

Es wurden wieder berauschende Mittel bei mir gefunden, noch bin ich unter Einfluss dieser Mittel im Verkehr in Erscheinung getreten. Die MPU Aufforderung ist resultierend aus meine Aussage bei der Polizei.

Folgende Sätze wurden in den Protokoll der Polizei von der Führerscheinstelle Makiert:
"Ich gebe zu, dass ich zum damaligen Zeitpunkt sehr viel konsumiert habe und auch davon abhängig war", "Ich war Abhängig", "Dass waren 30 Wichen, also habe ich in ca. 50 Fällen jeweils ein Gramm gekauft".

Angaben zum Konsum in dem Protokoll:
"Ich habe damals innerhalb von 30 Wochen.." Wie Oben beschrieben.

Anklagepunkt war der Handel mit Cannabis, wurde fallen gelassen, da ich nicht gehandelt habe.

Tatzeit: Juli 2009- Februar 2010. Urteil rechtkräftig in Oktober 2012 ("Der Angeklagte ist des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 19 Fällen Schuldig."

Anträge für eine Ersterteilung:
2013 -> zurückgezogen
2017 -> zurückgezogen
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Jaal,

okay, wie vermutet wurde auf keine Abhängigeit geschlossen, sondern die MPU-Aufforderung fußte auf deinem damals regelmäßigen Konsum.
Die Fragestellung lautete "Ist es zu erwarten, dass der/die Untersuchte (auch) zukünftig ein Kraftfahrzeug unter der Einfluss berauschender Mittel (z.B. Medikamente, Dropen, pp.) führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Konsums derartiger Stoffe Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse(n) B in Frage stellen?"
Die Fragestellung ist... hm, nun ja.... aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich (ich habe sie übrigens mal um 2 fehlende Buchstaben ergänzt), das ist aber sicher nichts was "nicht heilbar" wäre. Anders ausgedrückt: wenn man dagegen vorgegangen wäre, hätte die FSSt. sie vermutlich einfach anders formuliert...

Mal zur Erklärung:

Der Gesetzgeber hat festgelegt dass ggl. Konsum ohne Trennvermögen oder regelmäßiger Konsum die Fahreignung ausschließt. Im zweiten Fall muss nicht mal eine berauschte Fahrt vorgelegen haben, da reicht der FSSt. bereits die Kenntnis darüber...

Du solltest jetzt erstmal auf die Antwort des FAER warten und wenn die MPU-Auflage noch besteht und du diese machen möchtest, am besten mit Urinscreenings beginnen...
 

Jaal

Neuer Benutzer
Das heißt in der Antwort des FAER ist die MPU-Auflage aufgeführt? Sollte diese nicht dort stehen aufgrund evtl. Verjährung. Kann die Führerscheinstelle aufgrund der Akte eine MPU auferlegen?

Ich habe deine Antwort leider nicht ganz verstanden. Ist eine Abstinenz in meinem Fall von 6 Monaten ausreichend?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nein, im FAER steht die MPU-Auflage nicht. Dort stehen aber alle Entscheidungen über Entziehungen bzw. Versagungen mit der jeweiligen Tilgungsfrist.

Allerdings bin ich jetzt gerade am Überlegen
think.gif
ob dies für deinen Fall überhaupt zutrifft ,da du...

a) noch keinen FS hattest
b) deine Ersterteilungsanträge wieder zurück gezogen hast

Da liegt die Vermutung nahe dass eher etwas im Führungszeugnis stehen wird welches die FSSt. ebenfalls bekommt/anfordert. Wie dort die Tilgungsfristen sind kannst du hier sehen: https://dejure.org/gesetze/BZRG/46.html
 

Jaal

Neuer Benutzer
Meine Strafe fällt unter §46 abs. 1. Da ich lediglich zu 200 Euro verurteilt worden bin.

Laut dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 29 Tilgung der Eintragungen bin ich allerdings nicht sicher ob diese 5 oder 10 Jahre sind. Wobei ich ebenfalls auf 5 Jahre tippe, da die Strafe mild ausgefallen ist mit 200 Euro. Keine Tagessätze etc. nach Jungendstrafrecht.

Werde ich nach dem FAER mehr erfahren über mein Fall oder müsste ich erst ein Antrag bei der Führerscheinstelle abgeben?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich könnte jetzt schreiben dass du erst einen Neuantrag stellen musst, aber ich denke du kannst es auch günstiger haben indem du noch einmal in einem Fachforum für Führerscheinrecht nachfragst (dort im Bereich Führerschein).... Klick
 

Jaal

Neuer Benutzer
Ja, die Frage ist nur, ob die Aussgen aus dem Protokoll gewertet werden dürfen. Vielen Dank nochmals! Ich warte noch vorsichtshalber auf den FAER Auszug sowie auf die Führungszeugnis.

Danke dir nochmal! :)
 

Jaal

Neuer Benutzer
Hallo,

ich hatte vor einpaar Monate bereits eine Frage gestellt. Zwar sind meine Taten verjährt, allerdings hatte ich im Jahr 2013 mein Antrag nicht zurückgezogen. Demzufolge muss ich eine MPU ablegen. Meine Akte ist bereinigt und es steht in der Akte ledglich der Auszug aus dem FAER mit folgenden Einträgen:

„Erhebliche Zweifel kamen hier auf, da Sie mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts ****** vom 09.10.2012 wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (hier Cannabis) in 19 Fällen zu einer Zahlung von 200 Euro an die „*** **“ verurteilt wurden.

In einer polizeilichen Vernehmung am 10.02.2011 gaben Sie an, dass Sie zu dieser Zeit sehr viel Marihuanna konsumiert haben und davon abhängig waren.

Aufgrund der Abhängigkeit, möchte ich gerne hier Fragen, um welche Zeit es gehen soll. Bei einer Beratungsgespräch beim TÜV wurde mir mitgeteilt das aufgrund der Lebenswandel und der Alter der Delikt, 6 Monate ausreichen würden, allerdings kann es sein das der Psychologe 12 Monate haben möchte.

Kurz zur Vorgeschichte:

Im Sommer 2009 fing ich an mit mein ehemaligen Freund Cannabis zu konsumieren. Grund hierfür war die Substitution zu Alkohol. Damals habe ich kein Alkohol aus religiösen Gründen getrunken und Cannabis schien für mich zur damaligen Zeit legitim zu sien. Grund für den Konsum war ebenfalls die Toleranzbildung gegenüber der Droge, aufgrund einer neu entstandenen Freundeskreis.

Konsumiert habe ich von Juli 2009 bis Februar 2010. Ich anfangs nur am Wochenende konsumiert. Ab Oktober 2009 habe ich mit mein freunden ebenfalls unter der Woche konsumiert. Unter der Woche 1-2 Mal, am Wochenende 1 Mal (Freitag oder Samstag Abend meistens).

Während der Zeit war ich neu in Deutschland und hatte grad meine Schule abgebrochen. Der Grund für den Konsum war ebenfalls, die fehlende Perspektive. Meine damaligen Freunde befanden sich in der gleichen Situation.

Ab Oktober wurde der Konsum stärker. Sprich, unter der Woche hatte wir uns 1-2 Mal getroffen, wir haben zu Viert 3-4 Joints geraucht. Am Wochenende ebenfalls. Meist haben wir dabei Videospiele gespielt.

In Februar ist die Freundschaft zerbrochen, ich habe angefangen mein Leben zu überdenken und habe entschlossen mit dem Konsum aufzuhören bevor es endgültig aus dem Ruder läuft und mein Leben aufzubauen. Daraufhin bin ich weg gezogen aus der Stadt.

Daraufhin habe ich eine Berufsausbildung abgeschlossen, mein Abitur nachgeholt und studiert. Ich besitze seit letzten Sommer mein Bachelor und bin zur Zeit im Master.

Ich würde gerne von euch wissen, aufgrund der kurzen Erzählung, ob ein Abstinenznachweis von 6 Monate ausreichend ist. Ich habe seit dem Jahr 2010 kein Cannabis oder andere Substanzen konsumiert. Alkohol trinke ich an besonderen Anlässen mit freunden, jeweils höchstens 2 Gläser Wein 0,2. Ich bin rauche keine Zigaretten.

Mir bereitet das Wort Abhängigkeit Sorgen. Mir ist bewusst, dass dies relativ ist. Allerdings hatte ich das damals bei der Polizei ausgesagt aufgrund der Anklage (Erwerb von Cannabis in 19 Fällen). Ich dachte wenn eine Abhängigkeit vorhanden ist, dann ist die Strafe milder.

Ein Verkehrspsychologen hatte ich kontaktiert. Dieser möchte 10 Stunden à 120 Euro. Ich kann es nicht nachvollziehen, da ich seit dem Jahr 2010 nicht konsumiert habe und mich mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Entstehung von Abhängigkeit, Sucht, Toleranz. etc.

Für weitere Fragen bin ich offen und bedanke mich bei euch für das Lesen und vor allem für die Antworte.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Themen zusammengeführt. Bitte nicht mehrere Threads zu einem Thema eröffnen.

Eigentlich hast du doch bereits eine Antwort auf deine Frage erhalten
think.gif


Bei einer Beratungsgespräch beim TÜV wurde mir mitgeteilt das aufgrund der Lebenswandel und der Alter der Delikt, 6 Monate ausreichen würden,

Das hier...
Mir bereitet das Wort Abhängigkeit Sorgen. Mir ist bewusst, dass dies relativ ist. Allerdings hatte ich das damals bei der Polizei ausgesagt aufgrund der Anklage (Erwerb von Cannabis in 19 Fällen). Ich dachte wenn eine Abhängigkeit vorhanden ist, dann ist die Strafe milder.
solltest du dem Gutachter dann auch offen eingestehen...
 
Oben