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MPU nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad - 1,97 Promille

Dann mal vorsichtigen Glückwunsch.
Ich musste gerade ein wenig schmunzeln, denn ich bin beileibe nicht der Schärfste im Forum und hab mich bei dir sogar noch zurückgehalten, weil ich nicht einschätzen konnte, wie du reagierst. Aber die MPU ist eine ganz klare Veranstaltung, da kommst du mit ein paar salbungsvollen Worten nicht weit. Schön, wenn ich es dir auf diese Weise vermitteln konnte. Lieber bist du sauer auf mich als auf dich, wenn du nicht bestehen würdest. Auch da ist eine Aufgabe des Forums. Aber an sich meinen wir es alle auf unsere Weise gut.
 
@Radler_T_31 vorsichtiges Glückwunsch auch von mir!

Habe ich es richtig verstanden, dass mit dem Strafbefehl auch ein 1-Monatiges Fahrverbot verhängt wurde? Den Führerschein hast du am 21.07. abgegeben?
 
@ChrisWo guten morgen,

Das ist richtig. Die MPU sollte ich bis zum 05.08. eingereicht haben, diese Frist habe ich auf Grund der Kurzfristigkeit gestern noch verlängern können, sodass auch zeitlich alles passt.
 
@Radler_T_31 Das freut mich!

Nochmal zum Verständnis: Den FS hast du am 21. dennoch abgegeben und bekommst ihn dann am 22.08. wieder oder hat sich das durch die (hoffentlich) positive MPU komplett erledigt und du bleibst im Besitz? Das habe ich noch nicht ganz verstanden.
 
Soweit ich es verstanden habe läuft bei @Radler_T_31 alles normal ab.

Die Trunkenheitsfahrt zieht zwei Verfahren nach sich:

1. Strafverfahren: Im Strafverfahren ist er zu einer Geldstrafe und einem einmonatigem Fahrverbot verurteilt worden. Das Fahrverbot begann mit Abgabe des Führerscheins und dauert einen Monat. Danach bekommt er den Führerschein zurück. Das hat mit der MPU überhaupt nichts zu tun. Selbst wenn er bereits während des Fahrverbots eine positive MPU einreicht wird er den Führerschein nicht vorzeitig zurückbekommen.

Nur wenn die MPU-Frist während des Fahrverbots endet und er keine positive MPU einreicht wird der Führerschein direkt einbehalten.

2. Schutzmaßnahme: Im Rahmen der Schutzmaßnahme wird überprüft, ob er wieder ohne übermäßige Gefahr für sich und Andere am Straßenverkehr teilnehmen kann. Dazu dient die MPU. Für die MPU wird ihm eine Frist gesetzt. Wenn er bis zum Fristablauf keine positive MPU abgeben kann wird von einer dauerhaften Ungeeignetheit ausgegangen. Danach werden Führerschein und Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen. Der Führerschein wird vernichtet. Wenn er innerhalb von 15 Jahren einen (wortwörtlich) neuen Führerschein haben möchte muss er eine postive MPU einreichen.

Wobei auch ein positives Gutachten von der Führerscheinstelle auf sachliche Fehler überprüft wird. In Ausnahmefällen können beziehungsweise müssen die ein positives Gutachten also ablehnen. Das sind wie geschrieben Ausnahmen, aber es kommt immer wieder mal vor.
 
@MrMurphy

Danke für die Klarstellung. Ich war mir hier nicht sicher, weil sich das hier quasi überschnitten hat (im Eingangspost die erwähnte Abgabe am 21.07. und dann der MPU Termin am 24.07.). Das heißt, man erhält in der Praxis von der Fsst sowohl die Aufforderung zur Abgabe (hier 1 Monat) und zeitgleich die Aufforderung zur MPU mit Fristsetzung, da ansonsten der FS vernichtet und komplett neu beantragt werden muss. Richtig?

Er dürfte den FS also am 21.07. abgegeben haben und erhält ihn durch die (hoffentlich positive MPU) am 22.08. wieder (vorausgesetzt der Empfehlung/Einschätzung des GA wird seitens der Fsst gefolgt).
 
Das heißt, man erhält in der Praxis von der Fsst sowohl die Aufforderung zur Abgabe (hier 1 Monat) und zeitgleich die Aufforderung zur MPU mit Fristsetzung

Nein, die Verfahren laufen vollkommen unabhängig voneinander. Es kann also sein das die Aufforderung zur MPU erst Monate nach dem abgeleisteten Fahrverbot kommt. Oder das in Ausnahmefällen (zum Beispiel weil dem Fahrverbot widersprochen wird und das Strafverfahren dadurch extrem verzögert wird) die Frist zur Abgabe der MPU bereits vor dem Fahrverbot liegt.

erhält ihn durch die (hoffentlich positive MPU)

Er erhält ihn zurück, aber nicht durch die positive MPU, sondern weil das Fahrverbot nach einem Monat abgegolten ist, vollkommen unabhängig von der MPU. Da in seinem Fall die Frist der Gutachtenabgabe nach dem Fahrverbot liegt.
 
Genau, Fahrerlaubnis und Führerschein stehen hier quasi für zwei unterschiedliche Dinge.
Momentan habe ich noch die Fahrerlaubnis, die ich durch eine positive MPU hoffentlich nicht verliere. Ich habe den Führerschein allerdings momentan nicht und bekomme diesen nach einem Monat wieder

Alles was @MrMurphy sagt, passt ☺️
 
Momentan habe ich noch die Fahrerlaubnis, die ich durch eine positive MPU hoffentlich nicht verliere. Ich habe den Führerschein allerdings momentan nicht und bekomme diesen nach einem Monat wieder
Hast Du die FE , oder möchtest Du die FE gerne wieder haben.
Dein Optimismus ist gerade genial oder naiv!
Auf das Ergebnis bin ich gespannt...
Lg
 
Was sollte an den Tatsachen genial oder naiv sein? Er hat die FE entzogen bekommen, erkennbar am fehlenden FS, aber nicht grundsätzlich. In einem Monat bekommt er seinen FS wieder und damit ist die FE auch wieder hergestellt. Es war ja keine TF mit einem KFZ. Alles völlig normal.
 
Er hat die FE entzogen bekommen, erkennbar am fehlenden FS, aber nicht grundsätzlich. In einem Monat bekommt er seinen FS wieder und damit ist die FE auch wieder hergestellt.

Nicht so ganz.

Bei einem Fahrverbot geschieht der Fahrerlaubnis überhaupt nichts. Die bleibt durchgehend bestehen. Als sichtbares Zeichen wird der Führerschein eingezogen und verwahrt. Nach dem Ende des Fahrverbots wird der abgegebene Führerschein ohne jede Änderung oder Eintragung wieder ausgehändigt. So auch beim TE.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist hingegen immer unbegrenzt. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wird immer der Führerschein eingefordert und bei Erhalt vernichtet.

Deshalb heißt es in entsprechenden Urteilen auch vollkommen korrekt: Die Führerscheinbehörde / Fahrerlaubnisbehörde / ... wird angewiesen, vor Ablauf von ... Monaten keine neue Fahrerlaubnis auszustellen.

Wenn die Voraussetzungen für eine neue Fahrerlaubnis gegeben sind und die erteilt wird, wird auch ein neuer Führerschein mit neuem aktuellem Ausstellungsdatum nach den aktuellen Bestimmungen (zum Beispiel den aktuellen Führerscheinklassen, geforderter Erste-Hilfe-Kurs, ...) ausgestellt.

Es gibt dabei ein paar Unterschiede zur Erstausstellung. Wird die neue Fahrerlaubnis innerhalb bestmmter Fristen neu erteilt, müssen keine neuen Prüfungen abgelegt werden. Werden die Fristen überschritten müssen zwar Prüfungen abgelegt werden, die Pflichtfahrstunden entfallen aber. Falls noch Schadensfreiheitsklassen bestehen kann die Führerscheinstelle für die Versicherung eine Bescheinigung über die gesamte Führerscheindauer ausstellen.

Für andere Zwecke ist die Bescheinigung nicht gedacht. Ob zum Beispiel Leihwagenfirmen die für bestimmte Fahrzeuge anerkennen wollen dürfen die selbst entscheiden. Genau so Arbeitgeber, wenn eine bestimmte Führerscheindauer / Fahrpraxis vorausgesetzt wird.
 
Nun ja, ich habe nichts von starren Fristen geschrieben. Sondern von bestimmten Fristen. Im Gesetz sind keine starren (=feste) Fristen bestimmt. Die Führerscheinstellen haben also einen gewissen Spielraum. Dabei bemühen sie sich um eine gewisse Gleichbehandlung.

In der Mehrzahl der Fälle handeln die Führerscheinstellen folgendermaßen:

a) Ist die Fahrerlaubnis länger als 10 Jahre nicht vorhanden werden grundsätzlich neue Prüfungen verlangt.

b) Ist die Fahrerlaubnis zwar weniger als 10 Jahre weg, die Besitzdauer ist dabei deutlich kürzer als die Entzugszeit werden auch neue Prüfungen verlangt. Beispiel: Der Betroffene hatte die Fahrerlaubnis 4 Jahre, danach war sie 6 Jahre entzogen.

In begründeten Einzelfällen können die Führerscheinstellen von dieser Regelung abweichen, zum Vor- oder auch Nachteil des Betroffenen.
 
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